AKTUELLES IM ÜBERBLICK



24.05.2023 Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren Empfehlung von kinderrechtsbasierten Standards in Kindschaftssachen

Im Zentrum dieses Praxisleitfadens steht die Frage, wie es gut gelingen kann, familiengerichtliche Verfahren in Kindschaftssachen kindgerecht und betroffenensensibel durchzuführen. Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an Familienrichterinnen und Familienrichter, spricht ergänzend aber auch weitere Akteurinnen und Akteure des familiengerichtlichen Verfahrens an, und zwar Jugendamtsmitarbeiterinnen und Jugendamtsmitarbeiter, Verfahrensbeistände sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Wir finden diesen Leitfaden des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auch für betroffene Eltern, die sich darüber informieren möchten wie ihr Verfahren ablaufen sollte recht nützlich, insbesondere weil zu den betreffenden Punkten auch gleich Hinweise auf die entsprechenden Gesetzestexte gegeben werden. Die Gesetzestexte selbst kann man ebenfalls online in 
FamFG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de) bequem finden.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 22. Februar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51) geändert worden ist"

24.05.2023 Internationale Kindesentführung: Von der Mutter entführt - Ein Vater kämpft für seinen Sohn (SWR2 Hörfunk)

14.09.2022:Der sehr viel beachtete Film "Weil Du mir gehörst" aus 2019 (siehe 02.07.2019 unten)  über Eltern-Kind-Entfremdumg wird heute in der ARD um 20:15 wiederholt, und auch um 0:25. Er ist auch bereits in der Medfiathek zu finden.

14.09.2022: Das Thema Eltern-Kind-Entfremdung wurde nun auch in Deutschland nach Jahren von viel Polemsierung und grober Unsachlichkeit in einem sehr ausführlichen und hervorragenden Fachartikel namhafter Experten endlich wieder aufgenommen: Baumann, M.; Michel-Rieger,C.; Rücker, S.; Serafin,M.; Wiesner, R. Zur Notwendigkeit professioneller Intervention bei Eltern-Kind-Entfremdung Teil I ZKJ 7,2022 244-252; Teil II ZKJ 8, 2022, 292-299.  

12.01.2022: Das Thema Eltern-Kind-Entfremdung wird zunehmend polarisiert und unsachlich als gegen Mütter gerichtet dargestellt, auch in Deutschland. Auf die Spitze getrieben hat das kürzlich eine Regionalsendung des NDR, Panorama 3, vom                          11.01.2022, 21:25 Uhr mit dem Titel "Zu enge Mutter-Kind-Bindung? Staat nimmt Kinder weg." und der Behauptung                             

                      Bei Sorgerechtsstreitigkeiten werden in Deutschland immer wieder Kinder ihren Müttern weggenommen, weil Jugendämter und Familiengerichte sich auf eine veraltete Theorie berufen:

                           die Theorie der symbiotischen Mutter-Kind-Beziehung. Den Müttern wird unterstellt, die Mutter-Kind-Bindung sei zumeist zu eng und schade dem Kind.

Davon kann bei Gerichtsentscheidungen bei denen es darum geht, ob das Verhalten eines Elternteils den Zugang des Kindes zu beiden Eltern und damit langfristig sein Wohlbefinden beeinträchtigt, überhaupt keine Rede sein, schon weil jeder Bezug zu dieser "Theorie", was immer sie sein soll (sie wurde in dem TV Beitrag zwar verissen aber nicht beschrieben), wegen der unnützen Kontroversen darum gerade in Deutschland zumindest von den die Verfahren begleitenden Professionellen seit langem zugunsten einer genauen Darstellung des Sachverhaltes meist strikt vermieden wird. In Deutschland sind die Diskussion und die Kontroversen allerdings typischerweise immer noch auf dem Stand der Achtziger Jahre in denen der amerikanische Psychiater Richard Gardner diese Verhaltensmuster unter der Bezeichnung "Parental Alienation Syndrome" (PAS) bekannt machte. Man mag von seinen Thesen und seinem Bestreben ein neuartiges Syndrom (oder gar Krankheit) einzuführen halten was man will, aber inzwischen hat sich die empirische Forschung und die Datenlage aus unzähligen familiengerichtlichen Verfahren bedeutend weiter entwickelt. Allein auf letztere kommt es wirklich an, unabhänging von irgendeiner theoretischen Interpretation oder von Bezeichnungen. Die Bezeichnung "Parental Alienation" (PA), jetzt ohne den Syndrom Zusatz, hat sich allerdings inzwischen weltweit eingebürgert. Sie sollte nicht als Diagnose verstanden werden, schon gar nicht als die des Kindes, sondern sie signalisiert den Fachleuten lediglich das Vorhandensein bekannter Verhaltensmuster, die aber in jedem einzelnen Fall genau untersucht werden müssen, vgl. Dum, "Parental Alienation Initiatives Around the World", Chapter 13, S. 425 ff. in Parental Alienation. The Handbook for Mental Health and Legal Professionals (C. Thomas Publishers, Springfield, IL. 2013).

Den darin beschriebenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit direktem Bezug auf PA wird besondere Bedeutung zugemessen. Weil der Weg zu diesem hohen internationalen Gerichtshof besonders lang ist und erst nach dem Ausschöpfen des nationalen Beschwerdeweges beschritten werden kann signalisieren diese Fälle einen meist jahrelangen Leidensweg des Beschwerde führenden Elternteils und damit auch eine wahrscheinlich schon schwere psychische Beeinträchtigung der betroffenen Kinder. Der Gerichtshof verurteilt in solchen Fällen Staaten, wenn sie nicht alles in ihrer Macht stehende unternommen haben diese schwere Kindesmisshandlung zu unterbinden und den Kontakt des Kindes zu beiden Eltern möglichst rasch wieder herzustellen. An dieser grundsätzlichen Haltung des Gerichtshofes hat sich auch in den letzten Jahren nichts geändert, auch wenn statt direktem Bezug auf PA ausführlich nur von "alienation" (Entfremdung) gesprochen wird. Das zeigt zum Beispiel sehr deutlich der Fall Pisica gg. Moldavien, Urteil vom 29. Oktober, 2019, https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-197214%22]} (Urteil in Englisch). Weil das von Ausgrenzung betroffene Elternteil hier die Mutter ist, wie in immer mehr Fällen auch in Deutschland, zeigt er zugleich, dass Eltern-Kind-Entfremdung nicht eine Frage des Geschlechts sondern der Macht ist, meist der des Wohnelternteils, obwohl sich die dabei vorherrschenden Verhaltensmuster unterscheiden mögen.

Wir können uns hier eine Zusammenfassung dieses interessanten Falles ersparen, weil er bereits von zwei ausgewiesenen juristischen Fachleuten, Hildegund Sünderhauf & Martin Widrig, einer ausführlichen und gut lesbaren Diskussion unterworfen wurde: EGMR anerkennt «Parental Alienation» Besprechung des Urteils des EGMR 23641/17 (Pisică gg. Moldawien) vom 29. Oktober 2019, https://sui-generis.ch/article/view/sg.160/1668

Selbstverständlich wollen wir nicht zu den im Panorama Beitrag beschriebenen Einzelfällen hier Stellung nehmen, aber die Behauptungen des Beitrags über die generelle Anwendung nicht nur veraltener sondern anderswo angeblich sogar  "verbotener"  Theorien (ohne aber auf sie konkret einzugehen) durch deutsche Gerichte und Jugendämter, nur um Müttern ihre Kinder wegzunehmen sind extrem unsachlich und daher scharf zurückzuweisen. Dies auch, wenn man Deutschland auch nicht den Vorwurf ersparen kann, nicht immer alles rechtzeitig unternommen zu haben Eltern-Kind-Entfremdung früh genug, bevor die betroffenen Kinder erheblichen Schaden nehmen, zu unterbinden, was auch zu Verurteilungen durch den EGMR führte. Nicht selten werden solche Fälle, anstatt eine Umgangsanordnung notfalls auch mittels Androhung von Zwangsmaßnahmen umgehend durchzusetzen, nach jahrelangem Streit sogar durch die "Patentlösung" beendet den Umgang komplett auszusetzen, mit dem Argument "Kind muss zur Ruhe kommen". Hier besteht also ganz anders als in diesem lokalen Panorama Beitrag gemeint tatsächlich noch erheblicher Fortbildungs -und Reformbedarf bei Jugendämtern und Gerichten. Andere Staaten sind da schon weiter. So hat Brasilien bereits 2010 ein Gesetz zum besseren Umgang mit PA erlassen und Rumänien folgte einige Jahre später. Wir haben darüber ausführlich berichtet. 

Nachtrag: Exakt nach dem selben Muster, also ohne jede Dokumentation und mit den selben Behauptungen wurde auch in einer Dortmunder Lokalsendung des WDR über den Fall eines Aufenthaltswechsels von der Mutter zum Vater berichtet: https://wdrmedien-a.akamaihd.net/medp/ondemand/weltweit/fsk0/263/2637815/2637815_42317427.mp4?fbclid=IwAR2mBZ7gdfeNRUwEZbpN3j3TEeeb1PefpcnmXD_tEJn7UsNNB-K85PCeLDE   ab Minute 3:55
Uns zumindest ist bisher kein einziges (sogar vom OLG bestätigtes) Urteil bekannt in dem als wesentliche Begründung für den Wechsel des Aufenthaltsrechts eine "zu enge Mutter-Kind-Bindung" diente, statt wohl eher mangelnde Bindungstoleranz eines Elternteils, die eine konfliktfreie Beziehung und Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen verhindert. Auch ist uns keinerlei Veröffentlichung in anerkannten Fachzeitschriften zu den angeblich 1000 ähnlichen Fällen bekannt, die der in beiden Berichten zitierte Experte untersucht haben will. Was hinderte die Berichterstatter daran wenigstens durch kurze Hinweise diese sicher nicht nur uns betreffenden Wissenslücken zu schließen und so ihre Berichte überzeugender zu machen?

Eine sehr gründliche und ausführliche Analyse zu dieser den Berichten zugrunde Studie "Familienrecht in Deutschland" ist unter
https://vaeteraufbruch.de/fileadmin/user_upload/VAfK-StellungnahmeHammer__web_.pdf zu finden.
      


09.02.2020: Der Film "Weil Du mir gehörst"  der  am Filmfest München seine Weltpremiere (1.7.2019) hatte wird nun auch in der ARD gezeigt: https://www.daserste.de/unterhaltung/film/filmmittwoch-im-ersten/sendung/weil-du-mir-gehoerst-100.html mit weiteren Informationen und Kommentaren zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation).
Sendetermin: Mittwoch 12.02.2020 20h15

Wiederholungen: Do., 13.02.20 | 00:20 Uhr | Das Erste; So., 16.02.20 | 20:15 Uhr | ONE

19.7.2020: Achtung Weitere WIEDERHOLUNGEN:  Mo., 20.07.20 | 20:15 Uhr | ONE

                                                                                                                                                 Fr., 24.07.20 | 22:25 Uhr | ONE 

In der ARD Mediathek verlängert bis zum 16.08.2020.
Auch die vielen Kommentare auf den beiden nachfolgenden offiziellen Webseiten (und sicher auch  anderswo), vorwiegend von Zuschauern die sehr Ähnliches erlebt haben gehen immer noch weiter.

Ein hervorragender Dokumentarfilm zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung wurde von WDR am 27.5. 2020 gesendet:
Kampf ums Kind – Trennung und ihre Folgen (in der Mediathek bis zum 27.05.2021).

Der Talk zum Film "Weil Du mir gehörst"

Ergänzend zum Mittwochsfilm im Ersten wird der Talk das Thema Eltern-Kind-Entfremdung vertiefen und verschiedene Positionen zu Wort kommen lassen. Welche Folgen hat es, wenn Mütter oder Väter nach der Trennung dem anderen Elternteil das Kind entfremden? Ist das Sorge- und Umgangsrecht noch zeitgemäß?
Das Thema ist politisch hochaktuell. Erst vor kurzem hat eine Arbeitsgruppe dem Bundesjustizministerium Vorschläge zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts nach einer Trennung gemacht, die nun ausgewertet werden sollen. Darin geht es auch um eine Neuausrichtung der Betreuungsmodelle.
Zu Wort kommen Betroffene, ein Psychologe, ein Familienrichter sowie die Macher des Films. Es moderiert der ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam

Nur Online: https://www.daserste.de/unterhaltung/film/filmmittwoch-im-ersten/sendung/weil-du-mir-gehoerst-talk-zum-film100.html   ab Mittwoch 12.02.2020  ca 21h45

Beide Programme auch in der ARD Mediathek bis zum 12.05.2020, der Film bereits jetzt.  Siehe auch  https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzExNzIxMTQ/wenn-scheidungskinder-zwischen-die-fronten-geraten

"Weil Du mir gehörst" erzielte am Mi. 12.02 eine Einschaltquote von 4,45 Millionen, obwohl zur gleichen Zeit im ZDF die sehr populäre Sendung "XY ungelöst" lief (5,04 Millionen). Auch die Zuschauer Resonanz auf den Webseiten der ARD und auf Facebook ist enorm. Ein sehr großer Teil der Zuschauer erkannte in dem Film ihre eigene Leidensgeschichte, was teilweise auch starke Emotionen auslöste, wie sie berichten. Der Film sei absolut realistisch, dessen Ende aber in dem der OLG Richter das Verfahren für 3 Monate zur Beratung aussetzt, mit sehr deutlichen Worten an die Eltern dass es Konsequenzen hat wenn sie nicht kooperieren sei in Deutschland leider aber noch bloßes Wunschdenken. Die Realität hier ist leider immer noch dass dann sehr häufig sogar der Umgang vom Gericht ausgesetzt wird, mit der "Begründung"Kind muss zur Ruhe kommen",, was die Entfremdung festschreibt, dem nicht kooperienden entfremdenden Elterteil also zum "Erfolg" verhilft. Dem wurde im Talk zum Film von einigen der Teilnehmer deutlich widersprochen. Weder im Talk noch in den sonstigen Informationen zum Film wurde aber wahrgenommen, dass in der internationalen Fachliteratur der von dem amerikanischen Psychiater Richard Gardner in den 80er Jahren geprägte und propagierte Begriff "Parental Alienation Syndrome" (PAS) schon längst nicht mehr verwendet wird, weil der Syndrom Zusatz zahllose absolut fruchtlose Kontroversen ausgelöst hat, ob PAS nun eine Krankheit (des Kindes) ist oder nicht. Gardner hat auch nicht deutlich genug gemacht dass wer von den Eltern entfremdet überwiegend nur davon abhängt wer der betreuende Wohnelternteil ist und so in erster Linie die Macht dazu besitzt. (Daher kann man von einem praktizierten Wechselmodell auch erwarten, dass es die Gefahr einer Entfremdung deutlich verringert.) Bei einem Verhältnis von heute 84:16 Mutter zu Vater als Wohnelternteil und in der Vergangenheit noch weit extremer sind klarerweise die Mütter als Entfremderinnen in der deutlichen Überzahl. Es gibt aber immer mehr entfremdete Mütter, die sogar zusätzlich leiden, weil die Gesellschaft (und die Gerichte) immer noch davon ausgeht dass Kinder nach einer Trennung "normalerweise" zur Mutter "gehören". Der im Film gezeigte Fall einer entfremdenden Mutter ist also nicht nur repräsentiver, sondern es hätte im umgekehrten Fall unbedingt auf die Vorgeschichte eingegangen werden müssen warum die Kinder beim Vater leben und so er der Entfremder werden konnte. Das hätte den Rahmen des Films gesprengt, der ja zugleich unterhaltend sein sollte, wie die Produzentin des Films Simone Höller im Talk ausführlich erläuterte. Obwohl im Talk immer wieder betont wurde dass Vater und Mutter als entfremdender Elternteil austauschbar seien und dies auch an einem Fall aufgezeigt wurde spiegelt sich leider in einigen Zuschauerreaktionen immer noch der Geschlechterkampf mit den alten Argumenten gegen PAS aus den 80er Jahren wieder.

Das bleibende Verdienst Richard Gardners ist aber dass sich unter den vielen schon existierenden Bezeichnungen für die Verhaltensmuster bei Eltern-Kind-Entfremdung "Parental Alienation" (ohne den Syndrome Zusatz) weltweit  durchgesetzt hat und so den Fachleuten einen Komplex von Verhaltenmustern signalisiert, die aber in jedem Einzelfall genau analysiert werden müssen. Genau in diesem Sinne kam auch der Eintrag im Index der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme  ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation WHO (trotz heftiger Opposition gewisser Gruppen) zustande. Das Stichwort führt zum Eintrag  QE52.0 Caregiver-child relationship problem (Betreuer-Kind-Beziehungsproblem) das mit "Substantial and sustained dissatisfaction within a caregiver-child relationship associated with significant disturbance in functioning" (also in etwa "Wesentliche und andauerende Unzufriedenheit innerhalb einer Betreuer-Kind-Beziehung zusammenhängend mit einer signifikanten Störung der Funktion). Das Pedant der American Psychiatric Association  (APA)  DSM-5  enthält gleich mehrere Einträge die gut geeignet sind die Verhaltensmuster bei Parental Aliention zu klassifizieren, allerdings nicht den  Ausdruck "Parental Alienation" selbst. Aus letzterem ein  "Endgültiges Aus  für das Parental Alienation Syndrom (PAS) " abzuleiten war genau so unangebracht, wie es wäre  aus dem  Eintrag in ICD -11 abzuleiten, dass Parental Alienation (PA) nun als Krankheit, statt als Hinweis auf bekannte Verhaltensmuster und Probleme anerkannt wurde. Die moderne Sicht zu PA ist die einer psychischen Misshandlung eines Kindes (meist durch einen Elternteil nach Trennung/Scheidung), die es zu verhindern/beenden gilt, möglichst bevor Symptome beim Kind auftreten (statt sich wie früher in der Forschung auf diese Symptome zu konzentrieren). Das ist nicht durch konventielle Therapie möglich, weil diese Therapiewilligkeit voraussetzt, sondern erfordert in den allermeisten Fällen die Mitwirkung des Familiengerichts, in schwerwiegenden Fällen sogar mit deutlichen Drohungen über die Konsequenzen bei Nichtkooperation (die aber ggfs. auch durchgesetzt werden müssen), so wie am Ende des Film angedeutet, aber leider weit überwiegend noch nicht gelebte Wirklichkeit ist.
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15.09.2019: Aufruf für einen Film über entfremdete Eltern

Als erfahrene Dokumentarfilmautorin vor allem im Bereich psychosozialer Themen, siehe www.wieskerstrauch.com, entwickle ich für den WDR einen Film über entfremdete Eltern und ihre Kinder. Dazu suche ich Eltern, die sich gerade in dieser Situation befinden und sich sowohl mit den Expartnern, als auch mit den Familiengerichten darüber auseinandersetzen, so dass ich einen solchen Prozess in meiner Reportage eine Weile begleiten kann.

Wichtig dabei ist, keinesfalls in irgendwelche Schuldzuweisungen zu verfallen, sondern die komplexe Problematik so sachlich wie möglich zu schildern, auch eventuell unterstützt von Familienrechtlern oder Therapeuten. Denn es geht weniger um die Ursache der Trennungssituation, als um die Folgen der Entfremdung für alle Beteiligten.

Vielleicht findet sich sogar ein Fallbeispiel, in dem sich auch die Gegenseite äußern würde. Oder die Kinder selbst, sobald sie 18 Jahre alt sind.

Bitte schildern Sie mir per Mail Ihre Situation möglichst ausführlich, und vielleicht mögen Sie mir sogar ein Foto von Ihnen mitschicken, das ich in mein Exposé für den WDR einbauen kann. Und wenn Sie mir Ihre Telefonnummer mitschicken, rufe ich Sie gern an.

Hier meine Mail-Adresse: liz@wieskerstrauch.com

Freundliche Grüße aus Hamburg!
Liz Wieskerstrauch



11.09.2019  heute: ZDF Zoom 22h45 -23h15 Heimkinder wider Willen - Jugendämter unter Druck?
Film von Detlef Schwarzer.
Nach dramatischen Misshandlungsfällen nehmen Jugendämter häufiger Kinder in Obhut. Teils, ohne dass eine Gefährdung des Kindes vorliegt. Mit traumatisierenden Folgen für Kinder und Eltern.


04.07.2019: Väter in Elternzeit für Online-Fragebogenstudie gesucht:
 Wie erleben Männer ihre berufliche Pause und wie geht es ihnen in der Zeit?
Für eine Online-Fragebogenstudie der RWTH Aachen University suchen wir Väter, die bis Oktober 2019 in Elternzeit sind bzw. sein werden. Gerne auch mit paralleler Teilzeitarbeit. Unter den gesuchten 150 Teilnehmern werden 20-mal je 50 € als Dankeschön verlost. Für mehr Information klicken Sie bitte auf:
https://www.soscisurvey.de/VEZ2019/
Projektteam: Clara M. Roesch, B. Sc., Dr. Anna M. Stertz & Prof. Dr. Bettina S. Wiese
E-Mail: clara.roesch@rwth-aachen.de-
Studie zum Erleben von Vätern in Elternzeit: https://www.soscisurvey.de/VEZ2019/
Studienleitung: Prof. Dr. Bettina S. Wiese | Dr. Anna M. Stertz | Clara M. Roesch, B.Sc. RWTH Aachen
RWTH Aachen, Institut für Psychologie
Lehrstuhl für Personal- und Organisationspsychologie
Jägerstraße 17-19
52056 Aachen
Telefon: +49 241 93991

02.07.2019: Weltpremiere des Films "Weil Du mir gehörst" über Eltern-Kind Entfremdung beim Filmfest München am 1.7.2019   https://www.crew-united.com/de/Weil-du-mir-gehoerst__246435.html#!&tabctl_15249142_activeTab=1189721449
Dieser Film (90 min) zeigt auf sehr subtile, aber zugleich packende Weise wie Eltern-Kind-Entfremdung (PA) entstehen kann, ohne dass es da zunächst großer Programmierung oder Gehirnwäsche bedarf, sondern einfach weil das Kind sofort spürt, dass der betreuende Elternteil mit dem für es immer noch wichtigen anderen  Elternteil sogar verständlicherweise möglichst wenig zu tun haben will, einschließlich des Aufwands zur Förderung des Umgangs, und so auch die Rechte des Kindes und anderen Elternteils nicht allzu ernst nimmt, statt Umgang daher lieber mit „seinem Kind“ etwas „Schönes“ unternimmt, sogar umzieht ohne den anderen Elternteil sofort ausreichend zu informieren (in Frankreich seit Jahrzehnten schon eine Straftat). Das Kind versucht diesen Konflikt für sich zu lösen, indem es den anderen Elternteil nach außen hin dann auch ablehnt. Mehr bedarf es zunächst gar nicht, außer wie im Film vielleicht noch Großeltern die den/die Ex ohnehin nie mochten. Erst wenn alleiniges Sorgerecht oder Umgangsausschluss angestrebt wird kommt mit entsprechenden „Helfern“ Eskalation mit den bekannten Mustern dazu. Am Ende des Films spricht ein Richter Rudolph sehr deutliche Worte mit denen er die Eltern in eine 3-monatige Verhandlungspause zur Beratung schickt. Für Eltern die ein solches Drama selbst erfahren haben wirkt der Film absolut authentisch. Wir glauben die Drehbuchautorin Katrin Bühling (auch die vieler anderer Filme, wie Tatort etc) versteht mehr vom Thema als so manche Professionelle die sich damit befassen. Wirklich beeindruckend! Hier ist ein trailer, der naturgemäß das etwas mehr spektakuläre Geschehen hervorhebt (ev. in einem neuen Fenster öffnen):
https://www.youtube.com/watch?v=l3c8Ncw0qLI 

Der Film soll im Herbst in der ARD gezeigt werden.

26.5.2019: Gleichwertige und Gemeinsame Elterliche Verantwortung. Resolution 2079 des Europarates (2015).
Der Botschafter der Tschechischen Republik in Kooperation mit der Kanzlei Rudolph (Koblenz) hatte für den 23.05- 24.05.2019 zu einer internationalen Konferenz in der Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin eingeladen die sich vor allem mit der Umsetzung dieser Resolution in Deutschland befasste. Die Ergebnisse der verschiedenen Arbeitsgruppen wurden in einer gemeinsamen Resolution zusammengefasst deren finale Version sich aber noch in Ausarbeitung befindet. Wir wollen daher hier zunächst nur auf die von den 47 Mitgliedsstaaten des Europarates ohne Gegenstimmen angenommene Resolution hinweisen, die trotz ihrer Bedeutung für das Familienleben, insbesondere nach Trennung/Scheidung, leider bisher wenig Beachtung gefunden hat.
Der Text der Resolution und die begleitenden Dokumente zur Entstehungsgeschichte  können  von den Seiten des Europarates in Englisch oder Französisch heruntergeladen werden: http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-DocDetails-en.asp?FileID=22220&lang=en für die englische Version und für die Resolution Equality and shared parental responsibility: the role of fathers selbst von http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/X2H-Xref-ViewPDF.asp?FileID=22220&lang=en. Eine maschinelle Übersetzung ins Deutsche kann z.B leicht von Google Translate http://translate.google.com/ erstellt werden, anbei mit kleinen sprachlichen Korrekturen.


05.04.2019: Gleichstellung von psychischer Gewalt mit körperlicher Gewalt im dänischen Strafrecht.
Die moderne und generell akzeptierte Auffassung von Eltern-Kind-Entfremdung ist, dass sie eine Form psychischer Kindesmisshandlung ist. Sie geht zudem fast immer mit einer Verunglimpfungskampagne gegen den anderen Elternteil, bis hin zu den denkbar übelsten Vorwürfen einher. Auch deshalb wird es als bedeutend angesehen, dass in Dänemark am 1.4.2019 Gesetzesänderungen im Strafgesetzbuch, dem Ehe/Familienrecht und anderen Gesetzesbereichen in Kraft getreten sind die psychische Gewalt körperlicher Gewalt gleichstellen.

Lov om ændring af straffeloven og forskellige andre love (Selvstændig bestemmelse om psykisk vold) [Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches und verschiedener anderer Gesetze (Selbstbestimmung bei psychischer Gewalt) ]
L 139 Forslag til lov om ændring af straffeloven og forskellige andre love. [Zusammenfassung]:
Mit dem Gesetzentwurf wird im Strafgesetzbuch eine unabhängige Bestimmung zur psychischen Gewalt eingeführt, sodass psychische Gewalt in engen Beziehungen mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann.
Der Gesetzentwurf stellt auch psychische Gewalt körperlicher Gewalt gleich in Bezug auf z. B. Erhöhung der Strafe in Wiederholungsfällen.
Die Gesetzesvorlage impliziert auch, dass die Verjährungsfrist in Fällen von psychischer Gewalt gegen Personen unter 18 Jahren verschoben wird, wenn die Handlung von einer Person im Haushalt des Opfers oder eng damit verwandt begangen wurde. Die Verjährung ist dann frühestens ab dem Alter von 21 Jahren zu zählen.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Änderungen des Gesetzes über die Rechtspflege, des Aufenthaltsgesetzes, des Verbots von Aussetzung und Entführung, des Gesetzes über Messer und blanke Waffen usw., des Gesetzes über Waffen und Sprengstoffe sowie des Ehegesetzes.

§ 243. Wer zum Haushalt eines anderen gehört oder eng verwandt ist oder zuvor eine solche Verbindung mit dem Haushalt hatte und der den anderen wiederholt einem grob erniedrigenden, beleidigenden oder missbräuchlichen Verhalten aussetzt, das für unangemessenes Verhalten geeignet ist um den anderen zu kontrollieren, wird für seelische Gewalt mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft.
 
03.04.2019:
  WHO considers adding 'parental alienation' to new diagnostic guide.
Das ist ein Artikel aus Kanada mit 3 Videos von 2 international renommierten Forschern und Autoren, der
Psychologin Barbara Jo Fidler und dem Rechtsprofessor Nick Bala zu Eltern-Kind-Kind Entfremdung als schwerwiegende seelische Kindesmisshandlung mit langfristigen Folgen, so dass sich sogar nicht so selten die Entfremdungsgeschichte in der nächsten Generation wiederholt. Seit ihrem umfangreichen Übersichtsartikel

CHILDREN RESISTING POSTSEPARATION CONTACT WITH A PARENT: CONCEPTS, CONTROVERSIES, AND CONUNDRUMS, Family Court Review, 48/1, Seiten 10-47, 2010, seien so viele neue Entwicklungen erfolgt, dass für Anfang 2020 ein großer neuer Übersichtsartikel geplant ist:

Barbara Jo Fidler & Nicholas Bala, Concepts, Controversies And Conundrums Of “Alienation:” Lessons Learned In A Decade And Reflections On Challenges Ahead, Family court review 58.2 (2020): 576-603. .

An Deutschland sind diese Entwicklungen allerdings sämtlich vorbeigegangen, weil für Fachleute die mit ihnen trotzdem vertraut sind immer noch gilt, dass sie das "Unwort" Parental Alienation, PA, oder PAS tunlichst vermeiden sollten, um nicht von mächtigen Kritikern, die allerdings überwiegend bestenfalls auf dem Stand des Psychiaters R. A. Gardner in den 80er Jahren sind, sofort disqualifiziert zu werden. Gardner verdanken wir die Bezeichnung Parental Alienation, jetzt ohne seinen Zusatz Syndrome und dessen Klassifizierungskriterien, die nur zu unnützen Kontroversen führten. Diese Bezeichnung signalisiert inzwischen Experten weltweit ein Geschehen mit bekannten Verhaltensmustern, die allerdings im Einzelfall genau untersucht werden müssen.

Was die Ankündigung zur Weltgesundheitsorganisation WHO betrifft, so ist von ihr ein Entwurf zu einer Neufassung des Katalogs von Krankheiten, ICD-11, verabschiedet worden von der erwartet wird, dass sie im Mai 2019 offiziell angenommen und damit weltweit verbindlich für Ärzte etc. wird. Ähnlich wie der bereits verabschiedete neue Katalog der American Psychiatric Association, DSM-5, enthält ICD-11 gleich mehrere Einträge die Entfremungsverhalten weit besser als bisher beschreiben und zu klassifizieren vermögen. Eltern-Kind-Entfremdung ist ein sehr komplexes Phänomen, das sehr unterschiedliche Formen bei Eltern und Kindern annehmen kann. Deshalb glauben wir sogar, dass es zu Recht nicht als eigene "Krankheit" eingeführt wurde, sondern unter Eltern-Kind-Beziehungsproblemen eingestuft wird. ICD-11 berücksichtigt aber mit dem Stichwort "Parental Alienation" die weltweite Verbreitung dieses Begriffs. Die triumphale Ankündigung "Endgültiges Aus für das Parental Alienation Syndrome (PAS)" war also zu voreilig und diente nicht der besseren Handhabung dieses auch in Deutschland unbestreitbaren Problems, gleichgültig wie man das Entfremdungsverhalten eines Elternteils benennen möge, etwa auch mit dem im deutschen Kindschaftrecht schon lange eingeführten Begriff der Bindungstoleranz, vgl. nachfolgendes Urteil.

 
16.03.2019: Übertragung des Aufenthaltbestimmungsrechts auf den Kindesvater mangels Bindungstoleranz der Mutter.
OLG Köln, Beschluss vom 1.3.2018 10 UF 19/18
ZKJ 2/2019  ´Seiten 69-71   Leitsätze aus ZKJ
Volltext OLG Köln
Dieser Beschluss bestätigt und erläutert die rechltichen Grundlagen, insb. § 1671 Abs.1 Satz2 Nr.3 BGB; §49 FamFGder einstweiligen Anordnung des Amtsgerichtes Heinsberg  31 F 13/18 vom 17. 01.2018 aus der weitere Einzelheiten des Falles zu entnehmen sein sollten. Dem Beschluss hier ist zu entnehmen, dass das Kind O, geboren in 2014, bis zum Umzug der Mutter  03.11.2017 überwiegend in der Ehewohnung der Kindeseltern (warum eigentlich Kindesvater, Kindesmutter, Kindeseltern, statt einfach Vater, Mutter, Eltern, wenn nur leibliche Eltern beteiligt/vorhanden sind?):

...Der Senat ist mit dem Amtsgericht der Meinung, dass es in der vorliegenden Situation dem Kindeswohl am besten entspricht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Kindsvater zu übertragen. Hierfür spricht zunächst der Grundsatz der Kontinuität, nicht nur in Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit der Erziehung, sondern auch im örtlichen Setting. Der Kindesvater ist, was auch die beteiligten Fachkreise durchweg haben bestätigen können, für O eine Bezugs- und Betreuungsperson. O lebte bis zum Umzug der Kindesmutter ins Frauenhaus (03.11.2017) überwiegend in der Ehewohnung der Kindeseltern. Der Kindergartenbesuch ist in die Wege geleitet.9 10 .....Daher steht die – im Maßstab des Eilverfahrens hinreichend nachgewiesene – unzureichende Bindungstoleranz der Kindesmutter, wie das Amtsgericht richtig erkannt hat, einer Übertragung der Teilsorge auf sie derzeit entgegen. Auf die ausführlichen und nicht ergänzungsbedürftigen Ausführungen des Amtsgerichts zur Abwehrhaltung der Kindesmutter, zur Abwertung des Kindesvaters durch verbales und nonverbales Verhalten und zu ihrer wenig kooperativen Beeinflussung von O kann Bezug genommen werden. Dass sich dies bereits im Beschwerdeverfahren gebessert hätte, ist entgegen ihrer Behauptung weder ausreichend belegt noch sonst ersichtlich; so erschöpft auch ihre mit Schriftsatz vom 26.02.2018 überreichte eigene Stellungnahme sich überwiegend in der Schilderung eigener Befindlichkeiten (und nicht: des Kindes) und enthält keine Aussagen dazu, wie sich die Kindesmutter in der Situation eines betreuenden Elternteils den künftigen Umgang des Kindesvaters vorstellt......

Entsprechend nicht wenigen uns bekannt gewordenen Fällen ist wohl zu vermuten, dass zur missbräuchlichen Aufnahme in ein (aus öffentlichen Mitteln gefördertes) Frauenhaus und damit auch wirksamen Auschlusses des Vaters von Kontakten zum Kind, sowie Beinflussung der Sorgerechtsentscheidung Gewaltvorwürfe gegen den Vater seitens der Mutter erhoben worden waren, diese aber hier wenigstens durch die beteiligten Fachkreise und die Ermittlungen des Familiengerichts deutlich genug widerlegt wurden. Einzelheiten, ob es sich in diesem Fall tatsächlich so zugetragen hat, müssten aber dem Beschluss des Familiengerichts zu entnehmen sein..


06.03.2019: Warum sollte das Wechselmodell, das sich andernorts sogar schon seit sehr vielen Jahren bewährt hat (aber sicher nicht immer, genau so wenig wie ein gemeinsames Sorgerecht immer die allerbeste Lösung ist), wie leider auch schon nicht selten andere "Kindschaftsachen" ausgerechnet in Deutschland angeblich nicht funktionieren oder bestenfalls erst Jahrzehnte später?


Experten gegen Festle­gung auf das Wechsel­modell der Kinder­be­treuung, (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw07-pa-recht-591622)


Deutsches Jugendinstitut: Ein Kind, zwei Zuhause


06.02.2019: Sehr interessante und kritische Stellungnahme der Kinderkommision des Bundestages zur Familienrechtspraxis (Kommissionsdrucksache 19. Wahlperiode 19/04):

Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum Thema „Qualitätssicherung in Kindschaftsverfahren: Qualifizierung von Familienrichterinnen und -richtern, Gutachtern und Verfahrensbeiständen“



30.1.2019: Seit heute besteht die Möglichkeit der Mitunterzeichnung der Petition des Bündnisses doppelresidenz.org für ein zeitgemäßes Familienrecht. Die Frist läuft bis zum 27.2. 2019.

Wir bitten um Ihre Unterstützung und Mitzeichnung, um ein deutliches Zeichen zu setzen, dass die Politik endlich Rahmenbedingungen schafft, die den Streit der Eltern deeskalieren, beiden Eltern die selbe Verantwortung gibt und vor allem den Kindern ein gesundes Aufwachsen mit beiden Eltern ermöglicht. Es geht uns darum ein Familienrecht zu schaffen, welches den Eltern ein Miteinander auf Augenhöhe zum Wohle ihrer Kinder ermöglicht.

 

Die Mitzeichnung im Petitons-Portal des Deutschen Bundestages ist unter folgendem Link möglich: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2018/_12/_22/Petition_89358.html

 

Fragen und Antworten rund um die Petition finden Sie auch auf den Seiten des Bündnisses doppelresidenz.org unter https://www.doppelresidenz.org/page/news/petition.php

 

Bitte leiten Sie diese Information auch an weitere Interessierte innerhalb Ihres Umfeldes und Netzwerkes weiter. Für Fragen rund um die Petition steht Ihnen das Bündnis auch unter info@doppelresidenz.org zur Verfügung (keine Einzelfallberatung).

 

Jeweils aktuelle Informationen rund um die Doppelresidenz erhalten Sie über den Newsletter des Bündnisses doppelresidenz.org, zu dem Sie sich hier anmelden können: https://www.doppelresidenz.org/page/newsletter.php



08.10.2018: Morgen Di 9.10.2018  ZDF 23:00-23:30 in der bekannten Sendungsreihe 37 Grad die Dokumentation
Wiederholung, heute 15.10 3Sat 23:45

Nicht ohne meine Kinder. Wenn Eltern zu Entführern werden.

Als Jürgen nach Hause kommt, ist sein Sohn weg. Von dessen Mutter nach Polen verschleppt. Katharinas Töchter sind vom Vater nach Tunesien gebracht worden. Der Kampf um die Kinder beginnt.


Anmerkung: Die Sicht und die Betroffenheit eines entführten Kindes zeigt der sehr berührende Film "Sarah Cecilie. The Impacts of long term parental abductions" (39 min), hergestellt durch die von Baroness Meyer, CBE, gegründete Organisation  Action against Abduction.

Siehe dazu auch unsere Rubrik Kindesentführung bei Trennung/Scheidung


05.10.2018: Wir möchten das folgende Projekt gerne unterstützen und bitten um rege Teilnahme an der Befragung:
Vaterschaftsstudie!

Liebe Väter,
ein Forschungsprojekt am Institut für Psychologie der Universität Hamburg beschäftigt sich derzeit mit der Vaterschaft.
In der Forschung um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, liegt weiterhin ein Schwerpunkt auf Frauen und Mütter, obwohl seit langem bekannt ist, dass Väter eine wichtige Rolle in der Entwicklung des Kindes einnehmen. Deshalb möchten wir Väter von Kindern bis einschließlich der 4. Grundschulklasse mit und ohne Elternzeiterfahrung befragen, um mehr über das Stressempfinden und die Rollenüberzeugung von Vätern herauszufinden.
 
Mein Team und ich bitten Sie uns durch Ihre Teilnahme zu unterstützen. Der folgende Link schaltet Sie durch anklicken für eine Teilnahme frei:

https://ww3.unipark.de/uc/vaeter/

Die Befragung dauert ca. 20 Minuten und ist selbstverständlich anonym. Bei Rückfragen stehen mein Team und ich Ihnen gerne unter

projektarbeitdppd@gmail.com zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Nina Krüger/Universität Hamburg/Fachbereich Psychologie


01.09.2018: Internationale Fachkonferenzen über Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation):
      Während in Deutschland das Thema Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation, PA) weitgehend totgeschwiegen oder "bestenfalls" auf dem Wissensstand der 80er Jahre (nach R. A. Gardner) ablehnend kritisiert wird, fanden in den letzten 10 Tagen sogar innerhalb Europas gleich 2 internationale Fachtagungen und eine nationale Fachtagung mit internationaler Beteiligung zu den neuesten Forschungsergebnissen und dem praktischen Umgang mit dem Problem statt:


Von deutschen Kritikern wird immer noch vorgetragen, dass es sich bei Parental Alienation (Syndrome) um eine Theorie des amerikanischen Psychiaters Richard A. Gardner handele für die jedoch empirischer Nachweise fehlen würden. Dabei kann doch an dem von Gardner aber nicht wenigen Autoren auch vor ihm beschriebenen Phänomen angesichts der vielen (auch publizierten) Leidengeschichten auch aus Deutschland von betroffenen Vätern und immer mehr auch Müttern die nach der einer Trennung/Scheidung eine Ablehnung und oft sogar Verunglimpfung durch ihre Kinder erfahren, mit denen sie zuvor eine enge Beziehung hatten überhaupt kein Zweifel bestehen. Auf die Bezeichnung dieses Phänomens und eine theoretische Erklärung dafür kommt es zunächst gar nicht an. So ist Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung/Scheidung schon in Theodor Fontanes Roman Effi Briest (1895)  beschrieben und der etwas exzentrische Psychoanalytiker Wilhem Reich beschrieb in seinem Buch Charakteranalyse (1945) die Verhaltenmuster ausführlich als "emotionelle Pest". Seit den klinischen Beobachtungen von Richard Gardner (1985) wurden die Verhaltensmuster sowohl der betroffenen Kinder also auch beider Elternteile, entfremdender Elternteil, meist der Wohnelternteil, und entfremdeter (Ziel) Elternteil, in zahlreichen,umfangreichen und systematischen empirischen Studien untersucht und in die Ergebnisse in Fachzeitschriften publiziert, deren Artikel anders als meist in Deutschland selbstverständlich zuvor einem kritischen sogennanten peer review durch international anerkannte Fachkollegen unterzogen werden. Auf der Stockholmer Konferenz wurden die neuesten empirischen Forschungsergebnisse insbesondere von Amy Baker (USA), "What Research Says About Parental Alienation Strategies and the Harm Done to Children and Families", dargestellt. Der Einwand deutscher und anderer Kritiker, dass es sich bei Parental Alienation um eine Theorie ohne empirischen Nachweis handle ist also sowohl auf Grund der leidvollen Erfahrung so vieler Mütter, Väter und meist in Retrospektive auch der betroffenen Kinder als auch der inzwischen nicht wenigen wissenschaftlich-empirischen Untersuchungen doppelt nicht haltbar. Sicher werden noch weitere empirische Untersuchungen dazukommen, die so eine gute Basis für überprüfbare (d.h. nach dem Wissenschaftstheoretiker Karl Popper auch im Prinzip empirisch widerlegbare) glaubhafte Theorien bilden. 

Diese wissenschaftlichen Fortschritte führten auch dazu, dass das bisherige Argument der PA Kritiker, dass PA nicht in den Katalogen der psychiatrischen Erkrankungen aufscheint ebenfalls klar widerlegt ist. Es erscheint verständlich, dass PA wegen der Vielfalt seiner Erscheinungsformen und als Teil einer komplexen Familiendynamik nicht als eigene Erkrankung oder medizinisches Syndrom in diese Kataloge aufgenommen wurde und man wegen der mit der Bezeichnung Parental Alienation (Syndrome) schon lange verbundenen Kontroversen auch diese Bezeichnung möglichst vermeiden wollte. Sowohl DSM-5 der amerikanischen psychiatrischen Gesellschaft als auch ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation WHO enthalten jedoch neue Einträge die erlauben PA als Eltern-Kind Beziehungsproblem ausreichend zu kategorisieren. ICD-11 trägt mit "Parental Alienation" als Stichwort auch der Tatsache Rechnung, dass der von Gardner eingeführte Begriff (ohne seine Syndrom Bezeichnung) inzwischen Fachleuten in der ganzen Welt bekannte Verhaltensmuster andeutet, die im einzelnen aber genauer untersucht werden müssen.
Das Stichwort PA ermöglichst auch betroffenen Eltern zumindest zu erkennen, dass sie mit einer zunächst völlig unverständlichen Erfahrung nicht allein sind. Es mag ihnen auch helfen ein Gefühl der Ohnmacht zu überwinden und ihre Versuche den Kontakt zu ihren Kindern wieder herzustellen trotz aller Widerstände nicht aufzugeben. Wie wichtig das auch für das betroffene Kind ist zeigte auf der Stockholmer Konferenz, auf der neben den Fachleuten auch nicht wenige betroffene Eltern teilnahmen, besonders eindrucksvoll ein ehemals von PA betroffenes Scheidungskind, Ryan Thomas, "When Your Alienated Child Doesn't Respond".  Von ihm gibt es zahlreiche weitere frei zugängliche Videos zu diesem Thema, siehe https://www.ryanthomastv.com/2016/06/01/the-insider-should-you-continue-to-communicate-despite-no-response-from-your-alienated-child/ und viele mehr auf seiner home page http://ryanthomasspeaks.com/ryan-thomas-welcome/ . Weitere Videoaufzeichnungen von der Stockholmer Konferenz sind ebenfalls auf YouTube bereits verfügbar, und auch solche von der Vorgängerkonferenz 2017 in Washington D.C. https://www.youtube.com/channel/UCOYr0F6mXaUY1d_ntv-_Lvg/videos

Erwartungsgemäss ist dieser wissenschaftliche Fortschritt und Wissensstand zu Parental Alienation auch in zahlreichen Fachbüchern dargestellt, z. B. in dem umfangreichen Handbuch: Demosthenes Lorandos, William Bernet und S. Richard Sauber (Herausgeber),  PARENTAL ALIENATION: The Handbook for Mental Health and Legal Professionals, 550 Seiten, gebunden  +1  CD  mit  über 1000 Literaturangaben, der Analyse von 500 Fällen (aus Nordamerika) und 25 Muster-Gerichtsanträgen, erschienen Dezember 2013. Ein Aktualisierung soll 2019 erscheinen. Aus einzelnen Kapiteln dieses Handbuches wurden 2 kostenlose online Kurse entwickelt, einer für Fachleute und einer für betroffene Eltern: http://ncapa.thinkific.com. Zahlreichen nordamerikanischen Gerichtsurteile zu PA sind ebenfalls auf diesen Seiten verfügbar. An in erster Linie psychologische und juristische Fachleute gerichtete Bücher zu Parental Alienation gibt es auch aus anderen Ländern, z. B. Frankreich, Italien, Spanien, Südamerika, aber bis dato kein einziges eines deutschen Verlages, ja nicht einmal Bücher von namhaften Fachleuten die sich auch an betroffene Eltern richten und so ausreichende Auflagen erzielen müssten, wie z. B. das weit verbreitete Buch von Richard Warshak "Divorce Poison New and Updated Edition: How to Protect Your Family from Bad-mouthing and Brainwashing" (2010), das in zahlreiche Sprachen übersetzt wurde, neben Japanisch und Koreanisch auch in weit weniger als Deutsch verbreitete Sprachen wie Tschechisch, Kroatisch, Finnisch.

Eine besonders wichtige Frage der deshab auch auf den aktuellen Konferenzen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wurde ist der praktische Umgang mit dem Problem der Eltern-Kind-Entfremdung, fast immer im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zum Umgang mit dem Kind, das oft vom ausgegrenzten Elternteil angestrengt wird, in der Auffassung dass der andere (Wohn) Elternteil seiner Verpflichtung diesen Umgang zu ermöglichen und auch zu fördern nicht nachkommt, die Kinder sogar negativ gegen diesen beinflusst und gerichtliche Anordnungen/Vereinbarungen einfach ignoriert. Die Entfremdung eines Kindes von einem einst geliebten Elternteil braucht Zeit. Daher wäre es besonders wichtig, dass psychologische Sachverständige und dann das Gericht entfremdendes Verhalten eines Elternteils, in schweren und hartnäckigen Fällen auf Grund einer Persönlichkeitsstörung, möglichst frühzeitig erkennen und durch klare gerichtliche Anordnungen aber auch Androhung abschreckender Maßnahmen, die gegebenenfalls auch erfolgen müssen, frühzeitig zu unterbinden suchen. Wenn dies nicht geschieht kann sich eine hochgradige Entremdung und ein Widerstand des Kindes entwicklen, die sich nur durch eine spezielle Therapie, reunification therapy, überwinden lassen. Unbedingte Voraussetzung für eine solche Therapie durch darin spezialisierte Psychologen ist eine direkte gerichtliche Unterstützung die die Kooperation aller Beteiligten mit der Macht des Gerichts erzwingt, ganz anders als in konventioneller Psychotherapie, die auf Freiwilligkeit beruht. Es wurden schon eine Reihe solcher Programme entwickelt, in Nordamerika, aber auch an der schon erwähnten Family Separation Clinic in London. Auf der Stockholmer Konferenz wurde letzeres und das der U.S. Psychologin Linda Gottlieb vorgestellt. Ihr Program macht wie alle diese Programme davon Gebrauch, dass die Kontrolle der Situation mit Hilfe des Gerichts auf die durchführenden Psychologen übergeht, benützt aber inbesondre mittels mitgebrachter Memorabilien (Photos etc) die Macht der Erinnerung an frühere gute Zeiten. Das wurde auf der Konferenz durch ein Rollenspiel Freiwilliger eindrucksvoll demonstriert: "Taking the Child and Alienated Parent Down the Memory Lane to Reunite: A Role-Play".
Auch bei der Entwicklung von reunification Programmen "glänzt" Deutschland durch komplette Abwesenheit, obwohl es solche hartnäckigen Fälle in denen ein Elternteil beratungsresistent ist und Gerichtsbeschlüsse über Jahre einfach ignoriert, weil sie nicht durchgesetzt werden und so durch psychische Misshandlung dem Kind schweren Schaden zufügt hier auch reichlich gibt. Einige dieser Fälle erreichen schließlich, aber viel zu spät, den Europäischen Gerichtshof in Straßburg. Siehe z. B. unsere Berichte vom 6.1.2017 über den Fall Buchleither v. Deutschland, Urteil vom 28.April 2016, Nr. 20106/13 und vom 13.10.2016 über den Fall CASE OF MOOG v. GERMANY (Applications nos. 23280/08 and 2334/10) Urteil vom 6. Oktober 2016. Obwohl der Begriff Parental Alienation in den nationalen Urteilen nicht vorkommt, kann man aus den Verlauf dieser Prozesse sehr gut die fortschreitende Entfremdung und Störung des Kindes und die Hilflosigkeit der Behörden im Umgang mit diesen Problemen erkennen. In beiden Fällen wie in so vielen anderen Fällen auch wurde schließlich zur "Patentlösung" gegriffen den Umgang komplett auszusetzen, mit dem Argumenten "Kind muss zur Ruhe kommen" oder der Wille des Kindes sei zu respektieren, obwohl auch deutsche Untersuchungen klar zeigen, dass dies die Situation und den seelischen Schaden für das Kind nur verschlimmert (Karle & Klosinski, Ausschluss des Umgangs und was dann?, 2000). Sicher wäre es sehr erstrebenswert das Kind aus dem Konflikt der Eltern und auch aus dem gerichtlichen Verfahren, das es zusätzlich erheblich belastet möglichst heraus zu halten und zu versuchen mit Hilfe der Kooperation aller beteiligten Professionen einen Konsens zwischen den Eltern zu erreichen, wie es die in Cochem entwickelte Praxis vorsieht. Aber was ist mit Fällen in denen zumindest ein Elternteil (z.B. auf Grund einer erheblichen Persönlichkeitsstörung) einem solchen Verfahren nicht zugänglich ist, oder diese Praxis von den zuständigen Gerichten nicht angewendet wurde? Leider gibt es so immer noch sehr viele Fälle in denen sich zwar der Gerichtsprozess durch Umgangsaussetzung und schließlich Volljährigkeit "erledigt" hat, aber mit den längst erwachsenen Kindern immer noch kein Kontakt besteht.    


14.03.2018: Deutscher Bundestag: 15. März 2018 (20. Sitzung) 17h05
Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall
a) Beratung des Antrags der Fraktion der FDP
Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen
Drucksache 19/…http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/011/1901175.pdf
b) Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.
Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell – Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen
Drucksache 19/…http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/011/1901172.pdf
zum Artikel: jetzt nach der Sitzung erweitert um Videos der einzelnen Reden etc.
weitere interessante Dokumente aus der Parlamentsdokumentation, z. B. zum internationalen Vergleich, sind zugänglich mit der Suche
https://www.bundestag.de/service/suche?suchbegriff=Wechselmodell


Wech­sel­modell für Tren­nungs­kinder als Rege­lfall

Mit der Frage, wie es für die Kinder im Falle der Trennung der Eltern weitergehen soll, beschäftigt sich den Bundestag am Donnerstag, 15. März 2018. Die FDP-Fraktion und die Fraktion Die Linke (19/1172) legen dazu Anträge vor. Der Antrag der FDP soll nach 45-minütiger Debatte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden. Strittig ist, ob der Antrag der Linken im Rechtsausschuss oder im Familienausschuss federführend beraten werden soll..

Anträge zur Festschreibung des Wechselmodells

Die FDP will, dass Trennungskinder in der Regel
            abwechselnd von beiden Eltern betreut werden. Die Linke will            das nicht zum Regelfall machen.

Liveübertragung: Donnerstag, 15. März, 17.05 Uhr  (Phoenix TV bis 17h30?)

Mit der Frage, wie es für die Kinder im Falle der Trennung der Eltern weitergehen soll, beschäftigt sich den Bundestag am Donnerstag, 15. März 2018. Die FDP-Fraktion und die Fraktion Die Linke (19/1172) legen dazu Anträge vor. Der Antrag der FDP soll nach 45-minütiger Debatte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden. Strittig ist, ob der Antrag der Linken im Rechtsausschuss oder im Familienausschuss federführend beraten werden soll..

Anträge zur Festschreibung des Wechselmodells

Die Liberalen fordern in ihrem Antrag, das familienrechtliche Wechselmodell, bei dem die Kinder von beiden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang betreut werden, als Regelfall einzuführen.

Der Antrag der Linksfraktion will genau das verhindern und spricht sich gegen eine Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall aus. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen oder das Wohl des Kindes vor allem im Falle häuslicher Gewalt und im Falle von Kindesmissbrauch gesetzlich auszuschließen.

Zudem solle die Regierung Modelle entwickeln, um die Unterhaltsbeiträge beim Wechselmodell zu ermitteln. Dabei müsse vom tatsächlichen Bedarf des Kindes ausgegangen werden. Die Mehrkosten, die durch das Wechselmodell entstehen, müssten einbezogen werden. Auch müsse eine Benachteiligung des ökonomisch schlechter gestellten Elternteils verhindert werden.  (hau/vom/14.03.2018)


13.12.2017: Heute abend ab 20h15  MDR Fernsehen Magazin Exakt: Beitrag zum Wechselmodell:

Gemeinsame Kinder - getrennte Wohnungen - Regelungsbedarf bei Unterhaltszahlungen bei Wechselmodell

Das gemeinsame Kind auch nach der Trennung zusammen betreuen – dass ist der Wusch vieler Eltern, wenn die Partnerschaft zerbricht. Das sogenannte Wechselmodell, bei dem dies genau „halbe-halbe“ geschehen soll, ist in einigen europäischen Ländern sogar im Gesetz verankert. In Deutschland nicht. Das macht es Vätern die vor Gericht um Umgang kämpfen müssen besonders schwer. Denn wer weniger als 50 % an der Betreuung beteiligt ist, ist zum Unterhalt verpflichtet – ohne Anrechnung der Aufenthaltszeiten der Kinder und auch der Ausgaben dafür. Die meisten Eltern wollen sich nach einer Trennung gemeinsam um die Kinder kümmern. Tatsächlich teilen sich nur rund ein Viertel der getrennt lebenden Eltern die Betreuung zur Hälfte.

Mehr dazu heute Abend im MDR FERNSEHEN um 20:15 Uhr bei MDR exakt

Und unter http://www.mdr.de/investigativ/index.html

20h45-21h15: Wenn Eltern zu Fremden werden - Tabu Kontaktabbruch


11.7.2017: Pressemitteilung:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/gemeinsam-getrennt-erziehen--wunsch-und-wirklichkeit-von-trennungsfamilien/117392

Gemeinsam getrennt erziehen? Wunsch und Wirklichkeit von Trennungsfamilien

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley stellte heute (11.7.) im Rahmen des hauseigenen Zukunftsgesprächs „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ erste Ergebnisse einer durch das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des BMFSFJ durchgeführte Befragung von Trennungseltern vor. Danach wünscht sich über die Hälfte der Trennungseltern (51 %) eine hälftige bzw. annähernd hälftige Aufteilung der Betreuung der Kinder. 15 Prozent der Trennungseltern erziehen bereits gemeinsam. Unter diesen Eltern haben die allermeisten eher gute bis sehr gute Erfahrungen mit ihrem Betreuungsmodell gemacht (93%). Die Ergebnisse der Befragung geben ebenfalls Aufschluss darüber, wie Eltern in die gewünschte Betreuungskonstellation hineinfinden und was nötig ist, damit eine partnerschaftliche Betreuung gelingt.

Familienministerin Dr. Katarina Barley: „Moderne Familien wünschen sich Partnerschaftlichkeit. Auch die getrennten Eltern.“ Barley wertete dies als gutes Zeichen. „Eine partnerschaftliche Einstellung ist eine gute Grundlage, um Kinder nach einer Trennung gemeinsam zu erziehen. Im Vordergrund muss dabei das Wohlergehen der Kinder stehen, die diesen Einschnitt im Leben zu bewältigen haben.“

Mit dem Zukunftsgespräch „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ setzt das Bundesfamilienministerium einen Dialogprozess über die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse getrennter Eltern in Gang. Dabei soll es auch darum gehen, wie die Familienpolitik Eltern, die bereits gemeinsam erziehen oder sich dies wünschen, besser unterstützen kann. Die Befragungsergebnisse liefern dafür den Ausgangspunkt.

Familienministerin Dr. Katarina Barley: „Ich nehme es sehr ernst, dass die Mehrheit der getrennt lebenden Eltern sich nicht genügend vom Staat anerkannt fühlt. Deswegen müssen wir noch bessere Rahmenbedingungen für diese Familien schaffen.“

Den Ergebnissen der Studie zufolge, wünschen sich vor allem die Väter bessere rechtliche Bedingungen für getrennt erziehende Eltern. Der großen Mehrheit geht es dabei um finanzielle Unterstützung (68 %) Viele wünschen sich auch eine stärkere steuerliche Berücksichtigung von Kosten, die Getrennterziehenden entstehen (60 %). Gerade die Väter wünschen sich häufig auch, dass ihr Betreuungsanteil im Unterhaltsrecht Berücksichtigung findet.

Grundlage der von Allensbach durchgeführten Studie war eine Stichprobe von April und Mai 2017, von 603 Müttern und Vätern, die repräsentativ für die Eltern mit Kindern aus früheren Partnerschaften ist. Bei den dargestellten Zahlen handelt es sich um erste vorläufige Ergebnisse. Abschließende Studienergebnisse werden bis zum Herbst erwartet.

12.3.2017: Parental Alienation (Eltern-Kind-Entfremdung) und offizielle Anerkennung als seelische Kindesmisshandlung.
 
                In Deutschland gilt "Parental Alienation" oder gar "Parental Alienation Syndrome (PAS)" schon seit einiger Zeit als Unwort unter den meisten mit Trennung/Scheidung befassten Professionellen und natürlich unter gewissen stark ideologisch befrachteten Gruppen, die oft nicht einmal vor persönlichen Angriffen auf den Psychiater Richard Gardner, der den PAS Begriff etwa 1985 eingeführt hatte, zurückschrecken. Andere triumphierten sogar mit "Endgültiges Aus für das Parental Alienation Syndrome", weil dieser Begriff so nicht in den neuen amerikanischen Katalog psychischer Störungen, DSM-5, aufgenommen wurde, obwohl gegenüber früheren DSM Versionen zusätzliche Kategorien, wie z.B.
V61.20 Parent-Child Relational Problem oder V61.29 Child Affected by Parental Relationship Distress aufgenommen wurden, die eine noch genauere Einordnung des Phänomens ermöglichen.
Schon 2007 warnte der Frankfurter OLG Richter Weychardt (
www.hefam.de/koll/wey20070528.doc):
Der RA sollte sich allerdings überlegen, ob es sinnvoll ist, sofort (im Vorfeld und/oder bei Gericht) mit dem Stichwort ‚PAS’ zu operieren. Dadurch könnten auf der Richterbank auch gewisse Aversionen geweckt werden, wie weiland, als man/frau mit dem Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs punkten wollte. Es geht doch darum, Eskalationen bei allen Beteiligten zu vermeiden!
Aber im Gegensatz zu so manchen hat er selbstverständlich aus langer Berufserfahrung damit vertraut das Phänomen an sich nicht bestritten, sondern es in seinem Vortrag aus rechtlicher Sicht ausführlich dargestellt. Der Bayerische Ärzteleitfaden "Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Erkennen und Handeln" (2012) beschrieb das Phänomen mit einem Beispiel als Sonderform seelischer Misshandlung (3.4.2.2) und sagt jetzt ergänzend zu PAS:
  Situationen eines strittigen elterlichen Umgangs mit dem Kind sind für gewöhnlich hoch emotional aufgeladen. Dies bedeutet, dass Begrifflichkeiten wie das PAS auch heute als Argumentationsformeln verwendet werden. Aus fachlicher Sicht muss aber jeweils die Gesamtsituation mit dem Fokus auf das individuell betroffene Kind und unter systemischen Aspekten der Gesamtfamilie unparteiisch beleuchtet werden. Dies ist z.B. über ein Fachgutachten möglich. Bei fachlicher Analyse der Gesamtsituation bedarf es keiner syndromalen Einordnung, da die beschreibbare Phänomenologie als Argumentation für den Kinderschutz ausreicht.

Auf die Bezeichnung des Phänomens, das ja schon lange zumindest einzelnen bekannt war, darunter auch schon dem deutschen Dichter Theodor Fontane in Effi Briest (1894), kommt es also nicht an. Man muss aber Gardner, auch ohne sich seiner theoretischen Interpretation uneingeschränkt anzuschließen, das große Verdienst zubilligen es sehr viel bekannter gemacht und dafür einen Namen eingeführt zu haben, der sich weltweit durchgesetzt hat, allerdings heute ohne seine medizinische Syndrom Interpretation. "Parental Alienation (PA)" kann so als sehr nützliches Stichwort dienen, ohne das es ungleich schwieriger wäre eine inzwischen riesige Zahl möglicherweise relevanter Dokumente aufzufinden. Das ermöglichte auch den vielen von Ausgrenzung betroffenen Eltern das für sie zunächst oft sehr seltsame Verhalten ihrer Kinder besser einzuordnen.
Statt aber wie nach Gardner primär auf das Verhalten und die Aussagen von PA betroffener Kinder insbesondere bei gerichtlichen Anhörungen abzuheben oder sie gar als Symptome einer neuartigen psychiatrischen Erkrankung des Kindes zu sehen, ist der wesentlich neue Gesichtspunkt bei Eltern-Kind-Entfremdung im Ärzteleitfaden der der seelischen Kindesmisshandlung, meist durch den Wohnelternteil, bei der das Verhalten des Kindes nur Teil einer Diagnose des gesamten Familiensystems ist. Das entspricht ja auch genau der Situation bei einer familiengerichtlichen Ausseinandersetzung nach Trennung/Scheidung, bei der die Behauptung im Raum steht, dass sich ein Elternteil nicht an die Verpflichtung nach §1684 (2) BGB hält:
"Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.",      
es also primär um das Verhalten eines Elternteils und nicht eines Kindes geht. Sobald ein solches das Kind schädigendes Verhalten erwiesen ist, sollte dieses möglichst rasch abgestellt werden. Bei beratungsresistenten Eltern sollten dazu ernsthafte Sanktionen nicht nur vom Gericht angedroht, sondern notfalls auch rasch genug erfolgen, bevor tatsächlich eine nur noch schwer behebare seelische Störung des Kindes eintritt, wie es der Fall sein kann, wenn gerichtliche Anordnungen zum Umgang problemlos über Jahre einfach ignoriert werden können (vgl. z. B. die nachfolgenden Verfahrensberichte vom 6.1.2017 und 13.10.2016).  

In Rumänien wurde 2016 ein Protokoll zwischen der Assoziation für ein gemeinsames Sorgerecht, einer NGO, und dem Rumänischen Institut für Rechtspsychologie erstellt, das in 23 Artikeln Parental Alienation ebenfalls als seelische Kindesmisshandlung erklärt, das Verhalten ausführlich beschreibt, Maßnahmen dagegen aufführt und weitere Empfehlungen abgibt. Die "jedes zweite Wochenende" Umgangslösung wird als schädlich bezeichnet (Sehr viele ausgegrenze Eltern werden sagen, wenn es nur wenigstens dazu käme!) und das sogenannte Wechselmodell (vgl. dazu die aktuelle Situation in Deutschland) als die optimale Lösung für eine ausgeglichene und harmonische Entwicklung des Kindes gesehen (Art. 16). Das Institut für Rechtspychologie verpflichtet sich für die spezielle, ständige Fortbildung und Zertifizierung der bei Verdacht auf Parental Alienation eingesetzten psychologischen Sachverständigen in jedem rumänischen Landkreis zu sorgen (Art. 22). Diese Übereinkunft wurde in amtlichen Mitteilungsblatt Rumäniens (Monitorul Oficial) am 25.2.2016 als Direktive 2/2016 vom Psychologischen Kolleg Rumäniens veröffentlicht und stellt somit eine offizielle Anerkennung von Parental Alienation als seelische Kindesmisshandlung dar. Eine gesetzliche Verankerung (z. B. ähnlich der in Brasilien (2010), die auf ähnliche Weise durch eine Eltern NGO angestoßen worden war und ebenfalls PA als Kindesmisshandlung sieht) wird im Protokoll ausdrücklich unterstützt. Zwei entsprechende Entwürfe liegen dem rumänischen Parlament seit August 2016 bereits vor.
Anmerkung: Eine maschinelle Übersetzung der rumänischen Texte ist durch Eingabe der links in den Google Translator (s. Kopfleiste) möglich.
 
Aus den USA berichtenen wir bereits am 13.10.2016 von einer Petition an die American Psychological Association, die in der Vergangenheit zu Parental Alienation nicht Stellung genommen hatte, Parental Alienation als seelische Kindesmisshandlung anzuerkennen und so ähnlich wie in Rumänien die psychologischen Sachverständigen zu einer speziellen Fortbildung und Zertifizierung zu verpflichten.


27.2.2017 Wichtiger Beschluss des Bundesgerichtshofes zum Wechselmodell,
Beschluss XII ZB 601/15 vom 1.Februar 2017
siehe auch  Pressemitteilung Nr. 25/17 vom 27.2.2017

Mit diesem wichtigen Beschluss hat der Bundesgerichtshof ausführlich die Voraussetzungen dargelegt nach denen ein sogenanntes paritätisches Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann. Der BGH hat deshalb den Beschluss des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache an dieses zurückverwiesen.
Selbst bei einem positiven endgültigen Urteil oder einer freiwilligen Entscheidung für ein Wechselmodell steht jedoch derzeit immer noch die Regelung des Kindesunterhaltes vielfach einer praktischen Verwirklichung wesentlich entgegen. Danach ist ja nur ein Elternteil allein zu Barunterhalt verpflichtet und tragt auch sämtliche Kosten für den Umgang, ganz unabhängig von der Verweildauer des Kindes und dem Einkommen des anderen (Wohn-)Elternteiles, der seine Leistung durch die Pfege des Kindes erbringt. Eine anteilige Aufteilung der Kosten nach relativer Verweildauer und relativem Einkommen, wie es in anderen Ländern schon längst Standard ist, gibt es in Deutschland nur im meist völlig unrealistischen Fall einer genauen 50:50 Aufteilung der Verweildauer. Vgl, dazu das unseren Bericht zum BGH Urteil aus 2007 und die Bedenken die einer rechtlichen Neuregelung noch immer entgegen gebracht werden.


6.1.2017: Unbefristeter Umgangsauschluss bei Kindeswohlgefährdung und Fehlen milderer Mittel möglich:
                 §§ 1684, 1696 BGB.
                Kindschaftsrecht und Jugendhilfe ZKJ 12 (2016), Seiten 457-461. Bericht basierend auf den Entscheidungen:
                EGMR, Buchleither v. Deutschland, Urteil vom 28.April 2016, Nr. 20106/13, rechtskräftig seit 17.10.2016, http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-162219 (Englisch)
                      keine Verletzung des Art. 8 der EMRK mit 4 gegen 3 Gegenstimmen
                BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 - Rn. (1-49), http://www.bverfg.de/e/rk20160917_1bvr154716.html
                     nicht zur Entscheidung angenommen, aber diesmal mit ausführlicher Begründung.

           Diese Urteile können ganz im Gefolge des bereits am 13.10. 2016 erfolgten Berichts über den Fall Moog gegen Deutschland gesehen werden und verdeutlichen unserer Meinung nach einmal mehr und noch deutlicher die Problematik und völlige Hilflosigkeit deutscher Rechtspraxis bei beharrlicher Umgangsverweigerung durch einen Elternteil. Dies obwohl auch in Deutschland rechtliche Mittel zur Verfügung stünden, einen Elternteil dazu zu veranlassen nach § 1684 BGB "alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.", notfalls auch durch einen Sorgerechtswechsel, wenn es diesem Elternteil trotz vorausgegangener Beratung und verschiedener milderer Zwangsmaßnahmen, auf Grund der Persönlichkeitsstruktur nicht möglich ist dieser Verpflichtung nachzukommen, also die Erziehungsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist. Von diesen milderen Zwangsmaßnahmen und erst recht von einem Sorgerechtsentzug wird aber sehr oft oder sogar meist nicht rechtzeitig  Gebrauch gemacht, und selbst wenn richterliche Ermahnungen, Beratung, Beauftragung von Gutachtern, Verfahrensbeiständen etc. nichts fruchteten, dieser Elternteil also absolut unkooperativ und beratungsresistent ist, wird der Prozess über meist zahlreiche weitere ähnliche Verfahren sehr lange fortgesetzt, aber schließlich nicht selten durch einen Umgangsausschluss dann einfach ergebnislos beendet. Als Begründung für den Umgangsauschluss dient allermeist, dass das "Kind zur Ruhe kommen muss" und dessen Ablehnung des Kontaktes zum anderen Elternteils, obwohl diese Entwicklung wegen der lange andauernden massiven Beeinflussung des Kindes und beharrlichen Umgangsvereitelung durch den Wohnelternteil eigentlich gut voraussehbar ist. Im vorliegenden Fall erreicht diese tragische Entwicklung einen besonderen Höhepunkt. Statt auf die beharrliche Umgangsvereitelung der nichtehelichen Mutter (daher der Vater zudem ohne Aussicht auch nur einen Antrag auf Mitsorge stellen zu können, oder auf ein wirksames Auskunftsrecht) seit 2004, schon kurz nach der Geburt des Kindes bis zum völligem Abbruch in 2008 einzugehen, dient jetzt die im Kinde verständlicherweise induzierte vehemente Umgangsverweigerung, als eigenständiger und damit zu beachtender Wille des inzwischen 12 jährigen Kindes allein zur Begründung eines unbefristeten Umgangsauschlusses, der zudem berechtigt sei, weil von Amtsgericht und OLG festgestellt worden war, dass keine Mittel mehr zur Verfügung stünden von denen eine Änderung der Haltung des Kindes, oder auch der Mutter und deren Verhältnis zum Vater zu erwarten sei. Es bestünde deshalb auch keine Veranlassung die Maßnahme des Umgangsausschlusses nach § 1696 BGB von Amts wegen in angemessenen Abständen zu überprüfen, laut Reaktion des Amtgerichts nach der ablehnenden Entscheidung des OLG in 2014, also “1. Gesehen. Nichts zu veranlassen. 2. Weglegen” (Zitat im EGMR Urteil). Dem Vater stünde es zudem frei unter Vorbringen neuer Umstände den Antrag auf ein neues Verfahren zu stellen. Auch dem Kinde stünde es ja frei irgendwann den Kontakt zum Vater wieder  aufzunehmen, wenn es das wünschte. Es sei also alles korrekt nach Recht und Gesetz verlaufen, für den EGMR auch verhältnismäßig im Rahmen des nationalen Ermessensspielraumes, also ohne Verletzung des Rechtes auf Achtung des Privat-und Familienlebens nach Artikel 8. Von dieser Entscheidung distanzierten sich allerdings 3 der 7 Richter ziemlich deutlich.          

13.10.2016: Immer nach dem gleichen Muster: Der Fall Moog gegen Deutschland
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: CASE OF MOOG v. GERMANY (Applications nos. 23280/08 and 2334/10)  Urteil vom 6. Oktober 2016 (liegt nur in Englisch vor).
Auch dieser Fall lief wieder exakt nach dem Muster ab, wie wir es in Deutschland so oft sehen: Der Elternteil (hier die Mutter) der im "Besitz" des Kindes ist, also der Wohnelternteil, mit Aufenthaltsbestimmungsrecht und wie es auch nach der EGMR Entscheidung Zaunegger gegen Deutschland vom 3.12.2009 immer noch weit überwiegend der Fall ist, als nicht verheiratete Mutter auch mit alleinigem Sorgerecht verweigert seit der Trennung in 1999 (Kind geb. 1998) den Umgang des Kindes mit seinem Vater. Dieser hat nicht einmal die Möglichkeit irgendeine Auskunft über sein Kind zu erlangen, weil er in Deutschland, anders als selbst im benachbarten Ausland, nur ein indirektes Auskunftsrecht über den allein sorgeberechtigten Elternteil besitzt, das in solchen Fällen fast garantiert nicht funktioniert. Er kann nur wiederholt ein Umgangsrecht beantragen, das ihm auch einige Male gewährt wird. Aber es wird kaum durchgesetzt (anders als etwa im benachbarten Frankreich, wo Umgangsvereitelung ein Straftatbestand ist, Art. 227-5) und solche Anordnungen und richterliche Ermahnungen können daher praktisch risikolos über Jahre einfach ignoriert werden. Das gilt auch dann, wie dieser Fall wieder zeigt, wenn ein Umgangspfleger eingesetzt wird (mit dem einfach nicht kooperiert wird), sogar mit Konsequenzen für das Sorgerecht gedroht wird (aber das dann nicht weiter verfolgt wird), und außerdem sogar tatsächlich ein Ordnungsgeld verhängt wird (Juli 2007), aber dann wieder aufgehoben wird (Februar 2008). Auch wenn die wenigen Kontakte die dem Vater ermöglicht wurden nach entsprechenden Berichten (Kindergarten etc.) positiv verlaufen sind, sollte es überhaupt nicht verwundern, dass nach nicht wenigen Befragungen und nach so langer Zeit das Kind nicht nur nicht weiter in den Elternkonflikt hineingezogen werden möchte, sondern als Schutzmassnahme und wegen der massiven Beeinflussung durch seine Mutter (die auch das Gericht erkennt) den Kontakt mit seinem Vater ablehnt, von ihm entfremdet ist. Aber statt diese Beeinflussung durch strikte gerichtliche Auflagen zu stoppen und so eine Therapie zur behutsamen Wiederannäherung zwischen dem Kind und entfremdeten Elternteil zu ermöglichen, wie es etwa bewährte Praxis mit reunification thera
py bei Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation) in Nordamerika ist, vgl. z. B. Amy J. L. Baker,S. Richard Sauber, Working with Alienated Children and Families: A Clinical Guidebook (2013) folgt hier leider so oft die "Patentlösung", wie auch diesem Fall, nämlich den Umgang auf längere Zeit (hier 3 Jahre) völlig auszusetzen, meist mit der Begründung "Kind muss zur Ruhe kommen". Dass das alles andere als eine Lösung bringt, außer dass der Fall vom Tisch ist, haben auch deutsche Untersuchungen klar gezeigt (Karle & Klosinski, Ausschluss des Umgangs und was dann?, 2000). Die Begründung dafür im vorliegenden Fall wirkt besonders bizarr: Nicht nur würde das Kind durch forcierte Kontakte mit seinem Vater weiter traumatisiert, sondern die Mutter wäre auf Grund ihrer (nur durch Privatgutachten erhobenen) posttraumatischen Belastungsstörung (unbekannten Ursprungs) gar nicht in der Lage den Umgang des Kindes zu ermöglichen. Obwohl Eltern ja nach unseren Kindschaftrecht explizit verpflichtet sind den Umgang mit dem anderen Elternteil zu ermöglichen, § 1684 BGB, wurde jedoch die Erziehungsfähigkeit der Mutter und damit ein Verbleib des Kindes bei ihr nie in Frage gestellt. Gerade in solchen Fällen hartnäckiger Umgangsvereitelung und massiver Beeinflusssung des Kindes gegen den anderen Elternteil ist davon auszugehen, dass eine richterliche Belehrung, Beratungsangebote oder Therapieversuche (die in Deutschland nicht einmal angeordnet werden können) mit diesem Elternteil wegen einer Persönlichkeitsstörung kaum Erfolge zeigen werden, sondern nur konsequente gerichtliche Massnahmen, die auch in Deutschland möglich wären (temporärer Sorgerechtsentzug bis zur Festigung der Bindung zum anderen Elternteil, notfalls auch permanent), eine weitere Entfremdung und damit Langzeitschäden beim Kind zu verhindern vermögen.
Der Gerichtshof jedenfalls fand die Begründung für den Umgangsauschluss nicht ausreichend und sah darin eine Verletzung des Artikels 8 der Menschenrechtskonvention. Der Fall ist für die deutsche Justiz erledigt, weil das Kind dieses Jahr volljährig geworden ist. Aber es ist nicht unwahrscheinlich dass es lebenslange psychologische Schäden davontragen wird.
Der Gerichtshof weist auf die Parallelen zum Fall Kuppinger gegen Deutschland (Urteil vom 15.1.2015) hin, zu dem es auch eine deutsche Übersetzung durch das Bundesministerium der Justiz gibt.

13.10.2016 Petition an die American Psychological Association (APA) zu einer offiziellen Stellungnahme zu Eltern-Kind-Entfremdung.
APA als die professionelle Organisation amerikanischer Psychologen mit über 122000 Mitgliedern hatte seit 2008 erklärt keine offizielle Position bezüglich Parental Alienation (Eltern-Kind-Entfremdung) zu haben. Nachdem aber seit letztem Herbst eine Vielzahl von Schreiben von Entfremdung betroffener Eltern einging, sah sich APA veranlasst diese Erklärung zurückzuziehen und jetzt an einer modifizierten Erklärung zu arbeiten, die Parental Alienation als eine Form von psychologischem Kindesmissbrauch anerkennen soll, vgl. Parental Alienation [LATEST NEWS UPDATES]: Does Parental Alienation Really Exist? APA Confirms It’s Psychological Child Abuse.
Maßgebend dafür war eine sehr sachliche und fachlich ausgezeichnet fundierte Petition, die inzwischen schon von Tausenden betroffener Eltern unterschrieben wurde (das kann auch von Deutschland aus noch geschehen). Danach soll APA veranlasst werden anzuerkennen, dass manche Kinder
darin manipuliert werden einen Elternteil abzulehnen. Diese bewusst neutrale Formulierung trägt der Tatsache Rechnung, dass es nicht auf den Namen ankommt, sondern auf eine möglichst genaue Beschreibung des Verhaltens, seiner Folgen und von Maßnahmen dagegen. Gerade an der ursprünglich von Gardner 1985 eingeführten Bezeichnung Parental Alienation Syndrom (PAS) haben sich viele gestört. Sie hat, besonders auch in Deutschland, zu einer völlig nutzlosen Diskussion darüber geführt, ob PAS eine Krankheit ist, und letztlich zu heftiger Ablehnung. Die Bezeichnung Parental Alienation (PA), ohne den medizinischen Syndrom Zusatz hat sich jedoch inzwischen längst weltweit eingebürgert und signalisiert Fachleuten als Stichwort einen komplexen Sachverhalt den es im Einzelfall genau zu diagnostizieren gilt, vgl. Dum, Parental Alienation Initiatives Around the World, Kap.13 in Parental Alienation. The Handbook for Mental Health and Legal Professionals, hrsg. von Lorandos, Bernet, Sauber, C.C. Thomas Publishers, U.S. A. (2013).                    

18.5.2016:  3sat  hat heute  abend gleich 3 Sendungen zum Thema Väter:
                  20h15: Von Männern und Vätern
                  21h05: Scheidung-Einsame Väter
                  22h25: Vater auf der Flucht
   
25.4.2016 Nach unseren Rückmeldungen gibt es zum heutigen Tag der Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation Awareness Day) außer den offiziellen
 Deklarationen in vielen Staaten der U.SA. (z. B. Alabama, aus 2015) und den Provinzen Kanadas und den sehr zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen dort auch Veranstaltungen u. a. in Finland, Großbritannien, Rumänien, und morgen in Australien und Neuseeland. Dazu kommen ausführliche Presseberichte.
Aus Deutschland und dem deutschsprachigem Raum fanden wir bisher lediglich einige kurze "blogs" (z. B. der Selbsthilfe Gruppe PAS Rhein) und als einzigen offiziellen Hinweis den des Schulmediencenters des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg mit einem kleinen Angebot an Unterrichtsmedien, jedoch keine Berichte in den Medien.
Hier dagegen z. B. ein Pressebericht aus Kanada (von gestern) Q&A: Understanding the little-understood problem of parental alienation und
ein Bericht von NBC TV über die Bubbles of Love Campaign an diesem Tag.
Interessant auch, weil aus einem ganz anderen Kulturkreis mit stark religiösem Einfluss und daher einem Ehegesetz (aus 1955) das für Hindus, Sikhs und Buddhisten, aber nicht für Christen und Juden gilt, ein Bericht der Times of India, auch zu einer von der Children's Rights Initiative for Shared Parenting (CRISP) bereits eingereichten Petition, die fordert Eltern-Kind-Entfremdung als Verbrechen zu erklären, sowie gemeinsame Sorge (gemeint ist gleichwertige Elternschaft, wahrscheinlich in einem Wechselmodell) verpflichtend zu machen.

18.4.2016: Am 25. April ist Parental Alienation Awareness Day (Tag der Eltern-Kind-Entfremdung), der zunehmend weltweit wahrgenommen wird. In Nordamerika, von wo er seinen Ausgang nahm, geschieht dies sogar durch offizielle Erklärungen der Gouverneure und vieler Bürgermeister in den Staaten der USA und den Provinzen Kanadas. Wir haben diesen Tag zum Anlass genommen um auf die besondere Situation in Deutschland aufmerksam zu machen, die durch besonders absurde, ideologisch geschürte Kontroversen und ein Stillschweigen der mit Trennung/Scheidung befassten Professionen gekennzeichnet ist, so als ob es die zahllosen aber sehr weitgehend übereinstimmenden leidvollen Erfahrungsberichte von Vätern und Müttern, die selbstverständlich einer wissenschaftlichen Aufarbeitung bedürfen, gar nicht gäbe. Vgl. dazu unseren Bericht.  

20.02.2016: Zu den hier schon wiederholt kritisch besprochenen Themen Unterhalt (Bar-Unterhalt des "Besuchs-Elternteils" unabhängig von der Verweildauer des Kindes und dem Einkommen des "betreuenden Elternteils"), Wechselmodell, psychologische Gutachten etc. gibt es eine aktuelle Sendung des Bayerischen Fernsehens in der Reihe "jetzt mal ehrlich":

Mo. 22.2.2016, 20:15 bis 21:00 Uhr  : "Mama betreut, Papa zahlt -  ist das noch zeitgemäß?" (Wiederholung Di. 23.2. 1:30 Uhr)
Auf der Webseite des BR: Inhalt und weitere Informationen, u.a. zu den Reportagen und "Wochenendväter ade?  Getrennt von Bett und Kind".


06.05.2015: Zu dem Beitrag der Süddeutschen Zeitung und unserem Kommentar dazu und zum Unterhaltsrecht eine Ergänzung:
Das Problem mit dem aktuellen deutschen Unterhaltsrecht wird immerhin wahrgenommen, so dass es am 4.5.2015 in einem Symposium im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz diskutiert wurde:
Symposium zum Unterhaltsrecht bei Wechselmodell und erweitertem Umgang
Offenbar haben sich aber die Bedenkenträger wieder durchgesetzt, so dass es im Ergebnis nur heißt: Die im Gesetz aufgestellte Regel, dass ein Elternteil das Kind betreut, der andere Teil den Bar-Unterhalt bezahlt, ist weiterhin darauf zu überprüfen, ob sie den Regelfall in der Rechtspraxis korrekt abbildet. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass diese Diskussion fortzusetzen ist.
Man kann nur hoffen, dass diese Diskussion über etwas was in anderen Staaten schon seit Jahrzehnten erfolgreich geregelt ist und von dem anzunehmen wäre, dass es auch in Deutschland genau so funktionieren würde, nicht Jahrzehnte dauert wie beim Ladenschlussgesetz, oder dass es nicht gar ähnlich geht wie beim Sorgerecht für nichteheliche Eltern, bei dem schließlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der Diskussion ein Ende setzen musste und eine Änderung erzwang. Am Ende kam allerdings trotz eines ersten Entwurfs ähnlich der schon lange in anderen Staaten bestehenden Regelung nur ein Antragsrecht nichtehelicher Väter heraus, ähnlich dem wie es in Großbritannien schon mit dem Children Act von 1989
bestanden hatte, aber 2002 als nicht praktikabel verworfen und durch ein gemeinsames Sorgerecht nach Eintrag im Geburtenregister ersetzt wurde (das ja selbstverständlich wie bei ehelichen Eltern auch aus guten Gründen aufgehoben werden kann), vgl. unsere Diskussion vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.1.2003 zum Nichtehelichenrecht mit der die damals noch bestehende Regelung (gemeinsame Sorge nur mit gemeinsamer Sorgeerklärung) als verfassungsmäßig gesehen wurde. 

20.04.2015: In der heutigen Süddeutschen Zeitung ein exzellenter Beitrag zum Thema "Alleinerziehende": Getrennt heißt nicht alleinerziehend
 Alleinerziehende kann es eigentlich nur geben, wenn ein Elternteil etwa verstorben ist, sich seiner Erziehungspflicht völlig entzieht, oder wie so oft an uns herangetragen wird, vom anderen Elternteil vom Umgang einfach ausgeschlossen wird, trotz bestehendem Umgangsrecht und sogar Umgangspflicht nach § 1684 BGB. Ansonsten ist es ein Unwort, leider mit staatlicher Förderung auch durch ein Unterhaltsrecht, das es dadurch noch zementiert, indem es einen Wohnelternteil bestimmt, der seinen Beitrag durch die Erziehungsarbeit leisten soll, während der andere barunterhaltspflichtig ist, und das mit einem Betrag der nicht nur völlig unabhängig vom Einkommen des "Wohnelternteils" ist, sondern auch von den Kosten für den Umgang, wenn er denn stattfindet. Diese Kosten hat der Umgangsberechtigte allein zu tragen, selbst dann, wenn der "Wohnelternteil" aus nicht dringenden Gründen mit dem Kind beliebig weit vom Wohnort des anderen Elternteils verzogen ist. Dass es davon nur eine Ausnahme gibt, nämlich dann, wenn sich die Eltern die Aufenthaltszeit des Kindes exakt 50:50 teilen mutet eher wie ein Hohn an, weil sie praktisch nie zu erfüllen ist. Förderung der gemeinsamen Elternverantwortung, wie es auch staatliche Verantwortung wäre, sieht anders aus, etwa so wie sie z. B. in Nordamerika schon seit Jahrzehnten praktiziert wird. Nicht nur wird einem Wechselmodell, bei dem sich die Eltern gleichberechtigt ("joint physical custody") und möglichst im gleichen Maße den Aufenthalt des Kindes teilen in vielen der Bundesstaaten schon per Gesetz der Vorzug gegeben, sondern es wird auch dadurch gefördert, dass ein Umzug über größere Entfernungen (50 Meilen) gut begründet sein muss und ganz entscheidend dadurch, dass die Unterhalts/Umgangskosten für das Kind je nach relativer Aufenthaltsdauer und relativen Einkommen beider Eltern geteilt werden. Die letztere Regelung, war auch hierzulande vereinzelt als die gerechteste getroffen worden, wurde dann aber leider wegen Nichterfüllung der 50:50 Bedingung immer wieder in Berufungsverfahren gekippt. Ohne sie wird aber ein eine wirklich gleichwertige Elternschaft und ein Wechselmodell, auch nach Trennung und Scheidung, fast immer nur ein schöner, unerfüllter Traum bleiben. 
Wir haben auf diesen Missstand wiederholt hingewiesen, z. B. in unserer Mitteilung vom 1.3.2007 mit einer Modellrechnung nach kalifornischen Recht, wie sie tatsächlich fast exakt so auch der Entscheidung eines deutschen Gerichts entsprach, die dann aber wieder in der BGH Entscheidung XII ZR 161/04
vom 28.2.2007 aufgehoben wurde.       

14.4.2015: Es gab zwar schon wiederholt kritische Berichte in den Medien zum Thema Gutachten im Familienrecht (z. B. WDR 5.2.2015), nun nimmt sich aber auch das Wissenschaftsprogramm von 3sat dieses Themas an, offenbar ebenfalls sehr kritisch: Donnerstag  16.4.  20h15:
Gutachten: mangelhaft. Film von Daniela Hoyer und Judith Schneider. Erstausstrahlung.
Auch neue Fachveröffentlichungen sind dazu erschienen:
Qualität familienrechtspsychologischer Gutachten. Eine aktuelle empirische Studie  von Christel Salewski und Stefan Stürmer  (Professoren an der Fernuniversität Hagen)  ZKJ 2015 (1)  Seiten 4-9.
und kritisch dazu:
"Seriöser Anzug oder Matschhose?". Zur Diskussion um die Qualität familienpsychologischer Gutachten Teil 1 ZKJ 2015(1), Seiten 9-14,
           Teil 2 ZKJ 2015(2), Seiten 63 -67  von Dipl. Psych. Jörg Fichtner
Erwiderung darauf von Salewski und Stürmer in ZKJ 2015 (4), Seite 132 ff.

23.3.2015: Da die bisherige Suchmaschine für unsere Webseiten eingestellt wurde, ist jetzt probeweise eine neue installiert, die einen Index unserer Seiten erstellt und damit sehr rasch Suchergebnisse liefern sollte. "search tips" erklärt die Standardsuchoptionen und "advanced search" öffnet ein ausführliches Suchformular.

25.1.2015: Mit großer Betroffenheit und Trauer haben wir heute erfahren, dass Prof. Dr. Wolfgang Klenner von uns gegangen ist. Er hat sich auch im sehr hohem Alter immer noch unermüdlich für eine gute Eltern-Kindbeziehung, auch nach einer Trennung und Scheidung eingesetzt, und ist deshalb auch ganz sicher einem großen Teil der Leserinnen und Leser dieser Seiten bekannt gewesen, vielleicht sogar persönlich, auch weil er vielen von Ausgrenzung betroffenen Eltern mit seinem Rat unentgeltlich zur Verfügung stand, und das in einem Ausmaße, dass sich seine Freunde manchmal Sorgen machten, ob nicht von seiner Großzügigkeit allzuviel Gebrauch gemacht wird.

Prof. Klenner vermochte psychologische Probleme in hervorragender und besonders klarer Weise zu analysieren, so dass es eine besondere Freude und ein Privileg war mit ihm von Zeit zu Zeit länger diskutieren zu dürfen. Sein Aufsatz "Rituale der Umgangsvereitelung bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern. Eine psychologische Studie zur elterlichen Verantwortung", FamRZ, 42 (2a),1995, S. 1529 ff. zeigte seine große Fähigkeit zur Beobachtung und Analyse und kann zu Recht als bahnbrechend bezeichnet werden (oder wie im Englischen als "seminal paper") und sollte auch heute noch Pfichtlektüre zu diesem Thema sein. In dieser Arbeit tauchte auch erstmals in Deutschland der Begriff "Parental Alienation Syndrome" auf, unter Hinweis auf ein Buch von Richard Gardner und eröffnete damit auch hier den Zugang zu internationaler Literatur und erste Veröffentlichungen ab 1998, so 
"Familienkriege- die Entfremdung von Kindern" von Peggie Ward und J. Campbell Harvey (ZfJ 6/98, S.237-245), als Übersetzung aus dem Amerkanischen durch den Schreiber dieser Zeilen und gemeinsam mit Prof. Klenner für deutsche Verhältnisse kommentiert. Dass der Hinweis auf das "Parental Alienation Syndrom" (PAS) in diesen Arbeiten nur als Fußnote erschien zeigt, dass man sich dem Thema auch ohne diesen Begriff nähern kann, wenn man nur für Beobachtungen offen ist und damit auch für die Tatsache, dass es Eltern gibt, die Kindern ein negatives Bild vom anderen Elternteil vermitteln und damit den Umgang zu vereiteln suchen. Die in Deutschland einerseits mit einer gewissen Leidenschaft geführte Diskussion, ob es PAS überhaupt gibt ist deshalb nicht nur völlig müßig, andererseits aber wird mit dem jetzt vor allem üblichen völligen Verschweigen dieses Begriffes ein Bärendienst erwiesen, weil der Begriff "Parental Alienation (PA)" inzwischen den Zugang zu einer riesigen internationalen Literatur eröffnet, die anders als in Deutschland immer noch üblich, größtenteils auch einem strengen "peer review" durch renommierte Fachkollegen unterzogen worden war und auch schon eine beachtliche Zahl empirischer Arbeiten umfasst. (Christian T. Dum,  Vorsitzender  Väter für Kinder  e. V.)

16.1.2015: Erneutes Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen Deutschland wegen des Fehlens wirksamer Maßnahmen gegen die exzessive Dauer eines Verfahrens zur Durchsetzung des Umgangsrechts nach Artikel 13 in Verbindung mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention: 15000 € wegen immateriellen Schadens und 6436,53€ für Gerichtskosten. Das ist schon das zweite vom Vater eines nichtehelichen Kindes erwirkte Urteil des EGMR dem praktisch seit der Geburt des Kindes in 2003 der Kontakt zum Kind von der Mutter verweigert wird, obwohl bis 2011 mehrere Umgangregelungen erlassen worden waren, bis dann (bestätigt September 2014) zu der in solchen hartnäckigen Fällen in Deutschland leider nicht selten praktizierten "Patentlösung" gegriffen wurde, den Umgang bis Oktober 2015 auszusetzen, mit der bekannten Begründung, dass ein Umgang  gegen den Willen des Kindes dem Kindeswohl widerspräche. Obwohl die Umgangsregelungen Ordnungsgelder bis zu 25.000 € vorsahen, wurde ein solches von lediglich 300€ nur einmal wegen 6 Verletzungen des Umgangsrechts verhängt, das dem Gerichtshof als sehr niedrig und und als sehr fraglich bezüglich eines Erzwingungseffekts auf die Mutter erschien, die hartnäckig jeden Umgangskontakt verweigert.
Kuppinger v. Germany (application no. 62198/11) vom 15.1.2015.  Früheres Urteil des EGMR nach Artikel 6: application no. 41599/09 vom
21. April 2011.
Vgl. http://www.sueddeutsche.de/leben/umgangsrecht-europaeischer-gerichtshof-staerkt-rechte-der-vaeter-1.2305684
 


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Väter für Kinder e.V. trauert um seinen Ehrenvorsitzenden, Herrn 

RA Dr. Peter Koeppel
18.4.1933 - 18.11.2014

 Dr. Koeppel gründete den Verein im Jahre 1988, mit dem Ziel das Wohl der Kinder durch eine Stärkung und Verbesserung der Kind-Eltern-Beziehung zu fördern. Dazu gehörte für ihn immer das Bemühen den Kindern auch nach einer Trennung oder Scheidung nach Möglichkeit beide Eltern als gleichwertig zu erhalten, einem Ziel das er auch in seiner Praxis als Anwalt für Familienrecht stets verfolgte, und wie es auch das von ihm gewählte Vereinslogo ausdrückt. Sein Bemühen und das des Vereins galt selbstverständlich immer gleichermaßen den von einer Verschlechterung der Kind-Eltern-Beziehung nach Trennung/Scheidung betroffenen Müttern und Vätern, auch wenn zur Zeit der Vereinsgründung noch weit überwiegender als heute mehr Väter davon betroffen waren und deren  Beziehung zu Kindern auch stärker als die der Mütter von gesellschaftlichen Entwicklungen geprägt ist. Der Idee dem in unserem Informationsangebot durch die Web Adresse www.beideeltern.de Ausdruck zu verleihen hatte er begeistert zugestimmt.

Wir verlieren mit RA Dr. Koeppel ein großes Vorbild für unsere Arbeit, einen exzellenten juristischen "Lehrmeister", und einen guten Freund.  

                              Der Vorstand 
                                              im Namen aller Mitglieder
 


28.11.2014:  Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -: Pressemitteilung Nr. 108/2014 vom 28. November 2014
Beschluss vom 19. November 2014  1 BvR 1178/14 (Volltext)
Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung voraus
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die verfassungsrechtlichen Anforderungen
an die Entziehung der elterlichen Sorge bekräftigt. Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, müssen die Fachgerichte im
Einzelfall feststellen, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen,
geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre. Stützen sich  die Gerichte dabei auf Feststellungen in einem Sachverständigengutachten, dessen Verwertbarkeit verfassungsrechtlichen Zweifeln unterliegt, können diese auf die gerichtliche Entscheidung durchschlagen, wenn die Gerichte die Zweifel nicht in der
verfassungsrechtlich gebotenen Weise beseitigen. Aus diesen Gründen hat die Kammer eine Entscheidung des Oberlandesgerichts aufgehoben und das
Verfahren zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. ...

20.11.2014:  Von der Autorin des Buches "Scheidungskinder: Ich bin nicht euer Eigentum!",
Silke Winter, wurden wir informiert, dass ihr Buch von morgen 21.11 bis zum 23.11.2014 unter http://www.amazon.de/dp/B00P81YP7K  kostenlos als Kindle e-book herunter geladen werden kann.


07.11.2014:  Wir haben folgenden Aufruf zur Mitarbeit an einem Forschungsprojekt erhalten und bitten dieses durch Ihre Teilnahme zu unterstützen:

 Väter in Elternzeit/Karenz für Online-Studie gesucht:  Wie erleben Männer ihre berufliche Pause und die Zeit mit ihrem Kind?
 Für ein Forschungsprojekt suchen wir Väter, die in den Monaten September, Oktober, November und/oder Dezember 2014 in Elternzeit sind oder sein werden. Unter den Teilnehmern werden 20 x 100€ als Dankeschön verlost. Für mehr Information und Registrierung zur Teilnahme klicken Sie bitte auf:    https://www.soscisurvey.de/PLDS_Registrierung/
Projektteam: Dr. Lisa Horvath & B.Sc. David G. Soumagné, Dipl.-Psych. Thorana Grether & Prof. Bettina S. Wiese;
Email: berufundfamilie@psych.rwth-aachen.de
Projekthomepage: http://www.psych.rwth-aachen.de/ifp-zentral/front_content.php?idcat=409

20.10.2014: Der WDR setzt heute seine Serie
"Mut  gegen Macht" um 20h15 mit "Nicht ohne meine Kinder" fort. Wieder haben haben Zuschauer die Gelegenheit, sich während und nach der Sendung im Live-Chat mit Experten auszutauschen. Die Sendung ist auch bereits aus der Mediathek abrufbar. Unter http://www.wdr.de/k/socialTV_nichtohnemeineKinder  erreichen Sie ab 20.15 Uhr das Social TV –dort können User kommentieren und Fragen stellen.
 
07.10.2014: Den Auftakt der fünfteiligen WDR Serie "Mut  gegen Macht" bildet am Montag, 13. Oktober 2014, 20.15 - 21.00 Uhr die Sendung
"Wenn Gerichtsgutachten Familien zerstören". Gutachter an Familiengerichten können über die Zukunft ganzer Familien entscheiden – über die Frage, ob ein Kind beim Vater oder der Mutter lebt, wie oft ein Elternteil es sehen darf oder ob es sogar in einem Heim leben muss. Der Film "Wenn Gerichtsgutachten Familien zerstören" erzählt von Fällen, bei denen Gutachten nachgewiesenermaßen gravierende Mängel aufweisen, die zu hanebüchenen Urteilen führen und ganze Familien zerstören. Nur mit Mut und Durchhaltewillen können Eltern dagegen vorgehen, denn die Gutachter haben vor Gericht viel Macht. Doch ob sie überhaupt für diese wichtige Aufgabe qualifiziert sind, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Auch kontrolliert werden die Gutachter von niemandem. Der Film geht dramatischen Fällen nach, erzählt die Leidensgeschichten betroffener Eltern und Kinder und zeigen, dass unser Justizsystem hier dringenden Reformbedarf hat.
Ein Film von Justine Rosenkranz und Jan Schmitt. Redaktion: Petra Nagel.
Während und nach der Sendung haben Zuschauer die Gelegenheit, sich mit Experten und anderen Betroffenen in einem Chat auszutauschen. Darüber hinaus steht im Hörfunk ab 21.05 Uhr auf WDR 5 ein ehemaliger Familienrichter als Experte für Fragen zur Verfügung. Mehr Informationen (einschließlich Bonusmaterial) auf http://www.mutgegenmacht.wdr.de/ .

13.08.2014: Heute auf 3Sat gleich 2 Dokumentationen zu Kindesentführung:
        20h15  Kampf ums Kind. Flucht aus Israel. Film von Jacqueline Schwerzmann (aus der SRF-Reihe "Schweizer Verbrechen im Visier"). Über die Rückführung des Kindes nach Israel kam es auf Betreiben der Mutter zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, CASE OF NEULINGER AND SHURUK v. SWITZERLAND (Application no. 41615/07) vom 6. Juli 2010.

          21:00 -22:00
Spurlos verschwunden. Die Rache des Matthias S. Film von Jacob Berger, Jean Romaine und Oliver Kohler.
  
06.06.2014: Unsubstanzierte Vorwürfe von sexuellem Kindesmissbrauch gehören leider immer noch zum Alltag und dienen als "ultimative Waffe" bei hochkonflikthafter Trennung / Scheidung, ungeachtet des Schadens den sie anrichten, auch beim Kind, wenn es alt genug ist das mitzubekommen und möglicherweise auch zahlreiche Befragungen über sich ergehen lassen muss. Leider "erledigt" sich der Fall meist einfach, sobald ein Glaubhaftigkeitsgutachten innerhalb des Verfahrens am Familiengericht keinerlei Anhaltspunkte ergibt, obwohl sexueller Kindesmissbrauch sehr zu Recht ein Offizialdelikt ist, bei dem die Staatsanwaltschaft nach Kenntnis eines hinreichenden Anfangsverdachts auch ohne Strafanzeige tätig werden müsste. Strafrechtliche oder zivilrechtliche Folgen wegen böswilliger Verleumdung, die allerdings nicht immer einfach von einem gutgläubigem, aber unbegründeten Verdacht (nicht selten auf Grund eigener negativer Kindheitserfahrungen) zu unterscheiden sein mag, sind sehr selten in Deutschland, wie auch erfolgreiche Schadenersatzforderungen wegen mangelhaften, belastenden Gutachten.
Über die vollständige Verwirkung des Unterhalts von immerhin 1600€ wegen des völlig unbegründeten Anschwärzens des früheren Ehepartners in seiner Umgebung und in einem Gerichtsverfahren berichtet u.a. auch die Stiftung Warentest in der Test Juni Ausgabe.
OLG Hamm, Beschluss vom 3.12.2013,
AZ.: 2 UF 105/13.
Volltext: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2013/2_UF_105_13_Beschluss_20131203.html 
Leitsatz:
Langjährig wiederholt erhobene Missbrauchsvorwürfe, die ein jeder für sich objektiv geeignet sind, den Unterhaltspflichtigen in der
Öffentlichkeit nachhaltig verächtlich zu machen und sein Leben gravierend zu beeinträchtigen bis hin zur Zerstörung seiner familiären,
sozialen und wirtschaftlichen Existenz, können die vollständige Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 3 BGB nach sich ziehen.

Weitere Fundstellen. Zahlreiche Kommentare dazu sind auch im Internet zu finden.

08.04.2014: Heute ZDF  22h15-22h45 37 Grad
: Meine, deine, unsre Kinder.  Dokumentationsreihe, Deutschland 2014.

Am Wochenende schauen Leon (10) und Jette (6) manchmal von morgens bis abends fern bei ihrer Mutter. Das würde Janet gerne verhindern. Aber das darf sie als Stiefmutter nicht, weil Kinder jedes Wort gegen ihre "richtige"  ...  [mehr]

18.03.2014: ZDF Frontal 21h u.a.: Kampf ums Kind – Mängel bei psychologischen Gutachten
Wenn Eltern sich, zum Beispiel nach einer Trennung, um das Umgangsrecht streiten, beauftragen Familienrichter häufig zur Klärung der Situation einen Gutachter. Doch das kann für die betroffenen Eltern und vor allem die Kinder zur Katastrophe werden. Das Problem: In Deutschland darf jeder, der entsprechend ausgebildet ist, Gutachten schreiben. Bundesweite einheitliche Mindeststandards für psychologische Gutachten an Familiengerichten gibt es nicht. Die Folge: Viele Gutachten weisen massive Mängel auf. Das wurde inzwischen in mehreren Studien nachgewiesen. Ein unhaltbarer Zustand, der dringend verändert werden muss, sagen auch immer mehr Experten.
Frontal21 zeigt, wie fragwürdige Gutachten über Schicksale entscheiden.
Links: Manuskript des Beitrags    Mediathek Video (7:25 min)

18.03.2014: Online Befragung von "Scheidungskindern" im Rahmen einer Diplomarbeit:
Liebe Teilnehmer und Teilnehmerinnen,
mittlerweile sind in Deutschland über eine Million Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen, hinzu kommt noch eine große Zahl, deren Eltern sich getrennt haben ohne zuvor verheiratet gewesen zu sein. Wenn Sie an dieser Befragung teilnehmen, dann ist es Ihnen in Ihrer Kindheit oder Jugend ebenso ergangen. Bisherige Forschung zeigt, dass Kinder die Trennung ihrer Eltern auf sehr unterschiedliche Weise verarbeiten können. Im Rahmen meiner Diplomarbeit im Fach Psychologie an der Julius- Maximilians- Universität Würzburg möchte ich die Erfahrungen, die betroffene Kinder dabei machen genauer beleuchten. Dazu habe ich einen Fragenkatalog erstellt. Im Kontakt mit den Eltern nach der Trennung kann man verschiedene, teilweise sehr persönliche Erfahrungen machen. Deswegen sind persönliche Fragen unumgänglich. Wir bitten dafür um Verständnis und möchten darauf hinweisen, dass die Untersuchung anonym, d.h. ohne Erfassung Ihres Namens und Ihrer Adresse, durchgeführt wird und keine personenbezogenen Auswertungen erfolgen, sondern lediglich Analysen zu allgemeinen Trends. Der Online-Fragebogen ist hier abrufbar:
https://www.soscisurvey.de/Trennung_Scheidung_uni_wuerzburg/


08.03.2014:  ZDF Mona Lisa  18h00 Ein Vater kämpft um sein Kind
Mediathek: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2106320/Ein-Vater-kaempft-um-seinen-Sohn
Seit über zehn Jahren kämpft Thorsten S. darum, sich wieder um sein geistig behindertes Kind kümmern zu dürfen - ein bisher vergeblicher Kampf eines Vaters an vielen Fronten, gegen Jugendamt, Gerichte und Behörden. Heute lebt der inzwischen 25-jährige Sohn in einem Heim, der Vater hat ihn vier Jahren nicht mehr gesehen. Ein tragischer Fall, denn sogar den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiß der Vater auf seiner Seite und ist dennoch letztlich in seinen Bemühen gescheitert. Wie konnte es dazu kommen? ML ist der Geschichte nachgegangen.

01.03.2014: Sorgerecht anderswo:  Das Parlament des amerikanischen Bundesstaates Connecticut hatte im Juli 2013 beschlossen eine Kommission einzusetzen die rechtliche Auseinandersetzungen um das Sorgerecht untersuchen sollte. Es sollte untersucht werden
1.) Die Rolle von Verfahrensbeiständen (einschließlich Kostenfragen)
2.) Das Ausmaß der Nichtbefolgung der Verpflichtungen nach dem Familienrecht die Fortsetzung der Eltern-Kind-Beziehung mit dem anderen Elternteil zu ermöglichen und zu fördern und entsprechende gerichtliche Anordnungen zu befolgen, sowie die Rolle des Gerichts bei der Durchsetzung dieser Verpflichtungen nach Abschnitt 46b-56-c (6) der Allgemeinen Statuten
3.) Ob der Staat das Wechselmodell als im Regelfall dem Kindeswohl am besten entsprechende Lösung einführen soll.
Am 9.1.2014 fand eine öffentliche Anhörung mit einer Vielzahl von Betroffenen und Aktivisten statt.
Der offizielle Bericht wurde am 31.1.2014 abgegeben. Darin wurden eine ganze Reihe von Gesetzesvorschlägen zur Verfahrensbeschleunigung, Kosteneffizienz und besseren Durchsetzung von  Sorgerechtsanordnungen gemacht. Bzgl. der Anwendung des Wechselmodells sollte nach Mehrheitsmeinung es dabei bleiben, dass es vom gemeinsamen Willen der Eltern abhängt. Wenn aber eine Sorgerechtsregelung nur vom einem Elternteil begehrt wird, sollte das zunächst einem Mediationsverfahren unterworfen werden.

Zu Punkt 2) möchten wir auf die kurzen aber sehr deutlichen Stellungnahmen von zwei maßgebenden Experten zu Eltern-Kind-Entfremdung aufmerksam machen, die einem Video zu entnehmen sind: Steve Miller, MD., and Linda Kase Gottlieb, LMFT, on Parental Alienation and Shared Parenting
http://www.youtube.com/watch?v=4N1sj8zOtXU (Rechtsklick, in neuem Fenster öffnen).
Beide verweisen auch auf neue Bücher:
1. Stephen G. Miller, Clinical Reasoning and Decision-Making  in Cases of Child  Alignment:  Diagnostic and Therapeutic Issues. Kapitel 2, Seiten 8-46 in Amy J. L. Baker & S. Richard Sauber, Working with Alienated Children and Families: A Clinical Guidebook (Dezember 2012).
2. Linda J. Gottlieb:
The Parental Alienation Syndrome: A Family Therapy and Collaborative Systems Approach to Amelioration  (April 2012).

26.12.2013: Beschlüsse mit Bezug auf Parental Alienation durch die höchsten Berufungsgerichte Frankreichs und Italiens (etwa unserem Bundesgerichtshof entsprechend).
  In der italienischen Zeitung Il Sole 24 Ore ist unter der Schlagzeile "Perde l'affidamento il padre che parla male della madre" [Der Vater der schlecht über die Mutter spricht verliert das Sorgerecht] ein Bericht über die Entscheidung des Corte Suprema di Cassazione erschienen mit der sämtliche Berufungsgründe zurückgewiesen wurden, also die Entscheidungen des Tribunale di Catania 2008 and Corte di Appello di Catania 2010 aufrecht erhalten wurden mit denen das alleinige Sorgerecht auf die Mutter übertragen wurde, weil der Vater den Umgang erheblich behindert und die Kinder von der Mutter entfremdet habe. Auch sein Umgang wurde ausgesetzt bis der psychiatrische Dienst der festgestellt hatte, dass ein sindrome da alienazione parentale vorliegt und den Kindern (9 und 12) durch den Verlust des Kontaktes zur Mutter irreparabler Schaden entsteht, geeignete Maßnahmen zur Wiederanbahnung ergriffen hat. Obwohl das Gutachten im Rahmen eines Mediationsversuches erstellt wurde bestätigte das höchste Gericht die Zulässigkeit seiner Verwendung durch das Berufungsgericht. Es wies auch Einwände zurück das Recht der Kinder auf Gehör sei verletzt worden, weil nicht gesagt wurde im welchen Stadium des Prozesses dies mutmaßlich der Fall gewesen sei, aber auch weil ein Parental Alienation Syndrome (PAS) durch die Pressionen des Vaters verursacht worden sei das die Resultate einer Anhörung der Kinder ohnehin ungültig gemacht hätte. 

Ähnlich entschied das höchste Berufungsgericht Frankreichs, Cour de Cassation, am 26.6.2013, dass mit der Feststellung eines Parental Alienation Syndromes ein neuer Sachverhalt vorliege, der die Wiederaufnahme eines Sorgrechtsverfahrens rechtfertigte. Es wies daher die Beschwerde der Mutter gegen die Übertragung des Sorgerechts auf den von ihr ausgegrenzten Vater zurück.  

13.12.2013: Ein umfassendes Handbuch mit dem derzeit wohl aktuellstem Stand zur Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation)
 ist mit heutigem Tag erschienen:

Titelseite

 
Demosthenes Lorandos, William Bernet und S. Richard Sauber (Herausgeber),  PARENTAL ALIENATION: The Handbook for Mental Health and Legal Professionals
, 550 Seiten, gebunden  +1  CD  mit  über 1000 Literaturangaben, der Analyse von 500 Fällen (aus Nordamerika) und 25 Muster-Gerichtsanträgen. Auch als e-book.

Verlag CHARLES C THOMAS PUBLISHER · LTD.   |   2600 South First Street, Springfield, IL 62704   |   (800) 258-8980 or Outside U.S.: (217) 789-8980   |   books@ccthomas.com (und in den nächsten Tagen sicher auch lokal beziehbar).

Es enthält 16 Kapitel. Eine Beschreibung, die Autorenliste, das Inhaltsverzeichnis und Auszüge aus dem Buch sind  auf den Webseiten des Verlags zu finden:
http://www.ccthomas.com/details.cfm?P_ISBN13=9780398088811 .

Kapitel 13 Parental Alienation Initiatives Around the World (Christian T. Dum Ph.D.) befasst sich speziell mit der internationalen Entwicklung, insbesondere in nicht Englisch sprachigen Staaten, darunter auch Deutschland, Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte mit Bezug auf Eltern-Kind-Entfremdung, sowie mit Gesetzgebung dazu, siehe Inhaltsverzeichnis.
Zu der in Deutschland nach einer zunächst enthusiastischen Phase (ab 1998) dann überwiegend ideologisch, statt auf empirischen Untersuchungen beruhend geführten Debatte (die allerdings zum allergrößten Teil anderswo schon längst geführt worden war) aus Kapitel 13 nur einige Anmerkungen:
  1. Auf die Bezeichnung Parental Alienation (PA) oder gar ob die Verhaltensmuster die Gardner zu einem Parental Alienation Syndrom (PAS) zusammenfasste zu Recht ein reales medizinisches Syndrom darstellen kommt es überhaupt nicht an, deshalb auch nicht ob entsprechende Einträge in den medizinischen Klassifizierungsschemata DSM und ICD existieren oder nicht. Das ändert nichts an der Realität des Problems, oder wie es ein spanischer Familienrichter, Ángel Luis Campo (2011) ausdrückte: ,,Familienrichter müssen nicht über die Angemessenheit der Bezeichnung Parental Alienation entscheiden, sondern darüber was dahinter steckt. Es kann kaum ein Zweifel darüber bestehen, dass es Eltern gibt die versuchen ihr Kind dahin zu manipulieren den Kontakt mit dem anderen Elternteil abzulehnen, und Richter müssen entsprechend handeln." Ein anderer Familienrichter, Francisco Serrano Castro (2011), sagte ,,Die Realität von Parental Alienation abzustreiten, weil es nicht in DSM als Krankheit aufgeführt ist, ist gleichbedeutend mit der Behauptung es gäbe keine misshandelten Frauen, weil das “battered wife syndrome” nicht in DSM aufgeführt ist."
  2. Zu der jetzigen starken Tendenz in Deutschland die Bezeichnung Parental Alienation oder auch Eltern-Kind-Entfremdung ganz zu vermeiden,  auch in psycholologischen Gutachten und Urteilen die den wesentlichen Sachverhalt sehr detailliert und hervorragend beschreiben, passt die Feststellung des OLG Richters a.D. D. W. Weychardt in seinem exzellenten  "Vortragsmanuskript zur Elterlichen Verantwortung" (2007): ,,Der RA sollte sich allerdings überlegen, ob es sinnvoll ist, sofort (im Vorfeld und/oder bei Gericht) mit dem Stichwort ‚PAS’ zu operieren. Dadurch könnten auf der Richterbank auch gewisse Aversionen geweckt werden, wie weiland, als man/frau mit dem Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs punkten wollte. Es geht doch darum, Eskalationen bei allen Beteiligten zu vermeiden!" Dem ist voll zuzustimmen, weil es sicher nicht sinnvoll wäre einfach mit dem Schlagwort "Parental Alienation" quasi als Anschuldigung zu operieren, sondern es muss der tatsächliche Sachverhalt im jeweiligen Einzelfall ermittelt werden und zur Sprache kommen. Gewisse Kreise wiederholen zwar häufig Behauptungen, dass Väter häusliche Gewalt, sexuellen Missbrauch etc. durch PA Anschuldigungen verdecken würden, sind aber bisher den Nachweis auch nur eines einzigen konkreten Falles schuldig geblieben, in dem es gelungen wäre so Gerichte in die Irre zu führen. Sie wollen dabei auch offensichtlich übersehen, dass es jetzt auch immer mehr Mütter gibt die auf gleiche Weise von Ausgrenzung betroffen sind, weil dies nicht eine Frage des Geschlechts  ist sondern der Macht, die in erster Linie der Wohnelternteil besitzt.
  3. Obwohl Gardner nicht der erste war der das Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung / Scheidung ausführlich beschrieb und bei aller möglichen Kritik an seinen Formulierungen ist es sein Verdienst mit "Parental Alienation" eine Bezeichnung gefunden zu haben die sich nun einmal weltweit eingebürgert hat, ob man sie nun mag oder nicht. Ohne sie (als Stichwort) ist es daher sehr viel schwieriger Urteile oder die riesige Menge an  wissenschaftlicher Literatur aufzufinden, die sich auf entsprechende Verhaltenmuster beziehen, und die auch in der neuen Fassung DSM-5 des Klassifizierungschemas der American Psychiatric Association sogar erweitert angeführt sind, vgl. unseren Bericht zu DSM-5. Erkenntnisse daraus wären aber wichtig um 1. die Aussagen eines Kindes das sich in der Mitte eines heftigen Elternkonfliktes befindet besser bewerten zu können. 2. Zu erkennen wann wiederholte bloße richterliche Appelle an die Einsichtsfähigkeit eines entfremdenden Elternteils nutzlos sind und das Problem mit zunehmender Dauer nur vertiefen oder sogar irreparabel machen, und wann und wie statt dessen energischere Massnahmen, und zwar möglichst frühzeitig, erfolgen sollten. Zu diesen in der richterlichen Praxis unabhängig von jeder Ideologie aber auch von unterschiedlichen Theorien entscheidenden 2 Punkten vgl. insbesondere auch die sehr konkreten Ratschläge (auch für betroffene Eltern) einer langjährigen Anwältin für Familienrecht und seit 1995 Familienrichterin, Kap. 16, "A Judge's Perspective on Parental Alienation" von Michele Lowrance (vgl. auch http://parentalalienationawareness.wordpress.com/2012/08/10/parental-alienation-a-corrosive-legacy/ ).

24.10.2013: Gestern, Mittwoch 23.10.2013, fand im Europa Parlament in Straßburg eine gut besuchte Konferenz zum Vergleich des Sorgerechts in Europa und insbesondere zum Stand des Wechselmodells statt. Inititiert wurde diese Konferenz von der italienischen Organisation Colibri, Coordinamento  Interassociativo Libere Iniziative per la Bigenitorialità e le Ragione dell'Infanzia unter Federführung des Kinderarztes Dr. Vittorio Vezzetti aus Varese, der sehr eindringlich auf die psychischen aber auch körperlichen Folgen einer konflikthaften Trennung der Eltern und dem Ausschluss eines Elternteil vom Leben des Kindes hinwies. Einleitende Worte sprachen als Vertreter der EU Hon. Roberta Angelilli, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und Hon. Carlo Casini, Präsident der Kommission für Verfassungsangelegenheiten (und ehemaliger Richter). Die Konferenzsprache war Englisch. Programm (pdf Datei).

Die Vortragstexte und umfangreiche weitere Informationen sind auf  den Webseiten

http://www.colibri-italia.it/2013/10/23-ottobre-strasburgo-reports-european.html  zu finden.


Wir haben bereits früher ausführlich über die Gesetzesiniativen zum Wechselmodell in europäischen Staaten (Frankreich, Belgien, Italien) berichtet sowie auf die in den verschiedenen Staaten der USA längst bestehende "Joint Physical Custody" hingewiesen. Entsprechend der Regelung in Kalifornien z. B. wird der Kindesunterhalt proportional je nach relativer Aufenthaltsdauer des Kindes und dem relativen Einkommen der Eltern zwischen diesen aufgeteilt. In Deutschland dagegen besteht diese Möglichkeit nur im fast immer völlig unrealistischen Fall einer exakten 50:50 Aufteilung des Aufenthaltes. Ansonsten hat der Elternteil mit Besuchsrecht allein den vollen Kindesunterhalt als Barunterhalt zu leisten und zwar unabhängig vom Einkommen des anderen Elternteils. Wir hatten dies in 2007 an Hand einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes XII ZR 161/04 vom 28.2.2007, die eine Regelung des OLG in etwa entsprechend dem kalifornischen Modell wieder aufhob, ausführlich dargestellt. Eine weitere Hürde zu einer gleichwertigen Elternschaft (wie das Wechselmodel in Belgien umschrieben wird) besteht in Deutschland immer noch darin, dass der Wohnelternteil (mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht) beliebig weit mit dem Kind wegziehen kann und der andere Elternteil (mit dem Besuchsrecht) trotzdem allein für die Logistik und die Kosten des Umgangs verantwortlich ist, ganz im Gegensatz etwa zu den strengen Regelungen zum Ortswechsel die seit Jahrzehnten in Nordamerika praktiziert werden.
In vielen Fällen wird in Deutschland mit einem Umzug über große Entfernungen der Kontakt eines Elternteils zum Kind schon aus wirtschaftlichen Gründen leicht und vollständig  ausgehebelt.

Eine umfassende aktuelle Darstellung der rechtlichen und psychologischen Aspekte des Wechselmodells ist gerade mit dem Buch "Wechselm
odell"  von Hildegund Sünderhauf, Professorin für Familienrecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg, 2013 bei Springer erschienen. 920 Seiten, 140 Abb. ISBN 978-3-931-18340-4. Softcover und e-book.

11.07.2013: Hervorragende kanadische TV Serie "Family Matters" über Familienrecht mit Familienrichter Harvey Brownstone, Autor des Bestsellers "Tug of War: a Judge's Verdict on Separation, Custody Battles, and the Bitter Realities of Family Court".

In its second season at CHEK and CHCH, Family Matters with Justice Harvey Brownstone, is the only TV show ever hosted by an actual sitting judge. Justice Brownstone is the author of the bestseller: Tug of War: a Judge's Verdict on Separation, Custody Battles, and the Bitter Realities of Family Court. He is considered the 'face and voice of the Canadian justice system;' and is likely the most recognizable judge in the country. Family Matters focuses on the relationship between modern family issues and the justice system, covering topics such as Internet dating, spousal and child support, addictions, parenting, social media, bullying, domestic violence, same-sex marriage/parenting, adoption, child protection, and infidelity. Justice Brownstone interviews social workers, lawyers, mediators, judges, psychologists, and everyday people to inform and entertain viewers on topics usually not discussed in a sophisticated, intelligent manner on TV.

Die Episoden 201-2016 sind auch als YouTube Clips verfügbar:
http://www.youtube.com/playlist?list=PL443E2523747A58C6

Prof. Richard Warshak (Dallas), einer der herausragendesten Experten zu Hochkonfliktfällen und Eltern-Kind-Entfremdung war Gast in 3 dieser Episoden. Das ist was er dazu sagt:
Each show covers a different aspect of how parents' hostilities hurt children. Click on the title to see the video.

    High Conflict Divorce (air date: June 22) deals with parental alienation, with attention to the ways professionals and courts can either help or harm parent-child relationships. Episode 214
    Divorce At School (air date: June 29) covers the ways in which divorce conflict and divorce poison derail children's school adjustment. Episode 209
    Child Abduction (air date: June 1) explains why parents abduct children, how to prevent abductions, and how to help alienated children reunite with the left behind parent. Episode 213
    Web extra extended interview on parental alienation.

I enjoyed appearing on the show and hope you find these clips rewarding and worthy of your time.


26.6.2013: Interessantes Interview mit dem Psychiater Prof. William Bernet über den Status von Parental Alienation nach der Publikation des neuen Klassifizierungssystems DSM-5:

http://blogs.psychcentral.com/therapy-soup/2013/06/parental-alienation-expert-dr-william-bernet-discusses-the-dsm-5/?utm_medium=twitter&utm_source=PsychCentral

und zusätzlich:

http://blogs.psychcentral.com/therapy-soup/2013/06/parental-alienation-heartbreak-hope/

20.06.2013: Sonntag, 23. Juni 2013, 11.00 - 12.25 Uhr, WDR Fernsehen: Entsorgte Väter, besorgte Mütter. Wieviel Papa braucht das Kind?
Seit dem 19. Mai ist das neue Gesetz zur elterlichen Sorge in Kraft. Höchste Zeit, sagen die einen. Denn es stärkt die unverheirateten Väter und erleichtert ihnen den Umgang mit ihren Kindern. Nicht richtig durchdacht, kritisieren die anderen. Denn es reguliere zu allgemein, lasse zu wenig Spielraum für die Einzelfallprüfung und berücksichtige das Kindeswohl nicht ausreichend. Außer Frage steht allerdings, dass eine Neufassung notwendig war.
Gäste: Nicola Berkhoff,  Antonio Pauer, Lore Peschel-Gutzeit, Lothar Schon, Douglas Wolfsperger.

11.06.2013: Hier ist der ausführliche Bericht einer großen amerikanischen Elternorganisation, die die Neufassung des psychiatrischen Klassifizierungssystem DSM-5 wie in unserem Bericht vom 18.5. ebenfalls als großen Fortschritt bei der Erfassung des sehr realen Phänomens der Eltern-Kind-Entfremdung (unabhängig von einer Theorie zu seiner Erklärung und welchen Namen man dafür benützen möchte) sieht. Zu einem Triumph wie ihn der Titel  "Endgültiges Aus für das Parental Alienation Syndrome (PAS) im amerikanischen Klassifikationssystem DSM-5" von J. M. Fegert in seiner Veröffentlichung in ZKJ wohl ausdrücken möchte, besteht also überhaupt kein Anlass.

May 29, 2013
Release of Parental Alienation Study Group, International Task Force

Family unity took a major step forward at the American Psychiatric Association’s annual meeting in San Francisco on May 18-22, 2013, with the inclusion of language that describes the serious mental health problem of parental alienation. For the first time, mental health professionals in the U.S. will have officially recognized concepts to diagnose children who experience parental alienation, strengthening the case against parents who strive to alienate children during divorce. ....
[Familienzusammenhalt hat auf der Jahreskonferenz der Amerikanischen Psychiatrischen Gesellschaft in San Francisco von 18-22. Mai einen wichtigen Schritt nach vorne gemacht mit der Berücksichtigung von Formulierungen die das ernsthafte psychische Problem der Eltern-Kind-Entfremdung beschreiben. Zum ersten Mal haben psychologische/psychiatrische Experten in den USA offiziel anerkannte Konzepte um Kinder zu diagnostizieren welche Parental Alienation erleiden, was die Vorgangsweise gegen Eltern stärkt die während einer Scheidung versuchen ihre Kinder (vom anderen Elternteil) zu entfremden.

18.05.2013: Die American Psychiatric Association hat heute die lang erwartete Neufassung des psychiatrischen Klassifizierungssystems Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM-5) veröffentlicht. Wir bringen dazu einen Bericht der sich vor allem mit der Berücksichtigung des Phänomens der Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) darin befasst.

09.05.2013: Heute ist bekanntlich Vatertag in Deutschland.
Allerdings bemerkenswertes ist darüber, wie auch in den vergangenen Jahren nicht, kaum zu berichten. Dabei könnte die Rolle der Väter, die Vater-Kind Beziehung und deren lebenslange große Bedeutung für das Kind auch ein höchst wichtiges gesellschaftliches Thema sein und nicht nur ein davon weitgehend isoliertes, obwohl sehr interessantes Thema für rein akademische Forschung. So sind zum Beispiel empirische Untersuchungen darüber wie ein Kind sich von seinen Eltern akzeptiert oder abgelehnt fühlt und wie  sich das auf seine Entwicklung auswirkt weltweit ein sehr aktives Forschungsgebiet geworden.
Es gibt allein zu der von Prof. Ronald Rohner und seinem Forschungszentrum an der University of Connecticut entwickelten "Parental Acceptance-Rejection Theory (PART)" und den dafür entwickelten Testverfahren (Fragebögen zur Vater/Mutter -Kind Beziehung, Kindlicher Entwicklung und zur Partnerbeziehung) hunderte von Arbeiten aus den verschiedensten Kulturkreisen. Dabei zeigt sich auch, dass väterliches und mütterliches Akzeptanz-Ablehnungsverhalten unterschiedliche Bedeutung für die kindliche Entwicklung haben können. Vgl. z. B. A Father's Love is One of the Greatest Influences on Personality Development [Die Liebe eines Vates ist einer der größten Einflussfaktoren auf Persönlichkeitsentwicklung]. Anders als in Deutschland erschienen Berichte über diese Forschung auch in zahlreichen nordamerikanischen Zeitungen aus Anlass des Vatertages (2012), z. B. in Kanada.

Wie wenig Bedeutung diesen Forschungen in Deutschland im Vergleich zu mehr oder weniger ideologischen Erwägungen beigemessen wird zeigt ja auch unser Kindschaftsrecht und seine praktische Umsetzung, nicht zuletzt auch in der zwar dringend notwendigen und deshalb durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geforderten Reform des Nichtehelichenrechts durch eine Minimallösung, die Deutschland weiterhin eine Schlusslichtposition selbst im europäischen Rahmen sichert. Wir hatten schon 2002 im Rahmen unserer damaligen mündlichen Anhörung durch das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass ein ähnliches Antragsrecht nichtehelicher Väter zur gemeinsamen Sorge in Großbritannien schon lange bestand, sich aber nicht bewährt hatte, wie sehr ausführlich in den parlamentarischen Akten zu der dann erfolgten Reform dokumentiert wurde. Auch Frankreich hatte zur selben Zeit, vor der damaligen Entscheidung des BVerfG für die Beibehaltung der bisherigen Regelung mit absolutem Vetorecht der Mutter als quasi naturgegeben, sein Sorgerecht erweitert, derart dass jedem nichtehelichen Vater dann auch unabhängig von einem Zusammenwohnen der Eltern mit der Vaterschaftserklärung ein gemeinsames Sorgerecht zusteht. Selbstverständlich kann ein solches Sorgerecht aus berechtigten Gründen jederzeit entzogen werden, wie bei ehelichen Eltern ja auch. Das neue Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern, veröffentlicht am 19.4.2013 im Bundesgesetzblatt, Seiten 795-798, tritt bereits am 19. Mai 2013 in Kraft. Es war zwar ein dringendst notwendiger Schritt, aber Anlass zum Jubel über einen großen Durchbruch bei der Aufwertung der Vater-Kind-Beziehung bietet es auch am Vatertag nicht. 
       

   


23.4.2013: Am Donnerstag 25.4. ist Parental Alienation Awareness Day an dem es weltweit zahlreiche Veranstaltungen gibt, die auf das Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung und seine Folgen aufmerksam machen wollen. In zahlreichen Bundesstaaten der USA und in kanadischen Provinzen wurden dazu auch offizielle Proklamationen erlassen. In Deutschland dagegen, sofern die Begriffe Parental Alienation (PA) oder Parental Alienation Syndrom (PAS) überhaupt Erwähnung finden, werden damit in erster Linie alte, nutzlose Kontroversen und ungeprüfte Behauptungen wiederholt. Es wird behauptet, dass diese "Theorien" keine wissenschaftliche Anerkennung fänden, wobei einfach völlig ignoriert wird, dass es weltweit viele hunderte von Veröffentlichungen zu diesem Thema in wissenschaftlichen Zeitschriften gibt, die anders als meist in Deutschland auch einer strengen Qualitätskontrolle, einem sogenannten "peer review" durch anerkannte Fachkollegen unterliegen. Ebenso wird behauptet, dass PA oder PAS Vorwürfe in erster Linie von Vätern dazu benützt würden um von ihren eigenen Misshandlungen und häuslicher Gewalt abzulenken, ohne dass jemals ein konkreter Fall aufgeführt wird, der dies bestätigt oder in dem es gar gelungen ist damit die Gerichte zu täuschen. Übersehen wird dabei auch, dass es zunehmend auch immer mehr Mütter gibt die von Umgangsvereitelung und Eltern-Kind-Entfremdung betroffen sind, weil das nicht eine Frage des Geschlechts ist, sondern in erster Linie der Macht als Wohnelternteil.
   Im Gegensatz zu solchen Behauptungen, die das Phänomen selbst in Abrede zu stellen suchen, ist es durchaus angebracht und kann dem wissenschaftlichen Fortschritt dienen, wenn man einzelnen Theorien zu seiner Erklärung kritisch gegenüber steht. Zumindest zur besseren Übersicht über bekannte Literatur und relevante Gerichtsurteile würde es zunächst auch genügen PA oder PAS nur als nützliche Bezeichnungen zu sehen die sich nun einmal weltweit eingebürgert haben, um grob auf bekannte Verhaltensmuster hinzuweisen, ohne damit eine bestimmte Theorie zu verbinden oder einen Elternteil oder ein Kind damit zu diagnostizieren.
   Es gibt auch in Deutschland nicht wenige familiengerichtliche Urteile, die zwar die Begriffe PA und PAS meist meiden, aber in aller Deutlichkeit beschreiben wie ein Elternteil das Kind negativ gegen den anderen Elternteil beeinflußt, den Umgang verhindert und durch diese psychische Misshandlung dem Kind schweren Schaden zufügt. Das große Problem hier ist nur, dass es überwiegend bei diesen Worten bleibt und wenig und vor allem nicht früh genüg etwas unternommen wird um Umgangsvereitelung und Eltern-Kind-Entfremdung zu beenden. Wie die umfangreiche Erfahrung, vor allem aus Nordamerika zeigt, sind bloße Appelle an die Einsicht von entfremdenden Elternteilen weitgehend nutzlos. Es braucht klare gerichtliche Anordnungen, die auch durchgesetzt werden. Das ist auch die Voraussetzung für eine Therapie zur Wiederannäherung zwischen Kind und entfremdetem, ausgegrenzten Elternteil, vor allem weil sie der entfremdende Elternteil meist zu torpedieren versucht. In Deutschland, wenn eine Therapie überhaupt angeordnet wird, gelingt das sogar meist von Anfang an in einem Beschwerdeverfahren etc. Außerdem zeigt die Erfahrung, dass eine Therapie bei Eltern-Kind-Entfremdung spezielle Techniken erfordert, eine konventionelle Psychotherapie dagegen die Situation sogar verschlimmern kann, vgl. z. B. die einzelnen Kapitel darin erfahrener klinischer Psychologen und Autoren in Baker, Amy J. L. and Sauber, R. L., Working with alienated children and families: A clinical guidebook, Routledge, New York 2012, und ähnliche Fachbücher, von denen es in Deutschland bisher allerdings kein einziges gibt, und das nicht einmal in Übersetzung.              

01.02.2013: ARTE 20:15   Gebt mir meine Kinder zurück!
Vor dem Hintergrund einer wahren Geschichte: Als Hanne durchschaut, dass ihr Ex-Ehemann ihre Kinder nach Syrien verschleppt hat, beginnt für sie ein zweijähriger Kampf...

12.01.2013: Heute Bayerisches Fernsehen 20h15- 21h45: Beziehungskisten Patchwork
: Neue Liebe, neues Glück? Jana und Daniel, beide alleinerziehend, finden zusammen. Doch leider verstehen sich ihre Kinder überhaupt nicht. "Patchwork" erzählt vom aufreibenden Alltag, von unzähligen Kompromissen, vom absoluten Glücksanspruch und der Sehnsucht nach einer ganz normalen Familie.

   
Neues bei Väter für Kinder e.V. 2011/12
  
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Neues bei Väter für Kinder e.V. 1999

Neues bei Väter für Kinder e.V. (1997- 1998)