Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schlägt eine Brücke für den Umgang

In einer aufsehenserregenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Bundesrepublik Deutschland verurteilt die Rechte eines Vaters auf Umgang verletzt zu haben. Hat ein Elternteil mit seinem Kind eine Zeit zusammen gelebt, steht seine Beziehung zu dem Kind unter dem besonderen Schutz der Familie. Dem Kind und seinem von ihm getrennt lebenden Elternteil den gegenseitigen Umgang zu versagen kann allenfalls unter Einbeziehung von psychologischen Sachverständigen und nach eingehender gerichtlicher Anhörung zulässig sein.

Die Entscheidung im ,,Fall ElshoIz" ist jetzt veröffentlicht und kommentiert. Das übersetzte UrteiI ist erschienen in der Zeitschrift ,,Der Amtsvormund" die vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (www.dijuf.de) herausgegeben wird.

Neben dem Urteil des EGMR sind in dem Heft abgedruckt eine Entscheidungsanmerkung von Prof. Dr. Stephan Liermann sowie einer Stellungnahme von RA Dr. Peter Koeppel, der den Beschwerdeführer EIshotz in dem Verfahren vor dem EGMR vertreten hatte. Umrahmt wird die Kommentierung von einem Aufsatz von RiOLG Franz Weisbrodt zur ,,Bindungsbeziehung des Kindes als Handlungsmaxime nach der Kindschaftsrechtsreform" und einer - für das Verständnis der Problematik, die der Entscheidung zugrunde lag, unverzichtbaren - Schilderung der ,,Auswirkungen des Vater-Kind-Kontaktverlusts" aus psychologischer Sicht durch Dipl. Psych. Ursula Kodjoe.

Der Sonderdruck aus dem Inhalt von Heft 8 umfasst darüber hinaus sieben weitere nationale Gerichtsentscheidungen zu Fragen des Sorgerechts, in denen der Bedeutung der Bindungsbeziehung des Kindes zu beiden Eltern breiter Raum gewidmet ist und in denen die jeweiligen gerichtlichen Entscheidungsgrundlagen hierzu herausgearbeitet sind.

Das Heft (solange der Vorrat reicht) oder ein Sonderdruck kann ab sofort beim


Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
Sonderdruck ,,Fall Elsholz"
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