Zum Kongress Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge -und Umgangsrecht, Frankfurt/Main 18-19.1.2008 und ähnlichen Veranstaltungen.

Wir und wohl auch die meisten unserer Leser begrüßen Fortschritte gegenüber dem bisherigen Stand der kindschaftrechtlichen Praxis in Deutschland (vgl. dazu ein Zitat einer der international renommiertesten Kapazitäten), wie sie die "Cochemer Praxis" und das von der Bundesregierung bereits in das Parlament eingebrachte FGG-Reformgesetz darstellen. Deshalb wird wohl kaum erwartet werden, dass wir die Werbetrommel für Veranstaltungen wie die im Folgenden angekündigte rühren. Dennoch werden unsere Leser vermutlich "interessant" finden wer sich da versammelt und von wem das gefördert wird  (Zumindest, soweit es sich dabei um unsere Steuergelder handelt, scheinen uns kritische Fragen dazu an die Sponsoren durchaus angebracht.)::

Kongress Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge -und Umgangsrecht, Frankfurt/Main 18-19.1.2008.

Programm (pdf Datei): http://www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/pdf/aktuelles/kongress_2008_druck.pdf

Zitat:
Der Kongress wird die aktuelle Situation in den unterschiedlichen Handlungsbereichen analysieren und Möglichkeiten erarbeiten, wie der Schutz  von Kindern  und Frauen gewährleistet werden kann und welche Bedingungen sich verändern müssen. Konkret geht es dabei auch um die aktuelle Einbeziehung von Elementen der "Cochemer Praxis" im geplanten FGG-Reformgesetz und deren kritische Bewertung. Dabei soll es nicht bei Appellen bleiben, sondern es sollen konkrete Forderungen und Lösungsansätze entwickelt und anschließend veröffentlicht werden. ....
Einen Eindruck davon, wie diese Stellungnahmen möglicherweise aussehen werden, kann man u.a. unter http://www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/themen.htm gewinnen. Vgl. auch die gemeinsame Stellungnahme zum FGG-Reformgesetz: http://www.frauen-gegen-gewalt.de/dokumente/files/284e81dc0d0c49cb6587e20af756aaa7.pdf. Informationen zu den ReferentInnen, soweit noch nicht einschlägig bekannt, auch über Suchmaschinen im Internet.

Auch u.a. zu PAS gibt es ein Forum: Kritische Auseinandersetzung mit der aktuellen Definition von Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung / "PAS". Mit Prof. Dr. Barbara Kavemann (Kath. Fachhochschule Berlin), Prof. Dr. Maud Zitelmann (Fachhochschule Frankfurt a.M.), Dr. Kerima Kostka (Univ. Frankfurt a. M.), Moderation: Prof. Dr. Margrit Brückner (Fachhochschule Frankfurt a. M.)

Oder etwa  Forum 10: Analyse der Mythen und Ideologien, die hinter der Praxis und Verfasstheit des Sorge -und Umgangsrechts stehen. Was muss geschehen, um Mythen und Ideologien zu entkräften? Mit Dr. Anita Heiliger (kofra e.V., München), Tanja Brückmann (Frauenhaus Kassel), Elke Ostbomk-Fischer (Fachhochschule Köln). Moderation: Sabine Schutter (VAMV-Bundesverband e.V., Berlin)
 -Wir wenigstens meinen,  dass dahinter das von unserem Parlament nach langer Vorbereitung und breiter Meinungsbildung in verschiedenen Fachgremien in 1998 beschlossene Kindschaftsrecht-Reformgesetz steht, auch wenn weitere Verbesserungen, wie etwa das FGG-Reformgesetz und darüber hinaus durchaus wünschenswert, ja notwendig erscheinen, auch in Hinblick auf in anderen Staaten längst beschlossene und bewährte Regelungen.

Selbstverständlich muss vor der Verabschiedeung von solchen Gesetzentwürfen ein breites Spekrum von qualifizierten, auch kritischen Meinungen eingeholt werden, was auch regelmäßig durch die Bundesregierung und bei entsprechenden grundlegenden Entscheidungen auch durch das Bundesverfassungsgericht geschieht, mit reichlich Gelegenheit zur Stellungnahme auch durch die in Frankfurt vertretenen Gruppen. Bei der Einseitigkeit dieser Repräsentanz sind auch über die Positionen hinaus, die selbst den öffentlichen Stellen längst bekannt sein müssten, keine neuen Gesichtspunkte durch wechselseitige Befruchtung zu erwarten. Warum also jetzt noch ein öffentlich gefördertes Forum gegen diese schon verabschiedeten Reformen oder gegen das gemeinsame Sorgerecht, wenn das schon längst im vielleicht zunächst überraschend hohem Maße freiwillig angenommen wird, auch außerhalb des hier ebenfalls angegriffenen Cochemer Modells, seit der Staat sich nicht mehr regelmäßig anmaßt den "besseren" Elternteil bestimmen zu wollen? Wir meinen darüber hinaus, dass gerade öffentliche Träger die Möglichkeit und vor allem die Pflicht haben vor der Zusage einer Förderung von Verbänden oder einer Tagung qualifizierten, unabhängigen wissenschaftlichen Rat einzuholen und auf Ausgewogenheit besonders zu achten. Vornehm britisch unser "Erstaunen" darüber auszudrücken, dass dies hier offenbar nicht geschehen ist, ist leider nicht mehr möglich, weil die unkritische Förderung einseitig orientierter Gruppen fern jeder in der Wissenschaft üblichen Kontrolle in Deutschland offenbar Tradition hat.

Wesentlich deutlicher als wir das schon andeuteten hat dies Prof. Dr. Gerhard Amendt (Universität Bremen) in einen offenen Brief (10.12.2007) an die hessische Sozialministerin, Frau Lautenschläger, zum Ausdruck gebracht und geht darin insbesondere auch sehr berufen, auf Grund eigener Forschungsarbeiten, auf das Thema Gewalt und Gewaltvorwürfe ein. Er hat uns freundlicherweise erlaubt, diesen Brief hier zu veröffentlichen. Selbstverständlich gibt der Brief allein die Meinung des Verfassers wieder, die nicht in allen Punkten, vor allem nicht mit der gleichen Betonung die unsere sein muß. Anders als verständlicherweise in diesem Brief, der ja an eine prominente Vertreterin auch einer politischen Partei gerichtet ist, wollen wir das Thema selbstverständlich strikt parteiunabhängig  sehen, obwohl letztlich die politischen Parteien dazu aufgerufen sind, die notwendigen rechtlichen Reformen zu realisieren. Der Brief bringt dazu sehr wichtige Gesichtspunkte klar auf den Punkt, so klar, dass dem wenig hinzuzufügen ist.

Da ist zunächst das Thema Gewalt, über deren Ausmaß und Geschlechterverteilung Prof. Amendt auf Grund eigener Forschung sehr qualifiziert zu berichten weiß und deshalb auch zu Recht auf die damit betriebene Polarisierung durch einseitige Darstellungen hinweist.
Selbstverständlich bleibt männliche Gewalt und sexueller Missbrauch an Kindern (auch Knaben!) genau so verabscheuungswürdig, wenn nachgewiesen wird in welchem Ausmaß auch Frauen in solche Handlungen verwickelt sind. Unabhängig vom Geschlecht muss alles daran gesetzt werden solche Handlungen zu verhindern und sie ggfs. hart zu bestrafen, sowie unschuldig Beteiligte zu schützen, ggfs. auch in eigens dafür geschaffenen Unterkünften. Aber schützende Unterkünfte, Wegweisung aus der Wohnung etc. dürfen mittels unberechtigter Vorwürfe von Gewalt und sexuellem Kindesmissbrauch (praktisch nur gegen Männer) bei Trennung / Scheidung nicht dazu missbraucht werden Eltern vom Umgang mit ihren Kindern auszugrenzen, wie das bei Hochkonfliktfällen um Sorge/Umgangsrecht in Deutschland noch immer fast die Regel ist, und das leider sehr wirkungsvoll und praktisch risikolos für die Falschbeschuldiger, nicht nur was Strafverfolgung betrifft, sondern sogar hinsichtlich negativer Konsequenzen für Sorge- und Umgangsrecht, von ganz seltenen Ausnahmen abgesehen. (vgl. dagegen z. B. spezielle Gesetzgebung in den USA zu solchen Falschbeschuldigungen).
 
Selbstverständlich müssen zum Schutze möglicher Opfer (der Kinder vor allem) Vorwürfe dieser Art stets sehr ernst genommen, aber damit muss unbedingt völlig ergebnisoffen umgegangen werden .Ermittlungen dürfen nicht durch suggestive Fragen verfälscht werden und sollten nur von dafür speziell geschulten Personen vorgenommen werden. Das ist durch ein hohes Maß an Ideologisierung, und das in Deutschland dazu noch oft öffentlich gefördert, worauf  Prof. Amendt zu Recht hinweist, ganz erheblich gefährdet, auch dann, wenn solche Verfahrensbeteiligte, Selbsthilfegruppen etc.unbestritten positve Motive zum Opferschutz im Auge haben. Das gilt in besonderem Maße dann, wenn mögliche Folgen von Übergriffen nicht so offensichtlich sind wie bei roher Gewalt, und erst recht, wenn gar keine körperlichen Spuren zu erwarten sind und keine Zeugen vorhanden sind, wie bei den meisten sexuellen Übergriffen. Diesem besonderen Problem, dass durch verschiedene "Hexenprozesse", in Deutschland insbesondere durch die Wormser Prozesse, über deren Spätfolgen ja gerade wieder berichtet wurde, eigentlich nicht nur den öffentlichen Stellen, der Justiz sondern auch Laien gut bekannt sein müsste, haben wir eigene Seiten gewidmet, weil Berichte über Falschbeschuldigungen dieser Art und nachfolgende lange Verzögerungen in Umgangs-Sorgerechtsverfahren bis zu einer Klärung durch Begutachtung uns immer noch erreichen, aber auch Familien ohne jedes Trennungs-/ Scheidungsproblem schwer betroffen sind,  wenn z. B. ein Kind beeinflußt durch eine ideologisierte Umgebung, Selbsthilfegruppen, unqualifizierte "Therapeuten", oder auch nur um Aufmerksamkeit zu erwecken, unberechtigte Vorwürfe erhebt oder gar fälschlich selbst davon überzeugt ist, dass seine psychischen Probleme allein auf frühkindlichen sexuellen Missbrauch zurückzuführen sind.

Von letzterem sind vor allem junge Frauen sehr hartnäckig betroffen, auf Grund sog. "therapierter Erinnerungen", des sog. False Memory Syndroms. Eine besondere suggestive und damit verheerende Rolle spielte dabei, und in Deutschland, anders als in den USA, wohl immer noch als ,,unentbehrliches Handbuch", das Buch ,,The Courage to heal. A guide for women survivors of child sexual abuse" von Ellen Bass & Laura Davis, dessen Übersetzung als ,,Trotz allem. Wege zur Selbstheilung für sexuell missbrauchte Frauen" ins Deutsche (1990) ausgerechnet durch das damalige Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit gefördert wurde, wohl auch damals schon ohne die uns zumindest nötig erscheinende kritische wissenschaftliche Überprüfung des Werks und der Qualifikation der Autorinnen, obwohl sie zumindest von Fachleuten aus den USA, sicher aber auch aus Deutschland, leicht zu haben gewesen wäre. Statt eines eigenen Kommentars zu diesem ,,unentbehrlichen Handbuch", möchten wir nur auf die von uns schon zitierten besonderen "Gustostücke" aus der 6. deutschen Auflage, 1995 (2006: 13. Auflage) verweisen, oder ganz ähnliche ( S. 73 ff) in dem bewegenden Bericht von Sabine Rückert ,,Unrecht im Namen desVolkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen" (2007) bei dem dieses Werk ebenfalls eine Rollle spielte. Sie sollten zur Meinungsbildung ausreichen, wenigstens für schlichte "Normalverbraucher".

Zitate aus ,,Trotz allem"
(Javascript):



Daran, an ähnliche Schriften,Veranstaltungen und Aktivitäten einseitig orientierter Selbsthilfegruppen werden wir jetzt auch durch die Frankfurter Tagung wieder erinnert, nicht zuletzt durch auf der Frankfurter Tagung vertretene ReferentInnen.und Gruppen,  insbesondere aber auch durch die dadurch veranlasste, berechtigte Kritik von Prof. Amendt am Umgang mit öffentlicher Förderung, die wir als Aufforderung sehen, dazu auch öffentlich kritische Fragen an die Verantwortlichen zu stellen. auch wenn, wie zu erwarten, bestenfalls die üblichen nichtssagenden Antworten kommen. Was uns besonders beunruhigt, ist die Sorge, dass einseitige, ideologisierte Haltungen insbesondere durch Fachhochschulen an die auszubildende, nächste Generation von SozialpädagogInnen und JugendamtsmitarbeiterInnen weiter getragen werden könnten, statt sie in einer beim Thema Gewalt und sexuellem Missbrauch unbedingt nötigen ergebnisoffenen, aber kritischen Haltung zu schulen.

Kaum überraschend ist, dass als Ergebnis dieser aus unseren Steuermitteln geförderten Tagung folgendes Buch erschienen ist:

Anita Heiliger - / Eva -K. Hack/ZIF (Hg.), Vater um jeden Preis?. Zur Kritik am Sorge- und Umgangsrecht, Verlag Frauenoffensive, 2008

Dieses Buch ist Teil des Kongresses »Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge- und Umgangsrecht«, der in einer Kooperation zwischen der Zentralen Informationsstelle der Autonomen Frauenhäuser ZIF, der Fachhochschule Frankfurt, Fachbereich 4, und dem Münchner Kommunikationszentrum für Frauen zur Arbeits- und Lebenssituation Kofra im Januar 2008 in Frankfurt a. M. stattfand.
Quellenart: Monographie / Buch    Medientyp: Print
Strukturebene: Bund
Primäre Zielgruppe(n): Auszubildende / Studierende, Ehrenamtlich Tätige, Hauptberufliche Fachkräfte, Multiplikatoren / Medien, Politisch Entscheidungstragende, Wissenschaftlich Tätige
Kurzbeschreibung:
Ein Reader kritischer Fachartikel zum Sorge- und Umgangsrecht





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