Staatskanzlei Rheinland-Pfalz I Postfach 38 80 I 55028 Mainz

DER CHEF DER STAATSKANZLEI

Kinderschutzorganisationen in Rheinland-Pfalz und Deutschland


Initiative des Landes Rheinland-Pfalz zur Rücknahme der Erklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 6. März 1992 zur UN-Kinderrechtskonvention

Sehr geehrte Damen and Herren,

    mit der UN-Kinderrechtskonvention wurden erstmals völkerrechtlich verbindlich politische Bürgerrechte and soziale Menschenrechte formuliert, die ihren Ausdruck in der Festschreibung von Mindestanforderungen an die Versorgung, den Schutz und die Beteiligung von Kindern am gesellschaftlichen Leben finden.
    Die Bundesrepublik Deutschland hat 1992 bei der Ratifikation des Übereinkommens über die Rechte des Kindes eine Erklärung hinterlegt, die unter anderem feststellt, dass das Übereinkommen in Deutschland nicht unmittelbar angewandt, sondern als völkerrechtliche Staatenverpflichtung durch innerstaatliches Recht erfüllt werde.
   Aufgrund der Völkerrechtskonformität, der deutschen Rechtslage sowie zwischenzeitlich eingetretener Rechtsänderungen, insbesondere durch die Kindschaftsrechtsreform, besteht inzwischen jedoch kein Bedürfnis mehr, an dieser Erklärung weiter festzuhalten.
   Eine Initiative, die das Land Rheinland-Pfalz deshalb mit dem Ziel der Rücknahme dieser Erklärung schon im Jahre 2008 initiiert hatte, war leider nicht erfolgreich.
   Damit die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention endlich auch in Deutschland vorbehaltlos gewährleistet ist, hat das Land Rheinland-Pfalz zusammen mit den Ländern Berlin, Brandenburg and Bremen nun erneut einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht (Drucksache 829/09), der die Bundesregierung auffordert, die am 6. März 1992 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegte Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes zurückzunehmen.
   Unser Antrag auf sofortige Sachentscheidung fand in der Sitzung des Bundesrates am 27. November 2009 bedauerlicherweise keine Mehrheit. Die Vorlage wurde dem Ausschuss fiir Frauen und Jugend, dem Innenausschuss und dem Rechtsausschuss zur Beratung zugewiesen.
   Die Ausschussberatungen sind noch nicht abgeschlossen. Rheinland-Pfalz hat jedoch in der Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2009 wegen der Wichtigkeit dieser Fragen nochmals beantragt, eine sofortige Entscheidung in der Sache herbeizuführen. Leider hat dieser Antrag wiederum keine Mehrheit gefunden. Die Beratungen in den Ausschüssen werden fortgesetzt.
   Darüber hinaus wird eine zweite Initiative des Landes zu einem verwandten Thema im kommenden Jahr im Bundesrat weiter verhandelt werden. Mit unserem Antrag „Kinderlärm: kein Grund zur Klage — gesetzliche Klarstellungen zum Umgang mit Geräuschemissionen von Kinder- und Jugendeinrichtungen", den wir im vergangenen November in den Bundesrat eingebracht haben, setzen wir ein weiteres bewusstes Signal fiir eine kinderfreundliche Gesellschaft. Denn Lärm und Geräusche gehören zu den typischen Lebensäußerungen von Kindern und dürfen im Streiffall vor Gericht nicht wie Rasenmäher- oder Verkehrslärm behandelt werden. Es darf nicht sein, dass eine Rechtsunsicherheit dazu führt, dass Kindereinrichtungen in Wohngebieten in ihrer Existenz bedroht sind, weil Anwohner Klage einreichen. Auch hier setzen wir dringend auf eine rechtliche Klarstellung zum Wohle der Kinder.
   Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie den Diskussionsprozess zu diesen wichtigen Themen in Ihrem gesellschaftlichen Einflussbereich weiterhin engagiert führen und auch der Öffentlichkeit vermitteln. Ich hoffe mit Ihnen, dass diese Initiativen des Landes Rheinland-Pfalz dann zu einem guten Abschluss kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Stadelmaier