Im Zentrum dieses
Praxisleitfadens steht die Frage, wie es gut gelingen
kann, familiengerichtliche Verfahren in
Kindschaftssachen kindgerecht und betroffenensensibel
durchzuführen. Der Leitfaden richtet sich in erster
Linie an Familienrichterinnen und Familienrichter,
spricht ergänzend aber auch weitere Akteurinnen und
Akteure des familiengerichtlichen Verfahrens an, und
zwar Jugendamtsmitarbeiterinnen und
Jugendamtsmitarbeiter, Verfahrensbeistände sowie
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Wir finden diesen Leitfaden des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend auch für betroffene
Eltern, die sich darüber informieren möchten wie ihr
Verfahren ablaufen sollte recht nützlich, insbesondere
weil zu den betreffenden Punkten auch gleich Hinweise
auf die entsprechenden Gesetzestexte gegeben werden. Die
Gesetzestexte selbst kann man ebenfalls online in
FamFG
- nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
(gesetze-im-internet.de) bequem finden.
14.09.2022:Der sehr viel beachtete Film "Weil Du mir gehörst" aus 2019
(siehe 02.07.2019 unten) über Eltern-Kind-Entfremdumg wird heute
in der ARD um 20:15 wiederholt, und auch um 0:25. Er ist auch bereits
in der Medfiathek zu finden.
14.09.2022: Das Thema Eltern-Kind-Entfremdung wurde nun auch in
Deutschland nach Jahren von viel Polemsierung und grober
Unsachlichkeit in einem sehr ausführlichen und hervorragenden
Fachartikel namhafter Experten endlich wieder aufgenommen: Baumann,
M.; Michel-Rieger,C.; Rücker, S.; Serafin,M.; Wiesner, R. Zur
Notwendigkeit professioneller Intervention bei Eltern-Kind-Entfremdung
Teil I ZKJ 7,2022 244-252; Teil II ZKJ 8, 2022, 292-299.
12.01.2022: Das Thema Eltern-Kind-Entfremdung
wird zunehmend polarisiert und unsachlich als gegen Mütter gerichtet
dargestellt, auch in Deutschland. Auf die Spitze getrieben hat das
kürzlich eine Regionalsendung des NDR, Panorama 3, vom
11.01.2022, 21:25 Uhr mit dem Titel "Zu
enge Mutter-Kind-Bindung? Staat nimmt Kinder weg."und
der Behauptung
Bei Sorgerechtsstreitigkeiten werden in Deutschland immer wieder
Kinder ihren Müttern weggenommen, weil Jugendämter und
Familiengerichte sich auf eine veraltete Theorie berufen:
die Theorie der symbiotischen Mutter-Kind-Beziehung. Den Müttern wird
unterstellt, die Mutter-Kind-Bindung sei zumeist zu eng und schade dem
Kind.
Davon kann bei Gerichtsentscheidungen bei denen es darum geht, ob
das Verhalten eines Elternteils den Zugang des Kindes zu beiden
Eltern und damit langfristig sein Wohlbefinden beeinträchtigt,
überhaupt keine Rede sein, schon weil jeder Bezug zu dieser
"Theorie", was immer sie sein soll (sie wurde in dem TV Beitrag zwar
verissen aber nicht beschrieben), wegen der unnützen Kontroversen
darum gerade in Deutschland zumindest von den die Verfahren
begleitenden Professionellen seit langem zugunsten einer genauen
Darstellung des Sachverhaltes meist strikt vermieden wird. In
Deutschland sind die Diskussion und die Kontroversen allerdings
typischerweise immer noch auf dem Stand der Achtziger Jahre in denen
der amerikanische Psychiater Richard Gardner diese Verhaltensmuster
unter der Bezeichnung "Parental Alienation Syndrome" (PAS) bekannt
machte. Man mag von seinen Thesen und seinem Bestreben ein
neuartiges Syndrom (oder gar Krankheit) einzuführen halten was man
will, aber inzwischen hat sich die empirische Forschung und die
Datenlage aus unzähligen familiengerichtlichen Verfahren bedeutend
weiter entwickelt. Allein auf letztere kommt es wirklich an,
unabhänging von irgendeiner theoretischen Interpretation oder von
Bezeichnungen. Die Bezeichnung "Parental Alienation" (PA), jetzt
ohne den Syndrom Zusatz, hat sich allerdings inzwischen weltweit
eingebürgert. Sie sollte nicht als Diagnose verstanden werden, schon
gar nicht als die des Kindes, sondern sie signalisiert den
Fachleuten lediglich das Vorhandensein bekannter Verhaltensmuster,
die aber in jedem einzelnen Fall genau untersucht werden müssen,
vgl. Dum, "Parental Alienation Initiatives Around the World",
Chapter 13, S. 425 ff. in Parental Alienation. The Handbook for
Mental Health and Legal Professionals (C. Thomas Publishers,
Springfield, IL. 2013).
Den darin beschriebenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte (EGMR) mit direktem Bezug auf PA wird besondere
Bedeutung zugemessen. Weil der Weg zu diesem hohen internationalen
Gerichtshof besonders lang ist und erst nach dem Ausschöpfen des
nationalen Beschwerdeweges beschritten werden kann signalisieren
diese Fälle einen meist jahrelangen Leidensweg des Beschwerde
führenden Elternteils und damit auch eine wahrscheinlich schon
schwere psychische Beeinträchtigung der betroffenen Kinder. Der
Gerichtshof verurteilt in solchen Fällen Staaten, wenn sie nicht
alles in ihrer Macht stehende unternommen haben diese schwere
Kindesmisshandlung zu unterbinden und den Kontakt des Kindes zu
beiden Eltern möglichst rasch wieder herzustellen. An dieser
grundsätzlichen Haltung des Gerichtshofes hat sich auch in den
letzten Jahren nichts geändert, auch wenn statt direktem Bezug auf
PA ausführlich nur von "alienation" (Entfremdung) gesprochen wird.
Das zeigt zum Beispiel sehr deutlich der Fall Pisica gg.
Moldavien, Urteil vom 29. Oktober, 2019,https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-197214%22]}
(Urteil in Englisch). Weil das von Ausgrenzung betroffene
Elternteil hier die Mutter ist, wie in immer mehr Fällen auch in
Deutschland, zeigt er zugleich, dass Eltern-Kind-Entfremdung nicht
eine Frage des Geschlechts sondern der Macht ist, meist der des
Wohnelternteils, obwohl sich die dabei vorherrschenden
Verhaltensmuster unterscheiden mögen.
Wir können uns hier eine Zusammenfassung dieses interessanten Falles
ersparen, weil er bereits von zwei ausgewiesenen juristischen
Fachleuten, Hildegund Sünderhauf & Martin Widrig, einer
ausführlichen und gut lesbaren Diskussion unterworfen wurde: EGMR
anerkennt «Parental Alienation» Besprechung des Urteils des EGMR
23641/17 (Pisică gg. Moldawien)vom 29. Oktober
2019, https://sui-generis.ch/article/view/sg.160/1668
Selbstverständlich wollen wir nicht zu den im Panorama Beitrag
beschriebenen Einzelfällen hier Stellung nehmen, aber die
Behauptungen des Beitrags über die generelle Anwendung nicht nur
veraltener sondern anderswo angeblich sogar "verbotener"
Theorien (ohne aber auf sie konkret einzugehen) durch deutsche
Gerichte und Jugendämter, nur um Müttern ihre Kinder wegzunehmen
sind extrem unsachlich und daher scharf zurückzuweisen. Dies auch,
wenn man Deutschland auch nicht den Vorwurf ersparen kann, nicht
immer alles rechtzeitig unternommen zu haben Eltern-Kind-Entfremdung
früh genug, bevor die betroffenen Kinder erheblichen Schaden nehmen,
zu unterbinden, was auch zu Verurteilungen durch den EGMR führte.
Nicht selten werden solche Fälle, anstatt eine Umgangsanordnung
notfalls auch mittels Androhung von Zwangsmaßnahmen umgehend
durchzusetzen, nach jahrelangem Streit sogar durch die
"Patentlösung" beendet den Umgang komplett auszusetzen, mit dem
Argument "Kind muss zur Ruhe kommen". Hier besteht also ganz anders
als in diesem lokalen Panorama Beitrag gemeint tatsächlich noch
erheblicher Fortbildungs -und Reformbedarf bei Jugendämtern und
Gerichten. Andere Staaten sind da schon weiter. So hat Brasilien
bereits 2010 ein Gesetz zum besseren Umgang mit PA erlassen und
Rumänien folgte einige Jahre später. Wir haben darüber ausführlich
berichtet.
Nachtrag: Exakt nach dem selben Muster, also ohne jede
Dokumentation und mit den selben Behauptungen wurde auch in einer
Dortmunder Lokalsendung des WDR über den Fall eines
Aufenthaltswechsels von der Mutter zum Vater berichtet: https://wdrmedien-a.akamaihd.net/medp/ondemand/weltweit/fsk0/263/2637815/2637815_42317427.mp4?fbclid=IwAR2mBZ7gdfeNRUwEZbpN3j3TEeeb1PefpcnmXD_tEJn7UsNNB-K85PCeLDE
ab Minute 3:55
Uns zumindest ist bisher kein einziges (sogar vom OLG bestätigtes)
Urteil bekannt in dem als wesentliche Begründung für den Wechsel des
Aufenthaltsrechts eine "zu enge Mutter-Kind-Bindung" diente, statt
wohl eher mangelnde Bindungstoleranz eines Elternteils, die eine
konfliktfreie Beziehung und Bindung des Kindes zu beiden
Elternteilen verhindert. Auch ist uns keinerlei Veröffentlichung in
anerkannten Fachzeitschriften zu den angeblich 1000 ähnlichen Fällen
bekannt, die der in beiden Berichten zitierte Experte untersucht
haben will. Was hinderte die Berichterstatter daran wenigstens durch
kurze Hinweise diese sicher nicht nur uns betreffenden Wissenslücken
zu schließen und so ihre Berichte überzeugender zu machen?
Wiederholungen: Do., 13.02.20 | 00:20 Uhr | Das
Erste; So., 16.02.20 | 20:15 Uhr | ONE
19.7.2020:
Achtung Weitere WIEDERHOLUNGEN: Mo., 20.07.20
| 20:15 Uhr | ONE
Fr.,
24.07.20 | 22:25 Uhr | ONE
In der ARD Mediathek verlängert bis zum 16.08.2020.
Auch die vielen Kommentare auf den beiden nachfolgenden offiziellen
Webseiten (und sicher auch anderswo), vorwiegend von Zuschauern
die sehr Ähnliches erlebt haben gehen immer noch weiter.
Ein hervorragender Dokumentarfilm zum Thema
Eltern-Kind-Entfremdung wurde von WDR am 27.5. 2020 gesendet: Kampf
ums Kind – Trennung und ihre Folgen (in der
Mediathek bis zum 27.05.2021).
Der Talk zum Film "Weil Du mir gehörst"
Ergänzend zum Mittwochsfilm im Ersten
wird der Talk das Thema Eltern-Kind-Entfremdung vertiefen und
verschiedene Positionen zu Wort kommen lassen. Welche Folgen hat
es, wenn Mütter oder Väter nach der Trennung dem anderen
Elternteil das Kind entfremden? Ist das Sorge- und Umgangsrecht
noch zeitgemäß?
Das Thema ist politisch hochaktuell. Erst vor kurzem hat eine Arbeitsgruppe
dem Bundesjustizministerium Vorschläge zur Reform des Sorge-
und Umgangsrechts nach einer Trennung gemacht, die nun ausgewertet
werden sollen. Darin geht es auch um eine Neuausrichtung der
Betreuungsmodelle.
Zu Wort kommen Betroffene, ein Psychologe, ein Familienrichter
sowie die Macher des Films. Es moderiert der ARD-Rechtsexperte
Frank Bräutigam. Nur Online: https://www.daserste.de/unterhaltung/film/filmmittwoch-im-ersten/sendung/weil-du-mir-gehoerst-talk-zum-film100.html
ab Mittwoch 12.02.2020 ca 21h45
"Weil Du mir gehörst" erzielte am Mi. 12.02
eine Einschaltquote
von 4,45 Millionen, obwohl zur gleichen Zeit im ZDF die sehr
populäre Sendung "XY ungelöst" lief (5,04 Millionen). Auch
die Zuschauer Resonanz auf den Webseiten der ARD und auf Facebook
ist enorm. Ein sehr großer Teil der Zuschauer erkannte in dem Film
ihre eigene Leidensgeschichte, was teilweise auch starke Emotionen
auslöste, wie sie berichten. Der Film sei absolut realistisch,
dessen Ende aber in dem der OLG Richter das Verfahren für 3 Monate
zur Beratung aussetzt, mit sehr deutlichen Worten an die Eltern dass
es Konsequenzen hat wenn sie nicht kooperieren sei in Deutschland
leider aber noch bloßes Wunschdenken. Die Realität hier ist leider
immer noch dass dann sehr häufig sogar der Umgang vom Gericht
ausgesetzt wird, mit der "Begründung" "Kind
muss zur Ruhe kommen",, was
die Entfremdung festschreibt, dem nicht kooperienden
entfremdenden Elterteil also zum "Erfolg" verhilft. Dem wurde im
Talk zum Film von einigen der Teilnehmer deutlich widersprochen.
Weder im Talk noch in den sonstigen Informationen zum Film wurde aber
wahrgenommen, dass in der internationalen Fachliteratur der von dem
amerikanischen Psychiater Richard Gardner in den 80er Jahren geprägte
und propagierte Begriff "Parental Alienation Syndrome" (PAS) schon
längst nicht mehr verwendet wird, weil der Syndrom Zusatz zahllose
absolut fruchtlose Kontroversen ausgelöst hat, ob PAS nun eine
Krankheit (des Kindes) ist oder nicht. Gardner hat auch nicht deutlich
genug gemacht dass wer von den Eltern entfremdet überwiegend nur davon
abhängt wer der betreuende Wohnelternteil ist und so in erster Linie
die Macht dazu besitzt. (Daher kann man von einem praktizierten
Wechselmodell auch erwarten, dass es die Gefahr einer Entfremdung
deutlich verringert.) Bei einem Verhältnis von heute 84:16 Mutter zu
Vater als Wohnelternteil und in der Vergangenheit noch weit extremer
sind klarerweise die Mütter als Entfremderinnen in der deutlichen
Überzahl. Es gibt aber immer mehr entfremdete Mütter, die sogar
zusätzlich leiden, weil die Gesellschaft (und die Gerichte) immer noch
davon ausgeht dass Kinder nach einer Trennung "normalerweise" zur
Mutter "gehören". Der im Film gezeigte Fall einer entfremdenden Mutter
ist also nicht nur repräsentiver, sondern es hätte im umgekehrten Fall
unbedingt auf die Vorgeschichte eingegangen werden müssen warum die
Kinder beim Vater leben und so er der Entfremder werden konnte. Das
hätte den Rahmen des Films gesprengt, der ja zugleich unterhaltend
sein sollte, wie die Produzentin des Films Simone Höller im Talk
ausführlich erläuterte. Obwohl im Talk immer wieder betont wurde dass
Vater und Mutter als entfremdender Elternteil austauschbar seien und
dies auch an einem Fall aufgezeigt wurde spiegelt sich leider in
einigen Zuschauerreaktionen immer noch der Geschlechterkampf mit den
alten Argumenten gegen PAS aus den 80er Jahren wieder.
Das bleibende Verdienst Richard Gardners ist aber
dass sich unter den vielen schon existierenden Bezeichnungen für die
Verhaltensmuster bei Eltern-Kind-Entfremdung "Parental
Alienation" (ohne den Syndrome Zusatz) weltweit
durchgesetzt hat und so den Fachleuten einen Komplex von
Verhaltenmustern signalisiert, die aber in jedem Einzelfall genau
analysiert werden müssen. Genau in diesem Sinne kam auch der Eintrag
im Index der internationalen statistischen Klassifikation der
Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme
ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation WHO (trotz heftiger
Opposition gewisser Gruppen) zustande. Das Stichwort führt zum
Eintrag QE52.0 Caregiver-child
relationship problem (Betreuer-Kind-Beziehungsproblem) das
mit "Substantial and sustained dissatisfaction within a
caregiver-child relationship associated with significant disturbance
in functioning" (also in etwa "Wesentliche und andauerende
Unzufriedenheit innerhalb einer Betreuer-Kind-Beziehung
zusammenhängend mit einer signifikanten Störung der Funktion). Das
Pedant der American Psychiatric Association (APA)
DSM-5 enthält gleich mehrere Einträge die gut geeignet sind die
Verhaltensmuster bei Parental Aliention zu klassifizieren, allerdings
nicht den Ausdruck "Parental Alienation" selbst. Aus letzterem
ein "Endgültiges Aus für das Parental Alienation Syndrom
(PAS) " abzuleiten war genau so unangebracht, wie es wäre aus
dem Eintrag in ICD -11 abzuleiten, dass Parental Alienation (PA)
nun als Krankheit, statt als Hinweis auf bekannte Verhaltensmuster und
Probleme anerkannt wurde. Die moderne Sicht zu PA ist die einer
psychischen Misshandlung eines Kindes (meist durch einen Elternteil
nach Trennung/Scheidung), die es zu verhindern/beenden gilt, möglichst
bevor Symptome beim Kind auftreten (statt sich wie früher in der
Forschung auf diese Symptome zu konzentrieren). Das ist nicht durch
konventielle Therapie möglich, weil diese Therapiewilligkeit
voraussetzt, sondern erfordert in den allermeisten Fällen die
Mitwirkung des Familiengerichts, in schwerwiegenden Fällen sogar mit
deutlichen Drohungen über die Konsequenzen bei Nichtkooperation (die
aber ggfs. auch durchgesetzt werden müssen), so wie am Ende des Film
angedeutet, aber leider weit überwiegend noch nicht gelebte
Wirklichkeit ist.
.
15.09.2019: Aufruf für einen Film über
entfremdete Eltern
Als
erfahrene Dokumentarfilmautorin vor allem im Bereich
psychosozialer Themen, siehe www.wieskerstrauch.com, entwickle ich
für den WDR einen Film über entfremdete Eltern und ihre Kinder.
Dazu suche ich Eltern, die sich gerade in dieser Situation
befinden und sich sowohl mit den Expartnern, als auch mit den
Familiengerichten darüber auseinandersetzen, so dass ich einen
solchen Prozess in meiner Reportage eine Weile begleiten kann.
Wichtig
dabei ist, keinesfalls in irgendwelche Schuldzuweisungen zu
verfallen, sondern die komplexe Problematik so sachlich wie
möglich zu schildern, auch eventuell unterstützt von
Familienrechtlern oder Therapeuten. Denn es geht weniger um die
Ursache der Trennungssituation, als um die Folgen der Entfremdung
für alle Beteiligten.
Vielleicht
findet sich sogar ein Fallbeispiel, in dem sich auch die
Gegenseite äußern würde. Oder die Kinder selbst, sobald sie 18
Jahre alt sind.
Bitte
schildern Sie mir per Mail Ihre Situation möglichst ausführlich,
und vielleicht mögen Sie mir sogar ein Foto von Ihnen mitschicken,
das ich in mein Exposé für den WDR einbauen kann. Und wenn Sie mir
Ihre Telefonnummer mitschicken, rufe ich Sie gern an.
Hier
meine Mail-Adresse: liz@wieskerstrauch.com
Freundliche
Grüße aus Hamburg!
Liz Wieskerstrauch
11.09.2019 heute: ZDF Zoom 22h45 -23h15 Heimkinder wider Willen -
Jugendämter unter Druck?
Film von Detlef Schwarzer.
Nach dramatischen Misshandlungsfällen nehmen Jugendämter häufiger
Kinder in Obhut. Teils, ohne dass eine Gefährdung des Kindes
vorliegt. Mit traumatisierenden Folgen für Kinder und Eltern.
04.07.2019: Väter in Elternzeit für
Online-Fragebogenstudie gesucht:
Wie erleben Männer ihre berufliche Pause und wie geht es ihnen
in der Zeit?
Für eine Online-Fragebogenstudie der RWTH Aachen University suchen
wir Väter, die bis Oktober 2019 in Elternzeit sind bzw. sein werden.
Gerne auch mit paralleler Teilzeitarbeit. Unter den gesuchten 150
Teilnehmern werden 20-mal je 50 € als Dankeschön verlost. Für mehr
Information klicken Sie bitte auf: https://www.soscisurvey.de/VEZ2019/
Projektteam: Clara M. Roesch, B. Sc., Dr. Anna M. Stertz & Prof.
Dr. Bettina S. Wiese
E-Mail: clara.roesch@rwth-aachen.de-
Studie zum Erleben von Vätern in Elternzeit:
https://www.soscisurvey.de/VEZ2019/
Studienleitung: Prof. Dr. Bettina S. Wiese | Dr. Anna M. Stertz |
Clara M. Roesch, B.Sc. RWTH Aachen
RWTH Aachen, Institut für Psychologie
Lehrstuhl für Personal- und Organisationspsychologie
Jägerstraße 17-19
52056 Aachen
Telefon: +49 241 93991
02.07.2019: Weltpremiere
des Films "Weil Du mir gehörst" über Eltern-Kind Entfremdung beim
Filmfest München am 1.7.2019 https://www.crew-united.com/de/Weil-du-mir-gehoerst__246435.html#!&tabctl_15249142_activeTab=1189721449
Dieser Film (90 min) zeigt auf sehr subtile, aber zugleich packende
Weise wie Eltern-Kind-Entfremdung (PA) entstehen kann, ohne dass es
da zunächst großer Programmierung oder Gehirnwäsche bedarf, sondern
einfach weil das Kind sofort spürt, dass der betreuende Elternteil
mit dem für es immer noch wichtigen anderen Elternteil sogar
verständlicherweise möglichst wenig zu tun haben will,
einschließlich des Aufwands zur Förderung des Umgangs, und so auch
die Rechte des Kindes und anderen Elternteils nicht allzu ernst
nimmt, statt Umgang daher lieber mit „seinem Kind“ etwas „Schönes“
unternimmt, sogar umzieht ohne den anderen Elternteil sofort
ausreichend zu informieren (in Frankreich seit Jahrzehnten schon
eine Straftat). Das Kind versucht diesen Konflikt für sich zu lösen,
indem es den anderen Elternteil nach außen hin dann auch ablehnt.
Mehr bedarf es zunächst gar nicht, außer wie im Film vielleicht noch
Großeltern die den/die Ex ohnehin nie mochten. Erst wenn alleiniges
Sorgerecht oder Umgangsausschluss angestrebt wird kommt mit
entsprechenden „Helfern“ Eskalation mit den bekannten Mustern dazu.
Am Ende des Films spricht ein Richter Rudolph sehr deutliche Worte
mit denen er die Eltern in eine 3-monatige Verhandlungspause zur
Beratung schickt. Für Eltern die ein solches Drama selbst erfahren
haben wirkt der Film absolut authentisch. Wir glauben die
Drehbuchautorin Katrin Bühling (auch die vieler anderer Filme, wie
Tatort etc) versteht mehr vom Thema als so manche Professionelle die
sich damit befassen. Wirklich beeindruckend! Hier ist ein trailer,
der naturgemäß das etwas mehr spektakuläre Geschehen hervorhebt (ev.
in einem neuen Fenster öffnen): https://www.youtube.com/watch?v=l3c8Ncw0qLI
Der Film soll im Herbst in der ARD gezeigt werden.
26.5.2019: Gleichwertige und
Gemeinsame Elterliche Verantwortung. Resolution 2079 des
Europarates (2015).
Der
Botschafter
der Tschechischen Republik in Kooperation mit der Kanzlei Rudolph
(Koblenz) hatte für den 23.05- 24.05.2019 zu einer internationalen
Konferenz in der Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin
eingeladen die sich vor allem mit der Umsetzung dieser Resolution in
Deutschland befasste. Die Ergebnisse der verschiedenen
Arbeitsgruppen wurden in einer gemeinsamen Resolution
zusammengefasst deren finale Version sich aber noch in Ausarbeitung
befindet. Wir wollen daher hier zunächst nur auf die von den 47
Mitgliedsstaaten des Europarates ohne Gegenstimmen angenommene
Resolution hinweisen, die trotz ihrer Bedeutung für das
Familienleben, insbesondere nach Trennung/Scheidung, leider bisher
wenig Beachtung gefunden hat.
Der Text der Resolution und die begleitenden Dokumente zur
Entstehungsgeschichte können von den Seiten des
Europarates in Englisch oder Französisch heruntergeladen werden: http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-DocDetails-en.asp?FileID=22220&lang=en
für die englische Version und für die Resolution Equality and shared
parental responsibility: the role of fathers selbst von http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/X2H-Xref-ViewPDF.asp?FileID=22220&lang=en.
Eine maschinelle Übersetzung ins Deutsche kann z.B leicht von Google
Translate http://translate.google.com/ erstellt werden, anbei
mit kleinen sprachlichen Korrekturen.
05.04.2019: Gleichstellung
von psychischer Gewalt mit körperlicher Gewalt im dänischen
Strafrecht.
Die moderne und generell akzeptierte Auffassung von
Eltern-Kind-Entfremdung ist, dass sie eine Form psychischer
Kindesmisshandlung ist. Sie geht zudem fast immer mit einer
Verunglimpfungskampagne gegen den anderen Elternteil, bis hin zu den
denkbar übelsten Vorwürfen einher. Auch deshalb wird es als
bedeutend angesehen, dass in Dänemark am 1.4.2019 Gesetzesänderungen
im Strafgesetzbuch, dem Ehe/Familienrecht und anderen
Gesetzesbereichen in Kraft getreten sind die psychische Gewalt
körperlicher Gewalt gleichstellen.
Lov
om ændring af straffeloven og forskellige andre love (Selvstændig
bestemmelse om psykisk vold) [Gesetz zur Änderung des
Strafgesetzbuches und verschiedener anderer Gesetze
(Selbstbestimmung bei psychischer Gewalt) ] L
139 Forslag til lov om ændring af straffeloven og forskellige
andre love. [Zusammenfassung]:
Mit dem Gesetzentwurf wird im Strafgesetzbuch eine unabhängige
Bestimmung zur psychischen Gewalt eingeführt, sodass psychische
Gewalt in engen Beziehungen mit einer Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann.
Der Gesetzentwurf stellt auch psychische Gewalt körperlicher Gewalt
gleich in Bezug auf z. B. Erhöhung der Strafe in
Wiederholungsfällen.
Die Gesetzesvorlage impliziert auch, dass die Verjährungsfrist in
Fällen von psychischer Gewalt gegen Personen unter 18 Jahren
verschoben wird, wenn die Handlung von einer Person im Haushalt des
Opfers oder eng damit verwandt begangen wurde. Die Verjährung ist
dann frühestens ab dem Alter von 21 Jahren zu zählen.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Änderungen des Gesetzes
über die Rechtspflege, des Aufenthaltsgesetzes, des Verbots von
Aussetzung und Entführung, des Gesetzes über Messer und blanke
Waffen usw., des Gesetzes über Waffen und Sprengstoffe sowie des
Ehegesetzes.
§ 243. Wer zum
Haushalt eines anderen gehört oder eng verwandt ist oder zuvor
eine solche Verbindung mit dem Haushalt hatte und der den anderen
wiederholt einem grob erniedrigenden, beleidigenden oder
missbräuchlichen Verhalten aussetzt, das für unangemessenes
Verhalten geeignet ist um den anderen zu kontrollieren, wird für
seelische Gewalt mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3
Jahren bestraft.
03.04.2019: WHO
considers adding 'parental alienation' to new diagnostic guide.
Das ist ein Artikel aus Kanada mit 3 Videos von 2 international
renommierten Forschern und Autoren, der Psychologin
Barbara Jo Fidler und dem Rechtsprofessor Nick
Bala zu Eltern-Kind-Kind Entfremdung als schwerwiegende seelische
Kindesmisshandlung mit langfristigen Folgen, so dass sich sogar
nicht so selten die Entfremdungsgeschichte in der nächsten
Generation wiederholt. Seit ihrem umfangreichen Übersichtsartikel
Barbara Jo Fidler & Nicholas
Bala, Concepts, Controversies And Conundrums Of “Alienation:” Lessons
Learned In A Decade And Reflections On Challenges Ahead, Family court
review 58.2 (2020): 576-603. .
An Deutschland sind diese Entwicklungen
allerdings sämtlich vorbeigegangen, weil für Fachleute die mit ihnen
trotzdem vertraut sind immer noch gilt, dass sie das "Unwort" Parental
Alienation, PA, oder PAS tunlichst vermeiden sollten, um nicht von
mächtigen Kritikern, die allerdings überwiegend bestenfalls auf dem
Stand des Psychiaters R. A. Gardner in den 80er Jahren sind, sofort
disqualifiziert zu werden. Gardner verdanken wir die Bezeichnung
Parental Alienation, jetzt ohne seinen Zusatz Syndrome und dessen
Klassifizierungskriterien, die nur zu unnützen Kontroversen führten.
Diese Bezeichnung signalisiert inzwischen Experten weltweit ein
Geschehen mit bekannten Verhaltensmustern, die allerdings im
Einzelfall genau untersucht werden müssen.
Was die Ankündigung zur Weltgesundheitsorganisation WHO betrifft, so
ist von ihr ein Entwurf zu einer Neufassung des Katalogs von
Krankheiten, ICD-11, verabschiedet worden von der erwartet wird, dass
sie im Mai 2019 offiziell angenommen und damit weltweit verbindlich
für Ärzte etc. wird. Ähnlich wie der bereits verabschiedete neue
Katalog der American Psychiatric Association, DSM-5, enthält ICD-11
gleich mehrere Einträge die Entfremungsverhalten weit besser als
bisher beschreiben und zu klassifizieren vermögen.
Eltern-Kind-Entfremdung ist ein sehr komplexes Phänomen, das sehr
unterschiedliche Formen bei Eltern und Kindern annehmen kann. Deshalb
glauben wir sogar, dass es zu Recht nicht als eigene "Krankheit"
eingeführt wurde, sondern unter Eltern-Kind-Beziehungsproblemen
eingestuft wird. ICD-11 berücksichtigt aber mit dem Stichwort
"Parental Alienation" die weltweite Verbreitung dieses Begriffs. Die
triumphale Ankündigung "Endgültiges Aus für das Parental Alienation
Syndrome (PAS)" war also zu voreilig und diente nicht der besseren
Handhabung dieses auch in Deutschland unbestreitbaren Problems,
gleichgültig wie man das Entfremdungsverhalten eines Elternteils
benennen möge, etwa auch mit dem im deutschen Kindschaftrecht schon
lange eingeführten Begriff der Bindungstoleranz, vgl. nachfolgendes
Urteil.
16.03.2019: Übertragung des
Aufenthaltbestimmungsrechts auf den Kindesvater mangels
Bindungstoleranz der Mutter.
OLG Köln, Beschluss vom 1.3.2018 10 UF 19/18
ZKJ 2/2019 ´Seiten 69-71 Leitsätze
aus ZKJ Volltext
OLG Köln
Dieser Beschluss bestätigt und erläutert die rechltichen
Grundlagen, insb. § 1671 Abs.1 Satz2 Nr.3 BGB; §49 FamFGder
einstweiligen Anordnung des Amtsgerichtes Heinsberg 31 F 13/18 vom
17. 01.2018 aus der weitere Einzelheiten des Falles zu entnehmen sein
sollten. Dem Beschluss hier ist zu entnehmen, dass das Kind O, geboren
in 2014, bis zum Umzug der Mutter 03.11.2017 überwiegend in der
Ehewohnung der Kindeseltern (warum eigentlich Kindesvater, Kindesmutter,
Kindeseltern, statt einfach Vater, Mutter, Eltern, wenn nur leibliche
Eltern beteiligt/vorhanden sind?):
...Der Senat ist mit dem Amtsgericht der Meinung, dass es in der
vorliegenden Situation dem Kindeswohl am besten entspricht, das
Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Kindsvater zu übertragen. Hierfür
spricht zunächst der Grundsatz der Kontinuität, nicht nur in
Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit der Erziehung, sondern auch im
örtlichen Setting. Der Kindesvater ist, was auch die beteiligten
Fachkreise durchweg haben bestätigen können, für O eine Bezugs- und
Betreuungsperson. O lebte bis zum Umzug der Kindesmutter ins Frauenhaus
(03.11.2017) überwiegend in der Ehewohnung der Kindeseltern. Der
Kindergartenbesuch ist in die Wege geleitet.9
Der Senat verkennt
hierbei nicht, dass O naturgemäß und erfreulicherweise eine starke
Bindung an die Kindesmutter hat und diese ihn während seiner ersten
Lebensjahre überwiegend versorgt und betreut hat. Für die vorliegende
summarische Prüfung im Eilverfahren bleibt aber ausschlaggebend, dass
der Kindsvater im Vergleich zur Kindesmutter ein deutlich höheres Maß
an Bindungstoleranz in einer Zeit bietet, in welcher O – sicherlich
ohnehin verstört durch die Trennung der Eltern – Anbindung an und
Kontakt zu beiden Elternteilen ebenso benötigt wie Stabilität und
Sicherheit auch im örtlichen Rahmen. Dass die emotionale Bindung an
die Kindesmutter um ein derartiges stärker als zum Vater wäre, dass
ein Verbleib beim Kindsvater nicht mehr kindeswohlzuträglich wäre, ist
hierbei nicht ersichtlich.
10
...Im Gegenteil
erscheint es dem Senat befremdlich, dass bei einer noch recht frischen
räumlichen Trennungssituation und einer bereits in der Wohnungsfrage
nicht endgültig geklärten Lage der Kindesmutter diese derart
nachhaltig den Umgang mit dem Kindesvater ablehnt..........
.....Daher steht die – im Maßstab
des Eilverfahrens hinreichend nachgewiesene – unzureichende
Bindungstoleranz der Kindesmutter, wie das Amtsgericht richtig erkannt
hat, einer Übertragung der Teilsorge auf sie derzeit entgegen. Auf die
ausführlichen und nicht ergänzungsbedürftigen Ausführungen des
Amtsgerichts zur Abwehrhaltung der Kindesmutter, zur Abwertung des
Kindesvaters durch verbales und nonverbales Verhalten und zu ihrer
wenig kooperativen Beeinflussung von O kann Bezug genommen werden.
Dass sich dies bereits im Beschwerdeverfahren gebessert hätte, ist
entgegen ihrer Behauptung weder ausreichend belegt noch sonst
ersichtlich; so erschöpft auch ihre mit Schriftsatz vom 26.02.2018
überreichte eigene Stellungnahme sich überwiegend in der Schilderung
eigener Befindlichkeiten (und nicht: des Kindes) und enthält keine
Aussagen dazu, wie sich die Kindesmutter in der Situation eines
betreuenden Elternteils den künftigen Umgang des Kindesvaters
vorstellt......
Entsprechend nicht wenigen uns bekannt gewordenen Fällen ist wohl zu
vermuten, dass zur missbräuchlichen Aufnahme in ein (aus öffentlichen
Mitteln gefördertes) Frauenhaus und damit auch wirksamen Auschlusses
des Vaters von Kontakten zum Kind, sowie Beinflussung der
Sorgerechtsentscheidung Gewaltvorwürfe gegen den Vater seitens der
Mutter erhoben worden waren, diese aber hier wenigstens durch die
beteiligten Fachkreise und die Ermittlungen des Familiengerichts
deutlich genug widerlegt wurden. Einzelheiten, ob es sich in diesem
Fall tatsächlich so zugetragen hat, müssten aber dem Beschluss des
Familiengerichts zu entnehmen sein..
06.03.2019: Warum sollte das Wechselmodell, das sich andernorts
sogar schon seit sehr vielen Jahren bewährt hat (aber sicher nicht
immer, genau so wenig wie ein gemeinsames Sorgerecht immer die
allerbeste Lösung ist), wie leider auch schon nicht selten andere
"Kindschaftsachen" ausgerechnet in Deutschland angeblich nicht
funktionieren oder bestenfalls erst Jahrzehnte später?
06.02.2019: Sehr interessante und
kritische Stellungnahme der Kinderkommision des Bundestages zur
Familienrechtspraxis (Kommissionsdrucksache 19. Wahlperiode 19/04):
30.1.2019: Seit heute besteht die
Möglichkeit der Mitunterzeichnung der Petition des Bündnisses
doppelresidenz.org für ein zeitgemäßes Familienrecht. Die Frist
läuft bis zum 27.2. 2019.
Wir
bitten um Ihre Unterstützung und Mitzeichnung, um ein
deutliches Zeichen zu setzen, dass die Politik endlich
Rahmenbedingungen schafft, die den Streit der Eltern
deeskalieren, beiden Eltern die selbe Verantwortung gibt und
vor allem den Kindern ein gesundes Aufwachsen mit beiden
Eltern ermöglicht. Es geht uns darum ein Familienrecht zu
schaffen, welches den Eltern ein Miteinander auf Augenhöhe zum
Wohle ihrer Kinder ermöglicht.
Bitte leiten Sie diese Information auch an
weitere Interessierte innerhalb Ihres Umfeldes und Netzwerkes
weiter. Für Fragen rund um die Petition steht Ihnen
das Bündnis auch unter info@doppelresidenz.org
zur Verfügung (keine Einzelfallberatung).
Jeweils aktuelle Informationen rund um die
Doppelresidenz erhalten Sie über den Newsletter des Bündnisses
doppelresidenz.org, zu dem Sie sich hier anmelden können: https://www.doppelresidenz.org/page/newsletter.php
08.10.2018: Morgen Di
9.10.2018 ZDF 23:00-23:30 in der bekannten Sendungsreihe 37
Grad die Dokumentation
Als Jürgen nach Hause kommt, ist sein Sohn weg. Von dessen Mutter
nach Polen verschleppt. Katharinas Töchter sind vom Vater nach
Tunesien gebracht worden. Der Kampf um die Kinder beginnt.
05.10.2018: Wir möchten das
folgende Projekt gerne unterstützen und bitten um rege Teilnahme an
der Befragung:
Vaterschaftsstudie!
Liebe Väter,
ein Forschungsprojekt am Institut für Psychologie der Universität
Hamburg beschäftigt sich derzeit mit der Vaterschaft.
In der Forschung um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, liegt
weiterhin ein Schwerpunkt auf Frauen und Mütter, obwohl seit langem
bekannt ist, dass Väter eine wichtige Rolle in der Entwicklung des
Kindes einnehmen. Deshalb möchten wir Väter von Kindern bis
einschließlich der 4. Grundschulklasse mit und ohne
Elternzeiterfahrung befragen, um mehr über das Stressempfinden
und die Rollenüberzeugung von Vätern herauszufinden.
Mein Team und ich bitten Sie uns durch Ihre Teilnahme zu
unterstützen. Der folgende Link schaltet Sie durch anklicken für
eine Teilnahme frei:
01.09.2018: Internationale
Fachkonferenzen über Eltern-Kind-Entfremdung (Parental
Alienation):
Während in Deutschland das Thema Eltern-Kind-Entfremdung (Parental
Alienation, PA) weitgehend totgeschwiegen oder "bestenfalls" auf dem
Wissensstand der 80er Jahre (nach R. A. Gardner) ablehnend
kritisiert wird, fanden in den letzten 10 Tagen sogar innerhalb
Europas gleich 2 internationale Fachtagungen und eine nationale
Fachtagung mit internationaler Beteiligung zu den neuesten
Forschungsergebnissen und dem praktischen Umgang mit dem Problem
statt:
Eine Inaugural
Conference of Simply Parent, einer von Fachleuten
begleiteten Gruppe die versucht PA relevante Gesetzgebung zu
beinflussen fand am 30. Juni in Fort Collins, Colorado statt.
Von deutschen Kritikern wird immer noch vorgetragen, dass es sich bei
Parental Alienation (Syndrome) um eine Theorie des amerikanischen
Psychiaters Richard A. Gardner handele für die jedoch empirischer
Nachweise fehlen würden. Dabei kann doch an dem von Gardner aber nicht
wenigen Autoren auch vor ihm beschriebenen Phänomen angesichts der
vielen (auch publizierten) Leidengeschichten auch aus Deutschland von
betroffenen Vätern und immer mehr auch Müttern die nach der einer
Trennung/Scheidung eine Ablehnung und oft sogar Verunglimpfung durch
ihre Kinder erfahren, mit denen sie zuvor eine enge Beziehung hatten
überhaupt kein Zweifel bestehen. Auf die Bezeichnung dieses Phänomens
und eine theoretische Erklärung dafür kommt es zunächst gar nicht an. So
ist Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung/Scheidung schon in Theodor
Fontanes Roman Effi Briest (1895) beschrieben und der etwas
exzentrische Psychoanalytiker Wilhem Reich beschrieb in seinem Buch
Charakteranalyse (1945) die Verhaltenmuster ausführlich als "emotionelle
Pest". Seit den klinischen Beobachtungen von Richard Gardner (1985)
wurden die Verhaltensmuster sowohl der betroffenen Kinder also auch
beider Elternteile, entfremdender Elternteil, meist der Wohnelternteil,
und entfremdeter (Ziel) Elternteil, in zahlreichen,umfangreichen und
systematischen empirischen Studien untersucht und in die Ergebnisse in
Fachzeitschriften publiziert, deren Artikel anders als meist in
Deutschland selbstverständlich zuvor einem kritischen sogennanten peer
review durch international anerkannte Fachkollegen unterzogen werden.
Auf der Stockholmer Konferenz wurden die neuesten empirischen
Forschungsergebnisse insbesondere von Amy Baker (USA), "What
Research Says About Parental Alienation Strategies and the Harm Done
to Children and Families", dargestellt. Der Einwand deutscher und
anderer Kritiker, dass es sich bei Parental Alienation um eine Theorie
ohne empirischen Nachweis handle ist also sowohl auf Grund der
leidvollen Erfahrung so vieler Mütter, Väter und meist in Retrospektive
auch der betroffenen Kinder als auch der inzwischen nicht wenigen
wissenschaftlich-empirischen Untersuchungen doppelt nicht haltbar.
Sicher werden noch weitere empirische Untersuchungen dazukommen, die so
eine gute Basis für überprüfbare (d.h. nach dem Wissenschaftstheoretiker
Karl Popper auch im Prinzip empirisch widerlegbare) glaubhafte Theorien
bilden.
Diese wissenschaftlichen Fortschritte
führten auch dazu, dass das bisherige Argument der PA Kritiker, dass PA
nicht in den Katalogen der psychiatrischen Erkrankungen aufscheint
ebenfalls klar widerlegt ist. Es erscheint verständlich, dass PA wegen
der Vielfalt seiner Erscheinungsformen und als Teil einer komplexen
Familiendynamik nicht als eigene Erkrankung oder medizinisches Syndrom
in diese Kataloge aufgenommen wurde und man wegen der mit der
Bezeichnung Parental Alienation (Syndrome) schon lange verbundenen
Kontroversen auch diese Bezeichnung möglichst vermeiden wollte. Sowohl
DSM-5 der amerikanischen psychiatrischen Gesellschaft als auch ICD-11
der Weltgesundheitsorganisation WHO enthalten jedoch neue Einträge die
erlauben PA als Eltern-Kind Beziehungsproblem ausreichend zu
kategorisieren. ICD-11 trägt mit "Parental Alienation" als Stichwort
auch der Tatsache Rechnung, dass der von Gardner eingeführte Begriff
(ohne seine Syndrom Bezeichnung) inzwischen Fachleuten in der ganzen
Welt bekannte Verhaltensmuster andeutet, die im einzelnen aber genauer
untersucht werden müssen.
Das Stichwort PA ermöglichst auch
betroffenen Eltern zumindest zu erkennen, dass sie mit einer zunächst
völlig unverständlichen Erfahrung nicht allein sind. Es mag ihnen auch
helfen ein Gefühl der Ohnmacht zu überwinden und ihre Versuche den
Kontakt zu ihren Kindern wieder herzustellen trotz aller Widerstände
nicht aufzugeben. Wie wichtig das auch für das betroffene Kind ist
zeigte auf der Stockholmer Konferenz, auf der neben den Fachleuten auch
nicht wenige betroffene Eltern teilnahmen, besonders eindrucksvoll ein
ehemals von PA betroffenes Scheidungskind, Ryan Thomas, "When
Your Alienated Child Doesn't Respond". Von ihm gibt es
zahlreiche weitere frei zugängliche Videos zu diesem Thema, siehe https://www.ryanthomastv.com/2016/06/01/the-insider-should-you-continue-to-communicate-despite-no-response-from-your-alienated-child/
und viele mehr auf seiner home page http://ryanthomasspeaks.com/ryan-thomas-welcome/
. Weitere Videoaufzeichnungen von der Stockholmer Konferenz sind
ebenfalls auf YouTube bereits verfügbar, und auch solche von der
Vorgängerkonferenz 2017 in Washington D.C. https://www.youtube.com/channel/UCOYr0F6mXaUY1d_ntv-_Lvg/videos.
Erwartungsgemäss ist dieser
wissenschaftliche Fortschritt und Wissensstand zu Parental Alienation
auch in zahlreichen Fachbüchern dargestellt, z. B. in dem umfangreichen
Handbuch: Demosthenes Lorandos, William Bernet und S. Richard Sauber
(Herausgeber), PARENTAL
ALIENATION: The Handbook for Mental Health and Legal Professionals,
550 Seiten, gebunden +1 CD mit über 1000
Literaturangaben, der Analyse von 500 Fällen (aus Nordamerika) und 25
Muster-Gerichtsanträgen, erschienen Dezember 2013. Ein Aktualisierung
soll 2019 erscheinen. Aus einzelnen Kapiteln dieses Handbuches wurden 2
kostenlose online Kurse entwickelt, einer für Fachleute und einer für
betroffene Eltern: http://ncapa.thinkific.com.
Zahlreichen nordamerikanischen Gerichtsurteile zu PA sind ebenfalls auf
diesen Seiten verfügbar. An in erster Linie psychologische und
juristische Fachleute gerichtete Bücher zu Parental Alienation gibt es
auch aus anderen Ländern, z. B. Frankreich, Italien, Spanien,
Südamerika, aber bis dato kein einziges eines deutschen Verlages, ja
nicht einmal Bücher von namhaften Fachleuten die sich auch an betroffene
Eltern richten und so ausreichende Auflagen erzielen müssten, wie z. B.
das weit verbreitete Buch von Richard Warshak "Divorce Poison New and
Updated Edition: How to Protect Your Family from Bad-mouthing and
Brainwashing" (2010), das in zahlreiche Sprachen übersetzt wurde,
neben Japanisch und Koreanisch auch in weit weniger als Deutsch
verbreitete Sprachen wie Tschechisch, Kroatisch, Finnisch.
Eine besonders wichtige Frage der deshab
auch auf den aktuellen Konferenzen besondere Aufmerksamkeit gewidmet
wurde ist der praktische Umgang mit dem Problem der
Eltern-Kind-Entfremdung, fast immer im Rahmen eines gerichtlichen
Verfahrens zum Umgang mit dem Kind, das oft vom ausgegrenzten Elternteil
angestrengt wird, in der Auffassung dass der andere (Wohn) Elternteil
seiner Verpflichtung diesen Umgang zu ermöglichen und auch zu fördern
nicht nachkommt, die Kinder sogar negativ gegen diesen beinflusst und
gerichtliche Anordnungen/Vereinbarungen einfach ignoriert. Die
Entfremdung eines Kindes von einem einst geliebten Elternteil braucht
Zeit. Daher wäre es besonders wichtig, dass psychologische
Sachverständige und dann das Gericht entfremdendes Verhalten eines
Elternteils, in schweren und hartnäckigen Fällen auf Grund einer
Persönlichkeitsstörung, möglichst frühzeitig erkennen und durch klare
gerichtliche Anordnungen aber auch Androhung abschreckender Maßnahmen,
die gegebenenfalls auch erfolgen müssen, frühzeitig zu unterbinden
suchen. Wenn dies nicht geschieht kann sich eine hochgradige Entremdung
und ein Widerstand des Kindes entwicklen, die sich nur durch eine
spezielle Therapie, reunification therapy, überwinden lassen.
Unbedingte Voraussetzung für eine solche Therapie durch darin
spezialisierte Psychologen ist eine direkte gerichtliche Unterstützung
die die Kooperation aller Beteiligten mit der Macht des Gerichts
erzwingt, ganz anders als in konventioneller Psychotherapie, die auf
Freiwilligkeit beruht. Es wurden schon eine Reihe solcher Programme
entwickelt, in Nordamerika, aber auch an der schon erwähnten Family
Separation Clinic in London. Auf der Stockholmer Konferenz wurde
letzeres und das der U.S. Psychologin Linda Gottlieb vorgestellt. Ihr
Program macht wie alle diese Programme davon Gebrauch, dass die
Kontrolle der Situation mit Hilfe des Gerichts auf die durchführenden
Psychologen übergeht, benützt aber inbesondre mittels mitgebrachter
Memorabilien (Photos etc) die Macht der Erinnerung an frühere gute
Zeiten. Das wurde auf der Konferenz durch ein Rollenspiel Freiwilliger
eindrucksvoll demonstriert: "Taking the Child and Alienated Parent
Down the Memory Lane to Reunite: A Role-Play".
Auch bei der Entwicklung von
reunification Programmen "glänzt" Deutschland durch komplette
Abwesenheit, obwohl es solche hartnäckigen Fälle in denen ein Elternteil
beratungsresistent ist und Gerichtsbeschlüsse über Jahre einfach
ignoriert, weil sie nicht durchgesetzt werden und so durch psychische
Misshandlung dem Kind schweren Schaden zufügt hier auch reichlich gibt.
Einige dieser Fälle erreichen schließlich, aber viel zu spät, den
Europäischen Gerichtshof in Straßburg. Siehe z. B. unsere Berichte vom 6.1.2017 über den Fall Buchleither
v. Deutschland, Urteil vom 28.April 2016, Nr. 20106/13 und vom 13.10.2016 über den Fall CASE
OF MOOG v. GERMANY (Applications nos. 23280/08 and 2334/10) Urteil
vom 6. Oktober 2016. Obwohl der Begriff Parental Alienation in den
nationalen Urteilen nicht vorkommt, kann man aus den Verlauf dieser
Prozesse sehr gut die fortschreitende Entfremdung und Störung des Kindes
und die Hilflosigkeit der Behörden im Umgang mit diesen Problemen
erkennen. In beiden Fällen wie in so vielen anderen Fällen auch wurde
schließlich zur "Patentlösung" gegriffen den Umgang komplett
auszusetzen, mit dem Argumenten "Kind muss zur Ruhe kommen" oder der
Wille des Kindes sei zu respektieren, obwohl auch deutsche
Untersuchungen klar zeigen, dass dies die Situation und den seelischen
Schaden für das Kind nur verschlimmert (Karle
& Klosinski, Ausschluss des Umgangs und was dann?, 2000).
Sicher wäre es sehr erstrebenswert das Kind aus dem Konflikt der Eltern
und auch aus dem gerichtlichen Verfahren, das es zusätzlich erheblich
belastet möglichst heraus zu halten und zu versuchen mit Hilfe der
Kooperation aller beteiligten Professionen einen Konsens zwischen den
Eltern zu erreichen, wie es die in Cochem entwickelte Praxis vorsieht.
Aber was ist mit Fällen in denen zumindest ein Elternteil (z.B. auf
Grund einer erheblichen Persönlichkeitsstörung) einem solchen Verfahren
nicht zugänglich ist, oder diese Praxis von den zuständigen Gerichten
nicht angewendet wurde? Leider gibt es so immer noch sehr viele Fälle in
denen sich zwar der Gerichtsprozess durch Umgangsaussetzung und
schließlich Volljährigkeit "erledigt" hat, aber mit den längst
erwachsenen Kindern immer noch kein Kontakt besteht.
14.03.2018: Deutscher
Bundestag: 15. März 2018 (20. Sitzung) 17h05 Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall
a) Beratung des Antrags der Fraktion der FDP
Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen
Drucksache 19/…http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/011/1901175.pdf
b) Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.
Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell – Wohl des
Kindes in den Mittelpunkt stellen
Drucksache 19/…http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/011/1901172.pdf
zum
Artikel: jetzt nach der Sitzung erweitert um Videos der
einzelnen Reden etc.
weitere interessante Dokumente
aus der Parlamentsdokumentation, z. B. zum internationalen
Vergleich, sind zugänglich mit der Suche
Wechselmodell für Trennungskinder als Regelfall
Mit
der Frage, wie es für dieKinder
im Falle der Trennung der Elternweitergehen
soll, beschäftigt sich den Bundestag amDonnerstag,
15. März 2018. Die FDP-Fraktion und die Fraktion Die Linke
(19/1172)
legen dazu Anträge vor. Der Antrag der FDP soll nach 45-minütiger
Debatte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz überwiesen werden. Strittig ist, ob der Antrag der
Linken im Rechtsausschuss oder im Familienausschuss federführend
beraten werden soll..
Anträge zur Festschreibung des Wechselmodells
Liveübertragung:
Donnerstag, 15. März, 17.05 Uhr (Phoenix TV bis 17h30?)
Mit der Frage, wie es für die Kinder im Falle der Trennung der Eltern
weitergehen soll, beschäftigt sich den Bundestag am Donnerstag, 15.
März 2018. Die FDP-Fraktion und die Fraktion Die Linke (19/1172)
legen dazu Anträge vor. Der Antrag der FDP soll nach 45-minütiger
Debatte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz überwiesen werden. Strittig ist, ob der Antrag der
Linken im Rechtsausschuss oder im Familienausschuss federführend
beraten werden soll..
Anträge zur Festschreibung des Wechselmodells
Die
Liberalen fordern in ihrem Antrag, das familienrechtliche
Wechselmodell, bei dem die Kinder von beiden Elternteilen im Wechsel
zeitlich annähernd gleich lang betreut werden, als Regelfall
einzuführen.
Der
Antrag der Linksfraktion will genau das verhindern und spricht sich
gegen eine Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall aus. Die
Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, um eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen
den Willen oder das Wohl des Kindes vor allem im Falle häuslicher
Gewalt und im Falle von Kindesmissbrauch gesetzlich auszuschließen.
Zudem
solle die Regierung Modelle entwickeln, um die Unterhaltsbeiträge beim
Wechselmodell zu ermitteln. Dabei müsse vom tatsächlichen Bedarf des
Kindes ausgegangen werden. Die Mehrkosten, die durch das Wechselmodell
entstehen, müssten einbezogen werden. Auch müsse eine Benachteiligung
des ökonomisch schlechter gestellten Elternteils verhindert
werden. (hau/vom/14.03.2018)
13.12.2017: Heute abend ab
20h15 MDR Fernsehen Magazin Exakt: Beitrag zum Wechselmodell:
Gemeinsame
Kinder - getrennte Wohnungen - Regelungsbedarf bei
Unterhaltszahlungen bei Wechselmodell
Das gemeinsame Kind
auch nach der Trennung zusammen betreuen – dass ist der Wusch vieler
Eltern, wenn die Partnerschaft zerbricht. Das sogenannte
Wechselmodell, bei dem dies genau „halbe-halbe“ geschehen soll, ist
in einigen europäischen Ländern sogar im Gesetz verankert. In
Deutschland nicht. Das macht es Vätern die vor Gericht um Umgang
kämpfen müssen besonders schwer. Denn wer weniger als 50 % an der
Betreuung beteiligt ist, ist zum Unterhalt verpflichtet – ohne
Anrechnung der Aufenthaltszeiten der Kinder und auch der Ausgaben
dafür. Die meisten Eltern wollen sich nach einer Trennung gemeinsam
um die Kinder kümmern. Tatsächlich teilen sich nur rund ein Viertel
der getrennt lebenden Eltern die Betreuung zur Hälfte.
Mehr
dazu heute Abend im MDR FERNSEHEN um 20:15 Uhr bei MDR exakt
Gemeinsam getrennt erziehen? Wunsch und Wirklichkeit
von Trennungsfamilien
BMFSFJ stellt erste vorläufige Ergebnisse
einer Befragung von Trennungseltern vor
Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley
stellte heute (11.7.) im Rahmen des hauseigenen Zukunftsgesprächs
„GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ erste Ergebnisse einer durch das
Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des BMFSFJ
durchgeführte Befragung von Trennungseltern vor. Danach wünscht sich
über die Hälfte der Trennungseltern (51 %) eine hälftige bzw.
annähernd hälftige Aufteilung der Betreuung der Kinder. 15 Prozent
der Trennungseltern erziehen bereits gemeinsam. Unter diesen Eltern
haben die allermeisten eher gute bis sehr gute Erfahrungen mit ihrem
Betreuungsmodell gemacht (93%). Die Ergebnisse der Befragung geben
ebenfalls Aufschluss darüber, wie Eltern in die gewünschte
Betreuungskonstellation hineinfinden und was nötig ist, damit eine
partnerschaftliche Betreuung gelingt.
Familienministerin Dr. Katarina
Barley: „Moderne Familien wünschen sich
Partnerschaftlichkeit. Auch die getrennten Eltern.“ Barley wertete
dies als gutes Zeichen. „Eine partnerschaftliche Einstellung ist
eine gute Grundlage, um Kinder nach einer Trennung gemeinsam zu
erziehen. Im Vordergrund muss dabei das Wohlergehen der Kinder
stehen, die diesen Einschnitt im Leben zu bewältigen haben.“
Mit dem Zukunftsgespräch „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ setzt das
Bundesfamilienministerium einen Dialogprozess über die
unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse getrennter Eltern in
Gang. Dabei soll es auch darum gehen, wie die Familienpolitik
Eltern, die bereits gemeinsam erziehen oder sich dies wünschen,
besser unterstützen kann. Die Befragungsergebnisse liefern dafür den
Ausgangspunkt.
Familienministerin Dr. Katarina
Barley: „Ich nehme es sehr ernst, dass die
Mehrheit der getrennt lebenden Eltern sich nicht genügend vom Staat
anerkannt fühlt. Deswegen müssen wir noch bessere Rahmenbedingungen
für diese Familien schaffen.“
Den Ergebnissen der Studie zufolge, wünschen sich vor allem die
Väter bessere rechtliche Bedingungen für getrennt erziehende Eltern.
Der großen Mehrheit geht es dabei um finanzielle Unterstützung (68
%) Viele wünschen sich auch eine stärkere steuerliche
Berücksichtigung von Kosten, die Getrennterziehenden entstehen (60
%). Gerade die Väter wünschen sich häufig auch, dass ihr
Betreuungsanteil im Unterhaltsrecht Berücksichtigung findet.
Grundlage der von Allensbach durchgeführten Studie war eine
Stichprobe von April und Mai 2017, von 603 Müttern und Vätern, die
repräsentativ für die Eltern mit Kindern aus früheren
Partnerschaften ist. Bei den dargestellten Zahlen handelt es sich um
erste vorläufige Ergebnisse. Abschließende Studienergebnisse werden
bis zum Herbst erwartet.
12.3.2017: Parental Alienation (Eltern-Kind-Entfremdung)
und offizielle Anerkennung als seelische Kindesmisshandlung.
In Deutschland gilt "Parental Alienation" oder gar "Parental
Alienation Syndrome (PAS)" schon seit einiger Zeit als Unwort unter
den meisten mit Trennung/Scheidung befassten Professionellen und
natürlich unter gewissen stark ideologisch befrachteten Gruppen, die
oft nicht einmal vor persönlichen Angriffen auf den Psychiater
Richard Gardner, der den PAS Begriff etwa 1985 eingeführt hatte,
zurückschrecken. Andere triumphierten sogar mit "Endgültiges Aus für
das Parental Alienation Syndrome", weil dieser Begriff so nicht in
den neuen amerikanischen Katalog psychischer Störungen, DSM-5,
aufgenommen wurde, obwohl gegenüber früheren DSM Versionen
zusätzliche Kategorien, wie z.B. V61.20
Parent-Child Relational Problem oder V61.29 Child Affected by
Parental Relationship Distress aufgenommen wurden, die eine noch
genauere Einordnung des Phänomens ermöglichen.
Schon 2007 warnte der Frankfurter OLG Richter Weychardt (www.hefam.de/koll/wey20070528.doc):
Der RA sollte sich
allerdings überlegen, ob es sinnvoll ist, sofort (im Vorfeld
und/oder bei Gericht) mit dem Stichwort ‚PAS’ zu operieren.
Dadurch könnten auf der Richterbank auch gewisse Aversionen
geweckt werden, wie weiland, als man/frau mit dem Vorwurf des
sexuellen Mißbrauchs punkten wollte. Es geht doch darum,
Eskalationen bei allen Beteiligten zu vermeiden!
Aber im Gegensatz zu so manchen hat er selbstverständlich aus
langer Berufserfahrung damit vertraut das Phänomen an sich nicht
bestritten, sondern es in seinem Vortrag aus rechtlicher Sicht
ausführlich dargestellt. Der Bayerische Ärzteleitfaden "Gewalt gegen
Kinder und Jugendliche. Erkennen und Handeln" (2012) beschrieb das
Phänomen mit einem Beispiel als Sonderform
seelischer Misshandlung (3.4.2.2) und sagt jetzt ergänzend
zu PAS:
Situationen eines
strittigen elterlichen Umgangs mit dem Kind sind für gewöhnlich
hoch emotional aufgeladen. Dies bedeutet, dass Begrifflichkeiten
wie das PAS auch heute als Argumentationsformeln verwendet
werden. Aus fachlicher Sicht muss aber jeweils die
Gesamtsituation mit dem Fokus auf das individuell betroffene
Kind und unter systemischen Aspekten der Gesamtfamilie
unparteiisch beleuchtet werden. Dies ist z.B. über ein
Fachgutachten möglich. Bei fachlicher Analyse der
Gesamtsituation bedarf es keiner syndromalen Einordnung, da die
beschreibbare Phänomenologie als Argumentation für den
Kinderschutz ausreicht.
Auf die Bezeichnung des Phänomens, das ja schon lange
zumindest einzelnen bekannt war, darunter auch schon dem deutschen
Dichter Theodor Fontane in Effi Briest (1894), kommt es also nicht
an. Man muss aber Gardner, auch ohne sich seiner theoretischen
Interpretation uneingeschränkt anzuschließen, das große Verdienst
zubilligen es sehr viel bekannter gemacht und dafür einen Namen
eingeführt zu haben, der sich weltweit durchgesetzt hat, allerdings
heute ohne seine medizinische Syndrom Interpretation.
"Parental Alienation (PA)" kann so als sehr nützliches Stichwort
dienen, ohne das es ungleich schwieriger wäre eine inzwischen
riesige Zahl möglicherweise relevanter Dokumente aufzufinden. Das
ermöglichte auch den vielen von Ausgrenzung betroffenen Eltern das
für sie zunächst oft sehr seltsame Verhalten ihrer Kinder besser
einzuordnen.
Statt aber wie nach Gardner primär auf das Verhalten und die
Aussagen von PA betroffener Kinder insbesondere bei gerichtlichen
Anhörungen abzuheben oder sie gar als Symptome einer neuartigen
psychiatrischen Erkrankung des Kindes zu sehen, ist der wesentlich
neue Gesichtspunkt bei Eltern-Kind-Entfremdung im Ärzteleitfaden
der der seelischen Kindesmisshandlung, meist durch den
Wohnelternteil, bei der das Verhalten des Kindes nur Teil einer
Diagnose des gesamten Familiensystems ist. Das entspricht ja auch
genau der Situation bei einer familiengerichtlichen
Ausseinandersetzung nach Trennung/Scheidung, bei der die
Behauptung im Raum steht, dass sich ein Elternteil nicht an die
Verpflichtung nach §1684 (2) BGB hält:
"Die
Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des
Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die
Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind
in der Obhut einer anderen Person befindet.",
es
also primär um das Verhalten eines Elternteils und nicht eines
Kindes geht. Sobald ein solches das Kind schädigendes Verhalten
erwiesen ist, sollte dieses möglichst rasch abgestellt werden. Bei
beratungsresistenten Eltern sollten dazu ernsthafte Sanktionen
nicht nur vom Gericht angedroht, sondern notfalls auch rasch genug
erfolgen, bevor tatsächlich eine nur noch schwer behebare
seelische Störung des Kindes eintritt, wie es der Fall sein kann,
wenn gerichtliche Anordnungen zum Umgang problemlos über Jahre
einfach ignoriert werden können (vgl. z. B. die nachfolgenden
Verfahrensberichte vom 6.1.2017 und
13.10.2016).
In
Rumänien wurde 2016 ein Protokoll
zwischen der Assoziation
für ein gemeinsames Sorgerecht, einer NGO, und dem Rumänischen
Institut für Rechtspsychologie erstellt, das in 23 Artikeln
Parental Alienation ebenfalls als seelische Kindesmisshandlung
erklärt, das Verhalten ausführlich beschreibt, Maßnahmen dagegen
aufführt und weitere Empfehlungen abgibt. Die "jedes zweite
Wochenende" Umgangslösung wird als schädlich bezeichnet (Sehr
viele ausgegrenze Eltern werden sagen, wenn es nur wenigstens dazu
käme!) und das sogenannte Wechselmodell (vgl. dazu die aktuelle
Situation in Deutschland) als die
optimale Lösung für eine ausgeglichene und harmonische Entwicklung
des Kindes gesehen (Art. 16). Das Institut für Rechtspychologie
verpflichtet sich für die spezielle, ständige Fortbildung und
Zertifizierung der bei Verdacht auf Parental Alienation
eingesetzten psychologischen Sachverständigen in jedem rumänischen
Landkreis zu sorgen (Art. 22). Diese Übereinkunft wurde in
amtlichen Mitteilungsblatt Rumäniens (Monitorul
Oficial) am 25.2.2016 als Direktive
2/2016vom
Psychologischen Kolleg Rumäniens veröffentlicht und stellt somit
eine offizielle Anerkennung von Parental Alienation als seelische
Kindesmisshandlung dar. Eine gesetzliche Verankerung (z. B.
ähnlich der in Brasilien
(2010), die auf ähnliche Weise durch eine Eltern NGO angestoßen
worden war und ebenfalls PA als Kindesmisshandlung sieht) wird im
Protokoll ausdrücklich unterstützt. Zwei entsprechende Entwürfe
liegen dem rumänischen Parlament seit August 2016 bereits vor.
Anmerkung: Eine maschinelle Übersetzung der rumänischen Texte ist
durch Eingabe der links in den Google Translator (s. Kopfleiste)
möglich.
Aus den USA berichtenen wir bereits am 13.10.2016 von
einer Petition an die American
Psychological Association, die in der Vergangenheit zu Parental
Alienation nicht Stellung genommen hatte, Parental Alienation als
seelische Kindesmisshandlung anzuerkennen und so ähnlich wie in
Rumänien die psychologischen Sachverständigen zu einer speziellen
Fortbildung und Zertifizierung zu verpflichten.
Mit diesem wichtigen Beschluss hat der Bundesgerichtshof
ausführlich die Voraussetzungen dargelegt nach denen ein
sogenanntes paritätisches Wechselmodell auch gegen den Willen
eines Elternteils angeordnet werden kann. Der BGH hat deshalb den
Beschluss des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache an
dieses zurückverwiesen.
Selbst bei einem positiven endgültigen Urteil oder einer
freiwilligen Entscheidung für ein Wechselmodell steht jedoch
derzeit immer noch die Regelung des Kindesunterhaltes vielfach
einer praktischen Verwirklichung wesentlich entgegen. Danach ist
ja nur ein Elternteil allein zu Barunterhalt verpflichtet und
tragt auch sämtliche Kosten für den Umgang, ganz unabhängig von
der Verweildauer des Kindes und dem Einkommen des anderen
(Wohn-)Elternteiles, der seine Leistung durch die Pfege des Kindes
erbringt. Eine anteilige Aufteilung der Kosten nach relativer
Verweildauer und relativem Einkommen, wie es in anderen Ländern
schon längst Standard ist, gibt es in Deutschland nur im meist
völlig unrealistischen Fall einer genauen 50:50 Aufteilung der
Verweildauer. Vgl, dazu das unseren Bericht zum BGH
Urteil aus 2007 und die Bedenken
die einer rechtlichen Neuregelung noch immer entgegen gebracht
werden.
6.1.2017: Unbefristeter Umgangsauschluss bei
Kindeswohlgefährdung und Fehlen milderer Mittel möglich:
§§ 1684, 1696 BGB.
Kindschaftsrecht
und Jugendhilfe ZKJ 12 (2016), Seiten 457-461. Bericht basierend auf
den Entscheidungen:
EGMR, Buchleither v. Deutschland, Urteil vom 28.April 2016, Nr.
20106/13, rechtskräftig seit 17.10.2016, http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-162219
(Englisch)
keine
Verletzung des Art. 8 der EMRK mit 4 gegen 3 Gegenstimmen
BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September
2016 - 1 BvR 1547/16 - Rn. (1-49), http://www.bverfg.de/e/rk20160917_1bvr154716.html
nicht
zur Entscheidung angenommen, aber diesmal mit ausführlicher
Begründung.
Diese
Urteile können ganz im Gefolge des bereits am 13.10. 2016 erfolgten
Berichts über den Fall Moog gegen Deutschland gesehen werden und
verdeutlichen unserer Meinung nach einmal mehr und noch deutlicher
die Problematik und völlige Hilflosigkeit deutscher Rechtspraxis bei
beharrlicher Umgangsverweigerung durch einen Elternteil. Dies obwohl
auch in Deutschland rechtliche Mittel zur Verfügung stünden, einen
Elternteil dazu zu veranlassen nach § 1684 BGB "alles zu
unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen
Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.", notfalls
auch durch einen Sorgerechtswechsel, wenn es diesem Elternteil trotz
vorausgegangener Beratung und verschiedener milderer
Zwangsmaßnahmen, auf Grund der Persönlichkeitsstruktur nicht möglich
ist dieser Verpflichtung nachzukommen, also die Erziehungsfähigkeit
erheblich eingeschränkt ist. Von diesen milderen Zwangsmaßnahmen und
erst recht von einem Sorgerechtsentzug wird aber sehr oft oder sogar
meist nicht rechtzeitig Gebrauch gemacht, und selbst wenn
richterliche Ermahnungen, Beratung, Beauftragung von Gutachtern,
Verfahrensbeiständen etc. nichts fruchteten, dieser Elternteil also
absolut unkooperativ und beratungsresistent ist, wird der Prozess
über meist zahlreiche weitere ähnliche Verfahren sehr lange
fortgesetzt, aber schließlich nicht selten durch einen
Umgangsausschluss dann einfach ergebnislos beendet. Als Begründung
für den Umgangsauschluss dient allermeist, dass das "Kind zur Ruhe
kommen muss" und dessen Ablehnung des Kontaktes zum anderen
Elternteils, obwohl diese Entwicklung wegen der lange andauernden
massiven Beeinflussung des Kindes und beharrlichen
Umgangsvereitelung durch den Wohnelternteil eigentlich gut
voraussehbar ist. Im vorliegenden Fall erreicht diese tragische
Entwicklung einen besonderen Höhepunkt. Statt auf die beharrliche
Umgangsvereitelung der nichtehelichen Mutter (daher der Vater
zudem ohne Aussicht auch nur einen Antrag auf Mitsorge stellen zu
können, oder auf ein wirksames Auskunftsrecht) seit 2004, schon kurz
nach der Geburt des Kindes bis zum völligem Abbruch in 2008
einzugehen, dient jetzt die im Kinde verständlicherweise induzierte
vehemente Umgangsverweigerung, als eigenständiger und damit
zu beachtender Wille des inzwischen 12 jährigen Kindes allein zur
Begründung eines unbefristeten Umgangsauschlusses, der zudem
berechtigt sei, weil von Amtsgericht und OLG festgestellt worden
war, dass keine Mittel mehr zur Verfügung stünden von denen eine
Änderung der Haltung des Kindes, oder auch der Mutter und deren
Verhältnis zum Vater zu erwarten sei. Es bestünde deshalb auch keine
Veranlassung die Maßnahme des Umgangsausschlusses nach § 1696 BGB
von Amts wegen in angemessenen Abständen zu überprüfen, laut
Reaktion des Amtgerichts nach der ablehnenden Entscheidung des OLG
in 2014, also “1. Gesehen. Nichts zu veranlassen. 2. Weglegen”
(Zitat im EGMR Urteil). Dem Vater stünde es zudem frei unter
Vorbringen neuer Umstände den Antrag auf ein neues Verfahren zu
stellen. Auch dem Kinde stünde es ja frei irgendwann den Kontakt zum
Vater wieder aufzunehmen, wenn es das wünschte. Es sei also
alles korrekt nach Recht und Gesetz verlaufen, für den EGMR auch
verhältnismäßig im Rahmen des nationalen Ermessensspielraumes, also
ohne Verletzung des Rechtes auf Achtung des Privat-und
Familienlebens nach Artikel 8. Von dieser Entscheidung distanzierten
sich allerdings 3 der 7 Richter ziemlich deutlich.
13.10.2016: Immer nach dem gleichen Muster: Der Fall Moog
gegen Deutschland
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:
CASE OF MOOG v. GERMANY (Applications nos. 23280/08 and
2334/10) Urteil vom 6. Oktober 2016 (liegt nur in Englisch
vor).
Auch dieser Fall lief wieder exakt nach dem Muster ab, wie wir es in
Deutschland so oft sehen: Der Elternteil (hier die Mutter) der im
"Besitz" des Kindes ist, also der Wohnelternteil, mit
Aufenthaltsbestimmungsrecht und wie es auch nach der EGMR
Entscheidung Zaunegger gegen Deutschland vom 3.12.2009 immer noch
weit überwiegend der Fall ist, als nicht verheiratete Mutter auch
mit alleinigem Sorgerecht verweigert seit der Trennung in 1999 (Kind
geb. 1998) den Umgang des Kindes mit seinem Vater. Dieser hat nicht
einmal die Möglichkeit irgendeine Auskunft über sein Kind zu
erlangen, weil er in Deutschland, anders als selbst im benachbarten
Ausland, nur ein indirektes Auskunftsrecht über den allein
sorgeberechtigten Elternteil besitzt, das in solchen Fällen fast
garantiert nicht funktioniert. Er kann nur wiederholt ein
Umgangsrecht beantragen, das ihm auch einige Male gewährt wird. Aber
es wird kaum durchgesetzt (anders als etwa im benachbarten
Frankreich, wo Umgangsvereitelung ein Straftatbestand ist, Art.
227-5) und solche Anordnungen und richterliche Ermahnungen können
daher praktisch risikolos über Jahre einfach ignoriert werden. Das
gilt auch dann, wie dieser Fall wieder zeigt, wenn ein
Umgangspfleger eingesetzt wird (mit dem einfach nicht kooperiert
wird), sogar mit Konsequenzen für das Sorgerecht gedroht wird (aber
das dann nicht weiter verfolgt wird), und außerdem sogar tatsächlich
ein Ordnungsgeld verhängt wird (Juli 2007), aber dann wieder
aufgehoben wird (Februar 2008). Auch wenn die wenigen Kontakte die
dem Vater ermöglicht wurden nach entsprechenden Berichten
(Kindergarten etc.) positiv verlaufen sind, sollte es überhaupt
nicht verwundern, dass nach nicht wenigen Befragungen und nach so
langer Zeit das Kind nicht nur nicht weiter in den Elternkonflikt
hineingezogen werden möchte, sondern als Schutzmassnahme und wegen
der massiven Beeinflussung durch seine Mutter (die auch das Gericht
erkennt) den Kontakt mit seinem Vater ablehnt, von ihm entfremdet
ist. Aber statt diese Beeinflussung durch strikte gerichtliche
Auflagen zu stoppen und so eine Therapie zur behutsamen
Wiederannäherung zwischen dem Kind und entfremdeten Elternteil zu
ermöglichen, wie es etwa bewährte Praxis mit reunification
therapy
bei Eltern-Kind-Entfremdung (Parental
Alienation) in Nordamerika ist, vgl. z. B. Amy
J. L. Baker,S. Richard Sauber, Working with Alienated Children and
Families: A Clinical Guidebook (2013) folgt hier leider so
oft die "Patentlösung", wie
auch diesem Fall, nämlich den Umgang auf längere Zeit (hier 3 Jahre)
völlig auszusetzen, meist mit der Begründung "Kind
muss zur Ruhe kommen". Dass das alles andere als eine
Lösung bringt, außer dass der Fall vom Tisch ist, haben auch
deutsche Untersuchungen klar gezeigt (Karle
& Klosinski, Ausschluss des Umgangs und was dann?, 2000).
Die Begründung dafür im vorliegenden Fall wirkt besonders bizarr:
Nicht nur würde das Kind durch forcierte Kontakte mit seinem Vater
weiter traumatisiert, sondern die Mutter wäre auf Grund ihrer (nur
durch Privatgutachten erhobenen) posttraumatischen Belastungsstörung
(unbekannten Ursprungs) gar nicht in der Lage den Umgang des Kindes
zu ermöglichen. Obwohl Eltern ja nach unseren Kindschaftrecht
explizit verpflichtet sind den Umgang mit dem anderen Elternteil zu
ermöglichen, § 1684 BGB, wurde jedoch die Erziehungsfähigkeit der
Mutter und damit ein Verbleib des Kindes bei ihr nie in Frage
gestellt. Gerade in solchen Fällen hartnäckiger Umgangsvereitelung
und massiver Beeinflusssung des Kindes gegen den anderen Elternteil
ist davon auszugehen, dass eine richterliche Belehrung,
Beratungsangebote oder Therapieversuche (die in Deutschland nicht
einmal angeordnet werden können) mit diesem Elternteil wegen einer
Persönlichkeitsstörung kaum Erfolge zeigen werden, sondern nur
konsequente gerichtliche Massnahmen, die auch in Deutschland möglich
wären (temporärer Sorgerechtsentzug bis zur Festigung der Bindung
zum anderen Elternteil, notfalls auch permanent), eine weitere
Entfremdung und damit Langzeitschäden beim Kind zu verhindern
vermögen.
Der Gerichtshof jedenfalls fand die Begründung für den
Umgangsauschluss nicht ausreichend und sah darin eine Verletzung des
Artikels 8 der Menschenrechtskonvention. Der Fall ist für die
deutsche Justiz erledigt, weil das Kind dieses Jahr volljährig
geworden ist. Aber es ist nicht unwahrscheinlich dass es lebenslange
psychologische Schäden davontragen wird.
Der Gerichtshof weist auf die Parallelen zum Fall Kuppinger gegen
Deutschland (Urteil vom 15.1.2015) hin, zu dem es auch eine deutsche
Übersetzung durch das Bundesministerium der Justiz gibt.
13.10.2016 Petitionan die
American Psychological Association (APA) zu einer offiziellen
Stellungnahme zu Eltern-Kind-Entfremdung.
APA als die professionelle Organisation amerikanischer Psychologen
mit über 122000 Mitgliedern hatte seit 2008 erklärt keine offizielle
Position bezüglich Parental Alienation (Eltern-Kind-Entfremdung) zu
haben. Nachdem aber seit letztem Herbst eine Vielzahl von Schreiben
von Entfremdung betroffener Eltern einging, sah sich APA veranlasst
diese Erklärung zurückzuziehen und jetzt an einer modifizierten
Erklärung zu arbeiten, die Parental Alienation als eine Form von
psychologischem Kindesmissbrauch anerkennen soll, vgl.
Parental Alienation [LATEST NEWS UPDATES]: Does Parental
Alienation Really Exist? APA Confirms It’s Psychological Child
Abuse.
Maßgebend dafür war eine sehr sachliche und fachlich ausgezeichnet
fundierte Petition,
die inzwischen schon von Tausenden betroffener Eltern unterschrieben
wurde (das kann auch von Deutschland aus noch geschehen). Danach
soll APA veranlasst werden anzuerkennen, dass
manche Kinder
darin manipuliert
werden einen Elternteil abzulehnen. Diese
bewusst neutrale Formulierung trägt der Tatsache Rechnung, dass es
nicht auf den Namen ankommt, sondern auf eine möglichst genaue
Beschreibung des Verhaltens, seiner Folgen und von Maßnahmen
dagegen. Gerade an der ursprünglich von Gardner 1985 eingeführten
Bezeichnung Parental Alienation Syndrom (PAS) haben sich viele
gestört. Sie hat, besonders auch in Deutschland, zu einer völlig
nutzlosen Diskussion darüber geführt, ob PAS eine Krankheit ist, und
letztlich zu heftiger Ablehnung. Die Bezeichnung Parental Alienation
(PA), ohne den medizinischen Syndrom Zusatz hat sich jedoch
inzwischen längst weltweit eingebürgert und signalisiert Fachleuten
als Stichwort einen komplexen Sachverhalt den es im Einzelfall genau
zu diagnostizieren gilt, vgl. Dum, Parental Alienation Initiatives
Around the World, Kap.13 in Parental
Alienation. The Handbook for Mental Health and Legal
Professionals, hrsg. von Lorandos, Bernet, Sauber, C.C. Thomas
Publishers, U.S. A. (2013).
18.5.2016: 3sat hat heute abend gleich 3 Sendungen
zum Thema Väter:
20h15:
Von Männern und Vätern
21h05: Scheidung-Einsame Väter
22h25: Vater auf der Flucht
25.4.2016 Nach unseren Rückmeldungen gibt es zum heutigen Tag
der Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation Awareness
Day) außer den offiziellen
Deklarationen in vielen Staaten der U.SA. (z. B. Alabama,
aus 2015) und den Provinzen Kanadas und den sehr zahlreichen
öffentlichen Veranstaltungen dort auch Veranstaltungen u. a. in
Finland, Großbritannien, Rumänien, und morgen in Australien und
Neuseeland. Dazu kommen ausführliche Presseberichte.
Aus Deutschland und dem deutschsprachigem Raum fanden wir bisher
lediglich einige kurze "blogs" (z. B. der Selbsthilfe
Gruppe
PAS Rhein) und als einzigen offiziellen Hinweis den des
Schulmediencenters des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg
mit einem kleinen Angebot an Unterrichtsmedien, jedoch keine
Berichte in den Medien.
Hier dagegen z. B. ein Pressebericht aus Kanada (von gestern) Q&A: Understanding the little-understood
problem of parental alienation und
ein Bericht von NBC TV über die Bubbles
of
Love Campaign an diesem Tag.
Interessant auch, weil aus einem ganz anderen Kulturkreis mit stark
religiösem Einfluss und daher einem Ehegesetz (aus 1955) das für
Hindus, Sikhs und Buddhisten, aber nicht für Christen und Juden
gilt, ein Bericht der Times
of
India, auch zu einer von der Children's
Rights Initiative for Shared Parenting (CRISP) bereits
eingereichten Petition, die fordert Eltern-Kind-Entfremdung als
Verbrechen zu erklären, sowie gemeinsame Sorge (gemeint ist
gleichwertige Elternschaft, wahrscheinlich in einem Wechselmodell)
verpflichtend zu machen.
18.4.2016: Am 25. April ist Parental Alienation Awareness Day (Tag der
Eltern-Kind-Entfremdung), der zunehmend weltweit
wahrgenommen wird. In Nordamerika, von wo er seinen Ausgang nahm,
geschieht dies sogar durch offizielle Erklärungen der Gouverneure
und vieler Bürgermeister in den Staaten der USA und den Provinzen
Kanadas. Wir haben diesen Tag zum Anlass genommen um auf die
besondere Situation in Deutschland aufmerksam zu machen, die durch
besonders absurde, ideologisch geschürte Kontroversen und ein
Stillschweigen der mit Trennung/Scheidung befassten Professionen
gekennzeichnet ist, so als ob es die zahllosen aber sehr weitgehend
übereinstimmenden leidvollen Erfahrungsberichte von Vätern und
Müttern, die selbstverständlich einer wissenschaftlichen
Aufarbeitung bedürfen, gar nicht gäbe. Vgl. dazu unseren Bericht.
20.02.2016: Zu den hier schon wiederholt kritisch besprochenen
Themen Unterhalt (Bar-Unterhalt des "Besuchs-Elternteils" unabhängig
von der Verweildauer des Kindes und dem Einkommen des "betreuenden
Elternteils"), Wechselmodell, psychologische Gutachten etc. gibt es
eine aktuelle Sendung des Bayerischen Fernsehens in der Reihe "jetzt
mal ehrlich":
Mo. 22.2.2016, 20:15 bis 21:00 Uhr : "Mama
betreut, Papa zahlt - ist das noch zeitgemäß?"
(Wiederholung Di. 23.2. 1:30 Uhr)
Auf der Webseite des BR: Inhalt und weitere
Informationen, u.a. zu den Reportagen und "Wochenendväter ade?
Getrennt von Bett und Kind".
06.05.2015: Zu dem Beitrag der
Süddeutschen Zeitung und unserem Kommentar dazu und zum
Unterhaltsrecht eine Ergänzung:
Das Problem mit dem aktuellen deutschen Unterhaltsrecht wird
immerhin wahrgenommen, so dass es am 4.5.2015 in einem Symposium im
Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz diskutiert wurde:
Symposium
zum
Unterhaltsrecht bei Wechselmodell und erweitertem Umgang Offenbar haben sich aber die Bedenkenträger wieder durchgesetzt,
so dass es im Ergebnis nur heißt: Die
im Gesetz aufgestellte Regel, dass ein Elternteil das Kind
betreut, der andere Teil den Bar-Unterhalt bezahlt, ist weiterhin
darauf zu überprüfen, ob sie den Regelfall in der Rechtspraxis
korrekt abbildet. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass diese
Diskussion fortzusetzen ist.
Man kann nur hoffen, dass diese Diskussion über etwas was in anderen
Staaten schon seit Jahrzehnten erfolgreich geregelt ist und von dem
anzunehmen wäre, dass es auch in Deutschland genau so funktionieren
würde, nicht Jahrzehnte dauert wie beim Ladenschlussgesetz, oder
dass es nicht gar ähnlich geht wie beim Sorgerecht für nichteheliche
Eltern, bei dem schließlich der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte der Diskussion ein Ende setzen musste und eine
Änderung erzwang. Am Ende kam allerdings trotz eines ersten Entwurfs
ähnlich der schon lange in anderen Staaten bestehenden Regelung nur
ein Antragsrecht nichtehelicher Väter heraus, ähnlich dem wie es in
Großbritannien schon mit dem Children Act von 1989 bestanden
hatte, aber 2002 als nicht praktikabel verworfen und durch ein
gemeinsames Sorgerecht nach Eintrag im Geburtenregister ersetzt
wurde (das ja selbstverständlich wie bei ehelichen Eltern auch aus
guten Gründen aufgehoben werden kann), vgl. unsere Diskussion
vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.1.2003 zum
Nichtehelichenrecht mit der die damals noch bestehende Regelung
(gemeinsame Sorge nur mit gemeinsamer Sorgeerklärung) als
verfassungsmäßig gesehen wurde.
20.04.2015: In der heutigen Süddeutschen Zeitung ein exzellenter
Beitrag zum Thema "Alleinerziehende": Getrennt heißt nicht alleinerziehend
Alleinerziehende kann es eigentlich nur geben, wenn ein
Elternteil etwa verstorben ist, sich seiner Erziehungspflicht völlig
entzieht, oder wie so oft an uns herangetragen wird, vom anderen
Elternteil vom Umgang einfach ausgeschlossen wird, trotz bestehendem
Umgangsrecht und sogar Umgangspflicht nach § 1684 BGB. Ansonsten ist
es ein Unwort, leider mit staatlicher Förderung auch durch ein
Unterhaltsrecht, das es dadurch noch zementiert, indem es einen
Wohnelternteil bestimmt, der seinen Beitrag durch die
Erziehungsarbeit leisten soll, während der andere barunterhaltspflichtig
ist, und das mit einem Betrag der nicht nur völlig
unabhängig vom Einkommen des "Wohnelternteils" ist, sondern auch von
den Kosten für den Umgang, wenn er denn stattfindet. Diese Kosten
hat der Umgangsberechtigte allein zu tragen, selbst dann, wenn der
"Wohnelternteil" aus nicht dringenden Gründen mit dem Kind beliebig
weit vom Wohnort des anderen Elternteils verzogen ist. Dass es davon
nur eine Ausnahme gibt, nämlich dann, wenn sich die Eltern die
Aufenthaltszeit des Kindes exakt 50:50 teilen mutet eher wie ein
Hohn an, weil sie praktisch nie zu erfüllen ist. Förderung der
gemeinsamen Elternverantwortung, wie es auch staatliche
Verantwortung wäre, sieht anders aus, etwa so wie sie z. B. in
Nordamerika schon seit Jahrzehnten praktiziert wird. Nicht nur wird
einem Wechselmodell, bei dem sich die Eltern gleichberechtigt
("joint physical custody") und möglichst im gleichen Maße den
Aufenthalt des Kindes teilen in vielen der Bundesstaaten schon per
Gesetz der Vorzug gegeben, sondern es wird auch dadurch gefördert,
dass ein Umzug über größere Entfernungen (50 Meilen) gut begründet
sein muss und ganz entscheidend dadurch, dass die
Unterhalts/Umgangskosten für das Kind je nach relativer
Aufenthaltsdauer und relativen Einkommen beider Eltern geteilt
werden. Die letztere Regelung, war auch hierzulande vereinzelt als
die gerechteste getroffen worden, wurde dann aber leider wegen
Nichterfüllung der 50:50 Bedingung immer wieder in
Berufungsverfahren gekippt. Ohne sie wird aber ein eine wirklich
gleichwertige Elternschaft und ein Wechselmodell, auch nach Trennung
und Scheidung, fast immer nur ein schöner, unerfüllter Traum
bleiben.
Wir haben auf diesen Missstand wiederholt hingewiesen, z. B. in
unserer Mitteilung vom 1.3.2007 mit einer Modellrechnung
nach kalifornischen Recht, wie sie tatsächlich fast exakt so auch
der Entscheidung eines deutschen Gerichts entsprach, die dann aber
wieder in der BGH Entscheidung XII
ZR 161/04 vom 28.2.2007
aufgehoben wurde.
14.4.2015: Es gab zwar schon wiederholt kritische Berichte in den
Medien zum Thema Gutachten im Familienrecht (z. B. WDR
5.2.2015), nun nimmt sich aber auch das Wissenschaftsprogramm
von 3sat dieses Themas an, offenbar ebenfalls sehr kritisch:
Donnerstag 16.4. 20h15: Gutachten: mangelhaft.
Film von Daniela Hoyer und Judith Schneider. Erstausstrahlung.
Auch neue Fachveröffentlichungen sind dazu erschienen: Qualität
familienrechtspsychologischer Gutachten. Eine aktuelle empirische
Studie von Christel Salewski und Stefan Stürmer
(Professoren an der Fernuniversität Hagen) ZKJ 2015 (1)
Seiten 4-9.
und kritisch dazu: "Seriöser Anzug
oder Matschhose?". Zur Diskussion um die Qualität
familienpsychologischer Gutachten Teil 1 ZKJ 2015(1),
Seiten 9-14,
Teil 2
ZKJ 2015(2), Seiten 63 -67 von Dipl. Psych. Jörg Fichtner Erwiderung
darauf von Salewski und Stürmer in ZKJ 2015 (4), Seite 132 ff.
23.3.2015: Da die bisherige Suchmaschine für unsere Webseiten
eingestellt wurde, ist jetzt probeweise eine neue installiert, die
einen Index unserer Seiten erstellt und damit sehr rasch
Suchergebnisse liefern sollte. "search tips" erklärt die
Standardsuchoptionen und "advanced search" öffnet ein ausführliches
Suchformular.
25.1.2015: Mit großer Betroffenheit und Trauer haben wir heute
erfahren, dass Prof. Dr. Wolfgang
Klenner von uns gegangen ist. Er hat sich auch im sehr
hohem Alter immer noch unermüdlich für eine gute
Eltern-Kindbeziehung, auch nach einer Trennung und Scheidung
eingesetzt, und ist deshalb auch ganz sicher einem großen Teil der
Leserinnen und Leser dieser Seiten bekannt gewesen, vielleicht sogar
persönlich, auch weil er vielen von Ausgrenzung betroffenen Eltern
mit seinem Rat unentgeltlich zur Verfügung stand, und das in einem
Ausmaße, dass sich seine Freunde manchmal Sorgen machten, ob nicht
von seiner Großzügigkeit allzuviel Gebrauch gemacht wird.
Prof. Klenner vermochte psychologische Probleme in hervorragender
und besonders klarer Weise zu analysieren, so dass es eine besondere
Freude und ein Privileg war mit ihm von Zeit zu Zeit länger
diskutieren zu dürfen. Sein Aufsatz "Rituale der
Umgangsvereitelung bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern. Eine psychologische Studie zur
elterlichen Verantwortung", FamRZ, 42 (2a),1995, S. 1529
ff. zeigte seine große Fähigkeit zur Beobachtung und Analyse und
kann zu Recht als bahnbrechend bezeichnet werden (oder wie im
Englischen als "seminal paper") und sollte auch heute noch
Pfichtlektüre zu diesem Thema sein. In dieser Arbeit tauchte auch
erstmals in Deutschland der Begriff "Parental Alienation Syndrome"
auf, unter Hinweis auf ein Buch von Richard Gardner und eröffnete
damit auch hier den Zugang zu internationaler Literatur und erste
Veröffentlichungen ab 1998, so "Familienkriege-
die Entfremdung von Kindern" von Peggie Ward und J.
Campbell Harvey (ZfJ 6/98, S.237-245), als Übersetzung aus dem
Amerkanischen durch den Schreiber dieser Zeilen und gemeinsam mit
Prof. Klenner für deutsche Verhältnisse
kommentiert. Dass der Hinweis auf das "Parental
Alienation Syndrom" (PAS) in diesen Arbeiten nur als Fußnote
erschien zeigt, dass man sich dem Thema auch ohne diesen Begriff
nähern kann, wenn man nur für Beobachtungen offen ist und damit auch
für die Tatsache, dass es Eltern gibt, die Kindern ein negatives
Bild vom anderen Elternteil vermitteln und damit den Umgang zu
vereiteln suchen. Die in Deutschland einerseits mit einer gewissen
Leidenschaft geführte Diskussion, ob es PAS überhaupt gibt ist
deshalb nicht nur völlig müßig, andererseits aber wird mit dem jetzt
vor allem üblichen völligen Verschweigen dieses Begriffes ein
Bärendienst erwiesen, weil der Begriff "Parental
Alienation
(PA)" inzwischen den Zugang zu einer riesigen internationalen
Literatur eröffnet, die anders als in Deutschland immer noch üblich,
größtenteils auch einem strengen "peer review" durch renommierte
Fachkollegen unterzogen worden war und auch schon eine beachtliche
Zahl empirischer Arbeiten umfasst. (Christian T. Dum,
Vorsitzender Väter für Kinder e. V.)
16.1.2015: Erneutes Urteil des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen Deutschland
wegen des Fehlens wirksamer Maßnahmen gegen die exzessive Dauer
eines Verfahrens zur Durchsetzung des Umgangsrechts nach
Artikel 13 in Verbindung mit Artikel 8 der Europäischen
Menschenrechtskonvention: 15000 € wegen immateriellen Schadens und
6436,53€ für Gerichtskosten. Das ist schon das zweite vom Vater
eines nichtehelichen Kindes erwirkte Urteil des EGMR dem praktisch
seit der Geburt des Kindes in 2003 der Kontakt zum Kind von der
Mutter verweigert wird, obwohl bis 2011 mehrere Umgangregelungen
erlassen worden waren, bis dann (bestätigt September 2014) zu der in
solchen hartnäckigen Fällen in Deutschland leider nicht selten
praktizierten "Patentlösung" gegriffen wurde, den Umgang bis Oktober
2015 auszusetzen, mit der bekannten Begründung, dass ein
Umgang gegen den Willen des Kindes dem Kindeswohl
widerspräche. Obwohl die Umgangsregelungen Ordnungsgelder bis zu
25.000 € vorsahen, wurde ein solches von lediglich 300€ nur einmal
wegen 6 Verletzungen des Umgangsrechts verhängt, das dem Gerichtshof
als sehr niedrig und und als sehr fraglich bezüglich eines
Erzwingungseffekts auf die Mutter erschien, die hartnäckig jeden
Umgangskontakt verweigert. Kuppinger
v.
Germany (application no. 62198/11) vom 15.1.2015.
Früheres Urteil des EGMR nach Artikel 6: application
no.
41599/09 vom 21.
April
2011.
Vgl. http://www.sueddeutsche.de/leben/umgangsrecht-europaeischer-gerichtshof-staerkt-rechte-der-vaeter-1.2305684
Väter für Kinder e.V.
trauert um seinen
Ehrenvorsitzenden, Herrn
RA Dr. Peter
Koeppel
18.4.1933 - 18.11.2014
Dr. Koeppel gründete
den Verein im Jahre 1988, mit dem Ziel das Wohl der Kinder
durch eine Stärkung und Verbesserung der
Kind-Eltern-Beziehung zu fördern. Dazu gehörte für ihn
immer das Bemühen den Kindern auch nach einer Trennung
oder Scheidung nach Möglichkeit beide Eltern als
gleichwertig zu erhalten, einem Ziel das er auch in seiner
Praxis als Anwalt für Familienrecht stets verfolgte, und
wie es auch das von ihm gewählte Vereinslogo ausdrückt.
Sein Bemühen und das des Vereins galt selbstverständlich
immer gleichermaßen den von einer Verschlechterung der
Kind-Eltern-Beziehung nach Trennung/Scheidung betroffenen
Müttern und Vätern, auch wenn zur Zeit der Vereinsgründung
noch weit überwiegender als heute mehr Väter davon
betroffen waren und deren Beziehung zu Kindern auch
stärker als die der Mütter von gesellschaftlichen
Entwicklungen geprägt ist. Der Idee dem in unserem
Informationsangebot durch die Web Adresse www.beideeltern.de
Ausdruck zu verleihen hatte er begeistert zugestimmt.
Wir verlieren mit RA Dr. Koeppel ein großes Vorbild für
unsere Arbeit, einen exzellenten juristischen
"Lehrmeister", und einen guten Freund.
Der Vorstand
im
Namen aller Mitglieder
28.11.2014: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -: Pressemitteilung
Nr.
108/2014 vom 28. November 2014 Beschluss
vom
19. November 2014 1 BvR 1178/14 (Volltext) Sorgerechtsentziehung setzt
eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung voraus Mit heute veröffentlichtem
Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts die verfassungsrechtlichen Anforderungen
an die Entziehung der elterlichen
Sorge bekräftigt. Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu
rechtfertigen, müssen die Fachgerichte im Einzelfall feststellen, dass das
elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das
Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl
nachhaltig gefährdet wäre. Stützen sich die Gerichte dabei
auf Feststellungen in einem Sachverständigengutachten, dessen
Verwertbarkeit verfassungsrechtlichen Zweifeln unterliegt, können
diese auf die gerichtliche Entscheidung durchschlagen, wenn die
Gerichte die Zweifel nicht in der verfassungsrechtlich gebotenen
Weise beseitigen. Aus diesen Gründen hat die Kammer eine
Entscheidung des Oberlandesgerichts aufgehoben und das Verfahren zur erneuten
Entscheidung zurückverwiesen. ...
20.11.2014: Von der Autorin des Buches "Scheidungskinder: Ich
bin nicht euer Eigentum!", Silke
Winter,
wurden wir informiert, dass ihr Buch von morgen 21.11 bis zum
23.11.2014 unter http://www.amazon.de/dp/B00P81YP7K
kostenlos als Kindle e-book herunter geladen werden kann.
07.11.2014: Wir haben folgenden Aufruf zur Mitarbeit an einem
Forschungsprojekt erhalten und bitten dieses durch Ihre Teilnahme zu
unterstützen:
Väter
in Elternzeit/Karenz für Online-Studie gesucht: Wie
erleben Männer ihre berufliche Pause und die Zeit mit ihrem Kind?
Für ein Forschungsprojekt suchen wir Väter, die in den
Monaten September, Oktober, November und/oder Dezember 2014 in
Elternzeit sind oder sein werden. Unter den Teilnehmern werden 20
x 100€ als Dankeschön verlost. Für mehr Information und
Registrierung zur Teilnahme klicken Sie bitte
auf: https://www.soscisurvey.de/PLDS_Registrierung/
Projektteam: Dr. Lisa Horvath & B.Sc. David G. Soumagné,
Dipl.-Psych. Thorana Grether & Prof. Bettina S. Wiese;
Email: berufundfamilie@psych.rwth-aachen.de
Projekthomepage: http://www.psych.rwth-aachen.de/ifp-zentral/front_content.php?idcat=409
20.10.2014: Der WDR setzt heute seine Serie "Mut
gegen
Macht" um 20h15 mit "Nicht ohne meine Kinder" fort. Wieder haben haben
Zuschauer die Gelegenheit, sich während und
nach der Sendung im Live-Chat mit Experten auszutauschen. Die
Sendung ist auch bereits aus der Mediathek abrufbar. Unter
http://www.wdr.de/k/socialTV_nichtohnemeineKinder erreichen
Sie ab 20.15 Uhr das Social TV –dort können User kommentieren und
Fragen stellen.
07.10.2014: Den Auftakt der fünfteiligen WDR Serie "Mut
gegen Macht" bildet am Montag, 13. Oktober 2014, 20.15 - 21.00 Uhr
die Sendung "Wenn Gerichtsgutachten Familien
zerstören". Gutachter
an Familiengerichten können über die Zukunft ganzer Familien
entscheiden – über die Frage, ob ein Kind beim Vater oder der
Mutter lebt, wie oft ein Elternteil es sehen darf oder ob es sogar
in einem Heim leben muss. Der Film "Wenn Gerichtsgutachten
Familien zerstören" erzählt von Fällen, bei denen Gutachten
nachgewiesenermaßen gravierende Mängel aufweisen, die zu
hanebüchenen Urteilen führen und ganze Familien zerstören. Nur mit
Mut und Durchhaltewillen können Eltern dagegen vorgehen, denn die
Gutachter haben vor Gericht viel Macht. Doch ob sie überhaupt für
diese wichtige Aufgabe qualifiziert sind, ist gesetzlich nicht
vorgeschrieben. Auch kontrolliert werden die Gutachter von
niemandem. Der Film geht dramatischen Fällen nach, erzählt die
Leidensgeschichten betroffener Eltern und Kinder und zeigen, dass
unser Justizsystem hier dringenden Reformbedarf hat. Ein
Film von Justine Rosenkranz und Jan Schmitt. Redaktion: Petra Nagel.
Während und nach der Sendung haben Zuschauer die
Gelegenheit, sich mit Experten und anderen Betroffenen in einem Chat
auszutauschen. Darüber hinaus steht im Hörfunk ab 21.05 Uhr auf WDR
5 ein ehemaliger Familienrichter als Experte für Fragen zur
Verfügung. Mehr Informationen (einschließlich Bonusmaterial) auf http://www.mutgegenmacht.wdr.de/
.
13.08.2014: Heute auf 3Sat
gleich 2 Dokumentationen zu Kindesentführung:
20h15 Kampf
ums Kind. Flucht aus Israel. Film von Jacqueline
Schwerzmann (aus der SRF-Reihe "Schweizer Verbrechen im Visier").
Über die Rückführung des Kindes nach Israel kam es auf Betreiben der
Mutter zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte, CASE
OF
NEULINGER AND SHURUK v. SWITZERLAND (Application no. 41615/07)
vom 6. Juli 2010.
21:00 -22:00
Spurlos verschwunden.
Die Rache des Matthias S. Film von Jacob Berger, Jean Romaine und
Oliver Kohler.
06.06.2014: Unsubstanzierte Vorwürfe von
sexuellem Kindesmissbrauch gehören leider immer noch zum
Alltag und dienen als "ultimative Waffe" bei hochkonflikthafter
Trennung / Scheidung, ungeachtet des Schadens den sie anrichten,
auch beim Kind, wenn es alt genug ist das mitzubekommen und
möglicherweise auch zahlreiche Befragungen über sich ergehen lassen
muss. Leider "erledigt" sich der Fall meist einfach, sobald ein
Glaubhaftigkeitsgutachten innerhalb des Verfahrens am
Familiengericht keinerlei Anhaltspunkte ergibt, obwohl sexueller
Kindesmissbrauch sehr zu Recht ein Offizialdelikt ist, bei dem die
Staatsanwaltschaft nach Kenntnis eines hinreichenden
Anfangsverdachts auch ohne Strafanzeige tätig werden müsste.
Strafrechtliche oder zivilrechtliche Folgen wegen böswilliger
Verleumdung, die allerdings nicht immer einfach von einem
gutgläubigem, aber unbegründeten Verdacht (nicht selten auf Grund
eigener negativer Kindheitserfahrungen) zu unterscheiden sein mag,
sind sehr selten in Deutschland, wie auch erfolgreiche
Schadenersatzforderungen wegen mangelhaften, belastenden Gutachten.
Über die vollständige Verwirkung des Unterhalts von immerhin 1600€
wegen des völlig unbegründeten Anschwärzens des früheren Ehepartners
in seiner Umgebung und in einem Gerichtsverfahren berichtet u.a.
auch die Stiftung Warentest in der Test Juni Ausgabe. OLG Hamm, Beschluss vom 3.12.2013,
AZ.: 2
UF 105/13. Volltext: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2013/2_UF_105_13_Beschluss_20131203.html
Leitsatz:
Langjährig wiederholt erhobene
Missbrauchsvorwürfe, die ein jeder für sich objektiv geeignet
sind, den Unterhaltspflichtigen in der
Öffentlichkeit nachhaltig verächtlich zu machen und sein Leben
gravierend zu beeinträchtigen bis hin zur Zerstörung seiner
familiären,
sozialen und wirtschaftlichen Existenz, können die vollständige
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 3 BGB nach sich
ziehen.
Weitere
Fundstellen. Zahlreiche Kommentare dazu sind auch im Internet
zu finden.
08.04.2014: Heute ZDF 22h15-22h45 37 Grad: Meine,
deine,
unsre Kinder. Dokumentationsreihe, Deutschland 2014.
Am Wochenende schauen Leon (10) und Jette (6)
manchmal von morgens bis abends fern bei ihrer Mutter. Das würde
Janet gerne verhindern. Aber das darf sie als Stiefmutter nicht,
weil Kinder jedes Wort gegen ihre "richtige" ... [mehr]
Wenn
Eltern sich, zum Beispiel nach einer Trennung, um das
Umgangsrecht streiten, beauftragen Familienrichter häufig zur
Klärung der Situation einen Gutachter. Doch das kann für die
betroffenen Eltern und vor allem die Kinder zur Katastrophe
werden. Das Problem: In Deutschland darf jeder, der entsprechend
ausgebildet ist, Gutachten schreiben. Bundesweite einheitliche
Mindeststandards für psychologische Gutachten an
Familiengerichten gibt es nicht. Die Folge: Viele Gutachten
weisen massive Mängel auf. Das wurde inzwischen in mehreren
Studien nachgewiesen. Ein unhaltbarer Zustand, der dringend
verändert werden muss, sagen auch immer mehr Experten.
Frontal21 zeigt, wie fragwürdige Gutachten über Schicksale
entscheiden.
18.03.2014: Online Befragung von
"Scheidungskindern" im Rahmen einer Diplomarbeit:
Liebe Teilnehmer und
Teilnehmerinnen,
mittlerweile sind in Deutschland über eine Million Kinder
von der Scheidung ihrer Eltern betroffen, hinzu kommt noch eine
große Zahl, deren Eltern sich getrennt haben ohne zuvor
verheiratet gewesen zu sein. Wenn Sie an dieser Befragung
teilnehmen, dann ist es Ihnen in Ihrer Kindheit oder Jugend ebenso
ergangen. Bisherige Forschung zeigt, dass Kinder die Trennung
ihrer Eltern auf sehr unterschiedliche Weise verarbeiten können.
Im Rahmen meiner Diplomarbeit im Fach Psychologie an der Julius-
Maximilians- Universität Würzburg möchte ich die Erfahrungen, die
betroffene Kinder dabei machen genauer beleuchten. Dazu habe ich
einen Fragenkatalog erstellt. Im Kontakt mit den Eltern nach der
Trennung kann man verschiedene, teilweise sehr persönliche
Erfahrungen machen. Deswegen sind persönliche Fragen unumgänglich.
Wir bitten dafür um Verständnis und möchten darauf hinweisen, dass
die Untersuchung anonym, d.h. ohne Erfassung Ihres Namens und
Ihrer Adresse, durchgeführt wird und keine personenbezogenen
Auswertungen erfolgen, sondern lediglich Analysen zu allgemeinen
Trends. Der Online-Fragebogen ist hier abrufbar: https://www.soscisurvey.de/Trennung_Scheidung_uni_wuerzburg/
08.03.2014: ZDF Mona Lisa 18h00 Ein
Vater kämpft um sein Kind
Mediathek: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2106320/Ein-Vater-kaempft-um-seinen-Sohn Seit über zehn
Jahren kämpft Thorsten S. darum, sich wieder um sein geistig
behindertes Kind kümmern zu dürfen - ein bisher vergeblicher Kampf
eines Vaters an vielen Fronten, gegen Jugendamt, Gerichte und
Behörden. Heute lebt der inzwischen 25-jährige Sohn in einem Heim,
der Vater hat ihn vier Jahren nicht mehr gesehen. Ein tragischer
Fall, denn sogar den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
weiß der Vater auf seiner Seite und ist dennoch letztlich in
seinen Bemühen gescheitert. Wie konnte es dazu kommen? ML ist der
Geschichte nachgegangen.
01.03.2014: Sorgerecht anderswo:
Das Parlament des amerikanischen Bundesstaates Connecticut hatte im
Juli 2013 beschlossen eine Kommission einzusetzen die rechtliche
Auseinandersetzungen um das Sorgerecht untersuchen sollte. Es sollte
untersucht werden
1.) Die Rolle von Verfahrensbeiständen (einschließlich Kostenfragen)
2.) Das Ausmaß der Nichtbefolgung der Verpflichtungen nach dem
Familienrecht die Fortsetzung der Eltern-Kind-Beziehung mit dem
anderen Elternteil zu ermöglichen und zu fördern und entsprechende
gerichtliche Anordnungen zu befolgen, sowie die Rolle des Gerichts
bei der Durchsetzung dieser Verpflichtungen nach Abschnitt
46b-56-c
(6) der Allgemeinen Statuten
3.) Ob der Staat das Wechselmodell als im Regelfall dem Kindeswohl
am besten entsprechende Lösung einführen soll.
Am 9.1.2014 fand eine öffentliche
Anhörung mit einer Vielzahl von Betroffenen und Aktivisten
statt.
Der offizielle
Bericht
wurde am 31.1.2014 abgegeben. Darin wurden eine ganze Reihe
von Gesetzesvorschlägen zur Verfahrensbeschleunigung,
Kosteneffizienz und besseren Durchsetzung von
Sorgerechtsanordnungen gemacht. Bzgl. der Anwendung des
Wechselmodells sollte nach Mehrheitsmeinung es dabei bleiben, dass
es vom gemeinsamen Willen der Eltern abhängt. Wenn aber eine
Sorgerechtsregelung nur vom einem Elternteil begehrt wird, sollte
das zunächst einem Mediationsverfahren unterworfen werden.
Zu Punkt 2) möchten wir auf die kurzen aber sehr deutlichen
Stellungnahmen von zwei maßgebenden Experten zu
Eltern-Kind-Entfremdung aufmerksam machen, die einem Video zu
entnehmen sind: Steve Miller, MD., and Linda Kase
Gottlieb, LMFT, on Parental Alienation and Shared Parenting http://www.youtube.com/watch?v=4N1sj8zOtXU
(Rechtsklick, in neuem Fenster öffnen).
Beide verweisen auch auf neue Bücher:
1. Stephen G. Miller, Clinical Reasoning and Decision-Making
in Cases of Child Alignment: Diagnostic and Therapeutic
Issues. Kapitel 2, Seiten 8-46 in Amy J. L. Baker & S. Richard
Sauber, Working
with Alienated Children and Families: A Clinical Guidebook
(Dezember 2012).
2. Linda J. Gottlieb: The
Parental Alienation Syndrome: A Family Therapy and Collaborative
Systems Approach to Amelioration (April
2012).
26.12.2013: Beschlüsse mit Bezug auf Parental Alienation durch die
höchsten Berufungsgerichte Frankreichs und Italiens (etwa unserem
Bundesgerichtshof entsprechend).
In der italienischen Zeitung Il
Sole 24 Ore ist unter der Schlagzeile "Perde
l'affidamento il padre che parla male della madre" [Der
Vater der schlecht über die Mutter spricht verliert das Sorgerecht]
ein Bericht
über die Entscheidung
des
Corte Suprema di Cassazione erschienen mit der sämtliche
Berufungsgründe zurückgewiesen wurden, also die Entscheidungen des
Tribunale di Catania 2008 and Corte di Appello di Catania 2010
aufrecht erhalten wurden mit denen das alleinige Sorgerecht auf die
Mutter übertragen wurde, weil der Vater den Umgang erheblich
behindert und die Kinder von der Mutter entfremdet habe. Auch sein
Umgang wurde ausgesetzt bis der psychiatrische Dienst der
festgestellt hatte, dass ein sindrome
da alienazione parentale vorliegt und den Kindern (9 und
12) durch den Verlust des Kontaktes zur Mutter irreparabler Schaden
entsteht, geeignete Maßnahmen zur Wiederanbahnung ergriffen hat.
Obwohl das Gutachten im Rahmen eines Mediationsversuches erstellt
wurde bestätigte das höchste Gericht die Zulässigkeit seiner
Verwendung durch das Berufungsgericht. Es wies auch Einwände zurück
das Recht der Kinder auf Gehör sei verletzt worden, weil nicht
gesagt wurde im welchen Stadium des Prozesses dies mutmaßlich der
Fall gewesen sei, aber auch weil ein Parental Alienation Syndrome
(PAS) durch die Pressionen des Vaters verursacht worden sei das die
Resultate einer Anhörung der Kinder ohnehin ungültig gemacht
hätte.
Ähnlich entschied
das höchste Berufungsgericht Frankreichs, Cour de Cassation, am
26.6.2013, dass mit der Feststellung eines Parental Alienation
Syndromes ein neuer Sachverhalt vorliege, der die Wiederaufnahme
eines Sorgrechtsverfahrens rechtfertigte. Es wies daher die
Beschwerde der Mutter gegen die Übertragung des Sorgerechts auf den
von ihr ausgegrenzten Vater zurück.
13.12.2013: Ein umfassendes Handbuch mit dem derzeit wohl
aktuellstem Stand zur Eltern-Kind-Entfremdung (Parental
Alienation)
ist mit heutigem Tag erschienen:
Demosthenes Lorandos, William Bernet und S. Richard Sauber
(Herausgeber), PARENTAL ALIENATION: The
Handbook for Mental Health and Legal Professionals,
550 Seiten, gebunden +1 CD mit über
1000 Literaturangaben, der Analyse von 500 Fällen (aus
Nordamerika) und 25 Muster-Gerichtsanträgen. Auch als
e-book.
Verlag CHARLES C THOMAS PUBLISHER · LTD.
| 2600 South First Street, Springfield, IL
62704 | (800) 258-8980 or Outside
U.S.: (217) 789-8980 |
books@ccthomas.com (und in den nächsten Tagen sicher auch
lokal beziehbar).
Kapitel 13 Parental Alienation
Initiatives Around the World (Christian T. Dum Ph.D.)
befasst sich speziell mit der internationalen Entwicklung,
insbesondere in nicht Englisch sprachigen Staaten, darunter auch
Deutschland, Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte mit Bezug auf Eltern-Kind-Entfremdung, sowie mit
Gesetzgebung dazu, siehe Inhaltsverzeichnis.
Zu der in Deutschland nach einer zunächst enthusiastischen Phase (ab
1998) dann überwiegend ideologisch, statt auf empirischen
Untersuchungen beruhend geführten Debatte (die allerdings zum
allergrößten Teil anderswo schon längst geführt worden war) aus
Kapitel 13 nur einige Anmerkungen:
Auf die Bezeichnung Parental Alienation (PA) oder gar ob
die Verhaltensmuster die Gardner zu einem Parental Alienation
Syndrom (PAS) zusammenfasste zu Recht ein reales medizinisches
Syndrom darstellen kommt es überhaupt nicht an, deshalb auch
nicht ob entsprechende Einträge in den medizinischen
Klassifizierungsschemata DSM und ICD existieren oder nicht. Das
ändert nichts an der Realität des Problems, oder wie es ein
spanischer Familienrichter, Ángel Luis Campo (2011) ausdrückte:
,,Familienrichter müssen nicht über
die Angemessenheit der Bezeichnung Parental Alienation
entscheiden, sondern darüber was dahinter steckt. Es kann kaum
ein Zweifel darüber bestehen, dass es Eltern gibt die
versuchen ihr Kind dahin zu manipulieren den Kontakt mit dem
anderen Elternteil abzulehnen, und Richter müssen entsprechend
handeln." Ein anderer Familienrichter, Francisco
Serrano Castro (2011), sagte ,,Die Realität von Parental Alienation
abzustreiten, weil es nicht in DSM als Krankheit aufgeführt
ist, ist gleichbedeutend mit der Behauptung es gäbe keine
misshandelten Frauen, weil das “battered wife syndrome” nicht
in DSM aufgeführt ist."
Zu der jetzigen starken Tendenz in Deutschland
die Bezeichnung Parental Alienation oder auch
Eltern-Kind-Entfremdung ganz zu vermeiden, auch in
psycholologischen Gutachten und Urteilen die den wesentlichen
Sachverhalt sehr detailliert und hervorragend beschreiben, passt
die Feststellung des OLG Richters a.D. D. W. Weychardt in seinem
exzellenten "Vortragsmanuskript
zur
Elterlichen Verantwortung" (2007): ,,Der
RA sollte sich allerdings überlegen, ob es sinnvoll ist,
sofort (im Vorfeld und/oder bei Gericht) mit dem Stichwort
‚PAS’ zu operieren. Dadurch könnten auf der Richterbank auch
gewisse Aversionen geweckt werden, wie weiland, als man/frau
mit dem Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs punkten wollte. Es
geht doch darum, Eskalationen bei allen Beteiligten zu
vermeiden!" Dem ist voll zuzustimmen, weil es sicher
nicht sinnvoll wäre einfach mit dem Schlagwort "Parental
Alienation" quasi als Anschuldigung zu operieren, sondern es
muss der tatsächliche Sachverhalt im jeweiligen Einzelfall
ermittelt werden und zur Sprache kommen. Gewisse Kreise
wiederholen zwar häufig Behauptungen, dass Väter häusliche
Gewalt, sexuellen Missbrauch etc. durch PA Anschuldigungen
verdecken würden, sind aber bisher den Nachweis auch nur eines
einzigen konkreten Falles schuldig geblieben, in dem es gelungen
wäre so Gerichte in die Irre zu führen. Sie wollen dabei auch
offensichtlich übersehen, dass es jetzt auch immer mehr Mütter
gibt die auf gleiche Weise von Ausgrenzung betroffen sind, weil
dies nicht eine Frage des Geschlechts ist sondern der
Macht, die in erster Linie der Wohnelternteil besitzt.
Obwohl Gardner nicht der erste war der das Phänomen der
Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung / Scheidung ausführlich
beschrieb und bei aller möglichen Kritik an seinen
Formulierungen ist es sein Verdienst mit "Parental Alienation"
eine Bezeichnung gefunden zu haben die sich nun einmal weltweit
eingebürgert hat, ob man sie nun mag oder nicht. Ohne sie (als
Stichwort) ist es daher sehr viel schwieriger Urteile oder die
riesige Menge an wissenschaftlicher Literatur aufzufinden,
die sich auf entsprechende Verhaltenmuster beziehen, und die
auch in der neuen Fassung DSM-5 des Klassifizierungschemas der
American Psychiatric Association sogar erweitert angeführt sind,
vgl. unseren Bericht zu DSM-5.
Erkenntnisse daraus wären aber wichtig um 1. die Aussagen eines
Kindes das sich in der Mitte eines heftigen Elternkonfliktes
befindet besser bewerten zu können. 2. Zu erkennen wann
wiederholte bloße richterliche Appelle an die Einsichtsfähigkeit
eines entfremdenden Elternteils nutzlos sind und das Problem mit
zunehmender Dauer nur vertiefen oder sogar irreparabel machen,
und wann und wie statt dessen energischere Massnahmen, und zwar
möglichst frühzeitig, erfolgen sollten. Zu diesen in der
richterlichen Praxis unabhängig von jeder Ideologie aber auch
von unterschiedlichen Theorien entscheidenden 2 Punkten vgl.
insbesondere auch die sehr konkreten Ratschläge (auch für
betroffene Eltern) einer langjährigen Anwältin für Familienrecht
und seit 1995 Familienrichterin, Kap. 16, "A Judge's Perspective
on Parental Alienation" von Michele Lowrance (vgl. auch http://parentalalienationawareness.wordpress.com/2012/08/10/parental-alienation-a-corrosive-legacy/
).
24.10.2013: Gestern, Mittwoch 23.10.2013, fand im Europa Parlament
in Straßburg eine gut besuchte Konferenz zum Vergleich des
Sorgerechts in Europa und insbesondere zum Stand des Wechselmodells
statt. Inititiert wurde diese Konferenz von der italienischen
Organisation Colibri,
Coordinamento Interassociativo Libere Iniziative per la
Bigenitorialità e le Ragione dell'Infanzia unter
Federführung des Kinderarztes Dr. Vittorio Vezzetti aus Varese, der
sehr eindringlich auf die psychischen aber auch körperlichen Folgen
einer konflikthaften Trennung der Eltern und dem Ausschluss eines
Elternteil vom Leben des Kindes hinwies. Einleitende Worte sprachen
als Vertreter der EU Hon. Roberta Angelilli, Vizepräsidentin des
Europäischen Parlaments und Hon. Carlo Casini, Präsident der
Kommission für Verfassungsangelegenheiten (und ehemaliger Richter).
Die Konferenzsprache war Englisch. Programm
(pdf Datei).
Wir haben bereits früher ausführlich über die Gesetzesiniativen zum
Wechselmodell in europäischen Staaten (Frankreich, Belgien, Italien)
berichtet sowie auf die in den verschiedenen Staaten der USA längst
bestehende "Joint Physical Custody" hingewiesen. Entsprechend der
Regelung in Kalifornien z. B. wird der Kindesunterhalt proportional
je nach relativer Aufenthaltsdauer des Kindes und dem relativen
Einkommen der Eltern zwischen diesen aufgeteilt. In Deutschland
dagegen besteht diese Möglichkeit nur im fast immer völlig
unrealistischen Fall einer exakten 50:50 Aufteilung des
Aufenthaltes. Ansonsten hat der Elternteil mit Besuchsrecht allein
den vollen Kindesunterhalt als Barunterhalt zu leisten und zwar
unabhängig vom Einkommen des anderen Elternteils. Wir hatten dies in
2007 an Hand einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes XII
ZR 161/04 vom 28.2.2007, die eine Regelung des OLG in etwa
entsprechend dem kalifornischen Modell wieder aufhob, ausführlich dargestellt. Eine weitere
Hürde zu einer gleichwertigen Elternschaft (wie das Wechselmodel in
Belgien umschrieben wird) besteht in Deutschland immer noch darin,
dass der Wohnelternteil (mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht)
beliebig weit mit dem Kind wegziehen kann und der andere Elternteil
(mit dem Besuchsrecht) trotzdem allein für die Logistik und die
Kosten des Umgangs verantwortlich ist, ganz im Gegensatz etwa zu den
strengen Regelungen zum Ortswechsel die seit Jahrzehnten in
Nordamerika praktiziert werden. In vielen
Fällen wird in Deutschland mit einem Umzug über große Entfernungen
der Kontakt eines Elternteils zum Kind schon aus wirtschaftlichen
Gründen leicht und vollständig ausgehebelt.
Eine umfassende aktuelle Darstellung der rechtlichen und
psychologischen Aspekte des Wechselmodells ist gerade mit dem Buch "Wechselmodell" von Hildegund
Sünderhauf, Professorin für Familienrecht an der Evangelischen
Hochschule Nürnberg, 2013 bei Springer
erschienen. 920 Seiten, 140 Abb. ISBN 978-3-931-18340-4. Softcover
und e-book.
11.07.2013: Hervorragende kanadische TV Serie "Family Matters" über
Familienrecht mit Familienrichter Harvey Brownstone, Autor des
Bestsellers "Tug of War: a Judge's Verdict on Separation, Custody
Battles, and the Bitter Realities of Family Court".
In its second season at
CHEK and CHCH, Family Matters with Justice Harvey Brownstone, is
the only TV show ever hosted by an actual sitting judge. Justice
Brownstone is the author of the bestseller: Tug of War: a Judge's
Verdict on Separation, Custody Battles, and the Bitter Realities
of Family Court. He is considered the 'face and voice of the
Canadian justice system;' and is likely the most recognizable
judge in the country. Family Matters focuses on the relationship
between modern family issues and the justice system, covering
topics such as Internet dating, spousal and child support,
addictions, parenting, social media, bullying, domestic violence,
same-sex marriage/parenting, adoption, child protection, and
infidelity. Justice Brownstone interviews social workers, lawyers,
mediators, judges, psychologists, and everyday people to inform
and entertain viewers on topics usually not discussed in a
sophisticated, intelligent manner on TV.
Each show covers a different aspect of
how parents' hostilities hurt children. Click on the title to see the
video.
High
Conflict
Divorce (air date: June 22) deals with parental alienation, with
attention to the ways professionals and courts can either help or harm
parent-child relationships. Episode 214 Divorce
At
School (air date: June 29) covers the ways in which divorce
conflict and divorce poison derail children's school adjustment.
Episode 209 Child
Abduction (air date: June 1) explains why parents abduct
children, how to prevent abductions, and how to help alienated
children reunite with the left behind parent. Episode 213 Web
extra extended interview on parental alienation.
I enjoyed appearing on the show and hope you find these clips
rewarding and worthy of your time.
26.6.2013: Interessantes Interview mit dem Psychiater Prof. William
Bernet über den Status von Parental Alienation nach der Publikation
des neuen Klassifizierungssystems DSM-5:
20.06.2013: Sonntag, 23. Juni 2013, 11.00 - 12.25 Uhr, WDR
Fernsehen: Entsorgte Väter, besorgte Mütter. Wieviel Papa braucht
das Kind?
Seit dem 19. Mai ist das neue Gesetz zur elterlichen Sorge in
Kraft. Höchste Zeit, sagen die einen. Denn es stärkt die
unverheirateten Väter und erleichtert ihnen den Umgang mit ihren
Kindern. Nicht richtig durchdacht, kritisieren die anderen. Denn es
reguliere zu allgemein, lasse zu wenig Spielraum für die
Einzelfallprüfung und berücksichtige das Kindeswohl nicht
ausreichend. Außer Frage steht allerdings, dass eine Neufassung
notwendig war.
Gäste: Nicola Berkhoff, Antonio Pauer, Lore Peschel-Gutzeit,
Lothar Schon, Douglas Wolfsperger.
11.06.2013: Hier ist der ausführliche
Bericht einer großen amerikanischen Elternorganisation, die
die Neufassung des psychiatrischen Klassifizierungssystem DSM-5 wie
in unserem Bericht vom 18.5. ebenfalls als
großen Fortschritt bei der Erfassung des sehr realen Phänomens der
Eltern-Kind-Entfremdung (unabhängig von einer Theorie zu seiner
Erklärung und welchen Namen man dafür benützen möchte) sieht. Zu
einem Triumph wie ihn der Titel "Endgültiges Aus für das Parental Alienation Syndrome (PAS)
im amerikanischen Klassifikationssystem DSM-5" von J.
M. Fegert in seiner Veröffentlichung in ZKJ wohl ausdrücken möchte,
besteht also überhaupt kein Anlass.
May 29, 2013 Release of Parental Alienation Study Group, International Task
Force
Family unity took a major step forward
at the American Psychiatric Association’s annual meeting in San
Francisco on May 18-22, 2013, with the inclusion of language that
describes the serious mental health problem of parental alienation.
For the first time, mental health professionals in the U.S. will have
officially recognized concepts to diagnose children who experience
parental alienation, strengthening the case against parents who strive
to alienate children during divorce. ....
[Familienzusammenhalt hat auf der Jahreskonferenz der Amerikanischen
Psychiatrischen Gesellschaft in San Francisco von 18-22. Mai einen
wichtigen Schritt nach vorne gemacht mit der Berücksichtigung von
Formulierungen die das ernsthafte psychische Problem der
Eltern-Kind-Entfremdung beschreiben. Zum ersten Mal haben
psychologische/psychiatrische Experten in den USA offiziel anerkannte
Konzepte um Kinder zu diagnostizieren welche Parental Alienation
erleiden, was die Vorgangsweise gegen Eltern stärkt die während einer
Scheidung versuchen ihre Kinder (vom anderen Elternteil) zu
entfremden.
18.05.2013: Die American Psychiatric Association hat heute die
lang erwartete Neufassung des psychiatrischen
Klassifizierungssystems Diagnostic and Statistical Manual of Mental
Disorders (DSM-5) veröffentlicht. Wir bringen dazu einen Bericht
der sich vor allem mit der Berücksichtigung des Phänomens der
Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) darin
befasst.
09.05.2013: Heute ist bekanntlich Vatertag in Deutschland. Allerdings
bemerkenswertes ist darüber, wie auch in den vergangenen Jahren
nicht, kaum zu berichten. Dabei könnte die Rolle
der Väter, die Vater-Kind Beziehung und deren lebenslange große
Bedeutung für das Kind auch ein höchst wichtiges gesellschaftliches
Thema sein und nicht nur ein davon weitgehend isoliertes, obwohl
sehr interessantes Thema für rein akademische Forschung. So sind zum
Beispiel empirische Untersuchungen darüber wie ein Kind sich von
seinen Eltern akzeptiert oder abgelehnt fühlt und wie sich das
auf seine Entwicklung auswirkt weltweit ein sehr aktives
Forschungsgebiet geworden.
Es gibt allein zu der von Prof. Ronald Rohner und seinem
Forschungszentrum an der University of Connecticut entwickelten "Parental Acceptance-Rejection Theory
(PART)" und den dafür entwickelten Testverfahren
(Fragebögen zur Vater/Mutter -Kind Beziehung, Kindlicher Entwicklung
und zur Partnerbeziehung) hunderte von Arbeiten aus den
verschiedensten Kulturkreisen. Dabei zeigt sich auch, dass
väterliches und mütterliches Akzeptanz-Ablehnungsverhalten
unterschiedliche Bedeutung für die kindliche Entwicklung haben
können. Vgl. z. B. A
Father's Love is One of the Greatest Influences on Personality
Development [Die Liebe eines Vates ist einer der größten
Einflussfaktoren auf Persönlichkeitsentwicklung]. Anders als in
Deutschland erschienen Berichte über diese Forschung auch in
zahlreichen nordamerikanischen Zeitungen aus Anlass des Vatertages
(2012), z. B. in Kanada.
Wie wenig Bedeutung diesen Forschungen in Deutschland im Vergleich
zu mehr oder weniger ideologischen Erwägungen beigemessen wird zeigt
ja auch unser Kindschaftsrecht und seine praktische Umsetzung, nicht
zuletzt auch in der zwar dringend notwendigen und deshalb durch den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geforderten Reform des
Nichtehelichenrechts durch eine Minimallösung, die Deutschland
weiterhin eine Schlusslichtposition selbst im europäischen Rahmen
sichert. Wir hatten schon 2002 im Rahmen unserer damaligen mündlichen
Anhörung durch das Bundesverfassungsgericht darauf
hingewiesen, dass ein ähnliches Antragsrecht nichtehelicher Väter
zur gemeinsamen Sorge in Großbritannien schon lange bestand, sich
aber nicht bewährt hatte, wie sehr ausführlich in den
parlamentarischen Akten zu der dann erfolgten Reform dokumentiert
wurde. Auch Frankreich hatte zur selben Zeit, vor der damaligen
Entscheidung des BVerfG für die Beibehaltung der bisherigen Regelung
mit absolutem Vetorecht der Mutter als quasi naturgegeben, sein
Sorgerecht erweitert, derart dass jedem nichtehelichen Vater dann
auch unabhängig von einem Zusammenwohnen der Eltern mit der
Vaterschaftserklärung ein gemeinsames Sorgerecht zusteht.
Selbstverständlich kann ein solches Sorgerecht aus berechtigten
Gründen jederzeit entzogen werden, wie bei ehelichen Eltern ja auch.
Das neue Gesetz
zur
Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter
Eltern, veröffentlicht am 19.4.2013 im Bundesgesetzblatt,
Seiten 795-798, tritt bereits am 19. Mai 2013 in Kraft. Es war zwar
ein dringendst notwendiger Schritt, aber Anlass zum Jubel über einen
großen Durchbruch bei der Aufwertung der Vater-Kind-Beziehung bietet
es auch am Vatertag nicht.
23.4.2013: Am Donnerstag 25.4. ist Parental
Alienation Awareness Day an dem es weltweit zahlreiche
Veranstaltungen gibt, die auf das Phänomen der
Eltern-Kind-Entfremdung und seine Folgen aufmerksam machen wollen.
In zahlreichen Bundesstaaten der USA und in kanadischen Provinzen
wurden dazu auch offizielle Proklamationen erlassen. In Deutschland
dagegen, sofern die Begriffe Parental
Alienation (PA) oder Parental Alienation Syndrom (PAS)
überhaupt Erwähnung finden, werden damit in erster Linie alte,
nutzlose Kontroversen und ungeprüfte Behauptungen wiederholt. Es
wird behauptet, dass diese "Theorien" keine wissenschaftliche
Anerkennung fänden, wobei einfach völlig ignoriert wird, dass es
weltweit viele hunderte von Veröffentlichungen
zu diesem Thema in wissenschaftlichen Zeitschriften gibt, die anders
als meist in Deutschland auch einer strengen Qualitätskontrolle,
einem sogenannten "peer review" durch anerkannte Fachkollegen
unterliegen. Ebenso wird behauptet, dass PA oder PAS Vorwürfe in
erster Linie von Vätern dazu benützt würden um von ihren eigenen
Misshandlungen und häuslicher Gewalt abzulenken, ohne dass jemals
ein konkreter Fall aufgeführt wird, der dies bestätigt oder in dem
es gar gelungen ist damit die Gerichte zu täuschen. Übersehen wird
dabei auch, dass es zunehmend auch immer mehr Mütter gibt die von
Umgangsvereitelung und Eltern-Kind-Entfremdung betroffen sind, weil
das nicht eine Frage des Geschlechts ist, sondern in erster Linie
der Macht als Wohnelternteil.
Im Gegensatz zu solchen Behauptungen, die das Phänomen
selbst in Abrede zu stellen suchen, ist es durchaus angebracht und
kann dem wissenschaftlichen Fortschritt dienen, wenn man einzelnen
Theorien zu seiner Erklärung kritisch gegenüber steht. Zumindest zur
besseren Übersicht über bekannte Literatur und relevante
Gerichtsurteile würde es zunächst auch genügen PA oder PAS nur als
nützliche Bezeichnungen zu sehen die sich nun einmal weltweit
eingebürgert haben, um grob auf bekannte Verhaltensmuster
hinzuweisen, ohne damit eine bestimmte Theorie zu verbinden oder
einen Elternteil oder ein Kind damit zu diagnostizieren.
Es gibt auch in Deutschland nicht wenige
familiengerichtliche Urteile, die zwar die Begriffe PA und PAS meist
meiden, aber in aller Deutlichkeit beschreiben wie ein Elternteil
das Kind negativ gegen den anderen Elternteil beeinflußt, den Umgang
verhindert und durch diese psychische Misshandlung dem Kind schweren
Schaden zufügt. Das große Problem hier ist nur, dass es überwiegend
bei diesen Worten bleibt und wenig und vor allem nicht früh genüg
etwas unternommen wird um Umgangsvereitelung und
Eltern-Kind-Entfremdung zu beenden. Wie die umfangreiche Erfahrung,
vor allem aus Nordamerika zeigt, sind bloße Appelle an die Einsicht
von entfremdenden Elternteilen weitgehend nutzlos. Es braucht klare
gerichtliche Anordnungen, die auch durchgesetzt werden. Das ist auch
die Voraussetzung für eine Therapie zur Wiederannäherung zwischen
Kind und entfremdetem, ausgegrenzten Elternteil, vor allem weil sie
der entfremdende Elternteil meist zu torpedieren versucht. In
Deutschland, wenn eine Therapie überhaupt angeordnet wird, gelingt
das sogar meist von Anfang an in einem Beschwerdeverfahren etc.
Außerdem zeigt die Erfahrung, dass eine Therapie bei
Eltern-Kind-Entfremdung spezielle Techniken erfordert, eine
konventionelle Psychotherapie dagegen die Situation sogar
verschlimmern kann, vgl. z. B. die einzelnen Kapitel darin
erfahrener klinischer Psychologen und Autoren in Baker, Amy J. L.
and Sauber, R. L., Working
with alienated children and families: A clinical guidebook,
Routledge, New York 2012, und ähnliche Fachbücher, von denen es in
Deutschland bisher allerdings kein einziges gibt, und das nicht
einmal in Übersetzung.
01.02.2013: ARTE 20:15 Gebt
mir
meine Kinder zurück!
Vor dem Hintergrund einer wahren Geschichte: Als Hanne durchschaut,
dass ihr Ex-Ehemann ihre Kinder nach Syrien verschleppt hat, beginnt
für sie ein zweijähriger Kampf...
12.01.2013: Heute Bayerisches Fernsehen 20h15- 21h45:
Beziehungskisten Patchwork:
Neue Liebe, neues Glück? Jana und Daniel, beide alleinerziehend,
finden zusammen. Doch leider verstehen sich ihre Kinder überhaupt
nicht. "Patchwork" erzählt vom aufreibenden Alltag, von unzähligen
Kompromissen, vom absoluten Glücksanspruch und der Sehnsucht nach
einer ganz normalen Familie.