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    28.12.2001: Die Zeit vom 27.12.2001: G E S E L L S C H A F T 
   
  
    Vater unser. Warum überaltert unsere Gesellschaft? Wegen allgemeiner
  Zukunftsunsicherheit und weil Frauen Karriere machen wollen, so sagt man.
  Aber wie denken eigentlich Männer über Kinder? 
    
    Von Jacqueline Hénard. 
    Dieser sehr lesenwerte Aufsatz erschien im Rahmen einer bemerkenswerten 
 Serie zum Thema Familie:
    Bisher erschienen in der Familien-Serie der ZEIT:
    Susanne Mayer: Ein Ruck für die Familien und Elisabeth von Thadden:
  Fachkraft mit Familiensinn (Nr. 46)
    Ulrich Greiner: Warum wollen wir Kinder? (Nr. 47)
    Christiane Grefe: Von wegen Privatsache (Nr. 48)
    Susanne Gaschke: Familie haben heißt verzichten (Nr. 49)
    Iris Mainka: Was? Deiner robbt schon? (Nr. 50)
    Elisabeth Niejahr: Die große Not der Kleinen (Nr. 51)
    Thomas Niederberghaus: Papa ist der beste Freund (Nr. 52) 
    Nächste Folge:
    Jürgen Borchert: Familie und Recht. 
    vgl. auch: Hochschule. 
    Schule & Familie, Bildung & Erziehung. Ein Schwerpunkt mit ZEIT-Artikeln
  und Internet-Hinweisen zum Thema.
    
       
27.12.2001: §1685 
 BGB
     
      (1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang
mit   dem  Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
      (2) Gleiches gilt für den Ehegatten oder früheren Ehegatten 
 eines  Elternteils, der mit dem Kind längere Zeit in häuslicher 
 Gemeinschaft  gelebt hat, und für Personen, bei denen das Kind längere 
 Zeit in  Familienpflege war. 
      (3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. 
      Wie das in der deutschen Wirklichkeit leider allzu oft aussieht, zeigt
  ein  Aufsatz in der 
  
      Badischen Zeitung vom 24. Dezember
       
    
22.12.2001: Die ursprünglich für
   den 16.12.2001 angekündigte Sendung von Focus TV (siehe unten) ist
 jetzt  für morgen Sonntag, 23.12.2001, 22h30  bei 
  
      Pro Sieben 
      angekündigt.
21.12.2001: Unter den zahlreichen, gestern ergangenen Urteilen des
 
    Europäischen Gerichtshofes
 für   Menschenrechte
       in Straßburg  betreffen zwei Fälle, die zweifellos eine 
sehr   schwierige Abwägung  zwischen dem Schutz minderjähriger Kinder
 und dem Recht auf Respektierung  des Familienlebens (Artikel 8), bzw. dem
 Recht auf einen fairen Prozess (Art. 6) erforderten.
Im Fall Buchberger gegen Österreich (Application Nr. 32899/96) ging es um die Inobhutnahme zweier Kleinkinder (eines wurde noch gestillt!) durch das Jugendwohlfahrtsamt, wegen (einmaliger) Verletzung der Aufsichtspflicht und insgesamt chaotischer Lebensverhältnisse. Der Gerichtshof befand, dass die Mutter nicht ausreichend in diese Entscheidung eingebunden wurde , ihr insbesondere eine letztlich entscheidende Stellungnahme des Jugendwohlfahrtsamtes überhaupt nicht zur Kenntnis gebracht worden war. Es wurde auf eine Verletzung der Artikel 8 und 6 §1 erkannt und der Mutter eine Entschädigung von ATS 80,000 für den nichtmateriellen Schaden zugesprochen. (Das Urteil nimmt wieder ausführlich Bezug auf Elsholz v. Germany, wie schon bei den 3 Urteilen gegen Deutschland am 11.10.2001.)
Im zweiten Fall, P. S. gegen Deutschland (Application Nr. 00033900/96) ging es um die Verurteilung eines Musiklehrers wegen sexuellen Missbrauchs. Es war der Schutz eines achtjährigen Kindes vor weiteren psychischen Belastungen abzuwägen gegen das Recht eines Angeklagten, nach Art. 6 §3 (d), Zeugen gegen ihn einem Kreuzverhör zu unterziehen (examine) or unterziehen zu lassen und in gleicher Weise auch das Recht auf Zulassung und Examinierung von Entlastungszeugen. Die Eltern hatten eine Zeugenaussage des Kindes bei Gericht verweigert. Die Verurteilung erfolgte allein auf Grund der Berichterstattung der Mutter und einer Aussage des Kindes gegenüber einem Polizeibeamten. Der Antrag des Angeklagten auf ein Glaubhaftigkeitsgutachten wurde abgelehnt, unter Hinweis auf die Erfahrung des Gerichts mit Kindesanhörungen in Familiensachen. Ein Gutachten wurde erst vom Berufungsgericht eingeholt, eineinhalb Jahre nach dem relevanten Geschehen. Die Verurteilung (6 Monate bedingt) wurde aufrecht erhalten. Der Europäische Gerichtshof erkannte auf Verletzung von §3(d) in Verbindung mit §1 des Artikels 6. Ein Schadenersatzanspruch war nicht gestellt worden.
Zusätzlich erging wieder eine auffallend hohe Zahl von Urteilen 
   wegen Verletzung des Rechtes auf ein faires Verfahren Art. 6 §1 durch 
   eine überlange Verfahrensdauer. Bei Kindschaftssachen (die dabei allerdings
   nicht anstanden) zumindest, bedeutet die übliche gesamte Verfahrendauer,
   einschließlich der beim Europ. Gerichtshof selbst, wegen des besonderen
   kindlichen Zeitempfinden vermutlich leider praktisch immer, dass der Schaden
   nicht mehr gut zu machen ist.  
       Heute, hat übrigens auch der Expräsident von Jugoslawien,
 Slobodan   Milošević, einen Antrag gegen die Niederlande eingereicht. 
            
        16.12.2001: Heute Sonntag  Pro Sieben   
            16. Dezember 2001 um 22.55 Uhr Focus TV:
        
                                                                        
    
      
  | 
                
3.12.2001: Focus Titelthema: Verdammt allein. Wie 
         sehr Kinder unter der Trennung der Eltern leiden. Juristen, Psychologen 
       und  Politiker suchen Wege aus der Familienkatastophe.
       (
     
    Titelbild
                  )
                   Nr. 49 S. 52, Familie: Unter der Trennung der Eltern
   leiden    Kinder    oft ein Leben lang.
                             S. 55, Psycho-Regeln: 
 Wie   das   Leid   der  Kinder bei der Scheidung zu lindern ist.
                             S. 56, Interview: Psychologe
     fordert     Pfichttherapien für Paare in der Krise.   
Unbedingt lesenswert, vgl. dazu auch den 
                   Bericht vom 8.10.2001
                    von Ulrike Plewnia.  
           VfK Kommentar.
           
           
2001: Buchhinweis (Neuerscheinung): Richard A. Gardner: Das Elterliche Entfremdungssyndrom (Parental Alienation Syndrome/PAS). Anregungen für gerichtliche Sorge- und Umgangsregelungen. Eine empirische Untersuchung.
18.11.2001: Buchhinweis (Neuerscheinung): 
                    
                    unter Mitarbeit von Joël Binckli, Wilfrid von Boch-Galhau, 
     Wera   Fischer,  Ursula Kodjoe, Peter Koeppel, Hans-Martin Pawlowski.
                   Eltern sägen ihr Kind entzwei.
                   
   Trennungserfahrungen         und Entfremdung von einem Elternteil.
    
 
                    
                     
12.10.2001: Die ersten Pressemeldungen zu den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte:
Frankfurter Rundschau 
                   Vermischtes
         11.10.2001      
         23:7
   
  
                   Kinder-Besuchsverbot für Ledige war nicht rechtens
                   
                    STRASSBURG,
    11.   Oktober    (dpa). Deutsche Gerichte haben drei Vätern zu Unrecht
    den   Umgang mit    ihren unehelichen Kinder verweigert. Das entschied
 der   Europäische    Gerichtshof  für Menschenrechte in Straßburg
    am Donnerstag. Die   Richter sahen  einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot 
    der Europäischen    Menschenrechtskonvention. Die Kläger hatten 
    argumentiert, sie dürften    als unverheiratete Väter nicht 
schlechter    gestellt werden als geschiedene.    Deutschland muss den Beschwerdeführern 
    nun eine Entschädigung  von  insgesamt 143 000 Mark zahlen........
Kölner Stadt-Anzeiger 
                   Vermischtes
         11.10.2001      
         20:50
   
  
                   Die Rechte unehelicher Väter gestärkt
                   
                    Der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof hilft 
Vätern,       die   ihre Kinder nicht mehr sehen durften. 
Konkret ging es um Väter, die mit der Mutter in nicht-ehelicher Gemeinschaft zusammenlebten. Nach der Geburt eines Kindes ging die Beziehung jeweils zu Bruch und die Mütter verweigerten den Vätern den weiteren Umgang mit den Kindern. Auch vor den deutschen Zivilgerichten konnten die Väter ihr Umgangsrecht nicht durchsetzen.
Der EGMR hat nun deutlich gemacht, dass es hier nicht nur um eine Besuchsregelung gehe, sondern das Verhältnis von Vater und Kind überhaupt auf dem Spiel stehe. Erforderlich sei deshalb zum einen, dass das Kind vom Gericht angehört werde und seine Aussage nicht nur über andere Personen ins Verfahren eingebracht wird.
Außerdem müssten auch „scheinbar feststehende“ Erklärungen des Kindes durch einen psychologischen Experten überprüft werden, um die „wahren Wünsche“ des Kindes herauszufinden. Insbesondere müsse das Kind „vollständig“ über seine Beziehung zu dem antragstellenden Vater aufgeklärt werden. ....
TAZ 
                   Vermischtes
         11.10.2001      
         22:3
   
  
                   Gerichtshof stärkt Väter
                   
                    Europäischer Rüffel an deutsche Gerichte: Sie 
 machten     es  sich   mit Umgangsrecht nichtehelicher Väter zu einfach.
                    FREIBURG taz 
                    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
  (EGMR)    hat   die   Position von nichtehelichen Vätern gestärkt.
  In zwei    Fällen     stellte der EGMR fest, dass es sich deutsche
Gerichte  zu   einfach gemacht    hatten, als sie den Vätern den Umgang
mit ihren  Kindern  verweigerten.    Der deutsche Staat muss den beiden Vätern 
 je rund 50.000  Mark Schadensersatz    zahlen.
Konkret ging es um Väter, die mit der Mutter in nichtehelicher Gemeinschaft zusammengelebt hatten. Nach der Geburt des Kindes ging die Beziehung zu Bruch und die Mütter verweigerten den Vätern den weiteren Umgang mit den Kindern. Auch vor den deutschen Zivilgerichten konnten die Väter ihr Umgangsrecht nicht durchsetzen, da dem das "Wohl des Kindes" entgegenstehe. Die Kinder hatten zuvor jeweils erklärt, dass sie ihren leiblichen Vater nicht sehen wollten.
Der EGMR hat nun deutlich gemacht, dass es hier nicht nur um eine Besuchsregelung 
         gehe, sondern das Verhältnis von Vater und Kind überhaupt 
   auf    dem  Spiel stehe............
                    
11.10.2001:
Press release issued by the Registrar
CHAMBER JUDGMENTS IN THE CASES OF
  
                   SAHIN v. GERMANY, SOMMERFELD v. GERMANY, and HOFFMANN
v.  GERMANY
                   
The European Court of Human Rights has today notified in writing judgments in the cases of: Sahin v. Germany (application no. 30943/96), Sommerfeld v. Germany (no. 31871/96) and Hoffmann v. Germany (no. 34045/96), none of which is final [ fn ]. (The judgments are available only in English.)
The European Court of Human Rights held, by five votes to two, that there had been:
Under Article 41 (just satisfaction) of the Convention, the applicants were awarded the following amounts in German Marks (DEM):
| Non-pecuniary damage | costs and expenses | |
| (1) Sahin v. Germany | DEM 50,000 | DEM 8,000 | 
| (2) Sommerfeld v. Germany | DEM 55,000 | DEM 2,500 | 
| (3) Hoffmann v. Germany | DEM 25,000 | DEM 2,500 | 
Der Sachverhalt ist in allen drei Fällen (und vielen anderen, in denen die Betroffenen nicht über die notwendige Ausdauer und finanziellen Mittel verfügen) im wesentlichen der gleiche, uns leider sattsam bekannte (vgl. z. B. den folgenden Artikel im Focus vom 7.11.2001 und unseren Kommentar). Nur wurde der Umgang zwischen den Kindern und den (nichtehelichen) Vätern diesmal nicht "nur" ungestraft vereitelt, sondern von den Gerichten sogar unterbunden, auf Grund der Expertisen des Jugendamtes, flüchtiger richterlicher Anhörung und mangelhafter psychologischer Gutachten, in denen die Vater-Kind-Beziehung überhaupt nicht (oder nicht adequat) evaluiert wurde.
Im krassen Gegensatz zu der "naturrechtlichen" Sorgerechtsentscheidung
des Bundesgerichtshofes (
    
                   BESCHLUSS 
                   XII ZB 3/00 vom 4. April 2001
                   
),  die   sich   zwar   auf  den EGMR und die UN Kinderrechtekonvention beruft
                   , fand das Gericht in allen drei Fällen 
  auch,    dass   die  Interessen der Kinder und Eltern ohne die Unterscheidung 
  zwischen    ehelicher    und nichtehelicher Geburt genau so gut geschützt 
  werden    können,    also eine Diskrimierung (Artikel 14) gegen nichteheliche
     Väter vorliege.
Der Schaden für Kind und Vater ist wahrscheinlich durch nichts 
         mehr gut zu machen: 
                    Im Fall Sommerfeld (Application 31871/96) laufen die
Verfahren      jetzt    schon  11 Jahre und das Kind ist jetzt fast 21. Im
Fall Hoffman     (34045/96)    laufen  die Verfahren seit 1987 (14 Jahre!!),
das Kind ist    inzwischen 16.    Die gerichtlichen   Auseinandersetzungen
im Fall Sahin   (30943/96) begannen    1990. Das Kind ist  inzwischen 13.
Jede der Parteien kann nach Artikel 43 der Europäischen Menschenrechtskonvention noch innerhalb von drei Monaten aus besonderen Gründen beantragen, dass der Fall vor der aus 17 Mitgliedern bestehenden großen Kammer des Gerichtshofes verhandelt wird. Die Zulassung wird durch ein Panel aus fünf Richtern geprüft.
Die vollständigen Urteile (nur in Englisch) sind aus 
         der Datenbank des Gerichtshofes abrufbar (als Webseite oder .doc 
file):
           
     http://www.echr.coe.int
                    (
       Judgments      and  decisions / List of recent judgments)
7.10.2001: Focus vom 8.10.2001, Seite 76: Familienrecht: Die Ohnmacht der Väter. Männer machen mobil - noch können Ex-Frauen ihnen nach der Trennung ihre Kinder ungestraft vorenthalten. Von Ulrike Plewnia.
1.9.2001: Nicht nur für alleinerziehende Väter: Lo und Lu. Roman eines Vaters. Von Hans-Josef Ortheil. Luchterhand 2001. ISBN: 3630870945. Gebunden. 272 Seiten. DM 39,80. Der Vater, ein Schriftsteller, arbeitet zu Hause, die Mutter ist außer Haus berufstätig. Erzählt wird in sehr heiterer Weise wie ein Vater zunächst lernt mit zwei Kleinkindern umzugehen. Später wird er von den Kindern an die Hand genommen und wird zusammen mit ihnen nochmals erwachsen. Der Autor wurde 1951 in Köln geboren. Von ihm sind bisher die Romane Hecke, Im Licht der Lagune (1999), Die Nacht des Don Juan (2000) und die Roman-Trilogie Faustinas Küsse (1998) erschienen, für die er verschiedene Preise erhielt. Er wurde auch zum Stadtschreiber von Mainz ernannt.
28.8.2001: Schon mehrmals erreichten uns Zuschriften über Probleme 
         bei der Sorgerechtsübertragung nach dem Tod eines bisher sorgeberechtigten 
         Elternteils. An sich ist diese Frage in §§
                   1680
                   , 1681
                    BGB klar so geregelt, dass die elterliche Sorge dann
dem   überlebenden        Elternteil zusteht, wenn da nicht wieder der
unbestimmte   Begriff des   "Kindeswohls"     wäre. Dementsprechend
gibt es Ausseinandersetzungen,     wenn dann z.  B.   Großeltern das
Sorgerecht für sich beanspruchen.     Über  einen   anderen Fall,
dem Sorgerechtsbegehren einer gleichgeschlechtlichen       Partnerin   der
verstorbenen Mutter, berichtet die Financial Times aus    Finnland.   Er
könnte  möglicherweise ein europäischer Präzedenzfall
       werden: 
  
                   PERSPECTIVES: Lesbian partner puts the blood-tie to the
 test:    A  custody     battle  in the Finnish courts could create a European
 precedent.     Davrell    Roberts Tien encounters a tan
                   . 
                   Financial Times; Aug 18, 2001. By DAVRELL ROBERTS TIEN
                   .
15.8.2001: Recht auf ein faires Verfahren . Ein deutsches (Elsholz gegen Deutschland) und ein australisches Verfahren zum Vergleich.
8.8.2001: Noch ein weiterer Bericht zum Hungerstreik in Berlin und der 
         deutschen Rechtspraxis: 
  
                   Denied parents driven to fasting.
                    
                   Hunger strike challenges German courts' custody practice
         .          Kate 
Connolly     in  Berlin. Guardian, Saturday August 4, 2001.
8. 8. 2001
  : Ein erschreckender Bericht aus Australien über ein Problem     
   das wir leider auch bei uns kennen: Selbsttötung nach Trennung/Scheidung: 
 
  
                   When love fails
                    
                   By BETTINA ARNDT, 4. August 2001.
Am Beispiel eines 44 jährigen Abgeordneten zum australischen Bundesparlament, dessen Tod erhebliches Aufsehen erregte, wird die Problematik illustriert und werden Statistiken angeführt, wonach die Selbstötungsrate von Männern im Alter zwischen 25-44 zweimal so hoch ist wie die Jugendlicher (15-19) und im Gegensatz zu dieser seit 1970 ständig zunahm. 70 % davon sind mit dem Zerbrechen einer Beziehung verbunden. Die Wahrscheinlichkeit das Männer sich nach einen Beziehungsabbruch das Leben nehmen sei neunmal höher als bei betroffenen Frauen, was auch eine Studie aus Kalifornien bestätigt. Eine andere Studie differenziert zwischen der frühen Trennungsphase in der die Rate für Männer sogar 18 mal höher sei als die von Frauen, und die Zeit nach der Scheidung, in der sich die Rate auf 3 mal höher einpendle. Weitere Studien weisen darauf hin, dass die Suizidrate und eine Reihe weiterer ernster psychischer Probleme überwiegend mit Problemen (Abbruch) beim Umgang mit den Kindern verbunden sind. Ein anderes männerspezifisches Problem sei allerdings auch, dass sie so erzogen wurden, den Ausdruck ihrer Gefühle als unmännlich zu sehen. Deshalb käme Frauen (Verwandten, Bekannten etc.) eine Schlüsselrolle bei der Prävention von männlichem Suizid zu.
Im Gegensatz zu umfangreichen Präventionsprogrammen für Jugendliche wurden bisher keinerlei Programme für die meistgefährdete Männergruppe finanziert. Erst der Tod dieses Abgeordneten, der vor 3 Jahren sogar eine Rede im Parlament zu eben diesem Thema hielt, unter Hinweis auf seine eigene Betroffenheit, hat jetzt in Australien entsprechende Iniativen in Gang gebracht.
6.8.2001 DER SPIEGEL 32 /6.8.2001, S. 38 Sehnsucht nach Samuel. 
         Väter und Mütter, die ihre vom Partner nach Deutschland 
 entführten        Kinder oft jahrelang nicht sehen konnten, protestieren 
 in Berlin gegen     deutsche   Ämter und Gerichte. 
                    Zitat: Denn anders als etwa in Frankreich 
werden    Besuchsrechte,      selbst wenn sie gerichtlich angeordnet wurden, 
in der    Bundesrepublik so   gut  wie nie amtlich durchgesetzt. Während
 französische    Väter    oder  Mütter, die sich an solche
Abmachungen nicht halten,    schlimmstenfalls      sogar mit einer Haftstrafe
rechnen müssen, passiert    in Deutschland    meist  gar nichts. Das
findet auch Parlamentarierin Schwall-Düren,     ,,ist  ein  Unding".
Dazu auch ein ausführlicher 
        
          Bericht von Frau Dr. Karin Jäckel
                   , über Gespräche die sie (statt 
  des   angekündigten      Gesprächs mit der Justizministerin) mit
  Frau   Adlerstein (Bundesministerialdirigentin      im Justizministerium) 
  und mit   Frau Schwall-Düren (Mitglied der parlamentarischen      deutsch-französischen
    Mediationsgruppe) führte.
5.8.2001 Neue Töne aus dem "Frauenministerium": DER SPIEGEL 32/2001 
         (6.8.2001): 
                    
   Gleichberechtigung 
                    
  
                   Das Ende der Generation Lila
                   
                    Die SPD hat die Frauenbewegung für tot erklärt. 
  Kanzler     Schröder    sieht in der Familie die Keimzelle des Staates 
  und die   Arbeitsreserve  für    den Standort Deutschland. Auch unter 
  den jungen   Frauen des linken  Flügels    spielt der Feminismus keine 
  Rolle mehr.   
3.8.2001: Den Webseiten
  
                   http://www.isonet.fr/berlin/
                   
   entnehmen      wir,   dass die Bundesjustizministerin, Frau Däubler-Gmelin, 
 das  Gespräch      mit Frau Dr. Karin Jäckel zum Berliner 
                   "Hungerstreik"
                   
   wohl   äusserst       kurzfristig abgesagt hat. Eine Begründung, 
 oder  ob das Gespräch       nachgeholt wird, ist uns nicht bekannt.
3.8.2001: Eine interessante Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 
         (oder genauer: Beschluss die Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen) 
         Umgang und einen beeinflussten "Kindeswillen" betreffend: 
  
                   BVerfG, 1 BvR 212/98 vom 2.4.2001, Absatz-Nr. (1 - 7)
                   . 
Ein geäußerter Kinderwille kann außer Acht gelassen werden, wenn er offensichtlich beeinflusst worden ist. Zwar ist zu berücksichtigen, dass auch durch Beeinflussung eine echte und damit schützenswerte Bindung entstehen kann und deshalb die Disqualifizierung beeinflussten Kindeswillens nur dann gerechtfertigt ist, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes die wirklichen Bindungsverhältnisse nicht zutreffend bezeichnen.
Das grundlegende Ablaufmuster ist uns leider aus vielen ähnlichen Fällen zum Überdruss bekannt: Mutter und minderjährige Tochter (hier: Alter 6 Jahre !) wenden sich gegen das Umgangsrecht des Vaters, das auch Übernachtung vorsieht. Die Mutter hatte den Umgang mit der Tochter unterbunden, weil sie ,,den Eindruck hatte, diese sei vom Vater bei der Ausübung des Umgangsrechts sexuell missbraucht worden." Die Sachverständigen kamen in Glaubhaftigkeitsgutachten zum Schluss, dass die Äusserungen des Kindes ,,sehr wahrscheinlich auf keiner realen Erlebnisgrundlage beruhen". Das Amtsgericht ist aufgrund mehrfacher Anhörungen zu der Überzeugung gelangt, dass die Äußerung des Kindes auf Suggestionen beruhe. Auch habe es zu ihrem Vater ein "wirklich herzliches Verhältnis", das auf jeden Fall zu fördern sei.
"Interessant" erscheint uns allerdings auch Satz 2 aus dem Zitat des Beschlusses. Bei der leider in Deutschland oft sehr langen Verfahrensdauer , fehlender Durchsetzung des Umgangs oder gar frühzeitiger Intervention, wie anderswo längst üblich, dürfte es nicht allzu schwierig sein, durch Beeinflussung eine "echte" Bindung herzustellen, oder sie wenigstens in kursorischen Kindesanhörungen / Gutachten als "echt" erscheinen lassen.
1.8.2001: 
                   Von der Redaktion der ARD Reihe "Fliege" erhielten wir 
heute    folgende     Anfrage  zu einem gewiss sehr wichtigen, uns berührenden 
   Thema:
                    
                    für die ARD Reihe "fliege" bereite ich 
 für     den   
               13. August 
                   eine Sendung zum Thema 
                   "Depressionen bei Kindern" 
                   vor. Ein wichtiger Aspekt scheint mir dabei die Trennung 
 der   Eltern    und   der Verlust des Vaters. Mehrere Ärzte haben mir 
 bestätigt,      daß   viele Kinder in dieser Krisensituation mit
 massiven Depressionen      reagieren.   
                    Können Sie einen Kontakt zu einem Vater herstellen,
  der   diese    Situation   erlebt hat? Gerne jemand, der eine Lösungsmöglichkeit
       zum Wohl  des Kindes gefunden hat. 
                    
      Bitte    melden    Sie sich bei Frau
             Friederike    Schefbeck, Redaktion Fliege,
           Tel: 089-7673620        (München).
28.7.2001: Von Vaeternotruf.de (bzw. Väteraufbruch für Kinder, vafk.de) ging uns das Muster einer Petition (samt Erläuterung , Art. 17 GG) an den Deutschen Bundestag zu, mit der Aufforderung sie zu kopieren und jeweils einzeln an den Bundestag zu senden. Die Petition fordert die ersatzlose Streichung von §1626a BGB (Sorgerecht eines nichtehelichen Vaters nur mit Sorgeerklärung der Mutter) und § 1671 BGB (Antrag auf Alleinsorge). Zur Begründung werden zunächst Artikel aus der Europ. Menschenrechtskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention und des Grundgesetzes angeführt. Darauf folgen bemerkenswerte Zitate bekannter Autoren zum Kindschaftsrecht und von Richtern. [Anmerkung: Ein alleiniges Sorgerecht könnte ja immer noch durch Sorgerechtsentzug wegen Kindeswohlgefährdung, §1666 , oder auch §1666a BGB zustandekommen, oder auch nach §1687BGB . Bei Uneinigigkeit zwischen den Eltern kann das Gericht nach §1628 BGB ebenfalls die Entscheidung einem Elternteil übertragen.]
20.7.2001: Unsere neue Suchmaschine erfreut sich schon 
         grosser Beliebtheit. Sie liefert uns zugleich wichtige Rückschlüsse 
         über das was für unsere Besucher von besonderem Interesse 
   ist.     [Wir möchten aber betonen, dass mit dieser Software, oder 
 obigem   Besucherzähler     keinerlei Rückschlüsse auf die 
 Identität   des Besuchers,  selbst   nicht die des Internetproviders, 
 möglich sind.]   
                    Überraschend war dabei, u.a. dass mit zu den häufigsten 
      Anfragen,    solche nach Unterhalt oder der 
     Düsseldorfer        Tabelle zu Kindesunterhalt gehören, 
  obwohl das nicht zu   den   Schwerpunkten unserer Informationsarbeit gehört 
  und wir wenigstens      bisher  meinten, dass Informationen zu Unterhalt 
 anderswo relativ leicht,      und vor  allem auch rechtlich verbindlich, 
entsprechend den gesetzlichen     Vorschriften  und der ganz persönlichen 
finanziellen Leistungsfähigkeit,     zu erhalten  sind. Sich zumindest 
an diese Vorschriften zu halten, ist  im   Sinne unseres  primären Anliegens, 
einer guten Kind-Eltern-Beziehung,     selbstverständlich,  obwohl wir 
die Frustration sehr wohl verstehen,     wenn diese Beziehung etwa  durch 
beharrliche Umgangsvereitelung           nachhaltig gestört 
 wird. Kindesunterhalt muss aber auch dann   gezahlt  werden, und selbst bei
der dann u. U. möglichen           Reduzierung
des Ehegattenunterhaltes
                    nach 
           §1579     BGB
                    ist zu bedenken, ob damit nicht letztlich ein am Problem
  völlig       unschuldiges  Kind getroffen wird. Anders kann sich die
  Situation nach            §1611
BGB
                    aber beim Unterhalt für ein volljähriges
   Kind           darstellen. Die Verweigerung des Kontaktes 
   als  schwere  Verfehlung    im Sinne des §1611 Abs 1 BGB
         wird  allerdings  unterschiedlich    beurteilt (vgl. Stephan Meder,
  FuR  1/1995 S. 23-31). Abs.  2 stellt ausdrücklich    fest, dass diese
  Vorschriften    nicht auf die  Unterhaltspflicht der Eltern   gegenüber
  minderjährigen    Kindern  anwendbar sind.
Auffallend am Suchverhalten ist auch einiges, das den Webmaster zu weiteren Suchtips veranlasst, die er, im Sinne noch besserer Suchergebnisse, bittet zu beachten.
18.7.2001: Kindesanhörung, Teil III (Psychologie). (Erweitert 29.7.2001)
17.7.2001: Die unten erwähnte Väterstudie des
          Münchner Staatsinstituts für Frühpädagogik
(  Prof.      Fthenakis)   wurde am Mo. 16.7.2001 von Familienministerin
Bergmann  vorgestellt.      Für  die Studie waren 1058 Männer,
725 Frauen  und 333 Jugendliche      über  drei Jahre befragt worden.
Wenn beide  Eltern an einer Berufstätigkeit        Spass haben, sei
dies auch die  beste Voraussetzung, dass die Arbeitsteilung        innerhalb
der Familie  klappe. Allerdings wies Frau Bergmann darauf hin,     dass 
Wunsch und Wirklichkeit  noch oft auseinanderklaffen. Wegen überkommener
      Strukturen am Arbeitsmarkt falle es vielen Elternpaaren schwer, ihren
  Wunsch    nach geteilter Erziehungsverantwortung in die Tat umzusetzen.
    Pressemitteilung    Nr. 298 des 
       Bundesministerium  für 
Familie,  Senioren, Frauen und Jugend
                    vom 16.7.2001. Berichte z. B. auf S5.
und   im  Münchner       Lokalteil der Süddeutschen Zeitung vom
17.7.2001.    Zusammenfassung       auf der unten angegebenen Webseite,
und jetzt    auch ein 
  
                   ausführlicher Bericht
                    (12 Seiten) als .pdf Datei abrufbar
            (342   kb, wegen zahlreicher Bilder).
16.7.2001: Kindesanhörung, Teil II (Mit Beispielen aus den U. S. A.)
15.7.2001: Stellungnahme zu den Aktionen (Hungerstreik) ausgegrenzter "binationaler" und inländischer Eltern.
15.7.2001: Väterstudien:
                    a. Im Bildschirmtext (Sat1) und Agenturmeldungen:
                Zwei Drittel der Väter
   sehen sich als Erzieher ihrer Kinder
                   . München, 
      14.   Juli  (AFP) - 67 Prozent 
     der deutschen    Väter sehen sich einer Studie zufolge als Erzieher 
    ihrer Kinder, nur    33 Prozent entsprechen dem klassischen Bild des Ernährers.
      Die Daten    belegten, dass eine "Revolution" in den Köpfen stattgefunden
      habe,  sagte  der Leiter der 
                   Studie, Familienforscher Wassilios Fthenakis
                   , dem Nachrichtenmagazin
   "Focus".     Die   Studie im Auftrag des Bundesfamilienministerium beweise,
   dass die   Mehrheit    der Männer ihre Kinder gefühlvoll und
aufmerksam   begleitete.    "Väter   leisten einen ebenso bedeutenden
Beitrag für   die Entwicklung    von Kindern   wie Mütter, obwohl
die meisten weniger   Zeit mit ihrem   Nachwuchs verbringen",   sagte Fthenakis
               .   (vgl. auch 
                  sein Buch: Engagierte Vaterschaft. Die sanfte 
Revolution      in  der  Familie. Gebunden -320 Seiten, Leske u. B. Verlag, 
ISBN 3810024023,      1999.)  
b. Morgen im FOCUS (Nr. 29 vo. 16.7.2001):
                    1. 
                   Eltern:
               
            Studie  belegt den Einfluss der Väter auf ihre Kinder, S.
 54
                    
    2.  Familienpolitik:       Ministerin Bergmann über
deutsche    Väter, S. 61
                    und möglicherweise auch Thema (einer allerdings
problematische        Eltern-Kind-Beziehung):   
                    3. Babyklappen: Mütter fordern nach anonymer
  Geburt    ihr   Kind   zurück, S. 40
                    4. 
  
                   Vaterschaftstest:
                    
                   Ganz der Papa? 
                   Geklaute Gen-proben als Beweismittel, S.102
11.7.2001: Morgen 20h45 Themenabend mit Diskussion in 
                   ARTE TV
                   : 
                   DIE WILDEN KERLE.
                    Dokumentation von Michael Schomers, Deutschland 
 2001,    Deutsche     und französische Erstausstrahlung. 
   Mannsein    besteht auch    in der heutigen Zeit für viele in den 
altbewährten     Tugenden:  eben   in einem Männerleben wie eh und
je. Riskant, abenteuerlich,     der  mutige   Krieger, der einsam durch den
Dschungel streift und wilde   Tiere  erlegt. Und  immer noch gilt: Ein Indianer
kennt keinen Schmerz. .......
                    Jungen sind die modernen Sorgenkinder. Sie leiden öfter
    unter    Sprach-,   Lese- und Schreibstörungen, zeigen viel mehr
Verhaltensauffälligkeiten.         Schulversagen ist vor allem ein Jungenproblem.
Jungen sind doppelt  so   oft    Bettnässer wie Mädchen, stottern
viermal so oft. Und  es  ist siebenmal    wahrscheinlicher ist, dass bei
einem Jungen das Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom         (ADS) diagnostiziert
wird... . [Inwieweit da auf die Sozialisation       von  Jungen und
die dabei besonders wichtige Rolle von Vätern eingegangen         wird,
wird sich zeigen.]
10.7.2001: National Post: 
  
                   Kanadische Anwaltsorganisation (Canadian Bar Association)
  setzt    sich   für   verpflichtende Elternkurse über Scheidungsfolgen
   ein.
                    Der Fokus soll auf Elternverantwortung, statt wie bisher
  bei   Elternrechten      liegen. Die Begriffe "Sorge- und Umgangsrecht"
sollten    durch den mehr  kindzentrierten    Begriff "Elternverantwortung"
         ersetzt  werden. Diese Verantwortlichkeit    soll sich in konkreten
  Pflichten   widerspiegeln,  die zwischen beiden Eltern    im Rahmen eines
  Elternplans   (parenting plan)  zu teilen sind. Dazu gehört    auch,
  dass Gerichte   verstärkt durchsetzen  können, dass die Verpflichtung
     zum Umgang   wahrgenommen wird, sowohl  bei Elternteilen die beharrlich
  den   Umgang vereiteln,  als auch bei denen  die ihn nicht ausreichend
wahrnehmen.     Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. In einzelnen kanadischen
Provinzen     gibt es schon derartige Programme. Über verpflichtende
Kurse für      Eltern (als Scheidungsvoraussetzung) in den USA, haben
wir schon vor einiger    Zeit berichtet, z. B. über ein Programm in
 Florida
                   .
8.7.2001: Zur Problematik von Kindesanhörungen: Kindesanhörung, Teil I . Eine Zusammenfassung (erweitert 5.8.2001).
7.7.2001:
                    Wir haben schon öfter über die späteren
 Bemühungen         von Kindern den Kontakt zu einem Elternteil, auch
 nach einer sehr langen       Pause, wiederherzustellen berichtet (vgl. z.
 B. zum       U.   S.  Vatertag
                   , 17.6., s. u.). Über meist sehr tragische Bemühungen
     einer    solchen  späten Kontaktaufnahme und Identitätsfindung
    berichtet    heute die  Süddeutsche Zeitung: 
  
                   Verdammt, deutsch zu sein. Lebenslänglich Lebensborn: 
  Wie   die   Kinder    deutscher Besatzer in Norwegen unter ihrem Schicksal 
  zu leiden   hatten. Von   Steffi Kammerer.
                    Diese Kinder
   wurden    meist    nicht nur von ihrer Umgebung, sondern sogar von beiden
   Eltern abgelehnt.
5.7.2001: Jede fünfte Kinderseele ist krank. 
                   Eine Studie der Hamburger Uni enthüllt schwere psychische 
    Schäden.      Von ANNETTE WELCKER, 
  
                   Hamburger Abendblatt
                    vom 5.7.2001 (oder später aus dem 
Archiv    der   Zeitung).    
1.7.2001: Die österreichische Kindschaftsrechtreform tritt heute in Kraft. Damit bleibt es wie in Deutschland bei der gemeinsamen Sorge (österr.: Obsorge), ausser das Gericht folgt einem Antrag auf Alleinsorge. Umgang ist auch ein Recht des Kindes. Der Kontakt zum minderjährigen Kind (seit heute Volljährigkeit mit 18 statt 19) soll ggfs. durch "Besuchsbegleiter" erleichtert werden. Mediation dient als Konfliktregelungsinstrumt im Bereich des Kindschaftsrechts. Die Informations- und Äußerungsrechte Nichtsorgeberechtigter werden gestärkt, vgl. dazu unsere früheren Berichte vom 22.11.2000 und 30.9.2000 .
Im Gegensatz dazu blieb es bei der Schweizer Kindschaftsrechtreform
                   , die am 1.1.2000 in Kraft trat, weiterhin bei der 
     Alleinsorge              , ausser es liegt ein übereinstimmender 
  Antrag beider Eltern    auf   gemeinsame   Sorge vor, der aber vom Gericht 
  in Hinblick auf das Kindeswohl     zu prüfen  ist (Art. 133 ZGB). Dazu
  werden auch die Kinder in ,,geeigneter     Weise durch  das Gericht oder
 eine beauftragte Drittperson angehört"     (Art. 144 ZGB).  Auch in
der Schweiz hat nun das Kind ausdrücklich   ein  Recht auf persönlichen
  Verkehr   mit demjenigen  Elternteil,  dem die  elterliche Sorge
  nicht obliegt.(Art. 273 ZGB).
                    Besonders beachtenswert im Vergleich zu den deutschen 
Verhältnissen          ist aber die Stärkung des I
 nformationsrechts          des nicht sorgeberechtigten Elternteils (Art. 
275a ZGB): Die    Rolle      des nicht sorgeberechtigten Elternteils 
ist nicht mehr reduziert    auf die    Zahlungspflicht und das Besuchsrecht, 
sondern er soll in Zukunft      über    besondere Ereignisse 
im Leben des Kindes informiert    werden und hat  Anspruch  darauf, vor wichtigen
Entscheidungen angehört    zu werden.       
Der nicht sorgeberechtigte Elternteil     hat das gleiche Recht auf Information
   gegenüber  Dritten (Ärzte,     Schule, Lehrmeister etc.) wie
der Sorgeberechtigte.   (vgl. dazu     
    Kindschaftsrecht-    International.
                   )
30.6.2001: Wir freuen uns, dass wir wieder eine, sogar weit bessere Suchmaschine für unsere Webseiten anbieten können, weil von dieser Möglichkeit viel Gebrauch gemacht wurde. Eine komplexe Suche, mit zusätzlichen Optionen, ist von unserer Homepage aus möglich. Stichwörter mit vorgesetzen + müssen im Resultat vorkommen (und), - bedeutet den Ausschluss (nicht). Phrasen können mit "Text..." abgegrenzt werden.
22.6.2001: Zum vierten offiziellen Treffen der Mitgliedstaaten des 
                   Haager Übereinkommens über die zvilrechtlichen 
 Aspekte                 
   internationaler      Kindesentführung
                    über das wir berichteten
                   , ist eine 
                   Dokumentation
                    erschienen: Conclusions and Recommendations 
 of  the   Fourth    Meeting  of the Special Commission to Review the Operation
   of the  Hague  Convention   of 25 October 1980 on the Civil Aspects of
International     Child  Abduction  28 March 2001 / Conclusions et Recommandations
de la  Quatri'eme    r'eunion de la Commission sp'eciale sur le fonctionnement
de  la Convention    de La Haye   du 25 octobre 1980 sur les aspects civils
de  l' enl'evement   international   d'enfants (22-28 mars 2001).
Empfehlungen richten sich zum Teil besonders an neue Mitglieder. Diesen 
         soll auch ein Standard-Fragebogen zur Umsetzung der Konvention zugesandt 
        werden.(Kap. II). Auch für Deutschland relevant erscheinen insbesondere 
        die Aufforderung zur besseren Information über das Abkommen mittels
       Webseiten und Broschüren (1.7-1.8); zur besseren Zusammenarbeit 
  der    einzelnen Behörden bei der Auffindung eines Kindes (1.9); auf 
  Bemühungen,       z. B. mittels Mediation, eine freiwillige Rückkehr 
  zu erreichen,   die   aber nicht zu unverhältnismässigen Verzögerungen 
  führen       dürfen (1.10-1.12). Abschnitt 1.13 befasst sich mit
  Maßnahmen      mit denen die Sicherheit des Kindes und ggfs. auch
eines  Elternteils bei    einer Rückkehr gewährleistet werden soll
(vgl.  dazu auch Kap.  5,  und unseren Konferenzbericht
                   . vom Nov. 2000). Enthalten ist auch ein deutlicher Hinweis
   auf   Artikel     21 der Konvention über die Ausübung des
 Besuchsrechtes               .
                    Die Konzentration der Zuständigkeit auf speziell 
dafür      designierte    Gerichte, wie sie in Deutschland schon vor 
einiger Zeit   erfolgte,   und damit    einer besseren Ausbildung der Richter 
in Haager  Fällen  und einer rascheren    Bearbeitung wird weiterhin 
gefordert (3.1-3.5).
                    
                    Ein besonderer Kritikpunkt, nicht nur im Ausland (vgl.
 z.  B.  auch         Bach & Gildenast
                   , Art. 13
                   , S.50 ff) an der deutschen Handhabung des Haager Übereinkommens
        ist  die Anhörung von Kindern (Beispiel
                   ), in Extremfällen sogar schon Vierjähriger
(!!),    zur   Rückführung.     Nach dem Haager Übereinkommen,
          Art.    16
                   , ist das Rückführungsverfahren nicht nur deutlich 
   von   einer    Sorgerechtsentscheidung  zu unterscheiden, sondern impliziert 
   sogar   das  ausdrückliche  Verbot einer solchen Entscheidung, sobald 
   das widerrechtliche    Verbringen oder Zurückhalten  des Kindes nach 
          Art. 3
                    mitgeteilt wurde. Dazu Punkt 3.8:
                    There are considerable differences of approach
   to  the   question    of interviewing the child concerned. Some States
have   strong   reservations    about the appropriateness of interviewing
young  children  in connection with   return applications. Where it is appropriate 
  and necessary   to do so, it is  desirable that the person interviewing 
the  child should  be properly trained   or experienced and should shield 
the child from the  burden of decision-making.        [ In Deutschland
 besteht ja, ganz abgesehen von der hier geforderten  besonderen  Ausbildung
 und Erfahrung  bei der Anhörung von Kindern, nicht  einmal irgendeine
 Kontrollmöglichkeit,   weil anders als etwa in den USA,  Wortprotokolle
  oder die Anwesenheit von   Anwälten bei der Kindesanhörung  nicht
 vorgesehen sind, und Aufzeichnungen,   sofern sie überhaupt verfügbar
  sind, praktisch nie die dabei auch  sehr kritische Fragestellung enthalten.
  Das ist ein ernstes Problem nat.  auch bei rein inländischen Fällen
  einer Sorge/Umgangsrechtentscheidung,   auf das wir deshalb schon öfter
   hingewiesen haben, z. B. im Zusammenhang    mit  
PAS.
                   ]
In Kap. 6 wird eingeräumt, dass das gegenwärtige Übereinkommen die Ausübung des Besuchsrechts über Staatsgrenzen hinweg nicht ausreichend sichert und dies ein sehr ernstes Problem darstelle das im Interesse der Kinder und Eltern einer raschen Lösung bedarf. Die zusätzliche Ratifizierung der Hague Convention of 19 October 1996 on Jurisdiction, Applicable Law, Recognition, Enforcement and Co-operation in respect of Parental Responsibility and Measures for the Protection of Children wird den Mitgliedstaaten empfohlen (7.1.)
20.6.2001: Auch auf die Gefahr hin, dass dadurch wieder 
         eine fruchtlose Debatte, am eigentlichen Problem vorbei, ausgelöst 
       wird,  wie ob es sich beim "Parental Alienation Syndrome" auch um ein
   Syndrom    handle:  Aber wussten Sie schon was das "Erlkönig 
   Syndrom"         ist?
                    Eine ausführliche Beschreibung (mit 52 weitereren
 Literaturstellen)         findet sich jedenfalls in ,,Sleep
disturbance  and father    hunger     in 18- to 28-month-old boys: The Erlkoenig
syndrome."           von   James  M. Herzog (Children's Hospital
Medical Center, Boston),    erschienen     in der  Fachzeitschrift Psychoanalytic
Study of the Child.    [Vol 35, S.  219-233,    1980.] Demnach handelt es
sich um eine psychosomatische    Schlafstörung      in kleinen Jungen
die mit dem Verlust des Vaters   durch Trennung/Scheidung      einhergeht.
Die Albträume und der nächtliche    Terror werden beschrieben 
   und die Therapie wird an drei Fallbeispielen    18, 22, und 28 monatiger
Kinder    illustriert. [Anmerkung: Es ist natürlich    zu erwarten,
dass dieselben     Probleme auch bei kleinen Mädchen und   bei dem rein
zahlenmässig      weit weniger häufigen Mutterverlust     auftreten,
auch wenn dann der   Bezug  auf das bekannte 
            Gedicht
                    (1782) von Goethe weniger direkt erscheint.]
17.6.2001: Heute
                    ist Vatertag im Ursprungsland dieser Tradition, den USA.
  Aus   diesem    Anlass   erschienen, anders als
bei   uns
                   , zahlreiche Aufsätze in der Presse die sich mit
Vaterschaft       beschäftigen.    Ein besonders berührender erschien
am 14.6.    in   der Wahington    Post: 
  
                   Finding My FatherBy Gigi
Barse
                   , Seite C10. Er stammt von einer 
Frau,    die   in  einer   "neuen Familie" aufwuchs, von ihrem "neuen Vater" 
adoptiert    wurde   und nach   dem Willen ihrer Mutter den "alten Vater" 
vergessen sollte.    Sie   sah ihn zuletzt  vor 40 Jahren und fand ihn jetzt 
endlich, nach einer    sehr   aufwendigen, dramatischen  Suche, bei der sie 
zwar einerseits  überzeugt      schien, dass
                    ,,I always knew I would see him again, knew
 I  would    feel   his   arms wrap me in a hug one more time. I just didn't
 know how   long and   difficult   and wondrous the journey would be to find
 him      .[ Ich wusste   immer, dass   ich ihn wieder sehen würde,
 wusste,  dass ich fühlen   würde  wie sich seine Arme in einer
Umarmung um mich ein weiteres Mal   wickeln würden.   Ich wusste nur
nicht wie lange und schwierig und wundersam  die Reise sein   würde].
  .... A   ber andererseits war sie doch     sehr unsicher
über   seine mögliche Reaktion und  ob er überhaupt   noch
lebte. Er und  auch seine ebenfalls "neue Familie"  nahmen sie herzlichst
  auf       .
15.6.2001: Statistik: In der führenden professionellen medizinischen Datenbank MEDLINE finden sich im Teilbereich Psychiatrie derzeit Hinweise auf 14161 Veröffentlichungen (in Fachzeitschriften) in der Kategorie Eltern-Kind Beziehung, davon 9810 zur Mutter-Kindbeziehung und 1828 zur Vater-Kind Beziehung, ferner 774 zu ,,Family Relations". Zu "Paternal Deprivation" (Vater-Entbehrung) gibt es 467 Einträge. Als Querverweis z. B. zum Schlagwort "Parental Alienation Syndrome" erhält man die Kategorie "Personality Disorders" mit 9168 Einträgen, davon 2317 zu "Borderline Personality Disorder" (BPD), ferner 11559 zu "Child Behavior Disorders". Mit dem Suchwort "Child Custody" (Elterliche Sorge) erhielte man unter Einschluss aller Subkategorien (exp child abuse/ or exp child advocacy/ or exp child custody/ or exp child welfare/ or exp divorce/ or exp expert testimony/ or exp forensic psychiatry/ or exp jurisprudence/ or exp legal guardians/ or exp parents/ or "child custody".mp.) insgesamt 119579 Einträge. Man wird also seine Suche eingrenzen müssen.
12.6.2001: 
  Süddeutsche Zeitung
                    vom 12.6.2001 (S.9): Frankreichs 
 Väter      machen   Urlaub. Franzosen bekommen 
 künftig     nach der  Geburt eines Kindes zwei Wochen frei- Sozialpolitiker 
 sprechen    von einer kleinen Revolution.
Zumindest erscheint diese praktische Massnahme (Kostenpunkt etwa 300 Millionen DM) als wahrscheinlich weit wirksamer als die deutsche Kampagne "Mehr Spielraum für Väter". Durchgesetzt hat sie Segolene Royal, Staatssekretärin für Kinder und Familie.(unverheiratet, 4 gemeinsame Kinder mit dem Vorsitzenden der französischen Sozialistischen Partei, Francois Hollande.) 73 Prozent der Franzosen stimmen dieser Massnahme laut einer Umfrage vor der Beschlussfassung zu. Einmal in Jahr tritt das französische Kabinett zu einer speziellen Familienkonferenz zusammen bei der solche Beschlüsse fallen..
Der Bericht führt auf, dass Väter bisher in Frankreich 3 Tage Vaterschaftsurlaub beanspruchen konnten, in Dänemark 2 Wochen, Finnland 18 Tqge und Schweden 40 Tage.
29.5.2001: 
  
                   Zigarettenqualm - für Kinder hochgefährlich.
                   Mädchen und Jungen, deren Eltern rauchen, tragen
oft   massive     gesundheitliche    Schäden davon.
                    So titelt die Süddeutschen Zeitung vom 29.5.2001 
(München        Teil,   S.49) heute einen Bericht über ein Symposium, 
das zusammen      mit  der Stiftung  Kindergesundheit veranstaltet wurde. 
Folgen des Rauchens      während  der  Schwangerschaft und auch des Passivrauchens
sind den    meisten  bekannt.  Besonders  alarmierend ist aber nach den neuesten
Studien    nicht  nur der Grad  der Schädigung  bei Kindern, sondern
auch die  Häufigkeit.     ,,Wir  leben in einem Raucherland"
   lautet  Resumee und Kritik   der  Ärzte.  Das schlechte Beispiel
der Eltern  hat zweifellos einen   wesentlichen  Anteil  daran, dass mit
16 Jahren etwa  die  Hälfte der   Jungen und 40  % der Mädchen
 selbst "dabei" sind, und  wegen der hohen   Suchtwirkung  des Nikotins die
  
                  größten Schwierigkeiten haben davon wieder loszukommen
                   . Obwohl uns dazu noch keine speziellen Studien vorliegen, 
  geht   zumindest     aus Zuschriften an uns deutlich hervor, dass der Trennungs
    / Scheidungsstress     die betroffenen Eltern und Kinder besonders häufig
     zur Zigarette greifen    läßt. Wir appelieren deshalb nicht
  nur   an alle Eltern, sondern    auch an alle an der Prüfung des "Kindeswohls"
     Beteiligten (Richter,   etc.) diesem Problem ernsthaft Rechnung zu tragen.
24.5.2001: Vatertag!
                    
                    Die Suche im deutschen 
"Blätterwald"          ergab auch dieses Jahr nichts besonders bemerkenswertes 
zum Thema  Vatertag,        nur die üblichen Angebote aus der Gastronomie, 
Hinweise  auf Feuerwehrfeste        usw. Einige wenige Zeitungen weisen wenigstens 
auf den historischen  Ursprung      hin, so z. B. die  
  
                  Saarbrücker Zeitung
                    vom 23.5. Demnach rief eine Louisa Dodd, 
 deren    Vater    im  amerikanischen Bürgerkrieg kämpfte, 1910 
zur Ehrung    von Vätern     auf. Präsident Calvin Coolidge gab 
dann 1924 eine    Empfehlung für     die Einführung eines Vatertages 
 heraus, aber    erst Präsident Richard    Nixon machte 1974 den zweiten 
 Sonntag im  Juni  (diesmal 17.6) zum offiziellen    Vatertag in den USA. 
(In Österreich    wird er am 10.6 gefeiert.). Trotz    des geringen Stellenwertes
in Deutschland    wünschen wir allen Vätern    hier, dass sie den
heutigen Tag ganz   im Sinne einer guten Kind-Vater-Beziehung    verbringen
können.
19.5.2001: Webseiten Statistik
                   : Neuer Besucherzähler.
                    Die gezielte Suche auf unseren Webseiten erfreute
   sich   größter     Beliebtheit. Leider wurden für diese
 Suchmaschine    plötzlich hohe    monatliche Gebühren verlangt.
 Wir suchen deshalb    noch nach einem Ersatz.    Ohne jede weitere Ankündigung
 wurde dann   auch der Besucherzähler     auf unserer home page vom
Netz  genommen,   so dass die gesamte damit verbundene     Statistik für
uns  verloren  ging. Sie enthielt u. a. die Zahl der Zugriffe,    aufgeschlüsselt 
  nach  Stunde, Tag (die meisten dienstags), Monat und   Land. Natürlich 
  sind  Besucher aus Deutschland weitaus am häufigsten,    aber obwohl 
  wir unsere  Webseiten nur in Deutsch anbieten (allerdings z.  T. mit links 
  zu anderssprachigen  Webseiten), verzeichnen wir Besucher aus  praktisch 
 jedem Staat der Erde.
                    Eine etwas andere Art von Zugriffstatistik können
 wir   von   unserem     derzeitigen Service provider abrufen. Die Zahl der
 ,,sessions"     gibt an  wieviele   unterschiedliche domains auf unsere
Webseiten  zugegriffen     haben.  Nicht gezählt   werden dabei mehrmalige
Zugriffe  pro Tag oder    Abrufe  über einen proxy   server.  Demnach
verzeichneten  wir im Zeitraum    1.4.99-30.4.2001   (25 Monate)   
 76032 sessions    , mit einem   derz. Durchschnitt   von etwa 5100
 /Monat. Weitaus größer   ist   nat. die Zahl der "hits"   (373165)
oder  der abgerufenen Seiten (228281     mit insgesamt 4,083389 kB).   Wir
sehen in diesen   Statistiken in erster     Linie ein feedback über
 unsere Arbeit,  nicht einen
                    ,,Schönheitswettbewerb." Daher interessiert uns
insbesondere       welche    Seiten jeweils am meisten Resonanz erzeugen.
Nicht allzu überraschend          ist allerdings, dass die häufigsten
Zugriffe (als Ausgangspunkt)      auf    die vorliegende Seite (Aktuelles
im Überblick) erfolgen. Der    heute  installierte  Besucherzähler
zählt lediglich, ohne jede   Aufschlüsselung,    die Zahl der Zugriffe
auf diese Seite, nicht also   Besucher die über   die Homepage, direkte
Zugriffe auf andere Seiten,   auf Grund von Verweisen   (links), Suchmaschinen
etc. zu uns finden.
19.5.2001: Leider verspätet, ein Hinweis auf einen wiederum interessanten Essay von Christine Brinck in der Süeddeutschen Zeitung vom 11.5.2001, S. 18: Die Mutter aller Steuern. Kleine Kinder brauchen eine Familie: Warum staatliche Fremdbetreuung keine Lösung ist. Obwohl in erster Linie von Müttern die Rede ist, ein auch für Väter nachdenkenswerter Beitrag zur aktuellen Diskussion um Teilzeitarbeit und Kinderkrippen (Zitat: ,,Von der Kinderkrippe bis zur Scheidung haben die Kleinen andere Glücksvorstellungen als ihre Erzeuger. Das hat überhaupt nichts mit christkonservativen Vorstellungen von ,Kinder, Küche, Kirche' zu tun.")
5.5.2001: Die 
  
                  Süddeutsche Zeitung
                    (SZ am Wochenende, Seite I) bringt heute den Aufsatz
von   Rolf   Lamprecht:      ,,Der gnadenlose
Kampf  ums Kind.   Bei den meisten      Scheidungsprozessen geht es um Macht
und  Geld, nicht   um Liebe – und die    Familienrichter  sind hilflos."
                    Das Problem mit dem unbestimmten
 Begriff     ,,Kindeswohl"     wird zunächst an Hand von Hinweisen auf
 den vor  dem   Dorfrichter Azdak     ausgetragenen Konflikt in 
  ,,Der kaukasische     Kreidekreis"          von Bertolt Brecht
 und die ebenso klassische    Abhandlung von Joseph   Goldstein,   Anna Freud
 und Albert Solnit,        ,,Beyond the   Best Interests
   of the Child"     ,  New York, The Free Press, 1973   deutsch:
 Jenseits   des Kindeswohls,   Suhrkamp,  Frankfurt, 1974) angerissen.  
Es  folgen dann Beispiele   aus  der deutschen  Gerichtspraxis zur Auswirkung
   oft jahrelanger Konflikte   zwischen den Eltern, beharrlicher Umgangsvereitelung
   und Verteufelung des   anderen Elternteils auf das "Kindeswohl" und den
 "Kindeswillen".  [Das Buch   von Goldstein et al erschien 1984,1996 in einer
 Neuauflage. Es  gibt auch  ein weiteres Buch dieser Autoren: 
          Best Interests Of The Child: The Least Detrimental Alternative
            by Joseph    Goldstein (Herausgeber) 
  mit   Beiträgen  von    Anna 
           Freud        und Albert J. Solnit,
 Simon    and  Schuster, 1998].
Zum Autor, Rolf Lamprecht, gibt es einen "Steckbrief" der seine journalistische Tätigkeit beschreibt, u.a. als langjähriger SPIEGEL Korrespondent und als Buchautor.
27.4.2001: Die MONA LISA Redaktion teilt uns mit, dass das Thema "Elternzeit" 
         für Vater, ,,Vaterschaftsurlaub mit Karriereknick?" (vgl. unsere 
     Mitteilung    vom 21.3.2001
                   ) in der Sendung am Sonntag, 29.4. 2001, ZDF,
18h15               behandelt   wird, mit einer Wiederholung in
3Sat am Mittwoch  um  13h30.    Es  hätten   sich erstaunlich wenige
Väter gemeldet,   vielleicht    weil  sie keinen Karriereknick  erleiden
oder diesen von vornherein   nicht    riskieren  wollen? Wir meinen jedenfalls,
 dass dieses Thema für    alle    "jungen" Väter wichtig ist, auch
weil  sich dieser besondere    Lebensabschnitt    mit kleinen Kindern ja
später nicht mehr nachholen    läßt.
                    Auszüge aus dieser Sendung sind auf den 
  
                   Webseiten des ZDF
                    zu finden.
20.4.2001: Informationen zur deutsch-französischen parlamentarischen 
         Mediationsgruppe zu Sorgerecht / Kindesentführung kann man auf
   den    Webseiten  der Mitglieder 
           
    Pierre  Cardo (F)
                    und 
  Angelika     Schwall-Düren
     (D)
                    finden. Darunter sind aktuell die jeweiligen 
Zwischenberichte                    aus 
       
 Frankreich
                    (html file) und 
  
                   Deutschland
                    (pdf file).
16.4.2001: Für die bisherige Suchmaschine für unsere Webinhalte werden jetzt leider ziemlich plötzlich recht erhebliche Gebühren verlangt. Wir suchen daher noch nach einem Ersatz.
10.4.2001: ARD Plusminus 21h55 wird sich u.a. mit 
       
           Gutachtern in Familiensachen
                    befassen. HEUTE!
8.4.2001: Der Zugriff auf unsere Seiten war leider längere Zeit wegen technischer Probleme bei unserem Provider nicht möglich (funktionierte aber wenigstens teilweise bereits wieder unter unserer Alternativaddresse http://www.vaeterfuerkinder.org ).
8.4.2001: Unsere Webseiten zu Internationaler Kindesentführung
                    wurden aktualisiert, einschliesslich der Seiten die die 
 Handhabung      solcher   Fälle in Deutschland
                    betreffen. Erfreulicherweise gibt es auch Berichte von
 erfolgreichen        Rückführungen  oder der Herstellung von Umgangskontakten.
  Auch     auf der offiziellen (politischen)  Ebene hat man sich weiter mit
  diesem   Thema   beschäftigt. Die vierte Konferenz  der Special Commission
  zum   Haager   Übereinkommen über die zivilrechtlichen  Aspekte
  internationaler      Kindesentführung fand vom 
                  22-28.
 3.2001
                    in Den Haag statt. Ein Abschlussbericht liegt uns allerdings
    derzeit     noch  nicht vor.
                    Am 7. März, 2001 fand ein Hearing des HOUSE COMMITTEE
   ON  INTERNATIONAL      RELATIONS mit SECRETARY POWELL statt, bei dem das
  Thema  Internationale   Kindesentführung   ebenfalls zur Sprache kam.
  Der Abgeordnete  
                 Nick  Lampson
                    aus Texas nimmt sich dieses Themas besonders an, ebenso 
 wie   der   französiche     Abgeordnete 
           Pierre
    Cardo
                   , auf dessen neue Webseiten wir hier auch hinweisen möchten.
      Diese    Webseiten enthalten insbesondere die ausführlichen Zwischenberichte
        der französisch-deutschen  Parlamentarierkommission, zu Sorgerechtsfragen,
         deren Mitglied er ist. Zu finden ist auch der Bericht von Mary Banotti,
       M.  E. P. über die 
  
                   Initiative Frankreichs zum Umgangsrecht
                    (vgl. unsere Mitteilung vom 25.2.2001).
21.3.2001: Ein Aufruf von MONA LISA (ZDF) zum einem aktuellen Thema (vgl. auch "Mehr Spielraum für Väter", hier unter 9.3.2001 ):
Hallo liebe Väter für Kinder,
                    Mona Lisa nimmt sich mal wieder der Männer an. Für
    unsere    Sendung   "Mann oh Mann" am 8. April suche ich einen Vater,
der    in Erziehungsurlaub      gegangen ist und dadurch einen Karriereeinbruch
   hatte. Wie waren die Reaktionen     von Arbeitgeber, Kollegen, Freunden
 etc.?  Hintergrund der Geschichte ist,     dass das Bundesfamilienministerium
 die  Erziehungszeiten für Väter     nachdrücklich befürwortet,
   aber tatsächlich  nur ca. 2% der    Väter es in die Tat umsetzen.
   Einer der Gründe:  die Angst vor  einem Karriereknick (?). Können
   Sie mir weiterhelfen und meine Redaktions-Nr.   an Betroffene weiterleiten,
   bitte? Bis    Ende der Woche sollte   ich einen Gesprächspartner
   finden.
Svetlana Makivic, Red. Mona Lisa
Redaktion Mona Lisa des ZDF: 089-9955-1182 (10-18h)
                    mobil: 0179-1086823 (9-21h)
                    Wir, von Mona Lisa, unterstützen Erziehungszeiten
 für     Väter     und dass wird auch in diesem Filmbeitrag rüberkommen. 
     Nur leider scheint   die Akzeptanz in der Wirtschaft und Gesellschaft 
 noch    nicht so sehr hoch  zu sein (?).
                    
21.3.2001: Aus einer Mitteilung die uns gerade zugegangen 
         ist, entnehmen wir dass die schon erwähnte Sendung 
                   (
  
  
  INSIGHT)
                    zu Internationaler Kindesentführung 
 bereits             heute, 23h MEZ, von CNN gesendet wird, 
 einschliesslich     zusätzlicher     live Interviews.
                         
                                                                        
                                  
      INTERNATIONAL CHILD ABDUCTION | 
                            |
| Every year thousands of children are taken by one of their parents without the permission of the other parent. Getting the children back or even obtaining visitation rights can be a long and painful experience. When the parent and children have fled to another country, the problem can seem insurmountable. Insight looks at the problem of international child abduction by parents and asks what can be done to improve a flawed system. | 
21.3.2001: Morgen
                    beginnt, wie wir schon vor einigen Tagen kurz 
                   berichteten
                   , das vierte offizielle Treffen der Mitgliedstaaten (
                     22-28.
 3.2001
                   ) der Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens 
   über      die  zvilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung.
                  AktuelleInformationen darüber können den Webseiten
   der 
     
     Haager   Konferenz
                    entnommen werden. (Die meisten davon sind allerdings
nur   als   WORD   Dokumente    zum Herunterlagen bereitgestellt.) Darunter
sind   mehrere   Berichte,   z. B.   zum 
    Umgang nach   Art. 21
                    und eine umfangreiche 
          statistische  
   Zusammenfassung
                   , die auf einer detaillierten 
                   Befragung
 der Mitgliedstaaten
                    zur Handhabung des Übereinkommens beruht. Die Antwort
   des   deutschen     Justizministeriums ist darin allerdings derzeit noch
  nicht  enthalten. Ein    zusammenfassender Bericht über die letzte
solche  Konferenz  (
              1997
                   ) ist ebenfalls verfügbar.
Zur Vorbereitung
                    auf diese Konferenz diente auch das 
    NCMEC/ICMEC       Forum  über Internationale Kindesentführung,
  Alexandria, V.   A.   , 1-2. Nov. 2000
                   . Eine dort beschlossene Resolution
                    empfiehlt die Erarbeitung eines "Best Practice
 Guide"                für die Handhabung von Kindesentführung
 (Doc files   von   uns   umgewandelt   als web page). Ein Vorschlag dazu
wurde zuvor schon  von  der 
       Common Law Judicial 
   Conference   on International Child Custody
                    (Washington, D.C., September 17-21, 2000) von Richtern
 aus   sechs    Nationen    erarbeitet (umgewandelt als 
    web  page
                   ).
Wohl aus Anlass dieser Tagung widmete CBS seine in den USA sehr populäre Sendung "Sixty Minutes" am Sonntag zur Hauptsendezeit dem Thema Internationale Kindesentführung (u.a. nach Deutschland.) Der Bericht der vielen auch hier durch ihre Berichte aus Krisengebieten bekannten CNN chief international correspondent Christiane Amanpour soll am Donnerstag , 22.3.2001 , auch hier von CNN ausgestrahlt werden. (Die Sendezeit ist uns leider noch nicht bekannt.)
20.3.2001: Wir wurden gebeten den folgenden Aufruf zu veröffentlichen 
         (Hervorhebungen durch uns):
                    TV-München sucht Gäste für Fernsehsendung!
Im Rahmen unserer täglichen Sendung "andrea" auf TV-München suchen wir Gäste aus dem Münchner Raum, die sich zum Thema "Ehen in München - Rosenkrieg oder Zweisamkeit?" an einer Diskussion beteiligen möchten. Die Aufzeichnung ist am
Dazu suchen wir Menschen, die schon Erfahrungen (ob positive 
         oder negative!) mit der Ehe gemacht haben, oder aber die Ehe als 
veraltet         empfinden und niemals heiraten würden! Oder natürlich 
auch    Väter,     die nach einer Scheidung Probleme mit dem Sorgerecht 
haben.    Bei Interesse     melden Sie sich bitte unter folgender Telefonnummer: 
       089/42041480     oder per Mail unter 
                   andreag@tvm.de
                   .
                    Redaktion "andrea"
                    
17.3.2001: Die Mitgliedstaaten
                    des Haager Übereinkommens über 
   die   zivilrechtlichen     Aspekte internationaler Kindesentführung
                    treffen sich alle 4 Jahre um die Funktion des Übereinkommens 
      zu  überprüfen.  Das vierte solche Treffen (Fourth Special 
 Commission)      findet vom 22-28 März,  2001 statt. Daran wird das
 
              International  Centre
 for Missing and Exploited Children (Europe)
                    als "Observer" teilnehmen und im Detail die auf dem NCMEC/ICMEC 
     Forum    über  Internationale Kindesentführung, Alexandria, 
 V.   A. , 1-2.    Nov. 2000  verabschiedete Resolution erläutern (VfK 
 e.V   war Teil der    deutschen Delegation, vgl. Tagungsbericht
                   ). Wir möchten auf die hiezu von ICMEC herausgegebene 
  kurze    Stellungnahme     verweisen, die auf deren Homepage unter "News" 
  zu finden    ist (oder         hier  Impressum
                   ). Sie wendet sich gegen einzelne Bestrebungen, 
     Mediation     Teil des Übereinkommens zu machen, weil die damit 
verbundenen     Verzögerungen     das Kernprinzip des Abkommens, 
  "Sofortige    Rückführung"          und ev. Sorgerechtsentscheidungen 
    im Staate des gewöhnlichen  Aufenthaltes,    stark aushöhlen 
 würden.   Selbstverständlich  wird aber 
          Art.  7
                    des Übereinkommens voll unterstützt, nach dem 
 die   Zentralen      Behörden  kooperieren sollen, um die freiwillige 
 Rückgabe   des    Kindes  sicherzustellen  oder eine gütliche Regelung
 der Angelegenheit      herbeizuführen.  Voll  unterstützt wird
selbstverständlich      auch die Rolle der Mediation   bei der Anbahnung
von späteren Umgangskontakten.
VfK e. V. wurde gerade in letzter Zeit über einige sehr erfreuliche Entwicklungen in Fällen internationaler Kindesentführung von und nach Deutschland informiert, die zum Teil vor nicht allzu langer Zeit noch für grosse Schlagzeilen sorgten. (Gerade deshalb wollen wir darüber hier nicht namentlich berichten, sondern den Betroffenen, vor allem den Kindern, ganz die Ruhe gönnen die sie zur Aufarbeitung des erlittenenen Traumas wahrscheinlich noch benötigen.) Bei der Auffindung der Kinder, und vor allem bei der Wiederherstellung von Umgangskontakten (in einem deutsch-amerikanischen Fall sogar erst nach Jahren) hat sich Mediation und das Zusammenwirken öffentlicher Stellen (einschliesslich der parlamentarischen deutsch-französischen und deutsch-amerikanischen Kommissionen), privater Organisationen und auf das Kindeswohl bedachter Anwälte bestens bewährt.
9.3.2001
                   : Im deutschen 
  Bundesministerium     für 
   Familie, Senioren, Frauen und Jugend
                    sucht man zwar noch vergeblich nach einer Männer-
 oder   Väterabteilung,       aber das Aktionsprogramm zur Vereinbarung
 von  Familie und Beruf und der    Stärkung  der Rolle von Vätern
 
                   ,
  
  
  ,Mehr Spielraum für Väter"
                    verdient Beachtung (vgl. Pressemitteilung des Ministeriums),
    genau    so  wie  manches was gestern auch zum Weltfrauentag zu hören
    war und,    statt  einseitiger  Schuldzuweisung, konstruktiv in die selbe
    Richtung weist.   Es  müssen,  im Sinne einer wirklichen Gleichstellung
    und Partnerschaft    bei der Kindererziehung,  Rahmenbedingungen geschaffen
    werden, die Müttern     und Vätern gleichermassen  erlauben,
 Familie   und Beruf zu vereinbaren,     sofern sie das wünschen,  also
 auch     ,,Mehr Spielraum für     Mütter" und
als  unabdingbare   Voraussetzung, ein entsprechender     finanzieller
  Spielraum      . Ob das neue 
  
                   Bundeserziehungsgeldgesetz
                    (Achtung: lange Ladezeiten) und die Einführung von 
         "Elternzeit"         diese Ansprüche wenigstens 
 annähernd     erfüllen, bleibt   zu  prüfen oder abzuwarten. 
 Dass erst jetzt    der Ruf nach mehr Kinderhorten    und nach Ganztagschulen, 
 die ausserhalb    Deutschlands längst selbstverständlich     sind, 
 wieder laut wird,   mag erstaunen (oder erinnert vielleicht an die  schier 
   ewige Ladenschlussdebatte).    Flexiblere Arbeitszeiten und Heim(Tele)arbeit 
     können ebenfalls  eine  bessere Vereinbarung von Familie und Beruf 
 erlauben.    Eine anderswo  schon  vor Jahrzehnten bewährte und für 
 kleine Kinder    wahrscheinlich    in vielem bessere Methode, nämlich 
 sie in das Berufsleben    zu integrieren    (wie das übrigens im bäuerlichen, 
  ländlichen    Rahmen schon   immer selbstverständlich war) scheint 
  man hier allerdings    noch kaum  "entdeckt" zu haben:  Kinderhorte 
  in den Betrieben          . Wenn man dann auch mehr Kinder 
 in den Betriebskantinen sieht,    würde   das sicher auch zu mehr Kinderfreundlichkeit 
  beitragen. Echte     Partnerschaft   bei der Kindererziehung und die verinnerlichte 
  Erkenntnis,     dass auch der  Partner (die Mutter) genau dasselbe Recht 
 auf  beruflichen    Erfolg, Anerkennung  und Kontakte außerhalb der 
 Familie  hat, würde    auch viel zur Reduzierung   von Problemen beitragen, 
 über  die wir  hier  leider immer wieder berichten   müssen, insbesondere, 
 wenn  diese  Einsichten   früh genug, vor einer   Krise in der Partnerschaft, 
  umgesetzt  werden.
6.3.2001: Auch aus dem amerikanischen "Familienministerium" (Department 
         of Health and Human Services) ist eine interessante Stellenbesetzung 
    zu   melden: 
  
                   Präsident Bush
                    hat am 28.2.2001 die Nominierung des Kinderpsychologen
 und   Präsidenten       der 
  National Fatherhood  Iniative
                   , Dr. Wade Horn zum Assistant Secretary (Stellv. 
 Minister)      für    Family Support bekanntgegeben. Dr. Horn 
 hat zahlreiche      Bücher    und Aufsätze zu Vaterthemen geschrieben, 
 z. B "
    
                  The Importance of being father
                   ", und unter anderem auch in einer regelmässigen
Kolumne     der   Washington    Times ,,Fatherly Advice". Auch wir schon
mehrmals über      ihn berichtet    (z. B über seine Anhörung
zum             "Fathers  Count  Act of 1999
                   "). Dr. Horn war übigens schon unter Präs. Bush
  Senior        United   States Commissioner for Children, Youth and
Families   (      1989-1993).
4.3.2001: Im österreichischen Frauenministerium (der jetzige offizielle Titel ist allerdings Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen) ist eine MÄNNERABTEILUNG eingerichtet worden, die sich im Sinne der Gleichstellung um männerspezifische Belange, einschliesslich der Zusammenarbeit mit Männerorganisationen, kümmern soll. Hier die offizielle Mitteilung:
Die Rolle des Mannes in der Gesellschaft ist Veränderungen unterworfen. 
         Viele Männer leiden unter dieser Rollenveränderung. Eine 
  steigende       Anzahl an Hilfesuchenden - unter anderem bei den Gleichbehandlungskommissionen 
         -dokumentiert ein schwieriger gewordenes privates und berufliches 
 Umfeld.        Spezifische Männerprobleme betreffen den gesundheitlichen 
 Bereich,      Suchtprävention, familiäre Schwierigkeiten, Mobbing 
 am Arbeitsplatz      usw. sollen in der neu geschaffenen Männerabteilung 
 eine Anlaufstelle      finden.
                    
                    Keineswegs werde es aber, laut Bundesminister Herbert 
Haupt    -  "um   alle   Befürchtungen zu zerstreuen" - irgendeine Einschränkung 
     bei den   ebenfalls in seinem Ressort verankerten Frauenagenden geben.---
Die Sektion III des Ministeriums, Frauenangelegenheiten, wird aber "selbstverständlich" 
         von Frauen geleitet, auch die Sektion VI für Jugendangelegenheiten 
       und  besondere Familienangelegenheiten, die u.a. für Fragen des 
  Familien-,       Jugend,-Kinderrechts, Trennung. Scheidung, Mediation etc. 
  zuständig       ist. In dieser Sektion soll nach Pressemeldungen auch 
  die "Männerabteilung"       angesiedelt sein.
                    Mag. Haupt gehört der Freiheitlichen Partei an,
deren    Vorsitzende       die Vizekanzlerin und Bundesministerin für
öffentliche    Leistung       und Sport, Dr. Susanne Riess-Passer, ist.
25.2.2001: Die Vorschläge der Europaabgeordneten (aus Irland, seit 
         1984) Mary Banotti (u.a. sehr aktiv als 
                  
European  Parliament President’s Mediator for Transnationally   Abducted
    Children
                   ) zur Erweiterung des neuen Europäischen
Sorgerechtsabkommens                    (statt Brüssel II)
auch auf nichteheliche Kinder,  sind   von   der   der   französischen
EU Präsidentschaft im 2.  Halbj.   2000  akzeptiert   worden.  Sie wurden
vom Ausschuss für die  Freiheiten   und  Rechte der  Bürger,  Justiz
und innere Angelegenheiten  (Committee   on  Citizens' Freedoms  and Rights,
 Justice and Home Affairs)  als "draft   resolution"  verabschiedet.  Laut
           Pressemitteilung
  von Mary Banotti
                    ist der Anteil nichtehelicher Kinder die von dieser Erweiterung 
     profitieren     über 20%. Allgemein soll das Abkommen die Anerkennung 
     und Durchsetzung     von Umgangsrechten, auch über Staatsgrenzen 
 hinweg    (innerhalb der  EU),   verbessern. Wir werden weitere Details bringen.
25.2.2001: Der Beschluss vom 11.12.2000 - 1 BvR 
         661/00 -, Art. 2 I i.V.m. Art. 20 III GG, §1684 BGB zur Verfahrensdauer 
         (Untätigkeitsbeschwerde) ist jetzt im  
  
                   Volltext
                    beim Bundesverfassungsgericht abrufbar.
17.2.2001: Es lohnt von Zeit zu Zeit die Datenbank des Europäischen
          Gerichtshofs für Menschenrechte zu besuchen, 
                   http://www.echr.coe.int
                   , nicht zuletzt deshalb, weil dies auch ermöglicht
 einen    Blick    von   "außerhalb" auf die uns an sich sattsam bekannten
 Probleme   zu   werfen,   z. B. mit dem Stichwort "Respect for family
 life"  (Artikel   8)     oder "Access  to court" (Artikel
 6)     . Eine   solche Beschwerde   betrifft die  Umgangsprobleme
           eines  nichtehelichen Vaters,    HOFFMANN 
 v.  GERMANY,             Application
  number  00034045/96   vom  15.7.1996. Sie wurde am 12.12.2000
  mehrheitlich  zur Entscheidung  angenommen   (ist aber noch nicht entschieden),
    weil  komplexe faktische  und rechtliche   Fragen unter der
     
  
               Konvention
                   angesprochen werden, die auf ihre Berechtigung
      untersucht    werden sollen. (Es fällt übrigens auf,
dass     wohl der Großteil    der Beschwerden nicht angenommen
wird,     d. h. als "inadmissable"   eingestuft wird.)
16.2.2001: Hilflosigkeit bei beharrlicher Umgangsverweigerung?
  OLG Frankfurt
 vom 26.10.2000 unter Az. 6 WF 168/00
    : ,,Es besteht keine gesetzliche Grundlage für die Erzwingung
 der Teilnahme an einer Begutachtung in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren."
                    .......
                    Der Vorsitzende hat der Mutter zunächst
     die   gegen   sie sprechende Rechtslage erläutert. Der Sachverständige
       hat sodann   den Eltern angeboten, mit ihnen ein ergebnisoffenes Mediationsverfahren 
       durchzuführen.  Die Mutter hat jedoch diese Hilfe wie auch für 
      sich und die Kinder jegliche  Beteiligung an einer gutachterlichen Beurteilung
       der anstehenden Gesamtproblematik  strikt abgelehnt. Der Sachverständige,
       ersichtlich resigniert, konnte  keine Erklärung für das
uneinsichtige        Verhalten der Mutter finden.  ..... 
,,Zur "Beruhigung“      des  Vaters und als letztmaligen  Appell des Senats
an die Mutter mögen      die  nachfolgenden Hinweise dienen:"
    Es folgen Hinweise    auf  das  Urteil des Europ. Gerichtshofs für 
Menschenrechte  vom 13.07.2000      (
    
         Elsholz gegen Deutschland
                   ) und das Parental Alienation Syndrom
                    und schließlich: ..,,
    wird   das   Amtsgericht    nunmehr zu prüfen haben, ob nicht von
 Amts  wegen   oder   auf Antrag des    Vaters, der sich zur Übernahme
 des alleinigen   Sorgerechts   bereit erklärt    hat, der Mutter das
 Sorgerecht gemäß           
        1666 BGB
                   zu entziehen sein wird. Nach dem Eindruck, den der 
Vater    im  Termin    hinterlassen  hat, ist davon auszugehen, daß 
er das  Umgangsrecht    der   Mutter uneingeschränkt  gewährleisten 
wird."
13.2.2001: Hallo zusammen,
                    im Rahmen einer Studie über die "Emotionale Entwicklung
    von   Kindern    alleinerziehender Väter" suchen wir DRINGEND (!!!)
   noch alleinerziehende     Väter, die bereit wären, an dieser
Untersuchung    teilzunehmen.   Es  entstehen dabei keinerlei Kosten.
                    Nähere Informationen dazu unter:
                    
  
                   http://www.uni-saarland.de/fak5/ezw/personal/paulus/vaeterseite.htm
                   
10.2.2001: Neben den vielen Klagen die uns über zu geringen oder völlig verweigerten Umgang mit dem Kind erreichen, gibt es gelegentlich auch Zuschriften die sich über eine mangelnde Wahrnehmung des Umgangs beklagen. Wir haben dann stets dazu ermutigt, nach Versuchen zur Überzeugung dieses Elternteils von der Wichtigkeit der Kontakte für das Kindeswohl, notfalls auch die Umgangsverpflichtung nach dem neuem Kindschaftsrecht einzuklagen. Wir freuen uns, dass wir nun erstmals auf ein entsprechendes Urteil ( AG Hann. Münden, FamG, rkr. Urteil vom 07.03.2000 ) verweisen können. Auf ein Urteil (OLG Karlsruhe 1998 ) zur weitaus selbstverständlichen, schon im Grundgesetz (Art. 6) verankerten Verpflichtung zur elterlichen Sorge , auch gegen den Willen des betroffenen Elternteils, haben wir schon früher hingewiesen.
4.2.2001: Nicht nur wir haben ständig beklagt, dass die übliche 
         Verfahrensdauer sehr oft dem kindlichen Zeitempfinden
                    arg zuwiderläuft und gravierende Folgen für 
das   Kind   und   die   Kind-Eltern-Beziehung haben kann. Das ist jetzt durch
 einen Beschluss    des   Bundesverfassungsgerichts zur Verfahrensdauer bei
 einer beharrlichen    Umgangsvereitelung,   einschließlich des Einsatzes
  der "ultimativen    Waffe", sexueller Missbrauchsvorwürfe,   sehr
klar   verdeutlicht worden:    Beschluss vom 11.12.2000 - 1 BvR 661/00
 -, Art. 2 I i.V.m. Art.   20 III GG, §1684 BGB.  Bemerkenswert
   an dieser wichtigen Entscheidung   ist nicht zuletzt, dass die gesamte
Verfahrendauer    vom Zeitpunkt des Umgangsantrages  (allerdings wegen Missachtung
einer früheren   Umgangsregelung aus 1996)  mit "nur" 3 Jahren, 9 Monaten,
  im Vergleich zu  nicht wenigen uns bekannter  Fälle sogar als sehr
"kurz"  angesehen werden  muss, wobei  das Bundesverfassungsgericht  selbst,
trotz  erheblicher Überlastung,    sogar innerhalb 8 Monaten entschied:
  
                   Familienrichter müssen schnell über
    Umgang     und elterliche Sorge entscheiden
                   .
31.1.2001: 
  
                   The Evolved Matriarchal American Family & Fatherhood
                   .
  By          
                   Gerald L. Rowles, Ph.D
                   .
   Ein   historischer       Überblick.
30.1.2001: Arnold Schwarzenegger über die Probleme Alleinerziehender, 
         Vaterlosigkeit, Jugendgewalt etc.: 
  
                   Arnold Schwarzenegger
                   . 
                The  big guy is happiest when he's helping poor kids, saying
  weird    things    about  race and saving. 
                   By Christina Valhouli.
28.1.2001: Die Webseiten von Väter für Kinder e.V. sind jetzt 
         auch unter dem domain Namen 
             http://www.vaeterfuerkinder.org
                    erreichbar. Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, 
   dass   unsere    Webseiten bei AOL schon lange nicht mehr aktualisiert 
wurden   und   jetzt eingestellt   werden. Bitte links entsprechend korrigieren.
                    Unser Aufnahmeformular
                    ist jetzt druckgerechter auch im pdf Format 
                   verfügbar
                   . Zum Ausdruck brauchen Sie lediglich den Adobe Acrobat
 Reader,     der   im  Internet  (
  http://www.adobe.com
                   ) oder als Beigabe zu Computerzeitschriften etc. frei
verfügbar        ist.   Die Installation ist sehr einfach, fast automatisch.
20.1.2001: Literaturhinweis : Der Psychoanalytiker Dr. phil. Lothar Schon promovierte mit einer psychoanalytischen Untersuchung vaterloser Jungen und Männer. Er hat zu seinem Arbeitsschwerpunkt Psychoanalytische Familienforschung die Bücher Entwicklung des Beziehungsdreiecks Vater- Mutter- Kind. Triangulierung als lebenslanger Prozeß. Taschenbuch - 158 Seiten (1995) Kohlhammer, Stgt . ; ISBN: 3170130382 , DM 29,80 und Sehnsucht nach dem Vater. Die Dynamik der Vater- Sohn- Beziehung. Gebunden, 327 Seiten (2000) Klett-Cotta, Stgt.; ISBN: 3608942009, DM 39,50 veröffentlicht . Rezensionen zu diesen Büchern wären uns sehr willkommen. Vgl. zu diesem Themenkreis u.a. auch die Veröffentlichungen von Helmuth Figdor, Matthias Franz et al . und Horst Petri .
12.1.2001: Programmhinweis: Mona Lisa, ZDF 14.01.2001,18:15 
         Uhr :
                    Scheidungskrieg - Wenn
Kinder    zu  Geiseln     werden .
                    Eine Teilzusammenfassung ist 
                   online
                   bei ZDF.
                    Zu diesem Thema (insbes. Kindesentzug im Inland) 
  auch   MDR   FAKT   (ARD 15.01.2001) 
  
                   Kindesentziehung.
                    Die Haager Kinderrechtskonvention. Bericht: Simone Warias.
   Mit   weiteren     Links.
10.1.2001: : Mittwoch, den 10.01.2000 bei Günter Jauch STERN TV (RTL 22:oo Uhr) ein größerer Beitrag mit anschließender Live Diskussion. Thema: Internationale Kindesentführung (?) Spiegel TV Beitrag vom 7.1.2001 wurde verschoben.
6.1.2001: Zur Berichterstattung über den Fall Becker gegen Becker und TV Sendung am Sonntag 7.1.2001.
19.12.2000: 
  
                   Scheiden tut weh.
                   Die
                    
private     Glücksmaximierung      der Eltern endet nur allzu oft im
Unglück     ihrer Kinder - Debatte            
        Von Christine Brinck, DIE WELT,      
            Dienstag, 19. Dezember 2000
       .
Neues bei Väter für Kinder e.V. 2002
Neues bei Väter für Kinder e.V. 2000
Neues bei Väter für Kinder e.V. 1999