Väter für Kinder e.V. - Kurzinfo Europa und Menschenrechte: Mit der Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze und der Menschenrechte steht es auch in Europa nicht unbedingt zum Besten, bilanzierte der EGMR. Zu den am häufigsten erhobenen Vorwürfen zählen eine überlange Dauer der Untersuchungshaft und der Prozesse, die Verweigerung eines Rechtsbeistands für Angeklagte sowie die Mißachtung rechtsstaatlicher Prinzipien bei Gerichtsverfahren - ein Vorwurf, den sich insbesondere Italien machen lassen muß. Gerügt werden aber auch Menschenrechtsverletzungen, etwa bei der Ausweisung von Ausländern und der Behandlung von religiösen Minderheiten bzw. Wehrdienstverweigerern - in sechs Fällen wurde zudem Folter festgestellt. Die Hälfte der Fälle die der Gerichtshof 1997 entschieden hat, traf die nationalen Regierungen als unterlegene Partei; in einem Großteil der Fälle hatten sich Kläger und Regierung zuvor im Europarat geeinigt.
Quelle: FR vom 9. 1.1998; wiedergegeben in NJW 1998, Heft 6, S. XXXVII
 

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