Information von Väter für Kinder e.V.:

Was ist das Beste für Elián?

Der kubanische Junge gehört zu seinem Vater - die Entfremdung von ihm ist manipuliert - Debatte. Von Christine Brinck, in DIE WELT vom 16.4.2000.

Kommentar:

Wir haben dem Drama um Elián Gonzales und dem Politschauspiel das es begleitet, nicht allzuviel Platz eingeräumt, weil es selbstverständlich erscheint, dass

  1. ein Kind zu seinen Eltern gehört, in diesem Fall also zum überlebendem Elternteil, seinem Vater, der fähig und bereit ist, es aufzunehmen.
  2. Politik hier nichts zu suchen hat. Bevor der jetzt Sechsjährige sich für Politik interessieren wird, wird u.a. Fidel Castro längst von der politischen Bühne abgetreten sein.

Wir teilen dazu ganz die Meinung von Christine Brinck in obigem Aufsatz. Die Haltung des Präsidentschaftskandidaten, Vizepräsident A. Gore, erscheint uns besonders befremdend und enttäuschend, weil wir über dessen Familien und Väter unterstützende Aktivitäten in der Vergangenheit in unseren Webseiten wiederholt berichteten.

Frau Brinck spricht auch andere Aspekte an: Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit, Kindesentführung, augenscheinlicher "Kindeswille" und PAS. Wer die Fernsehbilder (Home Video) von der Aussage des Kindes und seinem angeblichen Willen, nicht nach Kuba, zu seinem Vater, zurückkehren zu wollen, gesehen hat, wird erschüttert gewesen sein. (Laut CNN wurde dem Kind sogar dazu eingeredet, es müßte auf einem primitiven Boot, von der selben Art mit dem seine Mutter ertrunken ist, zurückkehren.) Weniger spektakuläre, aber deshalb nicht weniger massive Manipulationen des "Kindeswillens" sind uns auch in deutschen Sorge/Umgangsrechtstreiten zum Überdruss bekannt. Sie werden in richterlichen Anhörungen oft nicht einmal erkannt, sondern gehen in die ,,Überzeugung des Gerichts" als ,,Kindeswille" ein. Wie diese ,,Überzeugung" zustande kam, ist hier nicht einmal nachzuvollziehen, weil, anders als etwa in den USA, wo Wortprotokolle der Anhörung angefertigt werden müssen und Anwälte (natürlich aber nicht die Eltern) bei der Kindesanhörung anwesend sein können, hier es immer noch ganz im Ermessen des Gerichts ist, was davon berichtet wird. Die Fragestellung, die möglicherweise die Antworten beeinflußte, wird praktisch nie dargestellt, sondern nur der "Kindeswille", nach ,,Überzeugung des Gerichts".

Viele von Kindesentführung Betroffene sehen auch Parallelen zu ihrem persönlichen Fall, der Kindesentführung nach Deutschland etwa. Auch wenn man hier, völlig zu Recht, auf die Unabhängigkeit der Gerichte hinweist, und es noch nicht zu einem derartigen, widerlichen Politspektakel gekommen ist, wie im Fall Elián Gonzales, so ist es auf jedem Fall Aufgabe der Politik für die Praxis der Gerichte und Jugendämter die Rahmenbedingungen zu schaffen, nicht nur die rechtlichen, sondern auch die einer entsprechenden, verpflichtenden Fortbildung. Gerade bzgl. internationaler Kindesentführung scheint hier ein besonderer Mangel zu bestehen, worauf auch der Generalbundesanwalt in seinem Vorwort zu dem Buch ,,Internationale Kindesentführung" von Bach & Gildenast hinwies. Unter den nicht wenigen, sehr fraglichen Entscheidungen, auf die die Autoren sehr kritisch hinweisen, gibt es eine ganze Reihe die sich auf den angeblichen "Kindeswillen" berufen, um die vom Haager Übereinkommen strikt geforderte Rückführung des Kindes in den Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes nach Art. 13 II abzulehnen. Darunter sind nicht nur Fälle von 7-10 jährigen Kindern, sondern sogar der eines vier (4 !!) jährigen Kindes, das angeblich seine Rückführung in die Schweiz ablehnte (AmtsG Frankenthal, Beschluß v. 27.9.1996-F259/96, Bach & Gildenast, S. 59-62).

29.6.2000: Über Elians Heimreise mit seinem Vater wird heute umfangreich berichtet. Wir schließen uns ganz dem kurzen Kommentar des UN Generalsekretärs Kofie Annan an, der sagte (dpa), er sei stets der Ansicht gewesen, dass der Platz des Kindes an der Seite seines Vaters [als dem allein verbleibenden Elternteil] sei. Auch Präsident Clinton hat immer konsequent diese Haltung vertreten, und hat jetzt seine Genugtung darüber ausgedrückt, dass der Familie durch unabhängige Gerichte zu ihrem Recht verholfen wurde, nicht ohne Hinweis auf die Handhabung von Entführungs- und Sorgerechtsfällen durch Deutschland:

   US-Präsident Bill Clinton betonte, es sei offensichtlich, dass Elians Vater seinen Sohn liebe und das Recht habe, mit ihm zusammen zu sein. Wichtig sei auch, dass die Gesetze der USA damit beachtet wurden, da dies auch Auswirkungen auf andere internationale Fälle habe. Clinton nannte dabei Deutschland. Hier geht es um Sorgerechtsstreitigkeiten deutsch-amerikanischer Familien, über die [er] bei seinem Besuch in Deutschland Anfang des Monats mit Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) gesprochen habe. (dpa, z. B. Schwäbische Zeitung, Kölner Stadt-Anzeiger).

vgl. auch:

Das Vaterrecht hat Vorrang vor der Freiheit. Das Schicksal des sechsjährigen Kubaners Elian Gonzales wird instrumentalisiert. Essay von Christine Brinck. DIE WELT vom 13.1.2000

Elián ist überall. Deutschland, ein Entführungsparadies: Viele Eltern kämpfen mit dubiosen Mitteln um ihre Kinder / Essay von Christine Brinck. Die Welt, Samstag, 29. 1. 2000.

Aufsatz in der Washington Post (2.2. 2000) zu internationaler Kindesentführung, insbesondere nach Deutschland: Elian's Plight May Impact International Custody Cases

Stellungnahme der Parental Alienation Syndrome Research Foundation, Washington, D. C. vom 27. April 2000: ABDUCTION OF THE MIND - THE CASE OF ELIAN GONZALEZ

sowie unsere Mitteilungen vom 13.1, 17.1. und 26.1.2000 und unsere Übersicht zur Handhabung des Haager Übereinkommens durch Deutschland.

 

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