14.09.2022:Der sehr viel beachtete Film "Weil Du mir gehörst"
aus 2019 (siehe 02.07.2019 unten) über
Eltern-Kind-Entfremdumg wird heute in der ARD um 20:15
wiederholt, und auch um 0:25. Er ist auch bereits in der
Medfiathek zu finden.
14.09.2022: Das Thema Eltern-Kind-Entfremdung wurde nun auch
in Deutschland nach Jahren von viel Polemsierung und grober
Unsachlichkeit in einem sehr ausführlichen und hervorragenden
Fachartikel namhafter Experten endlich wieder aufgenommen:
Baumann, M.; Michel-Rieger,C.; Rücker, S.; Serafin,M.;
Wiesner, R. Zur Notwendigkeit professioneller Intervention bei
Eltern-Kind-Entfremdung Teil I ZKJ 7,2022 244-252; Teil II ZKJ
8, 2022, 292-299.
12.01.2022: Das Thema Eltern-Kind-Entfremdung
wird zunehmend polarisiert und unsachlich als gegen Mütter
gerichtet dargestellt, auch in Deutschland. Auf die Spitze
getrieben hat das kürzlich eine Regionalsendung des NDR,
Panorama 3, vom
11.01.2022, 21:25 Uhr mit dem Titel "Zu
enge Mutter-Kind-Bindung? Staat nimmt Kinder weg."und
der Behauptung
Bei Sorgerechtsstreitigkeiten werden in Deutschland immer
wieder Kinder ihren Müttern weggenommen, weil Jugendämter und
Familiengerichte sich auf eine veraltete Theorie berufen:
die Theorie der symbiotischen Mutter-Kind-Beziehung. Den Müttern
wird unterstellt, die Mutter-Kind-Bindung sei zumeist zu eng und
schade dem Kind.
Davon kann bei Gerichtsentscheidungen bei denen es darum
geht, ob das Verhalten eines Elternteils den Zugang des
Kindes zu beiden Eltern und damit langfristig sein
Wohlbefinden beeinträchtigt, überhaupt keine Rede sein,
schon weil jeder Bezug zu dieser "Theorie", was immer sie
sein soll (sie wurde in dem TV Beitrag zwar verissen aber
nicht beschrieben), wegen der unnützen Kontroversen darum
gerade in Deutschland zumindest von den die Verfahren
begleitenden Professionellen seit langem zugunsten einer
genauen Darstellung des Sachverhaltes meist strikt vermieden
wird. In Deutschland sind die Diskussion und die
Kontroversen allerdings typischerweise immer noch auf dem
Stand der Achtziger Jahre in denen der amerikanische
Psychiater Richard Gardner diese Verhaltensmuster unter der
Bezeichnung "Parental Alienation Syndrome" (PAS) bekannt
machte. Man mag von seinen Thesen und seinem Bestreben ein
neuartiges Syndrom (oder gar Krankheit) einzuführen halten
was man will, aber inzwischen hat sich die empirische
Forschung und die Datenlage aus unzähligen
familiengerichtlichen Verfahren bedeutend weiter entwickelt.
Allein auf letztere kommt es wirklich an, unabhänging von
irgendeiner theoretischen Interpretation oder von
Bezeichnungen. Die Bezeichnung "Parental Alienation" (PA),
jetzt ohne den Syndrom Zusatz, hat sich allerdings
inzwischen weltweit eingebürgert. Sie sollte nicht als
Diagnose verstanden werden, schon gar nicht als die des
Kindes, sondern sie signalisiert den Fachleuten lediglich
das Vorhandensein bekannter Verhaltensmuster, die aber in
jedem einzelnen Fall genau untersucht werden müssen, vgl.
Dum, "Parental Alienation Initiatives Around the World",
Chapter 13, S. 425 ff. in Parental Alienation. The
Handbook for Mental Health and Legal Professionals (C.
Thomas Publishers, Springfield, IL. 2013).
Den darin beschriebenen Entscheidungen des Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit direktem Bezug auf
PA wird besondere Bedeutung zugemessen. Weil der Weg zu
diesem hohen internationalen Gerichtshof besonders lang ist
und erst nach dem Ausschöpfen des nationalen Beschwerdeweges
beschritten werden kann signalisieren diese Fälle einen
meist jahrelangen Leidensweg des Beschwerde führenden
Elternteils und damit auch eine wahrscheinlich schon schwere
psychische Beeinträchtigung der betroffenen Kinder. Der
Gerichtshof verurteilt in solchen Fällen Staaten, wenn sie
nicht alles in ihrer Macht stehende unternommen haben diese
schwere Kindesmisshandlung zu unterbinden und den Kontakt
des Kindes zu beiden Eltern möglichst rasch wieder
herzustellen. An dieser grundsätzlichen Haltung des
Gerichtshofes hat sich auch in den letzten Jahren nichts
geändert, auch wenn statt direktem Bezug auf PA ausführlich
nur von "alienation" (Entfremdung) gesprochen wird. Das
zeigt zum Beispiel sehr deutlich der Fall Pisica gg.
Moldavien, Urteil vom 29. Oktober, 2019,https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-197214%22]}
(Urteil in Englisch). Weil das von Ausgrenzung
betroffene Elternteil hier die Mutter ist, wie in immer mehr
Fällen auch in Deutschland, zeigt er zugleich, dass
Eltern-Kind-Entfremdung nicht eine Frage des Geschlechts
sondern der Macht ist, meist der des Wohnelternteils, obwohl
sich die dabei vorherrschenden Verhaltensmuster
unterscheiden mögen.
Wir können uns hier eine Zusammenfassung dieses
interessanten Falles ersparen, weil er bereits von zwei
ausgewiesenen juristischen Fachleuten, Hildegund Sünderhauf
& Martin Widrig, einer ausführlichen und gut lesbaren
Diskussion unterworfen wurde: EGMR anerkennt
«Parental Alienation» Besprechung des Urteils des EGMR
23641/17 (Pisică gg. Moldawien)vom 29.
Oktober 2019, https://sui-generis.ch/article/view/sg.160/1668
Selbstverständlich wollen wir nicht zu den im Panorama
Beitrag beschriebenen Einzelfällen hier Stellung nehmen,
aber die Behauptungen des Beitrags über die generelle
Anwendung nicht nur veraltener sondern anderswo angeblich
sogar "verbotener" Theorien (ohne aber auf sie
konkret einzugehen) durch deutsche Gerichte und Jugendämter,
nur um Müttern ihre Kinder wegzunehmen sind extrem
unsachlich und daher scharf zurückzuweisen. Dies auch, wenn
man Deutschland auch nicht den Vorwurf ersparen kann, nicht
immer alles rechtzeitig unternommen zu haben
Eltern-Kind-Entfremdung früh genug, bevor die betroffenen
Kinder erheblichen Schaden nehmen, zu unterbinden, was auch
zu Verurteilungen durch den EGMR führte. Nicht selten werden
solche Fälle, anstatt eine Umgangsanordnung notfalls auch
mittels Androhung von Zwangsmaßnahmen umgehend
durchzusetzen, nach jahrelangem Streit sogar durch die
"Patentlösung" beendet den Umgang komplett auszusetzen, mit
dem Argument "Kind muss zur Ruhe kommen". Hier besteht also
ganz anders als in diesem lokalen Panorama Beitrag gemeint
tatsächlich noch erheblicher Fortbildungs -und Reformbedarf
bei Jugendämtern und Gerichten. Andere Staaten sind da schon
weiter. So hat Brasilien bereits 2010 ein Gesetz zum
besseren Umgang mit PA erlassen und Rumänien folgte einige
Jahre später. Wir haben darüber ausführlich berichtet.
Nachtrag: Exakt nach dem selben Muster, also ohne
jede Dokumentation und mit den selben Behauptungen wurde
auch in einer Dortmunder Lokalsendung des WDR über den Fall
eines Aufenthaltswechsels von der Mutter zum Vater
berichtet: https://wdrmedien-a.akamaihd.net/medp/ondemand/weltweit/fsk0/263/2637815/2637815_42317427.mp4?fbclid=IwAR2mBZ7gdfeNRUwEZbpN3j3TEeeb1PefpcnmXD_tEJn7UsNNB-K85PCeLDE
ab Minute 3:55
Uns zumindest ist bisher kein einziges (sogar vom OLG
bestätigtes) Urteil bekannt in dem als wesentliche
Begründung für den Wechsel des Aufenthaltsrechts eine "zu
enge Mutter-Kind-Bindung" diente, statt wohl eher mangelnde
Bindungstoleranz eines Elternteils, die eine konfliktfreie
Beziehung und Bindung des Kindes zu beiden
Elternteilen verhindert. Auch ist uns keinerlei
Veröffentlichung in anerkannten Fachzeitschriften zu den
angeblich 1000 ähnlichen Fällen bekannt, die der in beiden
Berichten zitierte Experte untersucht haben will. Was
hinderte die Berichterstatter daran wenigstens durch kurze
Hinweise diese sicher nicht nur uns betreffenden
Wissenslücken zu schließen und so ihre Berichte
überzeugender zu machen?
Wiederholungen: Do., 13.02.20 | 00:20 Uhr |
Das Erste; So., 16.02.20 | 20:15 Uhr | ONE
19.7.2020:
Achtung Weitere WIEDERHOLUNGEN: Mo.,
20.07.20 | 20:15 Uhr | ONE
Fr., 24.07.20 | 22:25 Uhr | ONE
In der ARD Mediathek verlängert bis zum
16.08.2020.
Auch die vielen Kommentare auf den beiden nachfolgenden
offiziellen Webseiten (und sicher auch anderswo),
vorwiegend von Zuschauern die sehr Ähnliches erlebt haben
gehen immer noch weiter.
Ein hervorragender Dokumentarfilm zum Thema
Eltern-Kind-Entfremdung wurde von WDR am 27.5. 2020
gesendet: Kampf
ums Kind – Trennung und ihre Folgen
(in der Mediathek bis zum 27.05.2021).
Der Talk zum Film "Weil Du mir
gehörst"
Ergänzend zum Mittwochsfilm im
Ersten wird der Talk das Thema Eltern-Kind-Entfremdung
vertiefen und verschiedene Positionen zu Wort kommen
lassen. Welche Folgen hat es, wenn Mütter oder Väter nach
der Trennung dem anderen Elternteil das Kind entfremden?
Ist das Sorge- und Umgangsrecht noch zeitgemäß?
Das Thema ist politisch hochaktuell. Erst vor kurzem hat
eine Arbeitsgruppe
dem Bundesjustizministerium Vorschläge zur Reform
des Sorge- und Umgangsrechts nach einer Trennung gemacht,
die nun ausgewertet werden sollen. Darin geht es auch um
eine Neuausrichtung der Betreuungsmodelle.
Zu Wort kommen Betroffene, ein Psychologe, ein
Familienrichter sowie die Macher des Films. Es moderiert
der ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam. Nur Online: https://www.daserste.de/unterhaltung/film/filmmittwoch-im-ersten/sendung/weil-du-mir-gehoerst-talk-zum-film100.html
ab Mittwoch 12.02.2020 ca 21h45
"Weil Du mir gehörst" erzielte am Mi.
12.02 eine Einschaltquote
von 4,45 Millionen, obwohl zur gleichen Zeit im ZDF die
sehr populäre Sendung "XY ungelöst" lief (5,04 Millionen).
Auch die Zuschauer Resonanz auf den Webseiten der ARD und
auf Facebook ist enorm. Ein sehr großer Teil der Zuschauer
erkannte in dem Film ihre eigene Leidensgeschichte, was
teilweise auch starke Emotionen auslöste, wie sie berichten.
Der Film sei absolut realistisch, dessen Ende aber in dem
der OLG Richter das Verfahren für 3 Monate zur Beratung
aussetzt, mit sehr deutlichen Worten an die Eltern dass es
Konsequenzen hat wenn sie nicht kooperieren sei in
Deutschland leider aber noch bloßes Wunschdenken. Die
Realität hier ist leider immer noch dass dann sehr häufig
sogar der Umgang vom Gericht ausgesetzt wird, mit der
"Begründung" "Kind muss zur
Ruhe kommen",, was die
Entfremdung festschreibt, dem nicht kooperienden
entfremdenden Elterteil also zum "Erfolg" verhilft. Dem
wurde im Talk zum Film von einigen der Teilnehmer
deutlich widersprochen. Weder im
Talk noch in den sonstigen Informationen zum Film wurde aber
wahrgenommen, dass in der internationalen Fachliteratur der
von dem amerikanischen Psychiater Richard Gardner in den 80er
Jahren geprägte und propagierte Begriff "Parental Alienation
Syndrome" (PAS) schon längst nicht mehr verwendet wird, weil
der Syndrom Zusatz zahllose absolut fruchtlose Kontroversen
ausgelöst hat, ob PAS nun eine Krankheit (des Kindes) ist oder
nicht. Gardner hat auch nicht deutlich genug gemacht dass wer
von den Eltern entfremdet überwiegend nur davon abhängt wer
der betreuende Wohnelternteil ist und so in erster Linie die
Macht dazu besitzt. (Daher kann man von einem praktizierten
Wechselmodell auch erwarten, dass es die Gefahr einer
Entfremdung deutlich verringert.) Bei einem Verhältnis von
heute 84:16 Mutter zu Vater als Wohnelternteil und in der
Vergangenheit noch weit extremer sind klarerweise die Mütter
als Entfremderinnen in der deutlichen Überzahl. Es gibt aber
immer mehr entfremdete Mütter, die sogar zusätzlich leiden,
weil die Gesellschaft (und die Gerichte) immer noch davon
ausgeht dass Kinder nach einer Trennung "normalerweise" zur
Mutter "gehören". Der im Film gezeigte Fall einer
entfremdenden Mutter ist also nicht nur repräsentiver, sondern
es hätte im umgekehrten Fall unbedingt auf die Vorgeschichte
eingegangen werden müssen warum die Kinder beim Vater leben
und so er der Entfremder werden konnte. Das hätte den Rahmen
des Films gesprengt, der ja zugleich unterhaltend sein sollte,
wie die Produzentin des Films Simone Höller im Talk
ausführlich erläuterte. Obwohl im Talk immer wieder betont
wurde dass Vater und Mutter als entfremdender Elternteil
austauschbar seien und dies auch an einem Fall aufgezeigt
wurde spiegelt sich leider in einigen Zuschauerreaktionen
immer noch der Geschlechterkampf mit den alten Argumenten
gegen PAS aus den 80er Jahren wieder.
Das bleibende Verdienst Richard Gardners
ist aber dass sich unter den vielen schon existierenden
Bezeichnungen für die Verhaltensmuster bei
Eltern-Kind-Entfremdung "Parental
Alienation" (ohne den Syndrome Zusatz) weltweit
durchgesetzt hat und so den Fachleuten einen Komplex von
Verhaltenmustern signalisiert, die aber in jedem Einzelfall
genau analysiert werden müssen. Genau in diesem Sinne kam auch
der Eintrag im Index der internationalen statistischen
Klassifikation der Krankheiten und verwandter
Gesundheitsprobleme
ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation WHO (trotz
heftiger Opposition gewisser Gruppen) zustande. Das Stichwort
führt zum Eintrag QE52.0
Caregiver-child relationship problem
(Betreuer-Kind-Beziehungsproblem) das mit "Substantial and
sustained dissatisfaction within a caregiver-child
relationship associated with significant disturbance in
functioning" (also in etwa "Wesentliche und andauerende
Unzufriedenheit innerhalb einer Betreuer-Kind-Beziehung
zusammenhängend mit einer signifikanten Störung der Funktion).
Das Pedant der American Psychiatric Association
(APA) DSM-5 enthält gleich mehrere Einträge die
gut geeignet sind die Verhaltensmuster bei Parental Aliention
zu klassifizieren, allerdings nicht den Ausdruck
"Parental Alienation" selbst. Aus letzterem ein
"Endgültiges Aus für das Parental Alienation Syndrom
(PAS) " abzuleiten war genau so unangebracht, wie es
wäre aus dem Eintrag in ICD -11 abzuleiten, dass
Parental Alienation (PA) nun als Krankheit, statt als Hinweis
auf bekannte Verhaltensmuster und Probleme anerkannt wurde.
Die moderne Sicht zu PA ist die einer psychischen Misshandlung
eines Kindes (meist durch einen Elternteil nach
Trennung/Scheidung), die es zu verhindern/beenden gilt,
möglichst bevor Symptome beim Kind auftreten (statt sich wie
früher in der Forschung auf diese Symptome zu konzentrieren).
Das ist nicht durch konventielle Therapie möglich, weil diese
Therapiewilligkeit voraussetzt, sondern erfordert in den
allermeisten Fällen die Mitwirkung des Familiengerichts, in
schwerwiegenden Fällen sogar mit deutlichen Drohungen über die
Konsequenzen bei Nichtkooperation (die aber ggfs. auch
durchgesetzt werden müssen), so wie am Ende des Film
angedeutet, aber leider weit überwiegend noch nicht gelebte
Wirklichkeit ist.
.
15.09.2019: Aufruf für einen Film
über entfremdete Eltern
Als
erfahrene Dokumentarfilmautorin vor allem im Bereich
psychosozialer Themen, siehe www.wieskerstrauch.com,
entwickle ich für den WDR einen Film über entfremdete
Eltern und ihre Kinder. Dazu suche ich Eltern, die sich
gerade in dieser Situation befinden und sich sowohl mit
den Expartnern, als auch mit den Familiengerichten darüber
auseinandersetzen, so dass ich einen solchen Prozess in
meiner Reportage eine Weile begleiten kann.
Wichtig
dabei ist, keinesfalls in irgendwelche Schuldzuweisungen
zu verfallen, sondern die komplexe Problematik so sachlich
wie möglich zu schildern, auch eventuell unterstützt von
Familienrechtlern oder Therapeuten. Denn es geht weniger
um die Ursache der Trennungssituation, als um die Folgen
der Entfremdung für alle Beteiligten.
Vielleicht
findet sich sogar ein Fallbeispiel, in dem sich auch die
Gegenseite äußern würde. Oder die Kinder selbst, sobald
sie 18 Jahre alt sind.
Bitte
schildern Sie mir per Mail Ihre Situation möglichst
ausführlich, und vielleicht mögen Sie mir sogar ein Foto
von Ihnen mitschicken, das ich in mein Exposé für den WDR
einbauen kann. Und wenn Sie mir Ihre Telefonnummer
mitschicken, rufe ich Sie gern an.
Hier
meine Mail-Adresse: liz@wieskerstrauch.com
Freundliche
Grüße aus Hamburg!
Liz Wieskerstrauch
11.09.2019 heute: ZDF Zoom 22h45 -23h15 Heimkinder wider Willen -
Jugendämter unter Druck?
Film von Detlef Schwarzer.
Nach dramatischen Misshandlungsfällen nehmen Jugendämter
häufiger Kinder in Obhut. Teils, ohne dass eine Gefährdung
des Kindes vorliegt. Mit traumatisierenden Folgen für Kinder
und Eltern.
04.07.2019: Väter in
Elternzeit für Online-Fragebogenstudie gesucht:
Wie erleben Männer ihre berufliche Pause und wie geht
es ihnen in der Zeit?
Für eine Online-Fragebogenstudie der RWTH Aachen University
suchen wir Väter, die bis Oktober 2019 in Elternzeit sind
bzw. sein werden. Gerne auch mit paralleler Teilzeitarbeit.
Unter den gesuchten 150 Teilnehmern werden 20-mal je 50 €
als Dankeschön verlost. Für mehr Information klicken Sie
bitte auf: https://www.soscisurvey.de/VEZ2019/
Projektteam: Clara M. Roesch, B. Sc., Dr. Anna M. Stertz
& Prof. Dr. Bettina S. Wiese
E-Mail: clara.roesch@rwth-aachen.de-
Studie zum Erleben von Vätern in Elternzeit:
https://www.soscisurvey.de/VEZ2019/
Studienleitung: Prof. Dr. Bettina S. Wiese | Dr. Anna M.
Stertz | Clara M. Roesch, B.Sc. RWTH Aachen
RWTH Aachen, Institut für Psychologie
Lehrstuhl für Personal- und Organisationspsychologie
Jägerstraße 17-19
52056 Aachen
Telefon: +49 241 93991
02.07.2019: Weltpremiere des Films "Weil Du
mir gehörst" über Eltern-Kind Entfremdung beim Filmfest
München am 1.7.2019 https://www.crew-united.com/de/Weil-du-mir-gehoerst__246435.html#!&tabctl_15249142_activeTab=1189721449
Dieser Film (90 min) zeigt auf sehr subtile, aber zugleich
packende Weise wie Eltern-Kind-Entfremdung (PA) entstehen
kann, ohne dass es da zunächst großer Programmierung oder
Gehirnwäsche bedarf, sondern einfach weil das Kind sofort
spürt, dass der betreuende Elternteil mit dem für es immer
noch wichtigen anderen Elternteil sogar
verständlicherweise möglichst wenig zu tun haben will,
einschließlich des Aufwands zur Förderung des Umgangs, und
so auch die Rechte des Kindes und anderen Elternteils nicht
allzu ernst nimmt, statt Umgang daher lieber mit „seinem
Kind“ etwas „Schönes“ unternimmt, sogar umzieht ohne den
anderen Elternteil sofort ausreichend zu informieren (in
Frankreich seit Jahrzehnten schon eine Straftat). Das Kind
versucht diesen Konflikt für sich zu lösen, indem es den
anderen Elternteil nach außen hin dann auch ablehnt. Mehr
bedarf es zunächst gar nicht, außer wie im Film vielleicht
noch Großeltern die den/die Ex ohnehin nie mochten. Erst
wenn alleiniges Sorgerecht oder Umgangsausschluss angestrebt
wird kommt mit entsprechenden „Helfern“ Eskalation mit den
bekannten Mustern dazu. Am Ende des Films spricht ein
Richter Rudolph sehr deutliche Worte mit denen er die Eltern
in eine 3-monatige Verhandlungspause zur Beratung schickt.
Für Eltern die ein solches Drama selbst erfahren haben wirkt
der Film absolut authentisch. Wir glauben die
Drehbuchautorin Katrin Bühling (auch die vieler anderer
Filme, wie Tatort etc) versteht mehr vom Thema als so manche
Professionelle die sich damit befassen. Wirklich
beeindruckend! Hier ist ein trailer, der naturgemäß das
etwas mehr spektakuläre Geschehen hervorhebt (ev. in einem
neuen Fenster öffnen): https://www.youtube.com/watch?v=l3c8Ncw0qLI
Der Film soll im Herbst in der ARD gezeigt werden.
26.5.2019: Gleichwertige
und Gemeinsame Elterliche Verantwortung. Resolution 2079
des Europarates (2015).
Der
Botschafter
der Tschechischen Republik in Kooperation mit der Kanzlei
Rudolph (Koblenz) hatte für den 23.05- 24.05.2019 zu einer
internationalen Konferenz in der Botschaft der Tschechischen
Republik in Berlin eingeladen die sich vor allem mit der
Umsetzung dieser Resolution in Deutschland befasste. Die
Ergebnisse der verschiedenen Arbeitsgruppen wurden in einer
gemeinsamen Resolution zusammengefasst deren finale Version
sich aber noch in Ausarbeitung befindet. Wir wollen daher
hier zunächst nur auf die von den 47 Mitgliedsstaaten des
Europarates ohne Gegenstimmen angenommene Resolution
hinweisen, die trotz ihrer Bedeutung für das Familienleben,
insbesondere nach Trennung/Scheidung, leider bisher wenig
Beachtung gefunden hat.
Der Text der Resolution und die begleitenden Dokumente zur
Entstehungsgeschichte können von den Seiten des
Europarates in Englisch oder Französisch heruntergeladen
werden: http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-DocDetails-en.asp?FileID=22220&lang=en
für die englische Version und für die Resolution Equality
and shared parental responsibility: the role of fathers
selbst von http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/X2H-Xref-ViewPDF.asp?FileID=22220&lang=en.
Eine maschinelle Übersetzung ins Deutsche kann z.B leicht
von Google Translate http://translate.google.com/ erstellt
werden, anbei mit kleinen
sprachlichen Korrekturen.
05.04.2019: Gleichstellung von
psychischer Gewalt mit körperlicher Gewalt im dänischen
Strafrecht.
Die moderne und generell akzeptierte Auffassung von
Eltern-Kind-Entfremdung ist, dass sie eine Form psychischer
Kindesmisshandlung ist. Sie geht zudem fast immer mit einer
Verunglimpfungskampagne gegen den anderen Elternteil, bis
hin zu den denkbar übelsten Vorwürfen einher. Auch deshalb
wird es als bedeutend angesehen, dass in Dänemark am
1.4.2019 Gesetzesänderungen im Strafgesetzbuch, dem
Ehe/Familienrecht und anderen Gesetzesbereichen in Kraft
getreten sind die psychische Gewalt körperlicher Gewalt
gleichstellen.
Lov
om ændring af straffeloven og forskellige andre love
(Selvstændig bestemmelse om psykisk vold) [Gesetz zur
Änderung des Strafgesetzbuches und verschiedener anderer
Gesetze (Selbstbestimmung bei psychischer Gewalt) ] L
139 Forslag til lov om ændring af straffeloven og
forskellige andre love. [Zusammenfassung]:
Mit dem Gesetzentwurf wird im Strafgesetzbuch eine
unabhängige Bestimmung zur psychischen Gewalt eingeführt,
sodass psychische Gewalt in engen Beziehungen mit einer
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
geahndet werden kann.
Der Gesetzentwurf stellt auch psychische Gewalt körperlicher
Gewalt gleich in Bezug auf z. B. Erhöhung der Strafe in
Wiederholungsfällen.
Die Gesetzesvorlage impliziert auch, dass die
Verjährungsfrist in Fällen von psychischer Gewalt gegen
Personen unter 18 Jahren verschoben wird, wenn die Handlung
von einer Person im Haushalt des Opfers oder eng damit
verwandt begangen wurde. Die Verjährung ist dann frühestens
ab dem Alter von 21 Jahren zu zählen.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Änderungen des
Gesetzes über die Rechtspflege, des Aufenthaltsgesetzes, des
Verbots von Aussetzung und Entführung, des Gesetzes über
Messer und blanke Waffen usw., des Gesetzes über Waffen und
Sprengstoffe sowie des Ehegesetzes.
§ 243.
Wer zum Haushalt eines anderen gehört oder eng verwandt
ist oder zuvor eine solche Verbindung mit dem Haushalt
hatte und der den anderen wiederholt einem grob
erniedrigenden, beleidigenden oder missbräuchlichen
Verhalten aussetzt, das für unangemessenes Verhalten
geeignet ist um den anderen zu kontrollieren, wird für
seelische Gewalt mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis
zu 3 Jahren bestraft.
03.04.2019: WHO
considers adding 'parental alienation' to new diagnostic
guide.
Das ist ein Artikel aus Kanada mit 3 Videos von 2
international renommierten Forschern und Autoren, der Psychologin
Barbara Jo Fidler und dem
Rechtsprofessor Nick Bala zu Eltern-Kind-Kind Entfremdung
als schwerwiegende seelische Kindesmisshandlung mit
langfristigen Folgen, so dass sich sogar nicht so selten die
Entfremdungsgeschichte in der nächsten Generation
wiederholt. Seit ihrem umfangreichen Übersichtsartikel
Barbara Jo Fidler &
Nicholas Bala, Concepts, Controversies And Conundrums Of
“Alienation:” Lessons Learned In A Decade And Reflections On
Challenges Ahead, Family court review 58.2 (2020): 576-603. .
An Deutschland sind diese Entwicklungen
allerdings sämtlich vorbeigegangen, weil für Fachleute die mit
ihnen trotzdem vertraut sind immer noch gilt, dass sie das
"Unwort" Parental Alienation, PA, oder PAS tunlichst vermeiden
sollten, um nicht von mächtigen Kritikern, die allerdings
überwiegend bestenfalls auf dem Stand des Psychiaters R. A.
Gardner in den 80er Jahren sind, sofort disqualifiziert zu
werden. Gardner verdanken wir die Bezeichnung Parental
Alienation, jetzt ohne seinen Zusatz Syndrome und dessen
Klassifizierungskriterien, die nur zu unnützen Kontroversen
führten. Diese Bezeichnung signalisiert inzwischen Experten
weltweit ein Geschehen mit bekannten Verhaltensmustern, die
allerdings im Einzelfall genau untersucht werden müssen.
Was die Ankündigung zur Weltgesundheitsorganisation WHO
betrifft, so ist von ihr ein Entwurf zu einer Neufassung des
Katalogs von Krankheiten, ICD-11, verabschiedet worden von der
erwartet wird, dass sie im Mai 2019 offiziell angenommen und
damit weltweit verbindlich für Ärzte etc. wird. Ähnlich wie
der bereits verabschiedete neue Katalog der American
Psychiatric Association, DSM-5, enthält ICD-11 gleich mehrere
Einträge die Entfremungsverhalten weit besser als bisher
beschreiben und zu klassifizieren vermögen.
Eltern-Kind-Entfremdung ist ein sehr komplexes Phänomen, das
sehr unterschiedliche Formen bei Eltern und Kindern annehmen
kann. Deshalb glauben wir sogar, dass es zu Recht nicht als
eigene "Krankheit" eingeführt wurde, sondern unter
Eltern-Kind-Beziehungsproblemen eingestuft wird. ICD-11
berücksichtigt aber mit dem Stichwort "Parental Alienation"
die weltweite Verbreitung dieses Begriffs. Die triumphale
Ankündigung "Endgültiges Aus für das Parental Alienation
Syndrome (PAS)" war also zu voreilig und diente nicht der
besseren Handhabung dieses auch in Deutschland unbestreitbaren
Problems, gleichgültig wie man das Entfremdungsverhalten eines
Elternteils benennen möge, etwa auch mit dem im deutschen
Kindschaftrecht schon lange eingeführten Begriff der
Bindungstoleranz, vgl. nachfolgendes Urteil.
16.03.2019: Übertragung
des Aufenthaltbestimmungsrechts auf den Kindesvater
mangels Bindungstoleranz der Mutter.
OLG Köln, Beschluss vom 1.3.2018 10 UF 19/18
ZKJ 2/2019 ´Seiten 69-71 Leitsätze
aus ZKJ Volltext
OLG Köln
Dieser Beschluss bestätigt und erläutert die
rechltichen Grundlagen, insb. § 1671 Abs.1 Satz2 Nr.3 BGB; §49
FamFGder einstweiligen Anordnung des Amtsgerichtes
Heinsberg 31 F 13/18 vom 17. 01.2018 aus der weitere
Einzelheiten des Falles zu entnehmen sein sollten. Dem Beschluss
hier ist zu entnehmen, dass das Kind O, geboren in 2014, bis zum
Umzug der Mutter 03.11.2017 überwiegend in der Ehewohnung
der Kindeseltern (warum eigentlich Kindesvater, Kindesmutter,
Kindeseltern, statt einfach Vater, Mutter, Eltern, wenn nur
leibliche Eltern beteiligt/vorhanden sind?):
...Der Senat ist mit dem Amtsgericht der Meinung, dass es in der
vorliegenden Situation dem Kindeswohl am besten entspricht, das
Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Kindsvater zu übertragen.
Hierfür spricht zunächst der Grundsatz der Kontinuität, nicht
nur in Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit der Erziehung,
sondern auch im örtlichen Setting. Der Kindesvater ist, was auch
die beteiligten Fachkreise durchweg haben bestätigen können, für
O eine Bezugs- und Betreuungsperson. O lebte bis zum Umzug der
Kindesmutter ins Frauenhaus (03.11.2017) überwiegend in der
Ehewohnung der Kindeseltern. Der Kindergartenbesuch ist in die
Wege geleitet.9
Der Senat
verkennt hierbei nicht, dass O naturgemäß und
erfreulicherweise eine starke Bindung an die Kindesmutter hat
und diese ihn während seiner ersten Lebensjahre überwiegend
versorgt und betreut hat. Für die vorliegende summarische
Prüfung im Eilverfahren bleibt aber ausschlaggebend, dass der
Kindsvater im Vergleich zur Kindesmutter ein deutlich höheres
Maß an Bindungstoleranz in einer Zeit bietet, in welcher O –
sicherlich ohnehin verstört durch die Trennung der Eltern –
Anbindung an und Kontakt zu beiden Elternteilen ebenso
benötigt wie Stabilität und Sicherheit auch im örtlichen
Rahmen. Dass die emotionale Bindung an die Kindesmutter um ein
derartiges stärker als zum Vater wäre, dass ein Verbleib beim
Kindsvater nicht mehr kindeswohlzuträglich wäre, ist hierbei
nicht ersichtlich.
10
...Im
Gegenteil erscheint es dem Senat befremdlich, dass bei einer
noch recht frischen räumlichen Trennungssituation und einer
bereits in der Wohnungsfrage nicht endgültig geklärten Lage
der Kindesmutter diese derart nachhaltig den Umgang mit dem
Kindesvater ablehnt..........
.....Daher steht die – im
Maßstab des Eilverfahrens hinreichend nachgewiesene –
unzureichende Bindungstoleranz der Kindesmutter, wie das
Amtsgericht richtig erkannt hat, einer Übertragung der
Teilsorge auf sie derzeit entgegen. Auf die ausführlichen und
nicht ergänzungsbedürftigen Ausführungen des Amtsgerichts zur
Abwehrhaltung der Kindesmutter, zur Abwertung des Kindesvaters
durch verbales und nonverbales Verhalten und zu ihrer wenig
kooperativen Beeinflussung von O kann Bezug genommen werden.
Dass sich dies bereits im Beschwerdeverfahren gebessert hätte,
ist entgegen ihrer Behauptung weder ausreichend belegt noch
sonst ersichtlich; so erschöpft auch ihre mit Schriftsatz vom
26.02.2018 überreichte eigene Stellungnahme sich überwiegend
in der Schilderung eigener Befindlichkeiten (und nicht: des
Kindes) und enthält keine Aussagen dazu, wie sich die
Kindesmutter in der Situation eines betreuenden Elternteils
den künftigen Umgang des Kindesvaters vorstellt......
Entsprechend nicht wenigen uns bekannt gewordenen Fällen ist
wohl zu vermuten, dass zur missbräuchlichen Aufnahme in ein
(aus öffentlichen Mitteln gefördertes) Frauenhaus und damit
auch wirksamen Auschlusses des Vaters von Kontakten zum Kind,
sowie Beinflussung der Sorgerechtsentscheidung Gewaltvorwürfe
gegen den Vater seitens der Mutter erhoben worden waren, diese
aber hier wenigstens durch die beteiligten Fachkreise und die
Ermittlungen des Familiengerichts deutlich genug widerlegt
wurden. Einzelheiten, ob es sich in diesem Fall tatsächlich so
zugetragen hat, müssten aber dem Beschluss des
Familiengerichts zu entnehmen sein..
06.03.2019: Warum sollte das Wechselmodell, das sich andernorts
sogar schon seit sehr vielen Jahren bewährt hat (aber
sicher nicht immer, genau so wenig wie ein gemeinsames
Sorgerecht immer die allerbeste Lösung ist), wie leider
auch schon nicht selten andere "Kindschaftsachen"
ausgerechnet in Deutschland angeblich nicht funktionieren
oder bestenfalls erst Jahrzehnte später?
06.02.2019: Sehr
interessante und kritische Stellungnahme der Kinderkommision
des Bundestages zur Familienrechtspraxis
(Kommissionsdrucksache 19. Wahlperiode 19/04):
30.1.2019: Seit heute
besteht die Möglichkeit der Mitunterzeichnung der Petition
des Bündnisses doppelresidenz.org für ein zeitgemäßes
Familienrecht. Die Frist läuft bis zum 27.2. 2019.
Wir bitten um Ihre Unterstützung
und Mitzeichnung, um ein deutliches Zeichen zu setzen,
dass die Politik endlich Rahmenbedingungen schafft,
die den Streit der Eltern deeskalieren, beiden Eltern
die selbe Verantwortung gibt und vor allem den Kindern
ein gesundes Aufwachsen mit beiden Eltern ermöglicht.
Es geht uns darum ein Familienrecht zu schaffen,
welches den Eltern ein Miteinander auf Augenhöhe zum
Wohle ihrer Kinder ermöglicht.
Bitte leiten Sie diese Information auch
an weitere Interessierte innerhalb Ihres Umfeldes und
Netzwerkes weiter. Für Fragen rund um die
Petition steht Ihnen das Bündnis auch unter info@doppelresidenz.org
zur Verfügung (keine Einzelfallberatung).
Jeweils aktuelle Informationen rund um die
Doppelresidenz erhalten Sie über den Newsletter des
Bündnisses doppelresidenz.org, zu dem Sie sich hier
anmelden können: https://www.doppelresidenz.org/page/newsletter.php
08.10.2018: Morgen Di
9.10.2018 ZDF 23:00-23:30 in der bekannten
Sendungsreihe 37 Grad die Dokumentation
Als Jürgen nach Hause kommt, ist sein Sohn weg. Von dessen
Mutter nach Polen verschleppt. Katharinas Töchter sind vom
Vater nach Tunesien gebracht worden. Der Kampf um die Kinder
beginnt.
05.10.2018: Wir möchten
das folgende Projekt gerne unterstützen und bitten um rege
Teilnahme an der Befragung:
Vaterschaftsstudie!
Liebe Väter,
ein Forschungsprojekt am Institut für Psychologie der
Universität Hamburg beschäftigt sich derzeit mit der
Vaterschaft.
In der Forschung um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
liegt weiterhin ein Schwerpunkt auf Frauen und Mütter,
obwohl seit langem bekannt ist, dass Väter eine wichtige
Rolle in der Entwicklung des Kindes einnehmen. Deshalb
möchten wir Väter von Kindern bis einschließlich der 4.
Grundschulklasse mit und ohne Elternzeiterfahrung
befragen, um mehr über das Stressempfinden und die
Rollenüberzeugung von Vätern herauszufinden.
Mein Team und ich bitten Sie uns durch Ihre Teilnahme zu
unterstützen. Der folgende Link schaltet Sie durch anklicken
für eine Teilnahme frei:
01.09.2018: Internationale
Fachkonferenzen über Eltern-Kind-Entfremdung (Parental
Alienation):
Während in Deutschland das Thema Eltern-Kind-Entfremdung
(Parental Alienation, PA) weitgehend totgeschwiegen oder
"bestenfalls" auf dem Wissensstand der 80er Jahre (nach R.
A. Gardner) ablehnend kritisiert wird, fanden in den letzten
10 Tagen sogar innerhalb Europas gleich 2 internationale
Fachtagungen und eine nationale Fachtagung mit
internationaler Beteiligung zu den neuesten
Forschungsergebnissen und dem praktischen Umgang mit dem
Problem statt:
Eine Inaugural
Conference of Simply Parent, einer von Fachleuten
begleiteten Gruppe die versucht PA relevante
Gesetzgebung zu beinflussen fand am 30. Juni in Fort
Collins, Colorado statt.
Von deutschen Kritikern wird immer noch vorgetragen, dass es
sich bei Parental Alienation (Syndrome) um eine Theorie des
amerikanischen Psychiaters Richard A. Gardner handele für die
jedoch empirischer Nachweise fehlen würden. Dabei kann doch an
dem von Gardner aber nicht wenigen Autoren auch vor ihm
beschriebenen Phänomen angesichts der vielen (auch publizierten)
Leidengeschichten auch aus Deutschland von betroffenen Vätern
und immer mehr auch Müttern die nach der einer
Trennung/Scheidung eine Ablehnung und oft sogar Verunglimpfung
durch ihre Kinder erfahren, mit denen sie zuvor eine enge
Beziehung hatten überhaupt kein Zweifel bestehen. Auf die
Bezeichnung dieses Phänomens und eine theoretische Erklärung
dafür kommt es zunächst gar nicht an. So ist
Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung/Scheidung schon in Theodor
Fontanes Roman Effi Briest (1895) beschrieben und der
etwas exzentrische Psychoanalytiker Wilhem Reich beschrieb in
seinem Buch Charakteranalyse (1945) die Verhaltenmuster
ausführlich als "emotionelle Pest". Seit den klinischen
Beobachtungen von Richard Gardner (1985) wurden die
Verhaltensmuster sowohl der betroffenen Kinder also auch beider
Elternteile, entfremdender Elternteil, meist der Wohnelternteil,
und entfremdeter (Ziel) Elternteil, in zahlreichen,umfangreichen
und systematischen empirischen Studien untersucht und in die
Ergebnisse in Fachzeitschriften publiziert, deren Artikel anders
als meist in Deutschland selbstverständlich zuvor einem
kritischen sogennanten peer review durch international
anerkannte Fachkollegen unterzogen werden. Auf der Stockholmer
Konferenz wurden die neuesten empirischen Forschungsergebnisse
insbesondere von Amy Baker (USA), "What Research Says About
Parental Alienation Strategies and the Harm Done to Children
and Families", dargestellt. Der Einwand deutscher und
anderer Kritiker, dass es sich bei Parental Alienation um eine
Theorie ohne empirischen Nachweis handle ist also sowohl auf
Grund der leidvollen Erfahrung so vieler Mütter, Väter und meist
in Retrospektive auch der betroffenen Kinder als auch der
inzwischen nicht wenigen wissenschaftlich-empirischen
Untersuchungen doppelt nicht haltbar. Sicher werden noch weitere
empirische Untersuchungen dazukommen, die so eine gute Basis für
überprüfbare (d.h. nach dem Wissenschaftstheoretiker Karl Popper
auch im Prinzip empirisch widerlegbare) glaubhafte Theorien
bilden.
Diese wissenschaftlichen
Fortschritte führten auch dazu, dass das bisherige Argument der
PA Kritiker, dass PA nicht in den Katalogen der psychiatrischen
Erkrankungen aufscheint ebenfalls klar widerlegt ist. Es
erscheint verständlich, dass PA wegen der Vielfalt seiner
Erscheinungsformen und als Teil einer komplexen Familiendynamik
nicht als eigene Erkrankung oder medizinisches Syndrom in diese
Kataloge aufgenommen wurde und man wegen der mit der Bezeichnung
Parental Alienation (Syndrome) schon lange verbundenen
Kontroversen auch diese Bezeichnung möglichst vermeiden wollte.
Sowohl DSM-5 der amerikanischen psychiatrischen
Gesellschaft als auch ICD-11 der
Weltgesundheitsorganisation WHO enthalten jedoch neue Einträge
die erlauben PA als Eltern-Kind Beziehungsproblem ausreichend zu
kategorisieren. ICD-11 trägt mit "Parental Alienation" als
Stichwort auch der Tatsache Rechnung, dass der von Gardner
eingeführte Begriff (ohne seine Syndrom Bezeichnung) inzwischen
Fachleuten in der ganzen Welt bekannte Verhaltensmuster
andeutet, die im einzelnen aber genauer untersucht werden
müssen.
Das Stichwort PA ermöglichst
auch betroffenen Eltern zumindest zu erkennen, dass sie mit
einer zunächst völlig unverständlichen Erfahrung nicht allein
sind. Es mag ihnen auch helfen ein Gefühl der Ohnmacht zu
überwinden und ihre Versuche den Kontakt zu ihren Kindern wieder
herzustellen trotz aller Widerstände nicht aufzugeben. Wie
wichtig das auch für das betroffene Kind ist zeigte auf der
Stockholmer Konferenz, auf der neben den Fachleuten auch nicht
wenige betroffene Eltern teilnahmen, besonders eindrucksvoll ein
ehemals von PA betroffenes Scheidungskind, Ryan Thomas, "When
Your Alienated Child Doesn't Respond". Von ihm gibt
es zahlreiche weitere frei zugängliche Videos zu diesem Thema,
siehe https://www.ryanthomastv.com/2016/06/01/the-insider-should-you-continue-to-communicate-despite-no-response-from-your-alienated-child/
und viele mehr auf seiner home page http://ryanthomasspeaks.com/ryan-thomas-welcome/
. Weitere Videoaufzeichnungen von der Stockholmer Konferenz
sind ebenfalls auf YouTube bereits verfügbar, und auch solche
von der Vorgängerkonferenz 2017 in Washington D.C. https://www.youtube.com/channel/UCOYr0F6mXaUY1d_ntv-_Lvg/videos.
Erwartungsgemäss ist dieser
wissenschaftliche Fortschritt und Wissensstand zu Parental
Alienation auch in zahlreichen Fachbüchern dargestellt, z. B. in
dem umfangreichen Handbuch: Demosthenes Lorandos, William Bernet
und S. Richard Sauber (Herausgeber), PARENTAL
ALIENATION: The Handbook for Mental Health and Legal
Professionals, 550 Seiten, gebunden +1
CD mit über 1000 Literaturangaben, der Analyse von
500 Fällen (aus Nordamerika) und 25 Muster-Gerichtsanträgen,
erschienen Dezember 2013. Ein Aktualisierung soll 2019
erscheinen. Aus einzelnen Kapiteln dieses Handbuches wurden 2
kostenlose online Kurse entwickelt, einer für Fachleute und
einer für betroffene Eltern: http://ncapa.thinkific.com.
Zahlreichen nordamerikanischen Gerichtsurteile zu PA sind
ebenfalls auf diesen Seiten verfügbar. An in erster Linie
psychologische und juristische Fachleute gerichtete Bücher zu
Parental Alienation gibt es auch aus anderen Ländern, z. B.
Frankreich, Italien, Spanien, Südamerika, aber bis dato kein
einziges eines deutschen Verlages, ja nicht einmal Bücher von
namhaften Fachleuten die sich auch an betroffene Eltern richten
und so ausreichende Auflagen erzielen müssten, wie z. B. das
weit verbreitete Buch von Richard Warshak "Divorce Poison New
and Updated Edition: How to Protect Your Family from
Bad-mouthing and Brainwashing" (2010), das in zahlreiche
Sprachen übersetzt wurde, neben Japanisch und Koreanisch auch in
weit weniger als Deutsch verbreitete Sprachen wie Tschechisch,
Kroatisch, Finnisch.
Eine besonders wichtige Frage
der deshab auch auf den aktuellen Konferenzen besondere
Aufmerksamkeit gewidmet wurde ist der praktische Umgang mit dem
Problem der Eltern-Kind-Entfremdung, fast immer im Rahmen eines
gerichtlichen Verfahrens zum Umgang mit dem Kind, das oft vom
ausgegrenzten Elternteil angestrengt wird, in der Auffassung
dass der andere (Wohn) Elternteil seiner Verpflichtung diesen
Umgang zu ermöglichen und auch zu fördern nicht nachkommt, die
Kinder sogar negativ gegen diesen beinflusst und gerichtliche
Anordnungen/Vereinbarungen einfach ignoriert. Die Entfremdung
eines Kindes von einem einst geliebten Elternteil braucht Zeit.
Daher wäre es besonders wichtig, dass psychologische
Sachverständige und dann das Gericht entfremdendes Verhalten
eines Elternteils, in schweren und hartnäckigen Fällen auf Grund
einer Persönlichkeitsstörung, möglichst frühzeitig erkennen und
durch klare gerichtliche Anordnungen aber auch Androhung
abschreckender Maßnahmen, die gegebenenfalls auch erfolgen
müssen, frühzeitig zu unterbinden suchen. Wenn dies nicht
geschieht kann sich eine hochgradige Entremdung und ein
Widerstand des Kindes entwicklen, die sich nur durch eine
spezielle Therapie, reunification therapy, überwinden
lassen. Unbedingte Voraussetzung für eine solche Therapie durch
darin spezialisierte Psychologen ist eine direkte gerichtliche
Unterstützung die die Kooperation aller Beteiligten mit der
Macht des Gerichts erzwingt, ganz anders als in konventioneller
Psychotherapie, die auf Freiwilligkeit beruht. Es wurden schon
eine Reihe solcher Programme entwickelt, in Nordamerika, aber
auch an der schon erwähnten Family Separation Clinic in London.
Auf der Stockholmer Konferenz wurde letzeres und das der U.S.
Psychologin Linda Gottlieb vorgestellt. Ihr Program macht wie
alle diese Programme davon Gebrauch, dass die Kontrolle der
Situation mit Hilfe des Gerichts auf die durchführenden
Psychologen übergeht, benützt aber inbesondre mittels
mitgebrachter Memorabilien (Photos etc) die Macht der Erinnerung
an frühere gute Zeiten. Das wurde auf der Konferenz durch ein
Rollenspiel Freiwilliger eindrucksvoll demonstriert: "Taking
the Child and Alienated Parent Down the Memory Lane to
Reunite: A Role-Play".
Auch bei der Entwicklung von
reunification Programmen "glänzt" Deutschland durch komplette
Abwesenheit, obwohl es solche hartnäckigen Fälle in denen ein
Elternteil beratungsresistent ist und Gerichtsbeschlüsse über
Jahre einfach ignoriert, weil sie nicht durchgesetzt werden und
so durch psychische Misshandlung dem Kind schweren Schaden
zufügt hier auch reichlich gibt. Einige dieser Fälle erreichen
schließlich, aber viel zu spät, den Europäischen Gerichtshof in
Straßburg. Siehe z. B. unsere Berichte vom 6.1.2017
über den Fall Buchleither
v. Deutschland, Urteil vom 28.April 2016, Nr. 20106/13 und
vom 13.10.2016 über den Fall CASE OF MOOG
v. GERMANY (Applications nos. 23280/08 and 2334/10) Urteil
vom 6. Oktober 2016. Obwohl der Begriff Parental Alienation in
den nationalen Urteilen nicht vorkommt, kann man aus den Verlauf
dieser Prozesse sehr gut die fortschreitende Entfremdung und
Störung des Kindes und die Hilflosigkeit der Behörden im Umgang
mit diesen Problemen erkennen. In beiden Fällen wie in so vielen
anderen Fällen auch wurde schließlich zur "Patentlösung"
gegriffen den Umgang komplett auszusetzen, mit dem Argumenten
"Kind muss zur Ruhe kommen" oder der Wille des Kindes sei zu
respektieren, obwohl auch deutsche Untersuchungen klar zeigen,
dass dies die Situation und den seelischen Schaden für das Kind
nur verschlimmert (Karle
& Klosinski, Ausschluss des Umgangs und was dann?, 2000).
Sicher wäre es sehr erstrebenswert das Kind aus dem Konflikt der
Eltern und auch aus dem gerichtlichen Verfahren, das es
zusätzlich erheblich belastet möglichst heraus zu halten und zu
versuchen mit Hilfe der Kooperation aller beteiligten
Professionen einen Konsens zwischen den Eltern zu erreichen, wie
es die in Cochem entwickelte Praxis vorsieht. Aber was ist mit
Fällen in denen zumindest ein Elternteil (z.B. auf Grund einer
erheblichen Persönlichkeitsstörung) einem solchen Verfahren
nicht zugänglich ist, oder diese Praxis von den zuständigen
Gerichten nicht angewendet wurde? Leider gibt es so immer noch
sehr viele Fälle in denen sich zwar der Gerichtsprozess durch
Umgangsaussetzung und schließlich Volljährigkeit "erledigt" hat,
aber mit den längst erwachsenen Kindern immer noch kein Kontakt
besteht.
14.03.2018: Deutscher
Bundestag: 15. März 2018 (20. Sitzung) 17h05 Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall
a) Beratung des Antrags der Fraktion der FDP
Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen
Drucksache 19/…http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/011/1901175.pdf
b) Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.
Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell –
Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen
Drucksache 19/…http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/011/1901172.pdf
zum
Artikel: jetzt nach der Sitzung erweitert um Videos
der einzelnen Reden etc.
weitere interessante
Dokumente aus der Parlamentsdokumentation, z. B. zum
internationalen Vergleich, sind zugänglich mit der Suche
Wechselmodell für Trennungskinder als Regelfall
Mit der Frage, wie es für dieKinder im Falle der Trennung der
Elternweitergehen soll,
beschäftigt sich den Bundestag amDonnerstag, 15. März 2018.
Die FDP-Fraktion und die Fraktion Die Linke (19/1172)
legen dazu Anträge vor. Der Antrag der FDP soll nach
45-minütiger Debatte zur federführenden Beratung an den
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden.
Strittig ist, ob der Antrag der Linken im Rechtsausschuss oder
im Familienausschuss federführend beraten werden soll..
Anträge zur Festschreibung des Wechselmodells
Liveübertragung: Donnerstag, 15. März, 17.05 Uhr
(Phoenix TV bis 17h30?)
Mit der Frage, wie es für die Kinder im Falle der Trennung der
Eltern weitergehen soll, beschäftigt sich den Bundestag am
Donnerstag, 15. März 2018. Die FDP-Fraktion und die Fraktion
Die Linke (19/1172)
legen dazu Anträge vor. Der Antrag der FDP soll nach
45-minütiger Debatte zur federführenden Beratung an den
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden.
Strittig ist, ob der Antrag der Linken im Rechtsausschuss oder
im Familienausschuss federführend beraten werden soll..
Anträge zur Festschreibung des Wechselmodells
Die Liberalen fordern in ihrem Antrag, das
familienrechtliche Wechselmodell, bei dem die Kinder von
beiden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang
betreut werden, als Regelfall einzuführen.
Der Antrag der Linksfraktion will genau das verhindern
und spricht sich gegen eine Festschreibung des Wechselmodells
als Regelfall aus. Die Fraktion fordert die Bundesregierung
auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine gerichtliche
Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen oder das Wohl
des Kindes vor allem im Falle häuslicher Gewalt und im Falle
von Kindesmissbrauch gesetzlich auszuschließen.
Zudem solle die Regierung Modelle entwickeln, um die
Unterhaltsbeiträge beim Wechselmodell zu ermitteln. Dabei
müsse vom tatsächlichen Bedarf des Kindes ausgegangen werden.
Die Mehrkosten, die durch das Wechselmodell entstehen, müssten
einbezogen werden. Auch müsse eine Benachteiligung des
ökonomisch schlechter gestellten Elternteils verhindert
werden. (hau/vom/14.03.2018)
13.12.2017: Heute
abend ab 20h15 MDR Fernsehen Magazin Exakt: Beitrag
zum Wechselmodell:
Gemeinsame
Kinder - getrennte Wohnungen - Regelungsbedarf bei
Unterhaltszahlungen bei Wechselmodell
Das gemeinsame
Kind auch nach der Trennung zusammen betreuen – dass ist der
Wusch vieler Eltern, wenn die Partnerschaft zerbricht. Das
sogenannte Wechselmodell, bei dem dies genau „halbe-halbe“
geschehen soll, ist in einigen europäischen Ländern sogar im
Gesetz verankert. In Deutschland nicht. Das macht es Vätern
die vor Gericht um Umgang kämpfen müssen besonders schwer.
Denn wer weniger als 50 % an der Betreuung beteiligt ist,
ist zum Unterhalt verpflichtet – ohne Anrechnung der
Aufenthaltszeiten der Kinder und auch der Ausgaben dafür.
Die meisten Eltern wollen sich nach einer Trennung gemeinsam
um die Kinder kümmern. Tatsächlich teilen sich nur rund ein
Viertel der getrennt lebenden Eltern die Betreuung zur
Hälfte.
Mehr dazu heute Abend
im MDR FERNSEHEN um 20:15 Uhr bei MDR exakt
Gemeinsam getrennt erziehen? Wunsch und
Wirklichkeit von Trennungsfamilien
BMFSFJ stellt erste vorläufige
Ergebnisse einer Befragung von Trennungseltern vor
Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley
stellte heute (11.7.) im Rahmen des hauseigenen
Zukunftsgesprächs „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ erste
Ergebnisse einer durch das Institut für Demoskopie
Allensbach im Auftrag des BMFSFJ durchgeführte Befragung von
Trennungseltern vor. Danach wünscht sich über die Hälfte der
Trennungseltern (51 %) eine hälftige bzw. annähernd hälftige
Aufteilung der Betreuung der Kinder. 15 Prozent der
Trennungseltern erziehen bereits gemeinsam. Unter diesen
Eltern haben die allermeisten eher gute bis sehr gute
Erfahrungen mit ihrem Betreuungsmodell gemacht (93%). Die
Ergebnisse der Befragung geben ebenfalls Aufschluss darüber,
wie Eltern in die gewünschte Betreuungskonstellation
hineinfinden und was nötig ist, damit eine
partnerschaftliche Betreuung gelingt.
Familienministerin Dr.
Katarina Barley: „Moderne Familien
wünschen sich Partnerschaftlichkeit. Auch die getrennten
Eltern.“ Barley wertete dies als gutes Zeichen. „Eine
partnerschaftliche Einstellung ist eine gute Grundlage, um
Kinder nach einer Trennung gemeinsam zu erziehen. Im
Vordergrund muss dabei das Wohlergehen der Kinder stehen,
die diesen Einschnitt im Leben zu bewältigen haben.“
Mit dem Zukunftsgespräch „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“
setzt das Bundesfamilienministerium einen Dialogprozess über
die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse getrennter
Eltern in Gang. Dabei soll es auch darum gehen, wie die
Familienpolitik Eltern, die bereits gemeinsam erziehen oder
sich dies wünschen, besser unterstützen kann. Die
Befragungsergebnisse liefern dafür den Ausgangspunkt.
Familienministerin Dr.
Katarina Barley: „Ich nehme es sehr
ernst, dass die Mehrheit der getrennt lebenden Eltern sich
nicht genügend vom Staat anerkannt fühlt. Deswegen müssen
wir noch bessere Rahmenbedingungen für diese Familien
schaffen.“
Den Ergebnissen der Studie zufolge, wünschen sich vor allem
die Väter bessere rechtliche Bedingungen für getrennt
erziehende Eltern. Der großen Mehrheit geht es dabei um
finanzielle Unterstützung (68 %) Viele wünschen sich auch
eine stärkere steuerliche Berücksichtigung von Kosten, die
Getrennterziehenden entstehen (60 %). Gerade die Väter
wünschen sich häufig auch, dass ihr Betreuungsanteil im
Unterhaltsrecht Berücksichtigung findet.
Grundlage der von Allensbach durchgeführten Studie war eine
Stichprobe von April und Mai 2017, von 603 Müttern und
Vätern, die repräsentativ für die Eltern mit Kindern aus
früheren Partnerschaften ist. Bei den dargestellten Zahlen
handelt es sich um erste vorläufige Ergebnisse.
Abschließende Studienergebnisse werden bis zum Herbst
erwartet.
12.3.2017: Parental Alienation
(Eltern-Kind-Entfremdung) und offizielle Anerkennung als
seelische Kindesmisshandlung.
In Deutschland gilt "Parental Alienation" oder gar
"Parental Alienation Syndrome (PAS)" schon seit einiger Zeit
als Unwort unter den meisten mit Trennung/Scheidung
befassten Professionellen und natürlich unter gewissen stark
ideologisch befrachteten Gruppen, die oft nicht einmal vor
persönlichen Angriffen auf den Psychiater Richard Gardner,
der den PAS Begriff etwa 1985 eingeführt hatte,
zurückschrecken. Andere triumphierten sogar mit "Endgültiges
Aus für das Parental Alienation Syndrome", weil dieser
Begriff so nicht in den neuen amerikanischen Katalog
psychischer Störungen, DSM-5, aufgenommen wurde, obwohl
gegenüber früheren DSM Versionen zusätzliche Kategorien, wie
z.B. V61.20 Parent-Child Relational
Problem oder V61.29 Child Affected by Parental Relationship
Distress aufgenommen wurden, die eine noch genauere
Einordnung des Phänomens ermöglichen.
Schon 2007 warnte der Frankfurter OLG Richter Weychardt (www.hefam.de/koll/wey20070528.doc):
Der RA sollte sich
allerdings überlegen, ob es sinnvoll ist, sofort (im
Vorfeld und/oder bei Gericht) mit dem Stichwort ‚PAS’ zu
operieren. Dadurch könnten auf der Richterbank auch
gewisse Aversionen geweckt werden, wie weiland, als
man/frau mit dem Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs
punkten wollte. Es geht doch darum, Eskalationen bei
allen Beteiligten zu vermeiden!
Aber im Gegensatz zu so manchen hat er
selbstverständlich aus langer Berufserfahrung damit vertraut
das Phänomen an sich nicht bestritten, sondern es in seinem
Vortrag aus rechtlicher Sicht ausführlich dargestellt. Der
Bayerische Ärzteleitfaden "Gewalt gegen Kinder und
Jugendliche. Erkennen und Handeln" (2012) beschrieb das
Phänomen mit einem Beispiel als Sonderform
seelischer Misshandlung (3.4.2.2) und sagt jetzt ergänzend
zu PAS:
Situationen
eines strittigen elterlichen Umgangs mit dem Kind sind
für gewöhnlich hoch emotional aufgeladen. Dies bedeutet,
dass Begrifflichkeiten wie das PAS auch heute als
Argumentationsformeln verwendet werden. Aus fachlicher
Sicht muss aber jeweils die Gesamtsituation mit dem
Fokus auf das individuell betroffene Kind und unter
systemischen Aspekten der Gesamtfamilie unparteiisch
beleuchtet werden. Dies ist z.B. über ein Fachgutachten
möglich. Bei fachlicher Analyse der Gesamtsituation
bedarf es keiner syndromalen Einordnung, da die
beschreibbare Phänomenologie als Argumentation für den
Kinderschutz ausreicht.
Auf die Bezeichnung des Phänomens, das ja schon lange
zumindest einzelnen bekannt war, darunter auch schon dem
deutschen Dichter Theodor Fontane in Effi Briest (1894),
kommt es also nicht an. Man muss aber Gardner, auch ohne
sich seiner theoretischen Interpretation uneingeschränkt
anzuschließen, das große Verdienst zubilligen es sehr viel
bekannter gemacht und dafür einen Namen eingeführt zu haben,
der sich weltweit durchgesetzt hat, allerdings heute ohne
seine medizinische Syndrom Interpretation. "Parental Alienation (PA)" kann so als sehr
nützliches Stichwort dienen, ohne das es ungleich
schwieriger wäre eine inzwischen riesige Zahl
möglicherweise relevanter Dokumente aufzufinden. Das
ermöglichte auch den vielen von Ausgrenzung betroffenen
Eltern das für sie zunächst oft sehr seltsame Verhalten
ihrer Kinder besser einzuordnen.
Statt aber wie nach Gardner primär auf das Verhalten und
die Aussagen von PA betroffener Kinder insbesondere bei
gerichtlichen Anhörungen abzuheben oder sie gar als
Symptome einer neuartigen psychiatrischen Erkrankung des
Kindes zu sehen, ist der wesentlich neue Gesichtspunkt bei
Eltern-Kind-Entfremdung im Ärzteleitfaden der der
seelischen Kindesmisshandlung, meist durch den
Wohnelternteil, bei der das Verhalten des Kindes nur Teil
einer Diagnose des gesamten Familiensystems ist. Das
entspricht ja auch genau der Situation bei einer
familiengerichtlichen Ausseinandersetzung nach
Trennung/Scheidung, bei der die Behauptung im Raum steht,
dass sich ein Elternteil nicht an die Verpflichtung nach
§1684 (2) BGB hält:
"Die
Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis
des Kindes zum jeweils anderen Elternteil
beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut
einer anderen Person befindet.",
es also primär um das Verhalten
eines Elternteils und nicht eines Kindes geht. Sobald ein
solches das Kind schädigendes Verhalten erwiesen ist,
sollte dieses möglichst rasch abgestellt werden. Bei
beratungsresistenten Eltern sollten dazu ernsthafte
Sanktionen nicht nur vom Gericht angedroht, sondern
notfalls auch rasch genug erfolgen, bevor tatsächlich eine
nur noch schwer behebare seelische Störung des Kindes
eintritt, wie es der Fall sein kann, wenn gerichtliche
Anordnungen zum Umgang problemlos über Jahre einfach
ignoriert werden können (vgl. z. B. die nachfolgenden
Verfahrensberichte vom 6.1.2017
und 13.10.2016).
In Rumänien wurde 2016
ein Protokoll
zwischen der Assoziation
für ein gemeinsames Sorgerecht, einer NGO, und dem Rumänischen
Institut für Rechtspsychologie erstellt, das in 23
Artikeln Parental Alienation ebenfalls als seelische
Kindesmisshandlung erklärt, das Verhalten ausführlich
beschreibt, Maßnahmen dagegen aufführt und weitere
Empfehlungen abgibt. Die "jedes zweite Wochenende"
Umgangslösung wird als schädlich bezeichnet (Sehr viele
ausgegrenze Eltern werden sagen, wenn es nur wenigstens
dazu käme!) und das sogenannte Wechselmodell (vgl. dazu
die aktuelle Situation in Deutschland)
als die optimale Lösung für eine ausgeglichene und
harmonische Entwicklung des Kindes gesehen (Art. 16). Das
Institut für Rechtspychologie verpflichtet sich für die
spezielle, ständige Fortbildung und Zertifizierung der bei
Verdacht auf Parental Alienation eingesetzten
psychologischen Sachverständigen in jedem rumänischen
Landkreis zu sorgen (Art. 22). Diese Übereinkunft wurde in
amtlichen Mitteilungsblatt Rumäniens (Monitorul Oficial) am 25.2.2016 als Direktive
2/2016vom
Psychologischen Kolleg Rumäniens veröffentlicht und stellt
somit eine offizielle Anerkennung von Parental Alienation
als seelische Kindesmisshandlung dar. Eine gesetzliche
Verankerung (z. B. ähnlich der in Brasilien (2010), die
auf ähnliche Weise durch eine Eltern NGO angestoßen worden
war und ebenfalls PA als Kindesmisshandlung sieht) wird im
Protokoll ausdrücklich unterstützt. Zwei entsprechende
Entwürfe liegen dem rumänischen Parlament seit August 2016
bereits vor.
Anmerkung: Eine maschinelle Übersetzung der rumänischen
Texte ist durch Eingabe der links in den Google Translator
(s. Kopfleiste) möglich.
Aus den USA berichtenen wir bereits am 13.10.2016
von einer Petition an die
American Psychological Association, die in der
Vergangenheit zu Parental Alienation nicht Stellung
genommen hatte, Parental Alienation als seelische
Kindesmisshandlung anzuerkennen und so ähnlich wie in
Rumänien die psychologischen Sachverständigen zu einer
speziellen Fortbildung und Zertifizierung zu verpflichten.
Mit diesem wichtigen Beschluss hat der Bundesgerichtshof
ausführlich die Voraussetzungen dargelegt nach denen ein
sogenanntes paritätisches Wechselmodell auch gegen den
Willen eines Elternteils angeordnet werden kann. Der BGH
hat deshalb den Beschluss des Oberlandesgerichts
aufgehoben und die Sache an dieses zurückverwiesen.
Selbst bei einem positiven endgültigen Urteil oder einer
freiwilligen Entscheidung für ein Wechselmodell steht
jedoch derzeit immer noch die Regelung des
Kindesunterhaltes vielfach einer praktischen
Verwirklichung wesentlich entgegen. Danach ist ja nur ein
Elternteil allein zu Barunterhalt verpflichtet und tragt
auch sämtliche Kosten für den Umgang, ganz unabhängig von
der Verweildauer des Kindes und dem Einkommen des anderen
(Wohn-)Elternteiles, der seine Leistung durch die Pfege
des Kindes erbringt. Eine anteilige Aufteilung der Kosten
nach relativer Verweildauer und relativem Einkommen, wie
es in anderen Ländern schon längst Standard ist, gibt es
in Deutschland nur im meist völlig unrealistischen Fall
einer genauen 50:50 Aufteilung der Verweildauer. Vgl, dazu
das unseren Bericht zum BGH Urteil aus 2007
und die Bedenken die einer
rechtlichen Neuregelung noch immer entgegen gebracht
werden.
6.1.2017: Unbefristeter
Umgangsauschluss bei Kindeswohlgefährdung und Fehlen
milderer Mittel möglich:
§§ 1684, 1696 BGB.
Kindschaftsrecht
und Jugendhilfe ZKJ 12 (2016), Seiten 457-461. Bericht
basierend auf den Entscheidungen:
EGMR, Buchleither v. Deutschland, Urteil vom 28.April 2016,
Nr. 20106/13, rechtskräftig seit 17.10.2016, http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-162219
(Englisch)
keine
Verletzung des Art. 8 der EMRK mit 4 gegen 3 Gegenstimmen
BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17.
September 2016 - 1 BvR 1547/16 - Rn. (1-49), http://www.bverfg.de/e/rk20160917_1bvr154716.html
nicht
zur Entscheidung angenommen, aber diesmal mit ausführlicher
Begründung.
Diese Urteile können ganz im Gefolge des bereits am 13.10.
2016 erfolgten Berichts über den Fall Moog gegen Deutschland
gesehen werden und verdeutlichen unserer Meinung nach einmal
mehr und noch deutlicher die Problematik und völlige
Hilflosigkeit deutscher Rechtspraxis bei beharrlicher
Umgangsverweigerung durch einen Elternteil. Dies obwohl auch
in Deutschland rechtliche Mittel zur Verfügung stünden,
einen Elternteil dazu zu veranlassen nach § 1684 BGB "alles
zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils
anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung
erschwert.", notfalls auch durch einen Sorgerechtswechsel,
wenn es diesem Elternteil trotz vorausgegangener Beratung
und verschiedener milderer Zwangsmaßnahmen, auf Grund der
Persönlichkeitsstruktur nicht möglich ist dieser
Verpflichtung nachzukommen, also die Erziehungsfähigkeit
erheblich eingeschränkt ist. Von diesen milderen
Zwangsmaßnahmen und erst recht von einem Sorgerechtsentzug
wird aber sehr oft oder sogar meist nicht rechtzeitig
Gebrauch gemacht, und selbst wenn richterliche Ermahnungen,
Beratung, Beauftragung von Gutachtern, Verfahrensbeiständen
etc. nichts fruchteten, dieser Elternteil also absolut
unkooperativ und beratungsresistent ist, wird der Prozess
über meist zahlreiche weitere ähnliche Verfahren sehr lange
fortgesetzt, aber schließlich nicht selten durch einen
Umgangsausschluss dann einfach ergebnislos beendet. Als
Begründung für den Umgangsauschluss dient allermeist, dass
das "Kind zur Ruhe kommen muss" und dessen Ablehnung des
Kontaktes zum anderen Elternteils, obwohl diese Entwicklung
wegen der lange andauernden massiven Beeinflussung des
Kindes und beharrlichen Umgangsvereitelung durch den
Wohnelternteil eigentlich gut voraussehbar ist. Im
vorliegenden Fall erreicht diese tragische Entwicklung einen
besonderen Höhepunkt. Statt auf die beharrliche Umgangsvereitelung
der nichtehelichen Mutter (daher der Vater zudem ohne
Aussicht auch nur einen Antrag auf Mitsorge stellen zu
können, oder auf ein wirksames Auskunftsrecht) seit 2004,
schon kurz nach der Geburt des Kindes bis zum völligem
Abbruch in 2008 einzugehen, dient jetzt die im Kinde
verständlicherweise induzierte vehemente Umgangsverweigerung,
als eigenständiger und damit zu beachtender Wille des
inzwischen 12 jährigen Kindes allein zur Begründung eines
unbefristeten Umgangsauschlusses, der zudem berechtigt sei,
weil von Amtsgericht und OLG festgestellt worden war, dass
keine Mittel mehr zur Verfügung stünden von denen eine
Änderung der Haltung des Kindes, oder auch der Mutter und
deren Verhältnis zum Vater zu erwarten sei. Es bestünde
deshalb auch keine Veranlassung die Maßnahme des
Umgangsausschlusses nach § 1696 BGB von Amts wegen in
angemessenen Abständen zu überprüfen, laut Reaktion des
Amtgerichts nach der ablehnenden Entscheidung des OLG in
2014, also “1. Gesehen. Nichts zu veranlassen. 2.
Weglegen” (Zitat im EGMR Urteil). Dem Vater stünde es
zudem frei unter Vorbringen neuer Umstände den Antrag auf
ein neues Verfahren zu stellen. Auch dem Kinde stünde es ja
frei irgendwann den Kontakt zum Vater wieder
aufzunehmen, wenn es das wünschte. Es sei also alles korrekt
nach Recht und Gesetz verlaufen, für den EGMR auch
verhältnismäßig im Rahmen des nationalen
Ermessensspielraumes, also ohne Verletzung des Rechtes auf
Achtung des Privat-und Familienlebens nach Artikel 8. Von
dieser Entscheidung distanzierten sich allerdings 3 der 7
Richter ziemlich deutlich.
13.10.2016: Immer nach dem gleichen Muster: Der Fall Moog gegen Deutschland
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: CASE
OF MOOG v. GERMANY (Applications nos. 23280/08 and
2334/10) Urteil vom 6. Oktober 2016 (liegt nur in
Englisch vor).
Auch dieser Fall lief wieder exakt nach dem Muster ab, wie
wir es in Deutschland so oft sehen: Der Elternteil (hier die
Mutter) der im "Besitz" des Kindes ist, also der
Wohnelternteil, mit Aufenthaltsbestimmungsrecht und wie es
auch nach der EGMR Entscheidung Zaunegger gegen Deutschland
vom 3.12.2009 immer noch weit überwiegend der Fall ist, als
nicht verheiratete Mutter auch mit alleinigem Sorgerecht
verweigert seit der Trennung in 1999 (Kind geb. 1998) den
Umgang des Kindes mit seinem Vater. Dieser hat nicht einmal
die Möglichkeit irgendeine Auskunft über sein Kind zu
erlangen, weil er in Deutschland, anders als selbst im
benachbarten Ausland, nur ein indirektes Auskunftsrecht über
den allein sorgeberechtigten Elternteil besitzt, das in
solchen Fällen fast garantiert nicht funktioniert. Er kann
nur wiederholt ein Umgangsrecht beantragen, das ihm auch
einige Male gewährt wird. Aber es wird kaum durchgesetzt
(anders als etwa im benachbarten Frankreich, wo
Umgangsvereitelung ein Straftatbestand ist, Art. 227-5) und
solche Anordnungen und richterliche Ermahnungen können daher
praktisch risikolos über Jahre einfach ignoriert werden. Das
gilt auch dann, wie dieser Fall wieder zeigt, wenn ein
Umgangspfleger eingesetzt wird (mit dem einfach nicht
kooperiert wird), sogar mit Konsequenzen für das Sorgerecht
gedroht wird (aber das dann nicht weiter verfolgt wird), und
außerdem sogar tatsächlich ein Ordnungsgeld verhängt wird
(Juli 2007), aber dann wieder aufgehoben wird (Februar
2008). Auch wenn die wenigen Kontakte die dem Vater
ermöglicht wurden nach entsprechenden Berichten
(Kindergarten etc.) positiv verlaufen sind, sollte es
überhaupt nicht verwundern, dass nach nicht wenigen
Befragungen und nach so langer Zeit das Kind nicht nur nicht
weiter in den Elternkonflikt hineingezogen werden möchte,
sondern als Schutzmassnahme und wegen der massiven
Beeinflussung durch seine Mutter (die auch das Gericht
erkennt) den Kontakt mit seinem Vater ablehnt, von ihm
entfremdet ist. Aber statt diese Beeinflussung durch strikte
gerichtliche Auflagen zu stoppen und so eine Therapie zur
behutsamen Wiederannäherung zwischen dem Kind und
entfremdeten Elternteil zu ermöglichen, wie es etwa bewährte
Praxis mit reunification
therapy bei
Eltern-Kind-Entfremdung (Parental
Alienation) in Nordamerika ist, vgl. z. B. Amy J. L. Baker,S. Richard
Sauber, Working with Alienated Children and Families: A
Clinical Guidebook (2013) folgt hier leider so oft
die "Patentlösung",
wie auch diesem Fall, nämlich den Umgang auf längere Zeit
(hier 3 Jahre) völlig auszusetzen, meist mit der Begründung
"Kind muss zur Ruhe
kommen". Dass das alles andere als eine Lösung
bringt, außer dass der Fall vom Tisch ist, haben auch
deutsche Untersuchungen klar gezeigt (Karle
& Klosinski, Ausschluss des Umgangs und was dann?,
2000). Die Begründung dafür im vorliegenden Fall wirkt
besonders bizarr: Nicht nur würde das Kind durch forcierte
Kontakte mit seinem Vater weiter traumatisiert, sondern die
Mutter wäre auf Grund ihrer (nur durch Privatgutachten
erhobenen) posttraumatischen Belastungsstörung (unbekannten
Ursprungs) gar nicht in der Lage den Umgang des Kindes zu
ermöglichen. Obwohl Eltern ja nach unseren Kindschaftrecht
explizit verpflichtet sind den Umgang mit dem anderen
Elternteil zu ermöglichen, § 1684 BGB, wurde jedoch die
Erziehungsfähigkeit der Mutter und damit ein Verbleib des
Kindes bei ihr nie in Frage gestellt. Gerade in solchen
Fällen hartnäckiger Umgangsvereitelung und massiver
Beeinflusssung des Kindes gegen den anderen Elternteil ist
davon auszugehen, dass eine richterliche Belehrung,
Beratungsangebote oder Therapieversuche (die in Deutschland
nicht einmal angeordnet werden können) mit diesem Elternteil
wegen einer Persönlichkeitsstörung kaum Erfolge zeigen
werden, sondern nur konsequente gerichtliche Massnahmen, die
auch in Deutschland möglich wären (temporärer
Sorgerechtsentzug bis zur Festigung der Bindung zum anderen
Elternteil, notfalls auch permanent), eine weitere
Entfremdung und damit Langzeitschäden beim Kind zu
verhindern vermögen.
Der Gerichtshof jedenfalls fand die Begründung für den
Umgangsauschluss nicht ausreichend und sah darin eine
Verletzung des Artikels 8 der Menschenrechtskonvention. Der
Fall ist für die deutsche Justiz erledigt, weil das Kind
dieses Jahr volljährig geworden ist. Aber es ist nicht
unwahrscheinlich dass es lebenslange psychologische Schäden
davontragen wird.
Der Gerichtshof weist auf die Parallelen zum Fall Kuppinger
gegen Deutschland (Urteil vom 15.1.2015) hin, zu dem es auch
eine deutsche
Übersetzung durch das Bundesministerium der Justiz
gibt.
13.10.2016 Petitionan die American Psychological
Association (APA) zu einer offiziellen Stellungnahme zu
Eltern-Kind-Entfremdung.
APA als die professionelle Organisation amerikanischer
Psychologen mit über 122000 Mitgliedern hatte seit 2008
erklärt keine offizielle Position bezüglich Parental
Alienation (Eltern-Kind-Entfremdung) zu haben. Nachdem aber
seit letztem Herbst eine Vielzahl von Schreiben von
Entfremdung betroffener Eltern einging, sah sich APA
veranlasst diese Erklärung zurückzuziehen und jetzt an einer
modifizierten Erklärung zu arbeiten, die Parental Alienation
als eine Form von psychologischem Kindesmissbrauch
anerkennen soll, vgl.
Parental Alienation [LATEST NEWS UPDATES]: Does Parental
Alienation Really Exist? APA Confirms It’s Psychological
Child Abuse.
Maßgebend dafür war eine sehr sachliche und fachlich
ausgezeichnet fundierte Petition,
die inzwischen schon von Tausenden betroffener Eltern
unterschrieben wurde (das kann auch von Deutschland aus noch
geschehen). Danach soll APA veranlasst werden anzuerkennen,
dass manche Kinder darin manipuliert werden einen
Elternteil abzulehnen.
Diese bewusst neutrale Formulierung
trägt der Tatsache Rechnung, dass es nicht auf den Namen
ankommt, sondern auf eine möglichst genaue Beschreibung des
Verhaltens, seiner Folgen und von Maßnahmen dagegen. Gerade
an der ursprünglich von Gardner 1985 eingeführten
Bezeichnung Parental Alienation Syndrom (PAS) haben sich
viele gestört. Sie hat, besonders auch in Deutschland, zu
einer völlig nutzlosen Diskussion darüber geführt, ob PAS
eine Krankheit ist, und letztlich zu heftiger Ablehnung. Die
Bezeichnung Parental
Alienation (PA), ohne den
medizinischen Syndrom Zusatz hat sich jedoch inzwischen
längst weltweit eingebürgert und signalisiert Fachleuten als
Stichwort einen komplexen Sachverhalt den es im Einzelfall
genau zu diagnostizieren gilt, vgl. Dum, Parental Alienation
Initiatives Around the World, Kap.13 in Parental
Alienation. The Handbook for Mental Health and Legal
Professionals, hrsg. von Lorandos, Bernet, Sauber,
C.C. Thomas Publishers, U.S. A. (2013).
18.5.2016: 3sat hat heute abend gleich 3
Sendungen zum Thema Väter:
20h15:
Von Männern und Vätern
21h05: Scheidung-Einsame Väter
22h25: Vater auf der Flucht
25.4.2016 Nach unseren Rückmeldungen gibt es zum heutigen Tag der Eltern-Kind-Entfremdung
(Parental Alienation Awareness Day) außer den offiziellen
Deklarationen in vielen Staaten der U.SA. (z. B. Alabama,
aus 2015) und den Provinzen Kanadas und den sehr zahlreichen
öffentlichen Veranstaltungen dort auch Veranstaltungen u. a.
in Finland, Großbritannien, Rumänien, und morgen in
Australien und Neuseeland. Dazu kommen ausführliche
Presseberichte.
Aus Deutschland und dem deutschsprachigem Raum fanden wir
bisher lediglich einige kurze "blogs" (z. B. der Selbsthilfe
Gruppe
PAS Rhein) und als einzigen offiziellen Hinweis den
des Schulmediencenters des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg
mit einem kleinen Angebot an Unterrichtsmedien, jedoch
keine Berichte in den Medien.
Hier dagegen z. B. ein Pressebericht aus Kanada (von
gestern) Q&A: Understanding the
little-understood problem of parental alienation und
ein Bericht von NBC TV über die Bubbles
of
Love Campaign an diesem Tag.
Interessant auch, weil aus einem ganz anderen Kulturkreis
mit stark religiösem Einfluss und daher einem Ehegesetz (aus
1955) das für Hindus, Sikhs und Buddhisten, aber nicht für
Christen und Juden gilt, ein Bericht der Times
of
India, auch zu einer von der Children's Rights
Initiative for Shared Parenting (CRISP) bereits
eingereichten Petition, die fordert Eltern-Kind-Entfremdung
als Verbrechen zu erklären, sowie gemeinsame Sorge (gemeint
ist gleichwertige Elternschaft, wahrscheinlich in einem
Wechselmodell) verpflichtend zu machen.
18.4.2016: Am 25. April ist Parental Alienation Awareness Day (Tag der
Eltern-Kind-Entfremdung), der zunehmend weltweit
wahrgenommen wird. In Nordamerika, von wo er seinen Ausgang
nahm, geschieht dies sogar durch offizielle Erklärungen der
Gouverneure und vieler Bürgermeister in den Staaten der USA
und den Provinzen Kanadas. Wir haben diesen Tag zum Anlass
genommen um auf die besondere Situation in Deutschland
aufmerksam zu machen, die durch besonders absurde,
ideologisch geschürte Kontroversen und ein Stillschweigen
der mit Trennung/Scheidung befassten Professionen
gekennzeichnet ist, so als ob es die zahllosen aber sehr
weitgehend übereinstimmenden leidvollen Erfahrungsberichte
von Vätern und Müttern, die selbstverständlich einer
wissenschaftlichen Aufarbeitung bedürfen, gar nicht gäbe.
Vgl. dazu unseren Bericht.
20.02.2016: Zu den hier schon wiederholt kritisch
besprochenen Themen Unterhalt (Bar-Unterhalt des
"Besuchs-Elternteils" unabhängig von der Verweildauer des
Kindes und dem Einkommen des "betreuenden Elternteils"),
Wechselmodell, psychologische Gutachten etc. gibt es eine
aktuelle Sendung des Bayerischen Fernsehens in der Reihe
"jetzt mal ehrlich":
Mo. 22.2.2016, 20:15 bis 21:00 Uhr : "Mama betreut, Papa zahlt
- ist das noch zeitgemäß?" (Wiederholung Di.
23.2. 1:30 Uhr)
Auf der Webseite des BR: Inhalt und weitere
Informationen, u.a. zu den Reportagen und "Wochenendväter
ade? Getrennt von Bett und Kind".
06.05.2015: Zu dem Beitrag der
Süddeutschen Zeitung und unserem Kommentar dazu und zum
Unterhaltsrecht eine Ergänzung:
Das Problem mit dem aktuellen deutschen Unterhaltsrecht wird
immerhin wahrgenommen, so dass es am 4.5.2015 in einem
Symposium im Bundesministerium der Justiz und
Verbraucherschutz diskutiert wurde: Symposium
zum
Unterhaltsrecht bei Wechselmodell und erweitertem Umgang Offenbar haben sich aber die Bedenkenträger wieder
durchgesetzt, so dass es im Ergebnis nur heißt: Die im
Gesetz aufgestellte Regel, dass ein Elternteil das Kind
betreut, der andere Teil den Bar-Unterhalt bezahlt, ist
weiterhin darauf zu überprüfen, ob sie den Regelfall in
der Rechtspraxis korrekt abbildet. Im Ergebnis wurde
festgehalten, dass diese Diskussion fortzusetzen ist.
Man kann nur hoffen, dass diese Diskussion über etwas was in
anderen Staaten schon seit Jahrzehnten erfolgreich geregelt
ist und von dem anzunehmen wäre, dass es auch in Deutschland
genau so funktionieren würde, nicht Jahrzehnte dauert wie
beim Ladenschlussgesetz, oder dass es nicht gar ähnlich geht
wie beim Sorgerecht für nichteheliche Eltern, bei dem
schließlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
der Diskussion ein Ende setzen musste und eine Änderung
erzwang. Am Ende kam allerdings trotz eines ersten Entwurfs
ähnlich der schon lange in anderen Staaten bestehenden
Regelung nur ein Antragsrecht nichtehelicher Väter heraus,
ähnlich dem wie es in Großbritannien schon mit dem Children
Act von 1989 bestanden hatte, aber
2002 als nicht praktikabel verworfen und durch ein
gemeinsames Sorgerecht nach Eintrag im Geburtenregister
ersetzt wurde (das ja selbstverständlich wie bei ehelichen
Eltern auch aus guten Gründen aufgehoben werden kann), vgl.
unsere Diskussion
vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
30.1.2003 zum Nichtehelichenrecht mit der die damals noch
bestehende Regelung (gemeinsame Sorge nur mit gemeinsamer
Sorgeerklärung) als verfassungsmäßig gesehen wurde.
20.04.2015: In der heutigen Süddeutschen Zeitung ein
exzellenter Beitrag zum Thema "Alleinerziehende": Getrennt heißt nicht
alleinerziehend
Alleinerziehende kann es eigentlich nur geben, wenn
ein Elternteil etwa verstorben ist, sich seiner
Erziehungspflicht völlig entzieht, oder wie so oft an uns
herangetragen wird, vom anderen Elternteil vom Umgang
einfach ausgeschlossen wird, trotz bestehendem Umgangsrecht
und sogar Umgangspflicht nach § 1684 BGB. Ansonsten ist es
ein Unwort, leider mit staatlicher Förderung auch durch ein
Unterhaltsrecht, das es dadurch noch zementiert, indem es
einen Wohnelternteil bestimmt, der seinen Beitrag durch die
Erziehungsarbeit leisten soll, während der andere barunterhaltspflichtig ist,
und das mit einem Betrag der nicht nur völlig unabhängig vom
Einkommen des "Wohnelternteils" ist, sondern auch von den
Kosten für den Umgang, wenn er denn stattfindet. Diese
Kosten hat der Umgangsberechtigte allein zu tragen, selbst
dann, wenn der "Wohnelternteil" aus nicht dringenden Gründen
mit dem Kind beliebig weit vom Wohnort des anderen
Elternteils verzogen ist. Dass es davon nur eine Ausnahme
gibt, nämlich dann, wenn sich die Eltern die Aufenthaltszeit
des Kindes exakt 50:50 teilen mutet eher wie ein Hohn an,
weil sie praktisch nie zu erfüllen ist. Förderung der
gemeinsamen Elternverantwortung, wie es auch staatliche
Verantwortung wäre, sieht anders aus, etwa so wie sie z. B.
in Nordamerika schon seit Jahrzehnten praktiziert wird.
Nicht nur wird einem Wechselmodell, bei dem sich die Eltern
gleichberechtigt ("joint physical custody") und möglichst im
gleichen Maße den Aufenthalt des Kindes teilen in vielen der
Bundesstaaten schon per Gesetz der Vorzug gegeben, sondern
es wird auch dadurch gefördert, dass ein Umzug über größere
Entfernungen (50 Meilen) gut begründet sein muss und ganz
entscheidend dadurch, dass die Unterhalts/Umgangskosten für
das Kind je nach relativer Aufenthaltsdauer und relativen
Einkommen beider Eltern geteilt werden. Die letztere
Regelung, war auch hierzulande vereinzelt als die
gerechteste getroffen worden, wurde dann aber leider wegen
Nichterfüllung der 50:50 Bedingung immer wieder in
Berufungsverfahren gekippt. Ohne sie wird aber ein eine
wirklich gleichwertige Elternschaft und ein Wechselmodell,
auch nach Trennung und Scheidung, fast immer nur ein
schöner, unerfüllter Traum bleiben.
Wir haben auf diesen Missstand wiederholt hingewiesen, z. B.
in unserer Mitteilung vom 1.3.2007 mit einer Modellrechnung
nach kalifornischen Recht, wie sie tatsächlich fast exakt so
auch der Entscheidung eines deutschen Gerichts entsprach,
die dann aber wieder in der BGH Entscheidung XII ZR
161/04 vom 28.2.2007
aufgehoben wurde.
14.4.2015: Es gab zwar schon wiederholt kritische Berichte
in den Medien zum Thema Gutachten im Familienrecht (z. B. WDR
5.2.2015), nun nimmt sich aber auch das
Wissenschaftsprogramm von 3sat dieses Themas an, offenbar
ebenfalls sehr kritisch: Donnerstag 16.4. 20h15:
Gutachten: mangelhaft.
Film von Daniela Hoyer und Judith Schneider.
Erstausstrahlung.
Auch neue Fachveröffentlichungen sind dazu erschienen: Qualität
familienrechtspsychologischer Gutachten. Eine aktuelle
empirische Studie von Christel Salewski und
Stefan Stürmer (Professoren an der Fernuniversität
Hagen) ZKJ 2015 (1) Seiten 4-9.
und kritisch dazu: "Seriöser
Anzug oder Matschhose?". Zur Diskussion um die Qualität
familienpsychologischer Gutachten Teil 1 ZKJ
2015(1), Seiten 9-14,
Teil 2 ZKJ 2015(2), Seiten 63 -67 von Dipl. Psych.
Jörg Fichtner Erwiderung
darauf von Salewski und Stürmer in ZKJ 2015 (4), Seite 132
ff.
23.3.2015: Da die bisherige Suchmaschine für unsere
Webseiten eingestellt wurde, ist jetzt probeweise eine neue
installiert, die einen Index unserer Seiten erstellt und
damit sehr rasch Suchergebnisse liefern sollte. "search
tips" erklärt die Standardsuchoptionen und "advanced search"
öffnet ein ausführliches Suchformular.
25.1.2015: Mit großer Betroffenheit und Trauer haben wir
heute erfahren, dass Prof.
Dr. Wolfgang Klenner von uns gegangen ist. Er hat
sich auch im sehr hohem Alter immer noch unermüdlich für
eine gute Eltern-Kindbeziehung, auch nach einer Trennung und
Scheidung eingesetzt, und ist deshalb auch ganz sicher einem
großen Teil der Leserinnen und Leser dieser Seiten bekannt
gewesen, vielleicht sogar persönlich, auch weil er vielen
von Ausgrenzung betroffenen Eltern mit seinem Rat
unentgeltlich zur Verfügung stand, und das in einem Ausmaße,
dass sich seine Freunde manchmal Sorgen machten, ob nicht
von seiner Großzügigkeit allzuviel Gebrauch gemacht wird.
Prof. Klenner vermochte psychologische Probleme in
hervorragender und besonders klarer Weise zu analysieren, so
dass es eine besondere Freude und ein Privileg war mit ihm
von Zeit zu Zeit länger diskutieren zu dürfen. Sein Aufsatz
"Rituale der
Umgangsvereitelung bei getrenntlebenden oder geschiedenen
Eltern. Eine
psychologische Studie zur elterlichen Verantwortung",
FamRZ, 42 (2a),1995, S. 1529 ff. zeigte seine große
Fähigkeit zur Beobachtung und Analyse und kann zu Recht als
bahnbrechend bezeichnet werden (oder wie im Englischen als
"seminal paper") und sollte auch heute noch Pfichtlektüre zu
diesem Thema sein. In dieser Arbeit tauchte auch erstmals in
Deutschland der Begriff "Parental Alienation Syndrome" auf,
unter Hinweis auf ein Buch von Richard Gardner und eröffnete
damit auch hier den Zugang zu internationaler Literatur und
erste Veröffentlichungen ab 1998, so "Familienkriege-
die Entfremdung von Kindern" von Peggie Ward und J.
Campbell Harvey (ZfJ 6/98, S.237-245), als Übersetzung aus
dem Amerkanischen durch den Schreiber dieser Zeilen und
gemeinsam mit Prof. Klenner für
deutsche Verhältnisse kommentiert. Dass der Hinweis auf das
"Parental Alienation Syndrom"
(PAS) in diesen Arbeiten nur als Fußnote erschien zeigt,
dass man sich dem Thema auch ohne diesen Begriff nähern
kann, wenn man nur für Beobachtungen offen ist und damit
auch für die Tatsache, dass es Eltern gibt, die Kindern ein
negatives Bild vom anderen Elternteil vermitteln und damit
den Umgang zu vereiteln suchen. Die in Deutschland
einerseits mit einer gewissen Leidenschaft geführte
Diskussion, ob es PAS überhaupt gibt ist deshalb nicht nur
völlig müßig, andererseits aber wird mit dem jetzt vor allem
üblichen völligen Verschweigen dieses Begriffes ein
Bärendienst erwiesen, weil der Begriff "Parental
Alienation
(PA)" inzwischen den Zugang zu einer riesigen
internationalen Literatur eröffnet, die anders als in
Deutschland immer noch üblich, größtenteils auch einem
strengen "peer review" durch renommierte Fachkollegen
unterzogen worden war und auch schon eine beachtliche Zahl
empirischer Arbeiten umfasst. (Christian T. Dum,
Vorsitzender Väter für Kinder e. V.)
16.1.2015: Erneutes Urteil
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen
Deutschland wegen des Fehlens wirksamer Maßnahmen gegen
die exzessive Dauer eines Verfahrens zur Durchsetzung des
Umgangsrechts nach Artikel 13 in Verbindung mit
Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention: 15000 €
wegen immateriellen Schadens und 6436,53€ für
Gerichtskosten. Das ist schon das zweite vom Vater eines
nichtehelichen Kindes erwirkte Urteil des EGMR dem praktisch
seit der Geburt des Kindes in 2003 der Kontakt zum Kind von
der Mutter verweigert wird, obwohl bis 2011 mehrere
Umgangregelungen erlassen worden waren, bis dann (bestätigt
September 2014) zu der in solchen hartnäckigen Fällen in
Deutschland leider nicht selten praktizierten "Patentlösung"
gegriffen wurde, den Umgang bis Oktober 2015 auszusetzen,
mit der bekannten Begründung, dass ein Umgang gegen
den Willen des Kindes dem Kindeswohl widerspräche. Obwohl
die Umgangsregelungen Ordnungsgelder bis zu 25.000 €
vorsahen, wurde ein solches von lediglich 300€ nur einmal
wegen 6 Verletzungen des Umgangsrechts verhängt, das dem
Gerichtshof als sehr niedrig und und als sehr fraglich
bezüglich eines Erzwingungseffekts auf die Mutter erschien,
die hartnäckig jeden Umgangskontakt verweigert. Kuppinger
v.
Germany (application no. 62198/11) vom
15.1.2015. Früheres Urteil des EGMR nach Artikel 6: application
no.
41599/09 vom 21.
April
2011.
Vgl. http://www.sueddeutsche.de/leben/umgangsrecht-europaeischer-gerichtshof-staerkt-rechte-der-vaeter-1.2305684
Väter für Kinder e.V.
trauert um seinen
Ehrenvorsitzenden, Herrn
RA Dr.
Peter Koeppel
18.4.1933 - 18.11.2014
Dr. Koeppel
gründete den Verein im Jahre 1988, mit dem Ziel
das Wohl der Kinder durch eine Stärkung und
Verbesserung der Kind-Eltern-Beziehung zu fördern.
Dazu gehörte für ihn immer das Bemühen den Kindern
auch nach einer Trennung oder Scheidung nach
Möglichkeit beide Eltern als gleichwertig zu
erhalten, einem Ziel das er auch in seiner Praxis
als Anwalt für Familienrecht stets verfolgte, und
wie es auch das von ihm gewählte Vereinslogo
ausdrückt. Sein Bemühen und das des Vereins galt
selbstverständlich immer gleichermaßen den von
einer Verschlechterung der Kind-Eltern-Beziehung
nach Trennung/Scheidung betroffenen Müttern und
Vätern, auch wenn zur Zeit der Vereinsgründung
noch weit überwiegender als heute mehr Väter davon
betroffen waren und deren Beziehung zu
Kindern auch stärker als die der Mütter von
gesellschaftlichen Entwicklungen geprägt ist. Der
Idee dem in unserem Informationsangebot durch die
Web Adresse www.beideeltern.de
Ausdruck zu verleihen hatte er begeistert
zugestimmt.
Wir verlieren mit RA Dr. Koeppel ein großes
Vorbild für unsere Arbeit, einen exzellenten
juristischen "Lehrmeister", und einen guten
Freund.
Der Vorstand
im
Namen aller Mitglieder
28.11.2014: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -:
Pressemitteilung
Nr.
108/2014 vom 28. November 2014 Beschluss
vom
19. November 2014 1 BvR 1178/14 (Volltext) Sorgerechtsentziehung setzt
eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung voraus Mit heute veröffentlichtem
Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts die verfassungsrechtlichen
Anforderungen an die Entziehung der
elterlichen Sorge bekräftigt. Um eine Trennung des Kindes
von den Eltern zu rechtfertigen, müssen die Fachgerichte
im Einzelfall feststellen,
dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß
erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem
körperlichen, geistigen oder seelischen
Wohl nachhaltig gefährdet wäre. Stützen sich die
Gerichte dabei auf Feststellungen in einem
Sachverständigengutachten, dessen Verwertbarkeit
verfassungsrechtlichen Zweifeln unterliegt, können diese
auf die gerichtliche Entscheidung durchschlagen, wenn die
Gerichte die Zweifel nicht in der verfassungsrechtlich
gebotenen Weise beseitigen. Aus diesen Gründen hat die
Kammer eine Entscheidung des Oberlandesgerichts aufgehoben
und das Verfahren zur erneuten
Entscheidung zurückverwiesen. ...
20.11.2014: Von der Autorin des Buches
"Scheidungskinder: Ich bin nicht euer Eigentum!", Silke
Winter,
wurden wir informiert, dass ihr Buch von morgen 21.11 bis
zum 23.11.2014 unter http://www.amazon.de/dp/B00P81YP7K
kostenlos als Kindle e-book herunter geladen werden kann.
07.11.2014: Wir haben folgenden Aufruf zur Mitarbeit
an einem Forschungsprojekt erhalten und bitten dieses durch
Ihre Teilnahme zu unterstützen:
Väter in Elternzeit/Karenz
für Online-Studie gesucht: Wie erleben
Männer ihre berufliche Pause und die Zeit mit ihrem Kind?
Für ein Forschungsprojekt suchen wir Väter,
die in den Monaten September, Oktober, November und/oder
Dezember 2014 in Elternzeit sind oder sein werden. Unter
den Teilnehmern werden 20 x 100€ als Dankeschön verlost.
Für mehr Information und Registrierung zur Teilnahme
klicken Sie bitte auf: https://www.soscisurvey.de/PLDS_Registrierung/
Projektteam: Dr. Lisa Horvath & B.Sc. David G.
Soumagné, Dipl.-Psych. Thorana Grether & Prof. Bettina
S. Wiese;
Email: berufundfamilie@psych.rwth-aachen.de
Projekthomepage: http://www.psych.rwth-aachen.de/ifp-zentral/front_content.php?idcat=409
20.10.2014: Der WDR setzt heute seine Serie "Mut
gegen
Macht" um 20h15 mit "Nicht ohne meine Kinder" fort. Wieder
haben haben Zuschauer die
Gelegenheit, sich während und nach der
Sendung im Live-Chat mit Experten auszutauschen. Die Sendung
ist auch bereits aus der Mediathek abrufbar. Unter http://www.wdr.de/k/socialTV_nichtohnemeineKinder
erreichen
Sie
ab 20.15 Uhr das Social TV –dort können User kommentieren
und Fragen stellen.
07.10.2014: Den Auftakt der fünfteiligen WDR Serie
"Mut gegen Macht" bildet am Montag, 13. Oktober 2014,
20.15 - 21.00 Uhr die Sendung "Wenn Gerichtsgutachten
Familien zerstören". Gutachter an Familiengerichten
können über die Zukunft ganzer Familien entscheiden – über
die Frage, ob ein Kind beim Vater oder der Mutter lebt,
wie oft ein Elternteil es sehen darf oder ob es sogar in
einem Heim leben muss. Der Film "Wenn Gerichtsgutachten
Familien zerstören" erzählt von Fällen, bei denen
Gutachten nachgewiesenermaßen gravierende Mängel
aufweisen, die zu hanebüchenen Urteilen führen und ganze
Familien zerstören. Nur mit Mut und Durchhaltewillen
können Eltern dagegen vorgehen, denn die Gutachter haben
vor Gericht viel Macht. Doch ob sie überhaupt für diese
wichtige Aufgabe qualifiziert sind, ist gesetzlich nicht
vorgeschrieben. Auch kontrolliert werden die Gutachter von
niemandem. Der Film geht dramatischen Fällen nach, erzählt
die Leidensgeschichten betroffener Eltern und Kinder und
zeigen, dass unser Justizsystem hier dringenden
Reformbedarf hat. Ein Film
von Justine Rosenkranz und Jan Schmitt. Redaktion: Petra
Nagel.
Während und nach der Sendung haben
Zuschauer die Gelegenheit, sich mit Experten und anderen
Betroffenen in einem Chat auszutauschen. Darüber hinaus
steht im Hörfunk ab 21.05 Uhr auf WDR 5 ein ehemaliger
Familienrichter als Experte für Fragen zur Verfügung. Mehr
Informationen (einschließlich Bonusmaterial) auf http://www.mutgegenmacht.wdr.de/
.
13.08.2014: Heute auf 3Sat gleich 2
Dokumentationen zu Kindesentführung:
20h15 Kampf ums Kind. Flucht
aus Israel. Film von Jacqueline Schwerzmann (aus der
SRF-Reihe "Schweizer Verbrechen im Visier"). Über die
Rückführung des Kindes nach Israel kam es auf Betreiben der
Mutter zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes
für Menschenrechte, CASE
OF
NEULINGER AND SHURUK v. SWITZERLAND (Application no.
41615/07) vom 6. Juli 2010.
21:00
-22:00 Spurlos
verschwunden. Die Rache des Matthias
S. Film von Jacob Berger, Jean Romaine und Oliver Kohler.
06.06.2014: Unsubstanzierte Vorwürfe
von sexuellem Kindesmissbrauch gehören leider immer
noch zum Alltag und dienen als "ultimative Waffe" bei
hochkonflikthafter Trennung / Scheidung, ungeachtet des
Schadens den sie anrichten, auch beim Kind, wenn es alt
genug ist das mitzubekommen und möglicherweise auch
zahlreiche Befragungen über sich ergehen lassen muss. Leider
"erledigt" sich der Fall meist einfach, sobald ein
Glaubhaftigkeitsgutachten innerhalb des Verfahrens am
Familiengericht keinerlei Anhaltspunkte ergibt, obwohl
sexueller Kindesmissbrauch sehr zu Recht ein Offizialdelikt
ist, bei dem die Staatsanwaltschaft nach Kenntnis eines
hinreichenden Anfangsverdachts auch ohne Strafanzeige tätig
werden müsste. Strafrechtliche oder zivilrechtliche Folgen
wegen böswilliger Verleumdung, die allerdings nicht immer
einfach von einem gutgläubigem, aber unbegründeten Verdacht
(nicht selten auf Grund eigener negativer
Kindheitserfahrungen) zu unterscheiden sein mag, sind sehr
selten in Deutschland, wie auch erfolgreiche
Schadenersatzforderungen wegen mangelhaften, belastenden
Gutachten.
Über die vollständige Verwirkung des Unterhalts von immerhin
1600€ wegen des völlig unbegründeten Anschwärzens des
früheren Ehepartners in seiner Umgebung und in einem
Gerichtsverfahren berichtet u.a. auch die Stiftung Warentest
in der Test Juni Ausgabe. OLG Hamm, Beschluss vom
3.12.2013, AZ.: 2 UF 105/13. Volltext: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2013/2_UF_105_13_Beschluss_20131203.html
Leitsatz:
Langjährig wiederholt erhobene
Missbrauchsvorwürfe, die ein jeder für sich objektiv
geeignet sind, den Unterhaltspflichtigen in der
Öffentlichkeit nachhaltig verächtlich zu machen und sein
Leben gravierend zu beeinträchtigen bis hin zur Zerstörung
seiner familiären,
sozialen und wirtschaftlichen Existenz, können die
vollständige Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach §
1579 Nr. 3 BGB nach sich ziehen.
Weitere
Fundstellen. Zahlreiche Kommentare dazu sind auch im
Internet zu finden.
08.04.2014: Heute ZDF 22h15-22h45 37 Grad: Meine,
deine,
unsre Kinder. Dokumentationsreihe, Deutschland 2014.
Am Wochenende schauen Leon (10) und
Jette (6) manchmal von morgens bis abends fern bei ihrer
Mutter. Das würde Janet gerne verhindern. Aber das darf sie
als Stiefmutter nicht, weil Kinder jedes Wort gegen ihre
"richtige" ... [mehr]
Wenn
Eltern sich, zum Beispiel nach einer Trennung, um das
Umgangsrecht streiten, beauftragen Familienrichter
häufig zur Klärung der Situation einen Gutachter. Doch
das kann für die betroffenen Eltern und vor allem die
Kinder zur Katastrophe werden. Das Problem: In
Deutschland darf jeder, der entsprechend ausgebildet
ist, Gutachten schreiben. Bundesweite einheitliche
Mindeststandards für psychologische Gutachten an
Familiengerichten gibt es nicht. Die Folge: Viele
Gutachten weisen massive Mängel auf. Das wurde
inzwischen in mehreren Studien nachgewiesen. Ein
unhaltbarer Zustand, der dringend verändert werden muss,
sagen auch immer mehr Experten.
Frontal21 zeigt, wie fragwürdige Gutachten über
Schicksale entscheiden.
18.03.2014: Online
Befragung von "Scheidungskindern" im Rahmen einer
Diplomarbeit:
Liebe Teilnehmer und
Teilnehmerinnen,
mittlerweile sind in Deutschland über eine Million
Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen, hinzu
kommt noch eine große Zahl, deren Eltern sich getrennt
haben ohne zuvor verheiratet gewesen zu sein. Wenn Sie an
dieser Befragung teilnehmen, dann ist es Ihnen in Ihrer
Kindheit oder Jugend ebenso ergangen. Bisherige Forschung
zeigt, dass Kinder die Trennung ihrer Eltern auf sehr
unterschiedliche Weise verarbeiten können. Im Rahmen
meiner Diplomarbeit im Fach Psychologie an der Julius-
Maximilians- Universität Würzburg möchte ich die
Erfahrungen, die betroffene Kinder dabei machen genauer
beleuchten. Dazu habe ich einen Fragenkatalog erstellt. Im
Kontakt mit den Eltern nach der Trennung kann man
verschiedene, teilweise sehr persönliche Erfahrungen
machen. Deswegen sind persönliche Fragen unumgänglich. Wir
bitten dafür um Verständnis und möchten darauf hinweisen,
dass die Untersuchung anonym, d.h. ohne Erfassung Ihres
Namens und Ihrer Adresse, durchgeführt wird und keine
personenbezogenen Auswertungen erfolgen, sondern lediglich
Analysen zu allgemeinen Trends. Der Online-Fragebogen ist
hier abrufbar: https://www.soscisurvey.de/Trennung_Scheidung_uni_wuerzburg/
08.03.2014: ZDF Mona Lisa 18h00 Ein Vater kämpft um sein Kind
Mediathek: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2106320/Ein-Vater-kaempft-um-seinen-Sohn Seit
über zehn Jahren kämpft Thorsten S. darum, sich wieder um
sein geistig behindertes Kind kümmern zu dürfen - ein
bisher vergeblicher Kampf eines Vaters an vielen Fronten,
gegen Jugendamt, Gerichte und Behörden. Heute lebt der
inzwischen 25-jährige Sohn in einem Heim, der Vater hat
ihn vier Jahren nicht mehr gesehen. Ein tragischer Fall,
denn sogar den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
weiß der Vater auf seiner Seite und ist dennoch letztlich
in seinen Bemühen gescheitert. Wie konnte es dazu kommen?
ML ist der Geschichte nachgegangen.
01.03.2014: Sorgerecht
anderswo: Das Parlament des amerikanischen
Bundesstaates Connecticut hatte im Juli 2013 beschlossen
eine Kommission einzusetzen die rechtliche
Auseinandersetzungen um das Sorgerecht untersuchen sollte.
Es sollte untersucht werden
1.) Die Rolle von Verfahrensbeiständen (einschließlich
Kostenfragen)
2.) Das Ausmaß der Nichtbefolgung der Verpflichtungen nach
dem Familienrecht die Fortsetzung der Eltern-Kind-Beziehung
mit dem anderen Elternteil zu ermöglichen und zu fördern und
entsprechende gerichtliche Anordnungen zu befolgen, sowie
die Rolle des Gerichts bei der Durchsetzung dieser
Verpflichtungen nach Abschnitt
46b-56-c
(6) der Allgemeinen Statuten
3.) Ob der Staat das Wechselmodell als im Regelfall dem
Kindeswohl am besten entsprechende Lösung einführen soll.
Am 9.1.2014 fand eine öffentliche
Anhörung mit einer Vielzahl von Betroffenen und
Aktivisten statt.
Der offizielle
Bericht
wurde am 31.1.2014 abgegeben. Darin wurden eine ganze
Reihe von Gesetzesvorschlägen zur Verfahrensbeschleunigung,
Kosteneffizienz und besseren Durchsetzung von
Sorgerechtsanordnungen gemacht. Bzgl. der Anwendung des
Wechselmodells sollte nach Mehrheitsmeinung es dabei
bleiben, dass es vom gemeinsamen Willen der Eltern abhängt.
Wenn aber eine Sorgerechtsregelung nur vom einem Elternteil
begehrt wird, sollte das zunächst einem Mediationsverfahren
unterworfen werden.
Zu Punkt 2) möchten wir auf die kurzen aber sehr deutlichen
Stellungnahmen von zwei maßgebenden Experten zu
Eltern-Kind-Entfremdung aufmerksam machen, die einem Video
zu entnehmen sind: Steve Miller,
MD., and Linda Kase Gottlieb, LMFT, on Parental
Alienation and Shared Parenting http://www.youtube.com/watch?v=4N1sj8zOtXU
(Rechtsklick, in neuem Fenster öffnen).
Beide verweisen auch auf neue Bücher:
1. Stephen G. Miller, Clinical Reasoning and
Decision-Making in Cases of Child
Alignment: Diagnostic and Therapeutic Issues. Kapitel
2, Seiten 8-46 in Amy J. L. Baker & S. Richard Sauber, Working
with Alienated Children and Families: A Clinical Guidebook
(Dezember 2012).
2. Linda J. Gottlieb: The
Parental Alienation Syndrome: A Family Therapy and
Collaborative Systems Approach to Amelioration
(April 2012).
26.12.2013: Beschlüsse mit Bezug auf Parental Alienation durch
die höchsten Berufungsgerichte Frankreichs und Italiens
(etwa unserem Bundesgerichtshof entsprechend).
In der italienischen Zeitung Il Sole 24 Ore ist
unter der Schlagzeile "Perde
l'affidamento il padre che parla male della madre"
[Der Vater der schlecht über die Mutter spricht verliert das
Sorgerecht] ein Bericht
über die Entscheidung
des
Corte Suprema di Cassazione erschienen mit der
sämtliche Berufungsgründe zurückgewiesen wurden, also die
Entscheidungen des Tribunale di Catania 2008 and Corte di
Appello di Catania 2010 aufrecht erhalten wurden mit denen
das alleinige Sorgerecht auf die Mutter übertragen wurde,
weil der Vater den Umgang erheblich behindert und die Kinder
von der Mutter entfremdet habe. Auch sein Umgang wurde
ausgesetzt bis der psychiatrische Dienst der festgestellt
hatte, dass ein sindrome
da alienazione parentale vorliegt und den Kindern
(9 und 12) durch den Verlust des Kontaktes zur Mutter
irreparabler Schaden entsteht, geeignete Maßnahmen zur
Wiederanbahnung ergriffen hat. Obwohl das Gutachten im
Rahmen eines Mediationsversuches erstellt wurde bestätigte
das höchste Gericht die Zulässigkeit seiner Verwendung durch
das Berufungsgericht. Es wies auch Einwände zurück das Recht
der Kinder auf Gehör sei verletzt worden, weil nicht gesagt
wurde im welchen Stadium des Prozesses dies mutmaßlich der
Fall gewesen sei, aber auch weil ein Parental Alienation
Syndrome (PAS) durch die Pressionen des Vaters verursacht
worden sei das die Resultate einer Anhörung der Kinder
ohnehin ungültig gemacht hätte.
Ähnlich entschied
das höchste Berufungsgericht Frankreichs, Cour de Cassation,
am 26.6.2013, dass mit der Feststellung eines Parental
Alienation Syndromes ein neuer Sachverhalt vorliege, der die
Wiederaufnahme eines Sorgrechtsverfahrens rechtfertigte. Es
wies daher die Beschwerde der Mutter gegen die Übertragung
des Sorgerechts auf den von ihr ausgegrenzten Vater zurück.
13.12.2013: Ein umfassendes Handbuch mit dem derzeit wohl
aktuellstem Stand zur Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation)
ist mit heutigem Tag erschienen:
Demosthenes Lorandos, William Bernet und S.
Richard Sauber (Herausgeber), PARENTAL
ALIENATION: The Handbook for Mental Health and
Legal Professionals, 550 Seiten,
gebunden +1 CD mit über 1000
Literaturangaben, der Analyse von 500 Fällen (aus
Nordamerika) und 25 Muster-Gerichtsanträgen. Auch
als e-book.
Verlag CHARLES C THOMAS PUBLISHER · LTD.
| 2600 South First Street, Springfield,
IL 62704 | (800) 258-8980 or
Outside U.S.: (217) 789-8980
| books@ccthomas.com (und in den
nächsten Tagen sicher auch lokal beziehbar).
Kapitel 13 Parental
Alienation Initiatives Around the World (Christian
T. Dum Ph.D.) befasst sich speziell mit der internationalen
Entwicklung, insbesondere in nicht Englisch sprachigen
Staaten, darunter auch Deutschland, Urteilen des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte mit Bezug auf
Eltern-Kind-Entfremdung, sowie mit Gesetzgebung dazu, siehe
Inhaltsverzeichnis.
Zu der in Deutschland nach einer zunächst enthusiastischen
Phase (ab 1998) dann überwiegend ideologisch, statt auf
empirischen Untersuchungen beruhend geführten Debatte (die
allerdings zum allergrößten Teil anderswo schon längst
geführt worden war) aus Kapitel 13 nur einige Anmerkungen:
Auf die Bezeichnung Parental Alienation (PA)
oder gar ob die Verhaltensmuster die Gardner zu einem
Parental Alienation Syndrom (PAS) zusammenfasste zu
Recht ein reales medizinisches Syndrom darstellen kommt
es überhaupt nicht an, deshalb auch nicht ob
entsprechende Einträge in den medizinischen
Klassifizierungsschemata DSM und ICD existieren oder
nicht. Das ändert nichts an der Realität des Problems,
oder wie es ein spanischer Familienrichter, Ángel Luis
Campo (2011) ausdrückte: ,,Familienrichter müssen
nicht über die Angemessenheit der Bezeichnung Parental
Alienation entscheiden, sondern darüber was dahinter
steckt. Es kann kaum ein Zweifel darüber bestehen,
dass es Eltern gibt die versuchen ihr Kind dahin zu
manipulieren den Kontakt mit dem anderen Elternteil
abzulehnen, und Richter müssen entsprechend handeln."
Ein anderer Familienrichter, Francisco Serrano Castro
(2011), sagte ,,Die Realität von Parental
Alienation abzustreiten, weil es nicht in DSM als
Krankheit aufgeführt ist, ist gleichbedeutend mit der
Behauptung es gäbe keine misshandelten Frauen, weil
das “battered wife syndrome” nicht in DSM aufgeführt
ist."
Zu der jetzigen starken Tendenz in
Deutschland die Bezeichnung Parental Alienation oder
auch Eltern-Kind-Entfremdung ganz zu vermeiden,
auch in psycholologischen Gutachten und Urteilen die den
wesentlichen Sachverhalt sehr detailliert und
hervorragend beschreiben, passt die Feststellung des OLG
Richters a.D. D. W. Weychardt in seinem
exzellenten "Vortragsmanuskript
zur
Elterlichen Verantwortung" (2007): ,,Der
RA sollte sich allerdings überlegen, ob es sinnvoll
ist, sofort (im Vorfeld und/oder bei Gericht) mit dem
Stichwort ‚PAS’ zu operieren. Dadurch könnten auf der
Richterbank auch gewisse Aversionen geweckt werden,
wie weiland, als man/frau mit dem Vorwurf des
sexuellen Mißbrauchs punkten wollte. Es geht doch
darum, Eskalationen bei allen Beteiligten zu
vermeiden!" Dem ist voll zuzustimmen, weil es
sicher nicht sinnvoll wäre einfach mit dem Schlagwort
"Parental Alienation" quasi als Anschuldigung zu
operieren, sondern es muss der tatsächliche Sachverhalt
im jeweiligen Einzelfall ermittelt werden und zur
Sprache kommen. Gewisse Kreise wiederholen zwar häufig
Behauptungen, dass Väter häusliche Gewalt, sexuellen
Missbrauch etc. durch PA Anschuldigungen verdecken
würden, sind aber bisher den Nachweis auch nur eines
einzigen konkreten Falles schuldig geblieben, in dem es
gelungen wäre so Gerichte in die Irre zu führen. Sie
wollen dabei auch offensichtlich übersehen, dass es
jetzt auch immer mehr Mütter gibt die auf gleiche Weise
von Ausgrenzung betroffen sind, weil dies nicht eine
Frage des Geschlechts ist sondern der Macht, die
in erster Linie der Wohnelternteil besitzt.
Obwohl Gardner nicht der erste war der das
Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung /
Scheidung ausführlich beschrieb und bei aller möglichen
Kritik an seinen Formulierungen ist es sein Verdienst
mit "Parental Alienation" eine Bezeichnung gefunden zu
haben die sich nun einmal weltweit eingebürgert hat, ob
man sie nun mag oder nicht. Ohne sie (als Stichwort) ist
es daher sehr viel schwieriger Urteile oder die riesige
Menge an wissenschaftlicher Literatur aufzufinden,
die sich auf entsprechende Verhaltenmuster beziehen, und
die auch in der neuen Fassung DSM-5 des
Klassifizierungschemas der American Psychiatric
Association sogar erweitert angeführt sind, vgl. unseren
Bericht zu DSM-5. Erkenntnisse
daraus wären aber wichtig um 1. die Aussagen eines
Kindes das sich in der Mitte eines heftigen
Elternkonfliktes befindet besser bewerten zu können. 2.
Zu erkennen wann wiederholte bloße richterliche Appelle
an die Einsichtsfähigkeit eines entfremdenden
Elternteils nutzlos sind und das Problem mit zunehmender
Dauer nur vertiefen oder sogar irreparabel machen, und
wann und wie statt dessen energischere Massnahmen, und
zwar möglichst frühzeitig, erfolgen sollten. Zu diesen
in der richterlichen Praxis unabhängig von jeder
Ideologie aber auch von unterschiedlichen Theorien
entscheidenden 2 Punkten vgl. insbesondere auch die sehr
konkreten Ratschläge (auch für betroffene Eltern) einer
langjährigen Anwältin für Familienrecht und seit 1995
Familienrichterin, Kap. 16, "A Judge's Perspective on
Parental Alienation" von Michele Lowrance (vgl. auch http://parentalalienationawareness.wordpress.com/2012/08/10/parental-alienation-a-corrosive-legacy/
).
24.10.2013: Gestern, Mittwoch 23.10.2013, fand im Europa
Parlament in Straßburg eine gut besuchte Konferenz zum
Vergleich des Sorgerechts in Europa und insbesondere zum
Stand des Wechselmodells statt. Inititiert wurde diese
Konferenz von der italienischen Organisation Colibri, Coordinamento
Interassociativo Libere Iniziative per la Bigenitorialità
e le Ragione dell'Infanzia unter Federführung des
Kinderarztes Dr. Vittorio Vezzetti aus Varese, der sehr
eindringlich auf die psychischen aber auch körperlichen
Folgen einer konflikthaften Trennung der Eltern und dem
Ausschluss eines Elternteil vom Leben des Kindes hinwies.
Einleitende Worte sprachen als Vertreter der EU Hon. Roberta
Angelilli, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und
Hon. Carlo Casini, Präsident der Kommission für
Verfassungsangelegenheiten (und ehemaliger Richter). Die
Konferenzsprache war Englisch. Programm
(pdf Datei).
Wir haben bereits früher ausführlich über die
Gesetzesiniativen zum Wechselmodell in europäischen Staaten
(Frankreich, Belgien, Italien) berichtet sowie auf die in
den verschiedenen Staaten der USA längst bestehende "Joint
Physical Custody" hingewiesen. Entsprechend der Regelung in
Kalifornien z. B. wird der Kindesunterhalt proportional je
nach relativer Aufenthaltsdauer des Kindes und dem relativen
Einkommen der Eltern zwischen diesen aufgeteilt. In
Deutschland dagegen besteht diese Möglichkeit nur im fast
immer völlig unrealistischen Fall einer exakten 50:50
Aufteilung des Aufenthaltes. Ansonsten hat der Elternteil
mit Besuchsrecht allein den vollen Kindesunterhalt als
Barunterhalt zu leisten und zwar unabhängig vom Einkommen
des anderen Elternteils. Wir hatten dies in 2007 an Hand
einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes XII ZR 161/04 vom
28.2.2007, die eine Regelung des OLG in etwa entsprechend
dem kalifornischen Modell wieder aufhob, ausführlich dargestellt. Eine
weitere Hürde zu einer gleichwertigen Elternschaft (wie das
Wechselmodel in Belgien umschrieben wird) besteht in
Deutschland immer noch darin, dass der Wohnelternteil (mit
dem Aufenthaltsbestimmungsrecht) beliebig weit mit dem Kind
wegziehen kann und der andere Elternteil (mit dem
Besuchsrecht) trotzdem allein für die Logistik und die
Kosten des Umgangs verantwortlich ist, ganz im Gegensatz
etwa zu den strengen Regelungen zum Ortswechsel die seit
Jahrzehnten in Nordamerika praktiziert werden.
In vielen Fällen wird in Deutschland mit einem Umzug über
große Entfernungen der Kontakt eines Elternteils zum Kind
schon aus wirtschaftlichen Gründen leicht und
vollständig ausgehebelt.
Eine umfassende aktuelle Darstellung der rechtlichen und
psychologischen Aspekte des Wechselmodells ist gerade mit
dem Buch "Wechselmodell" von
Hildegund Sünderhauf, Professorin für Familienrecht an der
Evangelischen Hochschule Nürnberg, 2013 bei Springer
erschienen. 920 Seiten, 140 Abb. ISBN 978-3-931-18340-4.
Softcover und e-book.
11.07.2013: Hervorragende kanadische TV
Serie "Family
Matters" über Familienrecht mit Familienrichter Harvey
Brownstone, Autor des Bestsellers "Tug of War: a Judge's
Verdict on Separation, Custody Battles, and the Bitter
Realities of Family Court".
In its second
season at CHEK and CHCH, Family Matters with Justice
Harvey Brownstone, is the only TV show ever hosted by an
actual sitting judge. Justice Brownstone is the author of
the bestseller: Tug of War: a Judge's Verdict on
Separation, Custody Battles, and the Bitter Realities of
Family Court. He is considered the 'face and voice of the
Canadian justice system;' and is likely the most
recognizable judge in the country. Family Matters focuses
on the relationship between modern family issues and the
justice system, covering topics such as Internet dating,
spousal and child support, addictions, parenting, social
media, bullying, domestic violence, same-sex
marriage/parenting, adoption, child protection, and
infidelity. Justice Brownstone interviews social workers,
lawyers, mediators, judges, psychologists, and everyday
people to inform and entertain viewers on topics usually
not discussed in a sophisticated, intelligent manner on
TV.
Each show covers a different
aspect of how parents' hostilities hurt children. Click on the
title to see the video.
High
Conflict
Divorce (air date: June 22) deals with parental
alienation, with attention to the ways professionals and
courts can either help or harm parent-child relationships.
Episode 214 Divorce
At
School (air date: June 29) covers the ways in which
divorce conflict and divorce poison derail children's school
adjustment. Episode 209 Child
Abduction (air date: June 1) explains why parents abduct
children, how to prevent abductions, and how to help alienated
children reunite with the left behind parent. Episode 213
Web
extra extended interview on parental alienation.
I enjoyed appearing on the show and hope you find these clips
rewarding and worthy of your time.
26.6.2013: Interessantes Interview mit dem Psychiater Prof.
William Bernet über den Status von Parental Alienation nach
der Publikation des neuen Klassifizierungssystems DSM-5:
20.06.2013: Sonntag, 23. Juni 2013, 11.00 - 12.25 Uhr, WDR
Fernsehen: Entsorgte Väter, besorgte Mütter. Wieviel Papa
braucht das Kind?
Seit dem 19. Mai ist das neue Gesetz zur elterlichen
Sorge in Kraft. Höchste Zeit, sagen die einen. Denn es
stärkt die unverheirateten Väter und erleichtert ihnen den
Umgang mit ihren Kindern. Nicht richtig durchdacht,
kritisieren die anderen. Denn es reguliere zu allgemein,
lasse zu wenig Spielraum für die Einzelfallprüfung und
berücksichtige das Kindeswohl nicht ausreichend. Außer Frage
steht allerdings, dass eine Neufassung notwendig war.
Gäste: Nicola Berkhoff, Antonio Pauer, Lore
Peschel-Gutzeit, Lothar Schon, Douglas Wolfsperger.
11.06.2013: Hier ist der ausführliche
Bericht einer großen amerikanischen
Elternorganisation, die die Neufassung des psychiatrischen
Klassifizierungssystem DSM-5 wie in unserem Bericht vom 18.5. ebenfalls als
großen Fortschritt bei der Erfassung des sehr realen
Phänomens der Eltern-Kind-Entfremdung (unabhängig von einer
Theorie zu seiner Erklärung und welchen Namen man dafür
benützen möchte) sieht. Zu einem Triumph wie ihn der
Titel "Endgültiges Aus für das Parental Alienation
Syndrome (PAS) im amerikanischen Klassifikationssystem
DSM-5" von J. M. Fegert in seiner
Veröffentlichung in ZKJ wohl ausdrücken möchte, besteht also
überhaupt kein Anlass.
May 29, 2013 Release of Parental Alienation Study Group, International
Task Force
Family unity took a major step
forward at the American Psychiatric Association’s annual
meeting in San Francisco on May 18-22, 2013, with the
inclusion of language that describes the serious mental health
problem of parental alienation. For the first time, mental
health professionals in the U.S. will have officially
recognized concepts to diagnose children who experience
parental alienation, strengthening the case against parents
who strive to alienate children during divorce. ....
[Familienzusammenhalt hat auf der Jahreskonferenz der
Amerikanischen Psychiatrischen Gesellschaft in San Francisco
von 18-22. Mai einen wichtigen Schritt nach vorne gemacht mit
der Berücksichtigung von Formulierungen die das ernsthafte
psychische Problem der Eltern-Kind-Entfremdung beschreiben.
Zum ersten Mal haben psychologische/psychiatrische Experten in
den USA offiziel anerkannte Konzepte um Kinder zu
diagnostizieren welche Parental Alienation erleiden, was die
Vorgangsweise gegen Eltern stärkt die während einer Scheidung
versuchen ihre Kinder (vom anderen Elternteil) zu entfremden.
18.05.2013: Die American Psychiatric Association hat
heute die lang erwartete Neufassung des psychiatrischen
Klassifizierungssystems Diagnostic and Statistical Manual of
Mental Disorders (DSM-5) veröffentlicht. Wir bringen dazu
einen Bericht der sich vor allem
mit der Berücksichtigung des Phänomens der
Eltern-Kind-Entfremdung (PAS)
darin befasst.
09.05.2013: Heute ist bekanntlich Vatertag in Deutschland.
Allerdings bemerkenswertes ist darüber, wie
auch in den vergangenen Jahren nicht, kaum zu berichten.
Dabei könnte die Rolle der Väter, die Vater-Kind Beziehung
und deren lebenslange große Bedeutung für das Kind auch ein
höchst wichtiges gesellschaftliches Thema sein und nicht nur
ein davon weitgehend isoliertes, obwohl sehr interessantes
Thema für rein akademische Forschung. So sind zum Beispiel
empirische Untersuchungen darüber wie ein Kind sich von
seinen Eltern akzeptiert oder abgelehnt fühlt und wie
sich das auf seine Entwicklung auswirkt weltweit ein sehr
aktives Forschungsgebiet geworden.
Es gibt allein zu der von Prof. Ronald Rohner und seinem
Forschungszentrum an der University of Connecticut
entwickelten "Parental
Acceptance-Rejection Theory (PART)" und den dafür
entwickelten Testverfahren (Fragebögen zur Vater/Mutter
-Kind Beziehung, Kindlicher Entwicklung und zur
Partnerbeziehung) hunderte von Arbeiten aus den
verschiedensten Kulturkreisen. Dabei zeigt sich auch, dass
väterliches und mütterliches Akzeptanz-Ablehnungsverhalten
unterschiedliche Bedeutung für die kindliche Entwicklung
haben können. Vgl. z. B. A
Father's Love is One of the Greatest Influences on
Personality Development [Die Liebe eines Vates ist
einer der größten Einflussfaktoren auf
Persönlichkeitsentwicklung]. Anders als in Deutschland
erschienen Berichte über diese Forschung auch in zahlreichen
nordamerikanischen Zeitungen aus Anlass des Vatertages
(2012), z. B. in Kanada.
Wie wenig Bedeutung diesen Forschungen in Deutschland im
Vergleich zu mehr oder weniger ideologischen Erwägungen
beigemessen wird zeigt ja auch unser Kindschaftsrecht und
seine praktische Umsetzung, nicht zuletzt auch in der zwar
dringend notwendigen und deshalb durch den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte geforderten Reform des
Nichtehelichenrechts durch eine Minimallösung, die
Deutschland weiterhin eine Schlusslichtposition selbst im
europäischen Rahmen sichert. Wir hatten schon 2002 im Rahmen
unserer damaligen mündlichen
Anhörung durch das Bundesverfassungsgericht darauf
hingewiesen, dass ein ähnliches Antragsrecht nichtehelicher
Väter zur gemeinsamen Sorge in Großbritannien schon lange
bestand, sich aber nicht bewährt hatte, wie sehr ausführlich
in den parlamentarischen Akten zu der dann erfolgten Reform
dokumentiert wurde. Auch Frankreich hatte zur selben Zeit,
vor der damaligen Entscheidung des BVerfG für die
Beibehaltung der bisherigen Regelung mit absolutem Vetorecht
der Mutter als quasi naturgegeben, sein Sorgerecht
erweitert, derart dass jedem nichtehelichen Vater dann auch
unabhängig von einem Zusammenwohnen der Eltern mit der
Vaterschaftserklärung ein gemeinsames Sorgerecht zusteht.
Selbstverständlich kann ein solches Sorgerecht aus
berechtigten Gründen jederzeit entzogen werden, wie bei
ehelichen Eltern ja auch. Das neue Gesetz
zur
Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander
verheirateter Eltern, veröffentlicht am 19.4.2013 im
Bundesgesetzblatt, Seiten 795-798, tritt bereits am 19. Mai
2013 in Kraft. Es war zwar ein dringendst notwendiger
Schritt, aber Anlass zum Jubel über einen großen Durchbruch
bei der Aufwertung der Vater-Kind-Beziehung bietet es auch
am Vatertag nicht.
23.4.2013: Am Donnerstag 25.4. ist Parental Alienation
Awareness Day an dem es weltweit zahlreiche
Veranstaltungen gibt, die auf das Phänomen der
Eltern-Kind-Entfremdung und seine Folgen aufmerksam machen
wollen. In zahlreichen Bundesstaaten der USA und in
kanadischen Provinzen wurden dazu auch offizielle
Proklamationen erlassen. In Deutschland dagegen, sofern die
Begriffe Parental Alienation (PA)
oder Parental Alienation Syndrom (PAS) überhaupt Erwähnung
finden, werden damit in erster Linie alte, nutzlose
Kontroversen und ungeprüfte Behauptungen wiederholt. Es wird
behauptet, dass diese "Theorien" keine wissenschaftliche
Anerkennung fänden, wobei einfach völlig ignoriert wird,
dass es weltweit viele hunderte von Veröffentlichungen
zu diesem Thema in wissenschaftlichen Zeitschriften gibt,
die anders als meist in Deutschland auch einer strengen
Qualitätskontrolle, einem sogenannten "peer review" durch
anerkannte Fachkollegen unterliegen. Ebenso wird behauptet,
dass PA oder PAS Vorwürfe in erster Linie von Vätern dazu
benützt würden um von ihren eigenen Misshandlungen und
häuslicher Gewalt abzulenken, ohne dass jemals ein konkreter
Fall aufgeführt wird, der dies bestätigt oder in dem es gar
gelungen ist damit die Gerichte zu täuschen. Übersehen wird
dabei auch, dass es zunehmend auch immer mehr Mütter gibt
die von Umgangsvereitelung und Eltern-Kind-Entfremdung
betroffen sind, weil das nicht eine Frage des Geschlechts
ist, sondern in erster Linie der Macht als Wohnelternteil.
Im Gegensatz zu solchen Behauptungen, die das
Phänomen selbst in Abrede zu stellen suchen, ist es durchaus
angebracht und kann dem wissenschaftlichen Fortschritt
dienen, wenn man einzelnen Theorien zu seiner Erklärung
kritisch gegenüber steht. Zumindest zur besseren Übersicht
über bekannte Literatur und relevante Gerichtsurteile würde
es zunächst auch genügen PA oder PAS nur als nützliche
Bezeichnungen zu sehen die sich nun einmal weltweit
eingebürgert haben, um grob auf bekannte Verhaltensmuster
hinzuweisen, ohne damit eine bestimmte Theorie zu verbinden
oder einen Elternteil oder ein Kind damit zu
diagnostizieren.
Es gibt auch in Deutschland nicht wenige
familiengerichtliche Urteile, die zwar die Begriffe PA und
PAS meist meiden, aber in aller Deutlichkeit beschreiben wie
ein Elternteil das Kind negativ gegen den anderen Elternteil
beeinflußt, den Umgang verhindert und durch diese psychische
Misshandlung dem Kind schweren Schaden zufügt. Das große
Problem hier ist nur, dass es überwiegend bei diesen Worten
bleibt und wenig und vor allem nicht früh genüg etwas
unternommen wird um Umgangsvereitelung und
Eltern-Kind-Entfremdung zu beenden. Wie die umfangreiche
Erfahrung, vor allem aus Nordamerika zeigt, sind bloße
Appelle an die Einsicht von entfremdenden Elternteilen
weitgehend nutzlos. Es braucht klare gerichtliche
Anordnungen, die auch durchgesetzt werden. Das ist auch die
Voraussetzung für eine Therapie zur Wiederannäherung
zwischen Kind und entfremdetem, ausgegrenzten Elternteil,
vor allem weil sie der entfremdende Elternteil meist zu
torpedieren versucht. In Deutschland, wenn eine Therapie
überhaupt angeordnet wird, gelingt das sogar meist von
Anfang an in einem Beschwerdeverfahren etc. Außerdem zeigt
die Erfahrung, dass eine Therapie bei
Eltern-Kind-Entfremdung spezielle Techniken erfordert, eine
konventionelle Psychotherapie dagegen die Situation sogar
verschlimmern kann, vgl. z. B. die einzelnen Kapitel darin
erfahrener klinischer Psychologen und Autoren in Baker, Amy
J. L. and Sauber, R. L., Working
with alienated children and families: A clinical
guidebook, Routledge, New York 2012, und
ähnliche Fachbücher, von denen es in Deutschland bisher
allerdings kein einziges gibt, und das nicht einmal in
Übersetzung.
01.02.2013: ARTE 20:15 Gebt
mir
meine Kinder zurück!
Vor dem Hintergrund einer wahren Geschichte: Als Hanne
durchschaut, dass ihr Ex-Ehemann ihre Kinder nach Syrien
verschleppt hat, beginnt für sie ein zweijähriger Kampf...
12.01.2013: Heute Bayerisches Fernsehen 20h15- 21h45:
Beziehungskisten Patchwork:
Neue Liebe, neues Glück? Jana und Daniel, beide
alleinerziehend, finden zusammen. Doch leider verstehen sich
ihre Kinder überhaupt nicht. "Patchwork" erzählt vom
aufreibenden Alltag, von unzähligen Kompromissen, vom
absoluten Glücksanspruch und der Sehnsucht nach einer ganz
normalen Familie.