Information von Väter für Kinder e.V.:

Reform der Reform ?

Einige aktuelle Stimmen aus Presse und Politik

Die am 1. Juli 1998  in Kraft getretene Reform des Kindschaftsrechts brachte eine ganze Reihe sehr begrüßenswerter und bedeutender Änderungen. So ist jetzt das Recht des Kindes auf seine beiden Eltern, auch nach Trennung / Scheidung, in das Zentrum gerückt,  statt wie bisher das Elternrecht. Das Kind hat jetzt ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern und die Eltern haben ,,die Pflicht und das Recht" diesen Umgang wahrzunehmen ( §1684 BGB ). Pflicht vor Recht gilt auch für das Sorgerecht nach § 1631 BGB . Sehr bedeutsam ist auch, dass es auch nach einer Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht bleibt, wenn nicht ein Antrag auf Alleinsorge gestellt wird und das Gericht diesem statt gibt (§ 1671 BGB ). Die Rechte des Kindes wurden auch durch die Möglichkeit dVäter für Kinder e. V . tritt für das Recht des Kindes auf beide Eltern ein er Bestellung eines Verfahrenspflegers gestärkt, der die Interessen des Kindes wahrnehmen soll, insbesondere, wenn sie zu denen seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz stehen sollten, §50 FGG .

Ohne Zweifel hat diese Reform schon erhebliche praktische Auswirkungen gehabt. So zum Beispiel auf dem Anteil der Fälle bei denen es bei einem gemeinsamen Sorgerecht der Eltern blieb, obwohl es da, je nach Gerichtsbezirk, noch ganz erhebliche Unterschiede zu geben scheint.[Begleitforschung zur Umsetzung der Neuregelungen zur Reform des Kindschaftsrechts . Verfasser: Prof. Dr. Roland Proksch (Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz ). ] Es ist durchaus verständlich, dass es einige Zeit braucht, bis die Reform auch wirklich voll umgesetzt ist. Es muss ja  auch ein entsprechendes, zum Teil weitgehendes Umdenken bei allen Beteiligten, den Gerichten und allen sonstigen professionellen Scheidungsbegleitern stattfinden. Es ist auch verständlich, dass man die Auswirkungen der bisherigen Reform besser erkennen will, bevor man  eine weitere große Reform in Angriff nimmt. Der Begleitforschung zur bisherigen Kindschaftsrechtsreform kommt daher erhebliche Bedeutung bei.

Einige Mängel, die vor allem die praktische Umsetzung und Durchsetzung der wirklich bedeutsamen neuen Prinzipien betreffen, scheinen aber so gravierend und so offensichtlich zu sein, dass nicht einzusehen ist, warum man sie nicht jetzt schon wenigstens schrittweise beseitigt. Dazu bedarf es keines Jahrhundertwerks und langer, vorbereitender Forschung (die anderswo ohnehin schon längst vorliegt). Ein Blick in das Ausland, auch das benachbarte, sollte eigentlich genügen. Im Ausland stößt auch die deutsche Rechtspraxis, insbesondere im Zusammenhang mit Kindesentführungen nach Deutschland, überwiegend auf völliges Unverständnis und auf herbe Kritik. Auch die vier neueren Entscheidungens des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen Deutschland weisen im internationalen Kontext sehr deutlich auf gravierende Mängel hin, insbesondere bei der Durchsetzung von Umgangsrechten, der Verfahrensdauer, den Rechten nichtehelicher Väter, und dem Recht auf ein faires Verfahren

An den zahlreichen Klagen und Sorgen betroffener Eltern, die Väter für Kinder e. V. täglich erreichen, hat sich auch mit der Reform kaum etwas geändert. In erster Linie sind dies Klagen über die mangelnde Durchsetzung von Umgangsrechten, und das selbst bei (nach der Reform) gemeinsam verbliebenen Sorgerecht. Erwartungsgemäß kommen Klagen in erster Linie von Elternteile die nicht mit dem Kind wohnen und das sind wiederum rein zahlenmässig vor allem Väter. Mütter können aber genau so betroffen sein, soweit sie nicht mit dem Kind wohnen und damit über die entsprechend größere "Macht" über das Kind verfügen. Wenn diese "Macht" über das Kind dazu benützt wird den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil zu behindern oder ganz zu vereiteln, statt der Pflicht nachzukommen diesen Umgang aktiv zu fördern, ist das eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls, ja sogar seelische Misshandlung, die der Staat aufgerufen wäre zu verhindern, nach Artikel 6 Grundgesetz und den auch in Deutschland geltenden europäischen und UN Konventionen. Gerade hier scheint es aber die allergrößten Mängel zu geben. Ein Großteil der betroffenen Eltern berichtet uns, dass sie zwar auf dem Papier ein Umgangsrecht besitzen, diese gerichtliche Anordnung aber vom anderen Elternteil völlig sanktionslos ganz ignoriert wird, oder nach Willkür nur teilweise erfüllt wird. Sie klagen auch vielfach darüber, dass Kinder solange gegen sie beeinflusst und Loyalitätskonflikten ausgesetzt werden, bis auch sie den Umgang ablehnen. Dieser  Entfremdungsprozess (PAS) braucht vor allem Zeit und kann dann sogar zum Selbstläufer werden, bis zu einem Punkt an dem es keine Umkehr mehr gibt. Aber auch das wird durch die deutsche Gerichtspraxis immer noch begünstigt, angefangen mit der viel zu langen Verfahrensdauer, bis überhaupt erste gerichtliche Anordnungen erfolgen und dann bei Beschwerden über die mangelnde Umsetzung, aber sogar mit der Aussetzung des Umgangsrechts, weil ,,das Kind zur Ruhe kommen muss". 

 Aussitzen und "Kopfschütteln" lohnt sich in der deutschen Gerichtspraxis gleichermassen auch immer noch zur Erlangung des alleinigen Sorgerechts, das meist schon  ausgesprochen wird, wenn keine Einigkeit zwischen den Eltern zum Zeitpunkt der Scheidung besteht, also genau dann, wenn naturgemäß das Konfliktpotential am höchsten ist. Bei nichtehelichen Vätern, ist das noch einfacher! Sie brauchen sich auch nicht einmal die allergeringsten Hoffnungen auf ein Sorgerecht zu machen, wenn es ihnen die Kindesmutter, gleichermaßen aus ihrem "Naturrecht"  heraus nicht schon in guten Zeiten freiwillig gewährte ( § 1626 a BGB ). Dabei musste auch der Bundesgerichtshof  in seiner jüngsten Entscheidung mit der er das bestätigte (( BESCHLUSS XII ZB 3/00 vom 4. April 2001 ), einräumen, dass sich die Zeiten geändert haben. Gegen die Mär von flüchtigen Beziehungen (one night stand) aus denen Kinder (trotz heutiger Verhütungstechnologie) hervorgehen um die sich dann die Väter überwiegend nicht mehr kümmern, die zur Begründung dieser Gesetzeslage herhalten muss, sprechen auch die zahlreichen Zuschriften an uns von Vätern die völlig verzweifelt, oft viele Jahre lang, sich selbst um den minimalsten Kontakt oder auch nur Auskunft über ihre Kinder ergebnislos bemühen, eine sehr deutliche Sprache. [Interessant wäre dagegen die Frage, warum es überhaupt so viele und eine zunehmende Zahl von langfristigen, nichtehelichen Beziehungen, aus denen Kinder hervorgehen, gibt.] Ähnlich bemühen sich unserer Erfahrung nach abber fast genau so ergebnislos viele eheliche Väter zu, denen aber oft auch in ähnlicher Weise vorgeworfen wird, dass sie sich nach einer Trennung / Scheidung nicht mehr um ihre Kinder kümmerten, und damit den unbestritten sehr hohen Prozentsatz eines völligen Kontaktabbruchs schon bald nach der Scheidung allein selbst herbeiführen würden.

Natürlich gibt es Väter (aber auch Mütter) auf die diese Vorwürfe zutreffen, die also den Kontakt zu ihren Kindern vernachlässigen und auch ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht voll nachkommen. Zwischen beiden besteht übrigens, wie insbesondere die Erfahrungen aus den USA deutlich zeigen, in der Praxis ein enger Zusammenhang: Bei regelmässigem Umgang wird auch die Unterhaltspflicht weit besser erfüllt, ja oft sogar übererfüllt. Wir weisen aber immer sehr deutlich darauf hin, dass auch bei verweigertem Umgang die Unterhaltspflicht gegenüber einem minderjährigem Kind, das ja daran praktisch immer unschuldig ist, unvermindert weiter besteht. Etwas anders stellt sich die rechtliche Situation bei volljährigen Kindern und dem Ehegattenunterhalt dar, obwohl es nur wenige Entscheidungen gibt, die eine Reduzierung des Unterhalts aussprechen.

Wir finden es außerordentlich wichtig, dass mit der Kindschaftsrechtreform das Recht des Kindes auf Umgang und die Pflicht der Eltern diesen wahrzunehmen auch einklagbar geworden ist. Wir haben davon betroffene Wohnelternteile (Mütter) stets auf diese neue Gesetzeslage hingewiesen und ermutigt dieses Recht auch wahrzunehmen, wenn nötig auch mittels eines gerichtlichen Verfahrens. Es besteht selbstverständlich auch eine Pflicht zur Sorge für das Kind , und das gegebenenfalls auch gegen den Willen des betreffenden Elternteils. 

Wir haben wiederholt auf unseren Seiten auch auf weitere gravierenden Mängel in der Praxis des Kindschaftsrechts hingewiesen, die sich naturgemäß in erster Linie bei konfliktreicher Trennung / Scheidung mit einem Kampf um den "Besitz" des Kindes auswirken. Da ist zunächst primär überhaupt der ganze Umgang mit solchen Fällen, in denen einfache Appelle an Freiwilligkeit und Einsicht im Sinne des Kindeswohls fast immer wirkungslos sind. Sie würden eine rasche, vom Gericht eng überwachte und notfalls mit Sanktionen durchgesetzte Intervention erfordern, wie praktische Erfahrungen z. B. aus den USA schon lange zeigen. (vgl. z. B. GardnerWard & Harvey ). Generell ist verpflichtende Beratung bei der Trennung von Eltern mit minderjährigen Kindern auch zur Prävention angesagt. Ein weiteres gravierendes Problem ist, das ein nicht sorgeberechtigter Elternteil in Deutschland Auskunft über das Kind nur vom andern Elternteil erlangen kann, was bei Konflikten praktisch immer seinen völligen Ausschluss, z. B. aus dem Schulgeschehen , bedeutet. Das ist besonders gravierend, wenn es sich um den Vater handelt, weil dann den Kindern oft ein für ihre Entwicklung auch nötiges männliches Rollenmodell gänzlich fehlt. Der Anteil männlicher Grundschullehrer  liegt derzeit bei nur noch etwa 10 % oder in ländlichen Gebieten nur wenig darüber und ist weiter im Fallen begriffen, wie einem vor kurzem in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten, alarmierenden Bericht zu entnehmen war[,,Es fehlt eine männliche Identifikationsfigur". Das Frauen-Monopol. Männer meiden zunehmend den Lehrberuf-Experten warnen vor erheblichen Problemen für die Buben. Von Christine Burtscheidt. Süddeutsche Zeitung Nr. 274, S. 53 vom 28.11.2001]

Auf  verschiedenen Stimmen und Berichte in der deutschen Presse zu diesen Themen, haben wir aktuell des öfteren unter http://www.vaeterfuerkinder.org/vfkneu.htm hingewiesen. So, zum Beispiel, auf  Presseberichte und das Gespräch von Frau Karin Jäckel im Familienministerium , anläßlich der Elternproteste in Berlin im Sommer 2001. Oder auf die Berichte im Focus vom 8.10.2001 und 3.12.2001 (Titelthema). Der erste dieser Berichte ist auch in einer parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung (23.11.2001, Christina Schenk, MdB und PDS Fraktion, Bundesdrucksache 14/7621 ) erwähnt und hat sie möglicherweise sogar ausgelöst. Prominent erwähnt ist in dieser Anfrage auch eine viel beachtete Studie von Judith Wallerstein et al., die jetzt in einem Bestseller, The Unexpected Legacy of Divorce : A 25 Year Landmark Study  an Hand ausgewählter Einzelschicksale von "Scheidungskindern" ausführlich dargestellt ist. Wir haben zwar auf diese Arbeit schon im  August 2000 kurz hingewiesen, wollen sie aber jetzt ausführlicher vorstellen, zunächst mit links zu Rezensionen und einem Interview (Audio) mit Frau Wallerstein selbst, in dem sie die Hauptergebnisse dieser Längschnittstudie über 25 Jahre zusammenfasst. Sie scheinen sich nicht mit denen von Frau Schenk angeführten zu decken. Für Frau Wallerstein selbst, die sich über viele Jahre mit den Problemen von Scheidungskindern befasst hat (mit zahlreichen Veröffentlichungen) und nach der auch ein darauf spezialisiertes, bekanntes Institut in Kalifornien benannt ist (die derzeitige Direktorin ist Janet R. Johnston), war nämlich das bedeutendste und überraschendste Ergebnis der Studie (die durchaus auch kritisiert wird, was Zahl und Auswahl der untersuchten Kinder betrifft), dass sich Trennung und Scheidung der Eltern ganz erheblich auf das spätere Erwachsenleben auswirken, gleichsam wie eine Zeitbombe, die bis etwa zum Zeitpunkt des eigenen Aufbaus einer festen Beziehung / Familiengründung tickt. Dass "Scheidungskinder" ein wesentlich höheres Risiko tragen selbst in ihrer Beziehung zu scheitern, ist allerdings auch aus früheren Studien gut bekannt, vgl. dazu auch z. B. Zusammenfassungen und Literaturhinweise in Bäuerle/Moll-Strobel (Hrsg.) ,,Eltern sägen ihr Kind entzwei" , 2001.

Der Übersichtlichkeit halber, wiederholen wir hier unsere Kommentare zu den jüngsten Focus Berichten und verweisen zum Buch von Wallerstein et al. auf eine separate Zusammenfassung (Englisch sprachiger) links, die wir sobald wie möglich durch eine Rezension ergänzen wollen.

3.12.2001: Focus Titelthema:Verdammt allein. Wie sehr Kinder unter der Trennung der Eltern leiden. Juristen, Psychologen und Politiker suchen Wege aus der Familienkatastophe. ( Titelbild ). Von Ulrike Plewnia.
Nr. 49 S. 52, Familie: Unter der Trennung der Eltern leiden Kinder oft ein Leben lang.
          S. 55, Psycho-Regeln: Wie das Leid der Kinder bei der Scheidung zu lindern ist.
          S. 56, Interview: Psychologe fordert Pfichttherapien für Paare in der Krise.   

VfK Kommentar: Selbst wenn sich ein Ehepaar ohne Kinder trennen will, macht die Gesellschaft (der Staat) Auflagen, wie ein Trennungsjahr etc. Dann erscheinen zusätzliche Auflagen erst recht angebracht, wenn sich Eltern mit minderjährigen Kindern trennen, die an dieser Entscheidung nicht beteiligt sind, aber darunter oft ihr Leben lang leiden. Eine verpflichtende Beratung, als vorsorgliche Scheidungsvoraussetzung, und erst recht bei konfliktreicher Trennung, mit Streit um den "Alleinbesitz" der Kinder, könnte hier viel Leid verhindern. Es ist erfreulich, dass, wie dieser Bericht zeigt, wenigstens einige Politiker, die das ja letztlich umsetzen müssten, diese Forderung von psychologischen Fachleuten aufgegriffen haben. Dabei müsste man selbst in Deutschland das Rad nicht neu erfinden . In vielen Staaten der USA, z. B. sind solche Massnahmen, auch Mediation, in enger Zusammenarbeit mit dem Familiengericht, schon längst Wirklichkeit und haben sich bestens bewährt.
Die zahlreichen Beratungsstellen in Deutschland, auf die die Bundesfamilienministerin im Focus Interview hinweist, leisten sicher auch auf rein freiwilliger Basis wichtige Arbeit. Aber gerade dann, wenn sich ein Elternteil auf welchem Weg auch immer, schon in den "Alleinbesitz" der Kinder gesetzt hat und den anderen verteufelt und ausgrenzt, leiden die Kinder am meisten und ist gleichzeitig  mit Freiwilligkeit erst recht nicht zu rechnen. Ganz im Gegenteil, bei der gängigen deutschen Rechtspraxis wird "Kopfschütteln" und Ignorieren von gerichtlichen Anordnungen zum Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil sogar meist  noch mit dem alleinigen Sorgerecht und sogar Umgangsausschluss (,,Kind muss zur Ruhe kommen") "belohnt". Aussitzen "lohnt" sich, entweder nach dem Kontinuitätsprinzip, oder weil dann sogar eine nicht mehr umkehrbare Entfremdung der Kinder vom anderen Elternteil eintreten kann, oder die Kinder Volljährigkeit erreichen, und damit rein juristisch gesehen, das "Problem" gelöst ist. Einer solchen für das Kind katastrophalen Entwicklung, die sich auf das gesamte Erwachsenenleben auswirkt, wie auch der vorliegende Bericht aufzeigt, muss durch rechtzeitige Intervention, auch in Form einer verpflichtenden, systemischen Familientherapie (unter Einschluss auch des Nichtwohnelternteils), begegnet werden. Auch das wurde anderswo schon längst erkannt und mit Erfolg umgesetzt, vgl. dazu z. B. den nachfolgenden Buchhinweis.

Schließlich noch, ohne Kommentar, ein Zitat aus dem Bericht:
 Als ,,schönste Lebensform" preist -natürlich - der Verband der allein erziehenden Mütter und Väter (VAMV) sein Lebensmodell. Geschäftsführerin Peggi Liebisch: ,,Bei uns bekommen Kinder ein realistisches Bild von der Vaterrolle. Die meisten Väter in traditionellen Familien entziehen sich doch schlicht ihrer Erziehungsaufgabe durch Rückzug in den Beruf oder ihre Hobbys."

7.10.2001: Focus vom 8.10.2001, Seite 76:  Familienrecht: Die Ohnmacht der Väter. Männer machen mobil - noch können Ex-Frauen ihnen nach der Trennung ihre Kinder ungestraft vorenthalten. Von Ulrike Plewnia.
VfK Kommentar: Das ist ein ausführlicher Bericht an Hand von Einzelschicksalen von Vätern über ungestrafte Umgangsvereitelung. Das Problem liegt nicht nur bei der Gesetzeslage, sondern weitgehend bei der Gerichtspraxis, angefangen mit dem Bundesgerichtshof, der mehrmals bestätigte, dass "Kopfschütteln" ein gemeinsames Sorgerecht ausschließe, bei nichtehelichen Kindern sogar allein schon weil die ,,Mutter naturgegeben mit der Geburt die Hauptverantwortung für das Wohl des Kindes trage" (Zitat im Bericht). In anderen Staaten, wie z. B. den USA sind derlei ,,naturrechtliche" Argumente seit Jahrzehnten explizit ungesetzlich. Angesichts der auch durch solche Praktiken geprägten Zahlenverhältnisse erübrigt sich unseres Erachtens die Frage, ob es geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Verweigerung einer gemeinsamen Elternschaft nach einer Trennung gibt. Sicher tun dies auch Väter, wenn sie als Wohnelternteil dazu die "Macht" haben sollten, abgesehen von den viel zitierten Vätern, die sich angeblich einfach ,,aus dem Staub machen".
In Deutschland "lohnt" sich Umgangsvereitelung und allenfalls ein sexueller Missbrauchsvorwurf (der allerdings praktisch immer gegen den Vater) fast immer, weil dies, verbunden mit sehr schleppenden Verfahren, auch meist zu einem "Kindeswillen" gegen den anderen Elternteil führt. Auf diesen "Kindeswillen", oft nur festgestellt durch Jugendamt und eine kursorische Anhörung, beruft man sich hier dann nicht selten sogar schon bei Kindern im zartesten Alter. Man sollte, statt "Kopfschütteln" zu belohnen, auch in Deutschland endlich die Erkenntnis, dass dem allein entscheidenden Kindeswohl am besten durch den Erhalt beider Elternteile und deren Kooperation gedient ist, wirksam umsetzen. Am besten könnte das durch eine wirklich verpflichtende, aber auch qualifizierte Beratung (als Voraussetzung einer Sorgerechtsentscheidung), Mediation oder auch systemischer Familientherapie geschehen, wie sie sich etwa in den USA längst bewährt hat. Sanktionen, wie sie auch im Bericht angesprochen werden und, anders als allermeist bei uns, anderswo auch eingesetzt werden, sollten unserer Meinung nach nur das letzte Mittel sein, das aber bei besonders hartnäckigen Fällen allerdings auch eingesetzt werden sollte. Blosse richterliche Ermahnungen oder Appelle an Einsicht und Vernunft bewirken in solchen Fällen nichts.

vgl. dazu auch Pro Sieben, 16. Dezember 2001 um 22.55 Uhr Focus TV: Rosenkrieg mit Folgen – Wenn Väter ihre Kinder nicht mehr sehen dürfen.

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